Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich - Tiefbauamt - Kanton ...
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Das Ersetzen von Sicherungen und Startern einschliesslich der Lieferung;<br />
Vorschaltgeräteersatz (ohne EVG und Spezialleuchten CDM sowie Serienausfälle);<br />
Prüfung der elektrischen Einrichtung auf ihre Funktion;<br />
Prüfen der Beleuchtungssteuerung;<br />
Datenbankauskünfte gegenüber dem Elektrodienst;<br />
Entsprechende Nachführung der Dokumentation gemäss Kapitel 13;<br />
Bereitschaftsdienst;<br />
alle zehn Jahre ist eine Erdungsmessung beim Speisepunkt (Transformatorenstation oder Verteilkabine)<br />
durchzuführen.<br />
Grundsätzlich dienen die EKZ-Tarife als Verrechnungsbasis. Vergütungsänderungen werden vorgängig<br />
mit dem Vertreter <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> Kommunaler Elektrizitätswerke (VKE) abgesprochen. Die<br />
gemeinsam festgelegte Vergütung (Energie und Unterhalt) wird den Netzbetreibern jeweils vom<br />
<strong>Tiefbauamt</strong> in einem separaten Blatt mitgeteilt.<br />
C. Verrechnungsarten<br />
Die Verrechnung erfolgt gemäss Beilage 18.6<br />
13. Dokumentation, Kontrollen und Messungen<br />
9<br />
<strong>Beleuchtungsreglement</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Kanton</strong>s</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Folgende Dokumentationen müssen bei den Netzbetreibern vorhanden sein und laufend aktualisiert<br />
werden:<br />
– Beleuchtungsdatenbank auf dem aktuellen Stand mit Nummerierungssystem;<br />
– Dokumentation der Kontrolltätigkeit Beleuchtungskontrolle gemäss Kapitel 12;<br />
– Werkleitungspläne.<br />
Bei Neuanlagen, Netzänderungen und Erweiterungen von Beleuchtungsanlagen ist pro Beleuchtungsstrang<br />
der Kurzschlussstrom beim letzten Kandelaber zu messen.<br />
Details und Muster gemäss Beilage 18.7 .<br />
Wird an einem Kandelaber die Leuchte oder <strong>des</strong>sen Zuleitungskabel ersetzt, ist eine Isolationsmessung<br />
durchzuführen. Das Gleiche gilt für jede Neuerstellung von Kandelabern sowie auch für Unfallkandelaber.<br />
Die aufgeführten Messungen und Kontrollen umfassen auch die entsprechende Verwaltung und<br />
Aufbewahrung der Dokumente gemäss den gesetzlichen Vorschriften.<br />
Der Elektrodienst kann die erwähnten Unterlagen jederzeit stichprobenweise prüfen.<br />
Werden Beleuchtungsanlagen durch Dritte erstellt, können die Aufwendungen, die den Netzbetreibern<br />
für die Übernahme in die Werkdokumentation entstehen, dem Eigentümer in Rechnung<br />
gestellt werden.