Garagen · Tore · Antriebe - Gemeinde Merzenich
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Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Am 09. Mai 2010 findet die Landtagswahl in Nordrhein-<br />
Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 05.04.2010 bis 18.04.2010 übersandt worden<br />
sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in<br />
dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
1. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die<br />
im Wahlraum bereit gehalten werden. Jede wahlberechtigte<br />
Person erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel<br />
ausgehändigt.<br />
2. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren<br />
Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen,<br />
damit sie sich auf Verlangen über ihre Person ausweisen<br />
können.<br />
3. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
4. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender<br />
Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die<br />
Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zuge -<br />
lassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch<br />
dieser. Hat der Kreiswahlvorschlag ein Kennwort, so ist<br />
anstelle der Bezeichnung "Parteilos" das Kennwort<br />
angegeben. Bei dem Kreiswahlvorschlag einer Wählergruppe<br />
wird anstelle der Bezeichnung "Parteilos" der<br />
Name der Wählergruppe angegeben. Rechts von der<br />
Bezeichnung der Partei oder der Wählergruppe oder<br />
des Einzelbewerbers/der Einzelbewerberin einen Kreis<br />
für die Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die<br />
Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />
verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen<br />
der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Lan -<br />
des listen und links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />
Bewerber/welcher Bewerberin sie gelten soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste<br />
sie gelten soll.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl<br />
im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk<br />
dieses Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der<br />
<strong>Gemeinde</strong>behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen<br />
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit<br />
dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)<br />
und dem unterschriebenen Wahlschein so recht -<br />
zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle<br />
zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen<br />
Stelle abgegeben werden.<br />
6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird<br />
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des<br />
Strafgesetzbuches).<br />
<strong>Merzenich</strong>, den 21. April 2010<br />
Der Bürgermeister<br />
Harzheim<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 07. April 2010<br />
Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10<br />
Ländliche Entwicklung und Bodenordnung Tel. 0221/147- 4102<br />
Flurbereinigung Düren-Ost,<br />
Aktenzeichen: 33.06.01 - 50903<br />
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />
E i n l a d u n g<br />
Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 -<br />
vom 11. Dezember. 2009 wurde die Flurbereinigung Düren-<br />
Ost angeordnet. Der Flurbereinigungsbeschluss wurde am<br />
29. Januar 2010 in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt<br />
Düren sowie der <strong>Gemeinde</strong> Nörvenich und am 05. Februar<br />
2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> ortsüblich öffentlich<br />
bekanntgegeben.<br />
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft<br />
der Flurbereinigung Düren-Ost.<br />
In dem Flurbereinigungsverfahren Düren-Ost wird hiermit<br />
gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl.<br />
I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008<br />
(BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmer -<br />
gemeinschaft ein Termin anberaumt auf<br />
Donnerstag, den 20. Mai 2010, 10.00 Uhr,<br />
in der Kreisstelle Düren der Landwirtschaftskammer<br />
NRW, Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren -<br />
Tagungsraum -<br />
Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens<br />
eingeladen. Teilnehmer und damit wahlberechtigt<br />
sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet<br />
gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde<br />
haben sich die anwesenden Teilnehmer<br />
als solche auszuweisen.<br />
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin<br />
anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3<br />
FlurbG). Jeder anwesende Teilnehmer oder Bevollmächtigte<br />
hat nur eine Stimme, gleich wieviele Besitzstände er vertritt.<br />
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.<br />
Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin<br />
verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich durch einen<br />
Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hierzu ist die Vorlage<br />
einer formgültigen Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift<br />
spätestens im Wahltermin erforderlich. Entsprechende<br />
AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE MERZENICH NUMMER 5 <strong>·</strong> 30. April 2010 <strong>·</strong> 12. JAHRGANG<br />
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