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Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich - Tiefbauamt - Kanton ...

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Das Ersetzen von Sicherungen und Startern einschliesslich der Lieferung;<br />

Vorschaltgeräteersatz (ohne EVG und Spezialleuchten CDM sowie Serienausfälle);<br />

Prüfung der elektrischen Einrichtung auf ihre Funktion;<br />

Prüfen der Beleuchtungssteuerung;<br />

Datenbankauskünfte gegenüber dem Elektrodienst;<br />

Entsprechende Nachführung der Dokumentation gemäss Kapitel 13;<br />

Bereitschaftsdienst;<br />

alle zehn Jahre ist eine Erdungsmessung beim Speisepunkt (Transformatorenstation oder Verteilkabine)<br />

durchzuführen.<br />

Grundsätzlich dienen die EKZ-Tarife als Verrechnungsbasis. Vergütungsänderungen werden vorgängig<br />

mit dem Vertreter <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> Kommunaler Elektrizitätswerke (VKE) abgesprochen. Die<br />

gemeinsam festgelegte Vergütung (Energie und Unterhalt) wird den Netzbetreibern jeweils vom<br />

<strong>Tiefbauamt</strong> in einem separaten Blatt mitgeteilt.<br />

C. Verrechnungsarten<br />

Die Verrechnung erfolgt gemäss Beilage 18.6<br />

13. Dokumentation, Kontrollen und Messungen<br />

9<br />

<strong>Beleuchtungsreglement</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Kanton</strong>s</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Folgende Dokumentationen müssen bei den Netzbetreibern vorhanden sein und laufend aktualisiert<br />

werden:<br />

– Beleuchtungsdatenbank auf dem aktuellen Stand mit Nummerierungssystem;<br />

– Dokumentation der Kontrolltätigkeit Beleuchtungskontrolle gemäss Kapitel 12;<br />

– Werkleitungspläne.<br />

Bei Neuanlagen, Netzänderungen und Erweiterungen von Beleuchtungsanlagen ist pro Beleuchtungsstrang<br />

der Kurzschlussstrom beim letzten Kandelaber zu messen.<br />

Details und Muster gemäss Beilage 18.7 .<br />

Wird an einem Kandelaber die Leuchte oder <strong>des</strong>sen Zuleitungskabel ersetzt, ist eine Isolationsmessung<br />

durchzuführen. Das Gleiche gilt für jede Neuerstellung von Kandelabern sowie auch für Unfallkandelaber.<br />

Die aufgeführten Messungen und Kontrollen umfassen auch die entsprechende Verwaltung und<br />

Aufbewahrung der Dokumente gemäss den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Der Elektrodienst kann die erwähnten Unterlagen jederzeit stichprobenweise prüfen.<br />

Werden Beleuchtungsanlagen durch Dritte erstellt, können die Aufwendungen, die den Netzbetreibern<br />

für die Übernahme in die Werkdokumentation entstehen, dem Eigentümer in Rechnung<br />

gestellt werden.

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