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Dei Schüttenglögers - Schützenbruderschaft Hüsten

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1780<br />

66<br />

<strong>Dei</strong> <strong>Schüttenglögers</strong><br />

Im Jahre 1780 schreibt die <strong>Schützenbruderschaft</strong> <strong>Hüsten</strong><br />

folgenden Brief an die:<br />

Hochlöbliche Churfürstliche<br />

Cantzlei zu Arnsberg<br />

unterthänige gehorsame anfrage:<br />

der schützen Brüderschaft<br />

in der Freyheit <strong>Hüsten</strong>.<br />

Hochwürdig, Hochwohlgeborene<br />

auch<br />

Wohlgeborene Hochgelehrte<br />

Es hat die Schützen-Bruderschaft in der Freyheit<br />

<strong>Hüsten</strong> jederzeit ihr gewöhnliche-jährliches<br />

Vogelschießen auf Sonntag nach Trinitatis<br />

gehalten;<br />

Da aber seit einigen Jahren gemäß Churfürstlicher<br />

gnädigster Verordnung das Dantzen und<br />

dergleichen auf dene Sonn- und Feyer Tagen<br />

Eingestellt und verbotten worden, so ist<br />

zu diesem Vogelschießen der darauf folgende<br />

wercktag verwendet worden;<br />

Ahn Ew. Hochwürden Ecellence, gnaden und Herrlichkeiten<br />

hat dahero bemelte <strong>Schützenbruderschaft</strong><br />

die unterthänige anfrage thun wollen, ob<br />

ihnen nicht erlaubt wäre, zu ersparung des<br />

wercktags, auf den Sonntag nach geendigtem<br />

gottes Dienst hinwiederum ihr gewöhnliches Vogelschießen<br />

halten zu dürffen, gesamte Brüderschaft<br />

getröstet sich einer günstigen antwort<br />

und harret in profundesten respect.<br />

Ew. Hochwürden Excellence gnaden<br />

und Herrlichkeiten<br />

unterthänig die<br />

Schützenbruderschafft<br />

in der Freyheit <strong>Hüsten</strong><br />

Leider ist das Tagesdatum nicht bekannt, so daß wir nicht erfahren,<br />

wie schnell zu dieser Zeit die Bürokratie geantwortet hat.<br />

Auf jeden Fall kommt gleicher Brief an die <strong>Schützenbruderschaft</strong><br />

mit folgendem Vermerk zurück:<br />

Die gebetene Erlaubnis wird erteilt<br />

urkund kurf. Westph. Kantzley Insigrh. Sigl.<br />

Arnsberg d. 20 May 1780<br />

Neben der Erlaubnis das Siegel der Churfürstl. Kanzlei<br />

Auf der Vorderseite wurde der Brief mit drei Stempeln versehen.<br />

Der linke Stempel ist vermutlich das Wappen des Kurfürsten.<br />

Der mittlere Stempel trägt die Aufschrift: Einen Groschen, das ist<br />

wahrscheinlich die Gebühr für die Genehmigung.<br />

Rechts das Wappen der Kurfürstlichen Kanzlei Arnsberg mit dem<br />

Westfalenross.

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