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Beschwerde ans Bundesgericht gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts<br />
chen ohne jeden Verdacht bloss gestützt auf Suchkriterien (sog. «Verhaltensmuster»)<br />
gegen eine unbestimmte Anzahl Personen zulässig sein:<br />
«Die Identifikation […] kann auch durch die Umschreibung eines Verhaltensmusters<br />
geschehen, aufgrund dessen davon auszugehen ist, dass die steuerpflichtigen Personen,<br />
die dieses Verhalten an den Tag gelegt haben, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht<br />
nachgekommen sind. Steuerpflichtige Personen dürfen jedoch nur dann auf diese Weise<br />
identifiziert werden, wenn der Informationsinhaber oder seine Mitarbeitenden zu solchen<br />
Verhaltensmustern in erheblicher Weise beigetragen haben.» 178)<br />
Diese Uminterpretation des Protokolls 09 zum DBA-USA, stösst – nicht nur, wie<br />
gezeigt, in der Schweiz sondern auch in den USA 179) – auf wesentliche verfassungsrechtliche<br />
Vorbehalte: Erfolgen Gruppenanfragen zur Nachveranlagung von<br />
Steuerpflichtigen, so sind sie aus rechtsstaatlicher Sicht bereits höchst problematisch.<br />
Erfolgen aber solche «fishing expeditions», wie in den Fällen UBS und CS,<br />
zur Strafverfolgung von Bankkunden, so ist dies rechtsstaatlich unhaltbar. In letzterem<br />
Fall wird nicht mehr «nur» die finanzielle Privatsphäre unverhältnismässig<br />
eingeschränkt – es geht hier nicht um die Preisgabe des Bankkundengeheimnisses<br />
–, sondern es werden hier fundament<strong>als</strong>te Rechte abgeschafft: das Recht auf<br />
ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung. Vielleicht wäre es für die<br />
Schweiz eine bessere Strategie, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für<br />
Menschenrechte (EGMR) in der causa UBS abzuwarten, bevor sie den USA wieder<br />
rechtlich Unmögliches verspricht. Der Ball liegt nun bei den Gerichten.<br />
178)<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der<br />
Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 16. März 2012 (BBl 2012 3511).<br />
179)<br />
Grund für die Verzögerung bei der Ratifikation des Protokolls 09 zum DBA-USA 96 sind auf<br />
amerikanischer Seite gemäss der Zeitung International Herald Tribune vor allem Befürchtungen,<br />
dass die Privatsphäre der amerikanischen Staatsbürger zu sehr eingeschränkt wird: «[…]<br />
Senator Rand Paul, Republican of Kentucky, has balked at changing the treaty, arguing that it<br />
gives the I.R.S. too much power to intrude without grounds for suspicion of financial crimes.<br />
[…]» (International Herald Tribune vom 9. März 2012, «Swiss president blames U.S. for<br />
delay in tax deal», S. 15/16). Siehe auch den Bericht aus der Zeitung The Hill vom 13. Januar<br />
2012, «Rand Paul blocking tax treaties over fears of government snooping».<br />
ASA 80 · Nr. 11/12 · 2011/2012 747