HSV-SCHNACK-Ausgabe2
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PRÄSIDIUMSWAHL BEIM <strong>HSV</strong><br />
DIE<br />
GEDANKEN<br />
SIND FREI<br />
Auch wenn seitens der Ausgliederungsgegner gebetsmühlenartig<br />
betont wurde, dass im neuen Gesellschaftskonstrukt<br />
die Mitgliederrechte nicht mehr vorhanden seien,<br />
werden auf der nächsten Mitgliederversammlung neben<br />
den Personenwahlen auch einige Anträge behandelt, die<br />
einen direkten Einfluss sowohl auf den Verein, als auch<br />
auf die AG haben.<br />
AUTOR: Jan David Talleur<br />
Der obligatorische Fernwahlantrag<br />
fehlt dieses Mal in der Sammlung,<br />
dafür sind - wie üblich - einige Anträge<br />
zur Mitgliederversammlung<br />
weder durchdacht, noch ausgereift.<br />
Hier stellt sich die Frage, ob es nicht<br />
möglicherweise Sinn machen würde,<br />
dass der Verein noch im Antragsstatus<br />
Hilfestellung bei der Formulierung<br />
von Anträgen gibt und/oder<br />
diese auf Durchführbarkeit prüft.<br />
Trotzdem gibt es natürlich auch Anträge,<br />
die für Diskussionen sorgen<br />
werden, bzw. bei denen es sich lohnt,<br />
auch im Vorfeld ein paar Gedanken<br />
zu verschwenden.<br />
Zwei identisch lautende Satzungsänderungsanträge<br />
von Thomas Krüger<br />
und Heiko Frank wollen die Paragraphen<br />
17 und 19 der e.V.-Satzung verändern,<br />
bzw. konkretisieren. Zudem<br />
steht ein Antrag von Thorsten Runge<br />
auf der Tagesordnung, der die fehlenden<br />
Vorgaben bzgl. Fristen und<br />
Wahlen in die Satzung einfügen<br />
möchte. Grundsätzlich sind diese<br />
Konkretisierungen wünschenswert.<br />
Ob es allerdings sinnvoll ist, immer<br />
wieder in kleinen Schritten an die<br />
Satzung heranzugehen und vor allem,<br />
ob es Sinn macht, Satzungsänderungen<br />
erstmalig auf einer MV zu diskutieren,<br />
möchte ich in Abrede stellen.<br />
Ähnlich sieht es auch der Seniorenrat,<br />
der den Antrag stellt, alle Satzungsänderungsanträge<br />
zunächst zurückzustellen,<br />
und die Schwächen der<br />
Satzung stattdessen in einem Rutsch<br />
anzugehen.<br />
Wenn die Wahlen auf der Mitgliederversammlung<br />
am 25. Januar erfolgreich<br />
absolviert werden, gäbe es auch<br />
keinen Grund, die Satzungsänderungen<br />
sofort zu beschließen. Das Zeitfenster<br />
bis zu den nächsten Wahlen<br />
wäre groß genug, um in Ruhe über<br />
die Änderungen nachzudenken und<br />
zu beraten – möglicherweise auch<br />
mit dem Gedanken im Hinterkopf,<br />
die Vorgaben so zu gestalten, das auch<br />
eine spätere Fernwahlmöglichkeit<br />
nicht durch das Procedere blockiert<br />
werden würde.<br />
Etwas anderes wäre es allerdings,<br />
wenn wir uns nicht auf einen neuen<br />
Präsidenten und / oder Beirat einigen<br />
können. Dann sollten im Zeitraum bis<br />
zum nächsten Wahltermin, der dann<br />
in zwei Monaten stattfinden würde,<br />
unbedingt die notwendigen Ergänzungen<br />
und Konkretisierungen in die<br />
Satzung mit aufgenommen werden.<br />
Der Antrag des Seniorenrates auf<br />
Verschiebung der Satzungsänderungsanträge<br />
benötigt im Übrigen<br />
die einfache 50%-Mehrheit, die oben<br />
genannten Satzungsänderungs-<br />
Foto: Witters<br />
anträge 75% der abgegebenen Stimmen,<br />
um angenommen zu werden.<br />
Eine solche 50%-Mehrheit benötigen<br />
auch die weiteren Anträge, die fristgerecht<br />
zum 21.12.2014 eingereicht<br />
wurden. Besonders brisant dabei ein<br />
Antrag von Manfred Ertel.<br />
„Das Präsidium des <strong>HSV</strong> e.V. wird aufgefordert,<br />
alle erdenklichen Schritte zu<br />
ergreifen, dass der Vorsitz im Aufsichtsrat<br />
der <strong>HSV</strong> Fußball AG vom Präsidenten<br />
des <strong>HSV</strong> e.V. bekleidet wird. Dazu<br />
gehört insbesondere, einen entsprechenden<br />
Beschluss in der Hauptversammlung<br />
der Fußball AG herbeizuführen.“<br />
Dieser Antrag von Manfred Ertel mag<br />
zwar einen gewissen Sinn haben, aber<br />
er berücksichtigt weder die unterschiedlichen<br />
