10.11.2012 Aufrufe

Download - Marktgemeinde Steinakirchen am Forst

Download - Marktgemeinde Steinakirchen am Forst

Download - Marktgemeinde Steinakirchen am Forst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Appell an die Landwirte<br />

Um die Sicherheit der Straßenbenützer zu gewährleisten und um Fahrbahnschäden zu<br />

vermeiden, ist bei der Bodenbearbeitung (Pflügen) entlang öffentlicher Straßen unbedingt ein<br />

Abstand von mindestens 1 Meter (Bankett) zumAsphaltrand einzuhalten!<br />

Ausschneiden von Bäumen<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Steinakirchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Forst</strong> ersucht die Grundstückseigentümer entlang der<br />

Gemeindestraße die Baumäste soweit abzuschneiden, dass eine Durchfahrt mit dem LKW bei<br />

der Schneeräumung leicht möglich ist.<br />

Die Äste müssen soweit entfernt sein, dass auch bei Schneedruck eine Beschädigung <strong>am</strong><br />

LKW (Drehleuchten, Spiegel) durch herunterhängende Äste nicht auftreten kann. Es ist auch<br />

im Interesse der Straßenbenützer, die Straße entsprechend freizumachen, d<strong>am</strong>it ein<br />

reibungsloser Winterdienst (Schülertransport, Milchabholung usw.) erfolgen kann.<br />

Schneeräumung auf Gehsteigen<br />

Gemäß § 93 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu<br />

sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m<br />

vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich<br />

der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft von Schnee<br />

und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. In einer<br />

Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen<br />

1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.<br />

Ein Weg, ein Ziel - Götzwanger Wehr<br />

Am 3.-5. September nahm die Landjugend <strong>Steinakirchen</strong> <strong>am</strong> Projektmarathon der Landjugend<br />

Niederösterreich teil.<br />

Am Freitag, 3.September um 19:00 Uhr verkündeten Landesbeirat Bezirksleiter Michael<br />

Schagerl und Vzbgm. Wolfgang Pöhacker das bevorstehende Projekt.<br />

Die Landjugend <strong>Steinakirchen</strong> musste bei der Götzwanger Wehr einen Zufahrtsweg für<br />

Radfahrer und Fußgänger errichten.<br />

Ein 3 Meter breiter und ca. 130 Meter langer Weg ist entstanden. Die völlig verwachsene Au<br />

wurde durchforstet und ein ansehenswerter Bade- und Erholungsplatz wurde errichtet. Auch<br />

die Geschichte über die Götzwanger Wehr wurde erforscht und schöne Schautafeln an Ort und<br />

Stelle angebracht. Als krönenden Abschluss wurde noch ein Floß zum Überqueren der kleinen<br />

Erlauf „Quer üwa'd Wehr“ erbaut.<br />

Bei diesem Projekt arbeiteten rund 30 Personen mit, wobei 42 freiwillige Arbeitsstunden auf<br />

eine Person kommen.<br />

Es ist gelungen, <strong>am</strong> Sonntag pünktlich um 13:00 Uhr das Projekt zu präsentieren und der<br />

Öffentlichkeit, wo viele Interessierte anwesend waren, vorzustellen. Bgm Johann Schagerl ,<br />

Vzbm Wolfgang Pöhacker, Bezirksleiter Michael Schagerl und die LJ Leitung Martin Mayrhofer<br />

und Katharina Gassner eröffneten den Weg feierlich.<br />

Müllabfuhr: Restmüll: Donnerstag, 04. November 2010<br />

Donnerstag, 02. Dezember 2010<br />

Papier: Donnerstag, 11. November 2010<br />

Verpackung: Donnerstag, 02. Dezember 2010<br />

Biomüll: Mittwoch, 10. November 2010<br />

Mittwoch, 24. November 2010<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!