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Sanierung der Kreisstraße geht weiter voran - spatznews.de

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26 Anhalt-Bitterfeld 18. Juli 2008<br />

(Der Differenzbetrag in Höhe von 164.980,00 EUR<br />

dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Refinanzierung und fließt in die erübrigten<br />

Mittel aus Vorjahren ein.)<br />

festgesetzt.<br />

2. Kreditaufnahmen für Investitionen wer<strong>de</strong>n nicht veranschlagt.<br />

3. Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen wer<strong>de</strong>n<br />

nicht veranschlagt.<br />

4. Der Höchstbetrag, bis zu <strong>de</strong>m die Kassenkredite im<br />

Wirtschaftsjahr 2008 in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />

können, wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.<br />

Bekanntmachung<br />

1. Der vorstehen<strong>de</strong> Wirtschaftsplan für das Jahr 2008<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

2. Der vorliegen<strong>de</strong> Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile.<br />

3. Der Wirtschaftsplan liegt vom 21. bis zum 29. Juli 2008<br />

zur Einsichtnahme im „Institut für Fortbildung und Umschulung<br />

Anhalt-Bitterfeld“, OT Bitterfeld, Lin<strong>de</strong>nstraße<br />

12a, 06749 Bitterfeld-Wolfen, während <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Dienstzeit öffentlich aus.<br />

Köthen (Anhalt), <strong>de</strong>n 02.07.2008<br />

gez. U. Schulze<br />

Landrat<br />

Honorarordnung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld<br />

Auf Grund <strong>de</strong>s § 9 Abs. 3 Nr. 3 <strong>de</strong>s Gesetzes über kommunale<br />

Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz-EigBG)<br />

vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch Artikel 5 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 22. März<br />

2006 (GVBl. LSA S. 128, 135) in Verbindung mit § 7 Abs. 2<br />

Nr. 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebssatzung für <strong>de</strong>n Eigenbetrieb „Institut für<br />

Fortbildung und Umschulung Anhalt-Bitterfeld“ <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Anhalt-Bitterfeld hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreistag Anhalt-Bitterfeld in seiner<br />

Sitzung am 19. Juni 2008 folgen<strong>de</strong> Honorarordnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld beschlossen:<br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) Mit Dozenten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld<br />

wer<strong>de</strong>n Honorarverträge nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

dieser Honorarordnung abgeschlossen. Diese<br />

Verträge gelten nur für die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

Bildungsveranstaltung. Durch <strong>de</strong>n Honorarvertrag<br />

wird we<strong><strong>de</strong>r</strong> in arbeitsrechtlicher noch in versicherungsrechtlicher<br />

Hinsicht ein Dienstverhältnis mit <strong>de</strong>m Eigenbetrieb<br />

„Institut für Fortbildung und Umschulung<br />

Anhalt-Bitterfeld“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />

begrün<strong>de</strong>t.<br />

(2) Der Honorarvertrag tritt erst dann in Kraft, wenn sich<br />

min<strong>de</strong>stens zehn Teilnehmen<strong>de</strong> eingeschrieben ha-<br />

ben. Veranstaltungen mit weniger als zehn Teilnehmen<strong>de</strong>n<br />

bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zustimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleitung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisvolkshochschule Bitterfeld.<br />

(3) Wird eine Bildungsveranstaltung durch die KVHS<br />

Anhalt-Bitterfeld abgesagt (z. B. wegen zu geringer<br />

Beteiligung), so erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Dozent das Honorar für<br />

eine Unterrichtsstun<strong>de</strong>, falls er nicht min<strong>de</strong>stens 24<br />

Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m geplanten Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Veranstaltung<br />

über <strong>de</strong>n Ausfall informiert wur<strong>de</strong>.<br />

(4) Bei vorzeitiger Beendigung einer Bildungsveranstaltung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Dozenten<br />

erhält dieser nur für die tatsächlich durchgeführten<br />

Unterrichtsstun<strong>de</strong>n ein Honorar.<br />

§ 2 Honorare<br />

(1) Für die Durchführung bzw. Leitung einer Bildungsveranstaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> KVHS Anhalt-Bitterfeld beträgt das<br />

Honorar je nach Arbeitsumfang in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorbereitung,<br />

Qualifikation und Erfahrung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lehrkraft 13,00 EURO<br />

bis 17,00 EURO pro Unterrichtsstun<strong>de</strong> (45 Minuten).<br />

Die Bewertung wird in <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Honorarordnung beigefügten<br />

Einstufungsbogen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestandteil dieser<br />

Honorarordnung ist, für je<strong>de</strong> Lehrkraft dokumentiert.<br />

(2) In begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen kann die Betriebsleitung<br />

ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Honorar vereinbaren, wenn dies<br />

für die Gewinnung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s qualifizierter Dozenten<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es öffentliches Interesse<br />

besteht.<br />

(3) Für Unterrichtsstun<strong>de</strong>n, die Dozenten ohne Zustimmung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Fachbereichsleitung erteilen,<br />

wer<strong>de</strong>n keine Honorare gezahlt.<br />

§ 3 Fälligkeit und Verfall <strong>de</strong>s Honoraranspruchs<br />

(1) Die Honorare für die Dozenten <strong><strong>de</strong>r</strong> KVHS Anhalt-<br />

Bitterfeld wer<strong>de</strong>n nach Beendigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bildungsveranstaltung<br />

am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Monats fällig.<br />

Die Auszahlung ist an die Erfüllung <strong>de</strong>s Honorarvertrages<br />

gebun<strong>de</strong>n. §1 Abs. 3 und 4 bleiben unberührt.<br />

(2) Bei längerfristigen Bildungsveranstaltungen kann eine<br />

Abrechnung und Auszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Honorare in kürzeren<br />

Perio<strong>de</strong>n vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Der Honoraranspruch erlischt drei Monate nach Beendigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bildungsveranstaltung, wenn dieser<br />

nicht geltend gemacht wird.<br />

§ 4 Sprachliche Gleichstellung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils<br />

in männlicher und weiblicher Form.<br />

§ 5 In-Kraft-Treten<br />

Diese Honorarordnung ersetzt die Honorarordnungen<br />

für die Kreisvolkshochschule Bitterfeld vom

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