Ausrichtungen der beiden<br />
Gesellschaften (e.V. und AG), noch<br />
die Anforderungen, die an die jeweiligen<br />
Positionen gestellt werden.<br />
Ein Vereinspräsident benötigt andere<br />
Fähigkeiten als derjenige, der an der<br />
Spitze des Kontrollgremiums sitzt. Der<br />
beste Vereinspräsident mag für den<br />
Aufsichtsratsvorsitz ungeeignet sein.<br />
Und der Antrag von Manfred macht<br />
leider auch deutlich, was eines der<br />
Probleme war, die letztendlich zur<br />
Ausgliederung geführt haben. Wir<br />
mögen gute und fähige Kandidaten<br />
gehabt haben, aber haben wir in der<br />
Masse der Mitglieder auch die Kompetenz,<br />
diese Leute auf die Positionen<br />
zu wählen, für die die Kandidaten am<br />
Besten geeignet wären Ein launiger<br />
Redner hatte bei uns immer bessere<br />
Chance als ein stiller, ruhiger Arbeiter.<br />
Manfred Ertel weist in seinem Antrag<br />
nicht darauf hin, was „alle erdenklichen<br />
Mittel“ sein können, führt aber<br />
die Hauptversammlung der <strong>HSV</strong> Fußball<br />
AG an, in der der Verein als Mehrheitsgesellschafter<br />
die Stimmenmajorität<br />
hat. Auf dieser Hauptversammlung<br />
könnte eine dementsprechende Änderung<br />
der AG-Satzung herbeigeführt<br />
werden und de Präsidenten des <strong>HSV</strong><br />
generell als Vorsitzenden des AG Aufsichtsrates<br />
bestimmen.<br />
In der bisherigen AG-Satzung wird dem<br />
Vorsitzenden des Aufsichtsrates erst<br />
einmal keine besondere Stellung zugebilligt.<br />
Er wird bislang von den Aufsichtsratsvertretern<br />
aus den eigenen<br />
Reihen gewählt, ist also mehr oder<br />
weniger ein primus inter pares. Nach<br />
dem Aktiengesetz hat der Vorsitzende<br />
des Aufsichtsrates bei Stimmengleichheit<br />
im Rat eine zusätzliche Stimme,<br />
um eine Entscheidung herbeizuführen.<br />
Liest man die Begründung von Manfred<br />
Ertel, dann scheint es diesem bei<br />
dem Antrag weniger um die Stärkung<br />
der Position des Präsidenten zu gehen,<br />
sondern eher darum, direkten Einfluss<br />
auf die personelle Besetzung des<br />
Aufsichtsrates der <strong>HSV</strong> Fußball AG<br />
zu nehmen. Und so ist anscheinend<br />
das primäre Ziel dieses Antrages, den<br />
„ehrenwerten Geschäftsmann“ Karl<br />
Gernandt von seinem Posten zu entfernen.<br />
Dazu mag jeder seine eigene<br />
Meinung haben, aber die Sorge um<br />
den Verein und die Stärkung von<br />
diesem hatten in den letzten Jahren<br />
bei Angriffen auf Vereinsvertreter<br />
schon des Öfteren als Begründungen<br />
herhalten müssen.<br />
Manfred Ertel führt in seiner Begründung<br />
weiterhin an, dass auch bei<br />
Bayern München und Borussia Dortmund<br />
die Vereinspräsidenten Vorsitzende<br />
des Aufsichtsrates in der jeweiligen<br />
ausgegliederten Kapitalgesellschaft<br />
sind. Ob er uns Mitgliedern<br />
damit suggerieren möchte, dass<br />
in diesen Fällen ein Automatismus<br />
in den jeweiligen Vereinssatzungen<br />
greift, möchte ich unserem ehemaligen<br />
Aufsichtsratsvorsitzenden nicht<br />
unterstellen.<br />
Fakt ist jedoch, dass diese angeführten<br />
Beispiele wenig mit seinem Antrag<br />
zu tun haben. Ertels Hinweis auf<br />
Borussia Dortmund ist für die Antragsbegründung<br />
wenig hilfreich, weil<br />
der Klub in einer anderen Rechtsform<br />
(GmbH & Co. KG) organisiert ist. Bei<br />
Bayern München wählen die Mitglieder<br />
des Aufsichtsrates ihren Vorsitzenden<br />
selber, genauso wie es zur<br />
Zeit bei uns vorgesehen ist.<br />
Möglicherweise liegt es an der Qualität<br />
des jeweiligen Vereinspräsidenten<br />
(erst Uli Hoeness, dann Karl Hopfner),<br />
dass die Mitglieder des<br />
Bayern-Aufsichtsrates sich für diese<br />
Personen entschieden haben. Das<br />
Beispiel Eintracht Frankfurt, die ebenfalls<br />
in eine AG ausgegliedert haben,<br />
erwähnt Manfred Ertel nicht. Hier<br />
ist der Vereinspräsident Peter Fischer<br />
nicht zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates<br />
gewählt worden.<br />
19 aNsicht