Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung
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− vorgesehene Schutzmaßnahmen im Gefahrenfall,<br />
− besondere Risiken aus der Gefahrenabwehr (z.B. Löschwasseraustritt auf ein<br />
Nachbargrundstück),<br />
− Gefahrenabwehrorganisation (insb. Ansprechpartner und Vereinbarungen mit Behörden),<br />
− Sicherheitseinrichtungen (z.B. Löschwasserbevorratung, Schutzzonen insb. zum<br />
Explosionsschutz),<br />
− besonders schützenswerte Belange des Nachbarn.<br />
Welche Informationen konkret erforderlich sind, hängt von den Gegebenheiten des<br />
Einzelfalls ab. Um dies beurteilen zu können, hat die Behörde in der Regel zunächst<br />
von den Betreibern Informationen nach § 6 Abs. 4 der <strong>Verordnung</strong> einzuholen.<br />
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