Fall I Texttafeln - wirtschaftsrecht@jku.at
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UE Verwaltungsrecht <strong>Fall</strong> I Bruno Binder<br />
SS 2009<br />
Student/Gärtner<br />
Texttafel I/4 – Verbot mit Erlaubnisvorbehalt<br />
Instrument des Ordnungsrechts: „Erlaubnis“<br />
Bewilligung<br />
• Antrag auf Erteilung<br />
• Rechtsanspruch<br />
• Ermessensfeindlichkeit aus grundrechtlichen Gründen<br />
• Bewilligung als Rechtsgestaltungsbescheid<br />
• Verwaltungsverfahren<br />
Anmeldung (Kurzform)<br />
• Anmeldung ist Mitteilung von Fakten<br />
• Gewerbeberechtigung entsteht im Zeitpunkt der Anmeldung (wenn alle gesetzlichen<br />
Voraussetzungen gegeben sind; § 5 Abs 1)<br />
• Erledigung durch Eintragung in das Gewerberegister und Übermittlung eines Gewerberegisterauszugs<br />
(§ 340 Abs 1)<br />
• Verwaltungsverfahren<br />
Mit der Anmeldung entsteht die Gewerbeberechtigung, wenn alle Voraussetzungen<br />
gegeben sind. Im anschließenden Verwaltungsverfahren prüft die Behörde, ob das<br />
der <strong>Fall</strong> ist.<br />
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