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Sanierung der Kreisstraße geht weiter voran - spatznews.de

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24 Anhalt-Bitterfeld 18. Juli 2008<br />

§ 2 Träger und Rechtsstellung<br />

(1) Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreismusikschulen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreis Anhalt-Bitterfeld.<br />

(2) Die Kreismusikschulen sind jeweils eine nicht rechtsfähige<br />

Anstalt <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Anhalt-Bitterfeld. Sie sind organisatorisch als eigenständige<br />

abgegrenzte Einrichtungen <strong>de</strong>m Kulturamt<br />

zugeordnet.<br />

(3) Die Musikschulen <strong>de</strong>s Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />

sind Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar<br />

steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im<br />

Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) dienen.<br />

§ 3 Aufgaben <strong>de</strong>s Trägers<br />

(1) Der Träger plant im Rahmen seines Haushaltes angemessene<br />

finanzielle Mittel für die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche personelle<br />

und sachliche Ausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreismusikschulen.<br />

(2) Der Träger sichert die Bereitstellung und Unterhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Räume, Einrichtungen und<br />

Lehrmittel für die Kreismusikschulen.<br />

§ 4 Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreismusikschulen<br />

(1) Die Kreismusikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en wesentliche Aufgabe darin besteht,<br />

die Vermittlung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>licher Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

für eine musikalische Ausbildung für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />

Jugendliche und Erwachsene, die Herausbildung <strong>de</strong>s<br />

Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren,<br />

die Begabtenfindung und -för<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sowie<br />

die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium<br />

durchzuführen.<br />

(2) Die Kreismusikschulen stehen je<strong><strong>de</strong>r</strong> interessierten<br />

Person zur Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Angebote offen.<br />

(3) Die Kreismusikschulen erteilen Unterricht in leistungsorientierten<br />

und erlebnisorientierten Unterrichtsformen.<br />

Die Ausbildung <strong>de</strong>s Leistungsunterrichts glie<strong><strong>de</strong>r</strong>t sich<br />

in Anlehnung an <strong>de</strong>n Strukturplan <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>utscher Musikschulen in<br />

1. Grundstufe 2. Unterstufe<br />

3. Mittelstufe 4. Oberstufe<br />

(4) Die Kreismusikschulen bieten differenzierte<br />

Unterrichtsformen in <strong><strong>de</strong>r</strong> instrumentalen und vokalen<br />

Ausbildung an:<br />

1. Einzelunterricht<br />

2. Partnerunterricht<br />

3. Gruppenunterricht<br />

4. Klassenmusizieren<br />

5. Kurse<br />

6. Ergänzungsunterricht wie Musiklehre und -geschichte,<br />

Musiktheater, musikalische Arbeit mit Menschen mit<br />

Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung u.a.<br />

7. Ensemble- und Bandunterricht<br />

8. Musikalische Früherziehung und musikalische Grundausbildung<br />

(5) Die Kreismusikschulen bieten <strong>weiter</strong>e zusätzliche<br />

musikpädagogische Angebote an, wie Schülervorspiele,<br />

Konzerte und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e öffentliche Veranstaltungen,<br />

Workshops, Seminare, CD-Produktionen.<br />

§ 5 Leitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Musikschulen<br />

(1) Je<strong>de</strong> Musikschule wird von einer hauptamtlichen<br />

Fachkraft mit adäquatem musikpädagogischem<br />

Abschluss geleitet.<br />

(2) Dem Leiter obliegt die künstlerische, pädagogische<br />

und organisatorische Leitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Musikschule.<br />

Dazu sind ihm Kompetenzen im Hinblick auf<br />

Anordnungs- und Weisungsbefugnis, Personaleinsatz<br />

und Auswahl von freiberuflichen Lehrkräften sowie<br />

Haushaltsaufstellung und -durchführung übertragen.<br />

§ 6 Leitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreismusikschulen<br />

(1) Die Kreismusikschulen <strong>de</strong>s Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />

wer<strong>de</strong>n durch einen Kreismusikschulleiter, <strong><strong>de</strong>r</strong> rotierend<br />

aus <strong>de</strong>m Kreis <strong><strong>de</strong>r</strong> drei Leiter besetzt wird,<br />

nach außen vertreten. Rotation beginnt ab <strong>de</strong>m Schuljahr<br />

2008/2009 mit einem Leiter für ein Jahr und wird<br />

zukünftig im 3-Jahres-Rhythmus fortgesetzt.<br />

(2) Der Kreismusikschulleiter ist alleiniger Ansprechpartner<br />

für die externen Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreismusikschulen.<br />

(3) Der Kreismusikschulleiter ist verantwortlich für die<br />

Vernetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Musikschulen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Erarbeitung<br />

von Grundlagen für gemeinsame<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>projekte. Er leitet und unterstützt das gemeinsame<br />

Marketing, die <strong>weiter</strong>e inhaltliche Profilierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Musikschulen und organisiert einrichtungsübergreifen<strong>de</strong><br />

Veranstaltungen.<br />

§ 7 Lehrkräfte<br />

(1) In <strong>de</strong>n Kreismusikschulen wer<strong>de</strong>n Lehrkräfte als festangestellte<br />

Musikpädagogen und als freiberufliche<br />

Lehrkräfte beschäftigt. Dabei muss das Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Jahreswochenstun<strong>de</strong>n zwischen Festangestellten und<br />

frei beruflichen Lehrkräften zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Festangestellten<br />

ausfallen.<br />

(2) Die Lehrkräfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreismusikschulen müssen entsprechend<br />

fachlich, künstlerisch und pädagogisch<br />

qualifiziert sein.<br />

(3) Die festangestellten Lehrkräfte sind zur Teilnahme an<br />

Schulkonferenzen und Dienstberatungen verpflichtet.

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