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Anlegen mit Muringleine

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Höhen- und Tiefanangaben<br />

Auf den meisten Seekarten werden Höhen und Wassertiefen (unter Niedrigwasser) in Metern angegeben.<br />

Achtung: Auf älteren Karten, insbesondere englischen, können Höhenangaben noch in Fuß (1ft = 0,395m),<br />

Tiefenangaben in Faden (1fm = 6 ft = 1,83m) erfolgen. Hinweise am Kartenrand unbedingt beachten<br />

Sperrgebiete und Verbotszonen<br />

Einige Gebiete sind für die Schifffahrt gesperrt oder aber es bestehen Verbote zu tauchen oder an Land zu<br />

gehen. Solche Einschränkungen sind streng zu beachten! Sie sind in jedem Hafenkapitanat sowie auf der<br />

Seekarte ersichtlich.<br />

Betonnung & Befeuerung<br />

Da zur Navigation die natürlichen Landmarken (Berge, Kirchtürme usw.) meist nicht ausreichen, werden in<br />

Küstengewässern künstliche Seezeichen, feste und schwimmende, ausgelegt. Als feste Seezeichen<br />

dienen Leuchttürme, Baken, Dalben, Stangen und Pricken. Schwimmende Seezeichen sind Feuerschiffe<br />

und Tonnen (Bakentonnen, Spierentonnen, Spitztonnen, Stumpftonnen, Kugeltonnen, Faßtonnen,<br />

Zylindertonnen). Vielfach sind Seezeichen <strong>mit</strong> Toppzeichen versehen (Ball, Zylinder, Kegel) oder tragen<br />

Leuchtfeuer.<br />

Das Lateralsystem<br />

Es dient -zur Bezeichnung eines Fahrwassers (System der<br />

Seitenbezeichnung). Als Steuerbordseite des Fahrwassers gilt<br />

jene, die ein einlaufendes (von See kommendes) Schiff an der<br />

Stb-Seite hat. Sie wird <strong>mit</strong> grünen Seezeichen <strong>mit</strong> spitzer Form<br />

bezeichnet. Allenfalls tragen diese als Toppzeichen einen<br />

grünen Kegel, Spitze oben. Leuchtfeuer: grün.<br />

Die Backbordseite wird <strong>mit</strong> roten, stumpfen Seezeichen<br />

bezeichnet. Altfälliges Toppzeichen: ein roter Zylinder.<br />

Eine Fahrwassergabelung (-Teilung) wird durch rot-grüne Seezeichen gekennzeichnet.<br />

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