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Dei Schüttenglögers - Schützenbruderschaft Hüsten

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Wie es früher war<br />

1795<br />

Die <strong>Schützenbruderschaft</strong> hatte am 25. Februar 1732 dem<br />

Heinrich Kötter 20 Reichstaler geliehen, dieser hatte dafür<br />

eine Obligation (Schuldschein) übergeben, der offensichtlich<br />

auf dem Besitz des Kötter lag. Das Eigentum war nun<br />

in den Besitz des Frans Bracke übergegangen, der nach<br />

Umrechnung (Waradierschein) die Obligation mit 24<br />

Reichstalern im Jahr 1794 abgelöst hat. Zusätzlich zahlte er<br />

noch eine Pension (Zinsen) von 1 Reichstaler.<br />

Das Kapital, also die 20 Reichstaler und die Zinsen, gesamt<br />

Folgende aus der <strong>Schützenbruderschaft</strong> dahier sollen<br />

auf Morgen den 1ten Mertz 1795 in des Hn. Haubtmann<br />

Ahsheuers Behausung vorgelahden werden.<br />

Frans Rosenbaum. Fendrich =<br />

Laurentz Kramer. Wirth<br />

Koch (<br />

Blanke ( Drafanten (1)<br />

Kneer (<br />

Multer (<br />

Bgmstr. Graes<br />

Dransfeld (<br />

Raupeter ( Korporal.<br />

Sörpers Dirck (<br />

Xtian Wilmes ( Scheffen<br />

Zentini (<br />

Vorgelahdene erschienen, und wurde für erst die auf<br />

Henrich Kötter in <strong>Hüsten</strong> de Dato den 25ten Febr.<br />

1732 abgegebene obligation von 20 rthr. der <strong>Schützenbruderschaft</strong><br />

gehörig vorgenommen, da nun itziger<br />

Besitzer des Rötgers sive (2) Kötters, gnt. Frans Bracke<br />

dieses Kapital nach dem wahradier schein(3) mit 24<br />

rthr. Schatzkurs nebst einen rthr. Pension (3) pro 1794<br />

abgelegt(4), als wurde demselben die obligation nebst<br />

quietanz (5) zurück gegeben<br />

dem Hn. Haubtmann Bgmstr Ahsheuer aber das Kapital<br />

nebst Zinsen zur Berechnung übergeben. Ferner<br />

wurde von anwesenden beschlossen, daß diejenige<br />

welches noch was schuldig oder noch an pension<br />

rückstand haben für erst von den Scheffen, und in nicht<br />

Befolgungsfall durch den Raths Diener zur zahlung<br />

angehalten und von Magistrat zur Zahlung gerichtlich<br />

belangt<br />

werden sollen.<br />

<strong>Dei</strong> <strong>Schüttenglögers</strong><br />

Mitgliederbuch der <strong>Schützenbruderschaft</strong><br />

Aus der Geschichte der Bruderschaft nach Unterlagen im Schützenarchiv Haus <strong>Hüsten</strong><br />

zusammengestellt von Peter Reinold mit Unterstützung von Werner Saure<br />

5 Reichstaler wurden dem damaligen Hauptmann und<br />

Bürgermeister Ahsheuer übergeben.<br />

Darüberhinaus wurde beschlossen, daß alle übrigen Schuldner,<br />

die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, von den<br />

Scheffen zur Zahlung aufgefordert werden sollen.<br />

Falls keine Zahlungen erfolgen, soll der Ratsdiener mit dem<br />

Einzug beauftragt werden. Als letzte Möglichkeit soll dann<br />

vom Magistrat das Geld gerichtlich eingezogen werden.<br />

Erläuterungen:<br />

(1) Drafanten = Trabanten · (2) sive = oder · (3) waradierschein = Umrechnung · (4) pension = Zinsen · (5) abgelegt = bezahlt · (6) quietanz = ruhendes Geld<br />

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