Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung
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− besondere Nutzungen (Krankenhaus, Schule, Durchgangsstraße),<br />
− geschützte Naturgüter.<br />
1.3 Wasser- und bodengefährdende Stoffe<br />
Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und ggf. zu unterscheiden:<br />
Direkter Stoffeintrag oder mit vorheriger Ausbreitung nach 1.2 mit<br />
− Ausbreitung auf und in Oberflächengewässern,<br />
− Ausbreitung in Grundwasserströmen,<br />
− Ausbreitung auf und in Böden.<br />
Auswirkungen<br />
− Abschätzung der Schadstoffkonzentrationen in Oberflächengewässern,<br />
− Abschätzung der Grundwasserbelastungen,<br />
− Abschätzung der Bodenkontaminationen.<br />
2 Brände<br />
Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und ggf. zu unterscheiden; dabei sind<br />
betriebs- und störfalltypische Randbedingungen (thermischer Auftrieb, Turbulenzen) zu<br />
beachten:<br />
Brand von<br />
− festen Stoffen (inklusive Verpackung),<br />
− Stückgutlager,<br />
− Brand der Masse des gesamten Brandabschnitts bzw. Gebäudes; bauliche (passive)<br />
Maßnahmen können berücksichtigt werden.<br />
Auswirkungen<br />
− Wärmestrahlung bei offener Flammenbildung,<br />
− Entstehen gefährlicher Brandprodukte,<br />
− Ausbreitung toxischer Brandprodukte (Abschätzung der Spitzenkonzentration).<br />
3 Explosion<br />
Explosion der in Betracht kommenden größten zusammenhängenden Stoffmenge; bauliche<br />
(passive) Maßnahmen können berücksichtigt werden.<br />
Auswirkungen<br />
− Beschreibung des räumlichen Verlaufs der Spitzenüberdruckwerte,<br />
− Abschätzung der Gefahr des Trümmerwurfes.<br />
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