11.11.2012 Aufrufe

Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich - Tiefbauamt - Kanton ...

Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich - Tiefbauamt - Kanton ...

Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich - Tiefbauamt - Kanton ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12<br />

<strong>Beleuchtungsreglement</strong> Anhang zum <strong>Beleuchtungsreglement</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Kanton</strong>s</strong> <strong>Zürich</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Kanton</strong>s</strong> <strong>Zürich</strong><br />

18.1 Abweichungen vom <strong>Beleuchtungsreglement</strong> sind in<br />

folgenden Fällen möglich:<br />

Unfallschwerpunkte<br />

Neben der Beleuchtung sind flankierende Massnahmen vorzusehen.<br />

(z.B. Geschwindigkeitsreduktion, Überholverbot etc.)<br />

Gefahrenträchtige Knotenpunkte<br />

Neben der Beleuchtung sind flankierende Massnahmen vorzusehen.<br />

Wenn möglich nur als Übergangslösung.<br />

Begehren von Gemeinden<br />

Zu Lasten Gemeinde.<br />

Realisation gemäss <strong>Beleuchtungsreglement</strong>.<br />

Beleuchtungszonen<br />

Die Richtlinien bezüglich Beleuchtungszonen (Kapitel 3, 2. Abschnitt) kommen nur bei Sanierungen,<br />

Erneuerungen oder Neubauten zur Anwendung.<br />

Für die aktuell betriebenen Anlagen besteht somit kein Handlungsbedarf (Besitzstandswahrung).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!