Oktober 5/08 Perspektiven - Tischlerei Albers
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Foto: fotolia.com<br />
den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten<br />
anzuhören. In der Anhörung<br />
muss er den Arbeitnehmer über den erhobenen<br />
Vorwurf so unterrichten, dass<br />
der Arbeitnehmer dazu Stellung nehmen<br />
kann. Dabei sind jedoch keine überzogenen<br />
Anforderungen zu stellen. Weiß der<br />
Arbeitnehmer, hinsichtlich welcher Straftaten<br />
der Verdacht beim Arbeitgeber besteht,<br />
so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet,<br />
solange abzuwarten, bis der Arbeitnehmer<br />
die Ermittlungsakten der<br />
Staatsanwaltschaft eingesehen hat. In<br />
dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen<br />
Fall hatte der Arbeitgeber die fristlose<br />
Kündigung auf den Verdacht gestützt,<br />
der Arbeitnehmer habe an den<br />
Fahrzeugen von Kolleginnen in elf Fällen<br />
die Reifen aufgeschlitzt. Die Kolleginnen<br />
hatten sich zuvor kritisch über seine Tätigkeit<br />
geäußert. Auf ihre Strafanzeige<br />
hin installierte die Polizei eine Videoüberwachungsanlage.<br />
Die Frauen gaben an,<br />
den verdächtigen Mitarbeiter in der Videoaufzeichnung<br />
erkannt zu haben. Der<br />
betroffene Arbeitnehmer wollte sich zu<br />
den Vorwürfen nicht äußern. Die Bundesrichter<br />
hielten unter diesen Umständen<br />
die Kündigung für gerechtfertigt.<br />
Urteil des BAG vom<br />
13.03.20<strong>08</strong>. 2 AZR 961/06<br />
Kein Leistungsverweigerungsrecht<br />
nach § 648a BGB bei fehlender<br />
Bereitschaft zur Mängelbeseitigung<br />
Der Unternehmer kann sich gegenüber<br />
der Aufforderung des Bestellers zur Män-<br />
<strong>Perspektiven</strong> 5/20<strong>08</strong><br />
gelbeseitigung wegen einer ausstehenden<br />
Sicherheit gem. § 648a BGB nicht<br />
auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen,<br />
wenn er selbst zur Beseitigung<br />
dieser Mängel nicht (mehr) bereit ist.<br />
Urteil des BGH vom<br />
27.09.2007. VII ZR 80/05<br />
Kein Nutzungsausfall für<br />
Firmen-Pkw bei Kostenerstattung<br />
für Ersatzfahrzeug<br />
Steht nach Beschädigung eines gewerblich<br />
genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten<br />
über die Reparaturwerkstatt<br />
ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur<br />
Verfügung und werden ihm die Kosten<br />
für dessen Anmietung erstattet, so kann<br />
ihm nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
darüber hinaus - schon mangels<br />
eines fühlbaren wirtschaftlichen<br />
Nachteils – keine Nutzungsentschädigung<br />
zugebilligt werden. Verzichtet der<br />
Unfallgeschädigte hingegen bei einem<br />
Ausfall eines ganz oder nur teilweise gewerblich<br />
genutzten Kraftfahrzeugs auf<br />
eine wesentlich kostenintensivere Anmietung<br />
eines Ersatzfahrzeugs, steht ihm<br />
laut Oberlandesgericht Naumburg ein<br />
Anspruch auf Nutzungsausfall zu.<br />
Urteil des BGH vom<br />
04.12.2007. VI ZR 241/06<br />
Keine Steuerbefreiung bei<br />
Barlohnumwandlung von<br />
Urlaubsgeld in Warengutscheine<br />
Urlaubsgeld, das vom Arbeitnehmer in<br />
Form eines Warengutscheins in Anspruch<br />
genommen werden kann, stellt keinen<br />
steuerbefreiten Sachlohn dar, sondern ist<br />
als Barlohn zu behandeln. Eine Umwandlung<br />
von Barlohn in Sachlohn kommt nur<br />
in Betracht, wenn der Arbeitnehmer unter<br />
Änderung des Anstellungsvertrags<br />
auf einen Teil seiner Barentlohnung verzichtet<br />
und der Arbeitgeber ihm stattdessen<br />
Sachlohn gewährt.<br />
Urteil des BFH vom<br />
06.03.20<strong>08</strong>. VI R 6/05<br />
Ausschreibung: Bieter muss<br />
auf unklares Leistungsverzeichnis<br />
hinweisen<br />
Erkennt ein Bieter im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens<br />
einen vermeintli-<br />
Recht & Gesetz<br />
chen Ausschreibungsfehler, muss er<br />
seine entsprechende Rüge nicht erst<br />
nach Benachrichtigung über den Ausschluss<br />
seines Angebots, sondern bereits<br />
während der Angebotserstellung erheben.<br />
Hat er ernsthafte Zweifel am Inhalt<br />
des Leistungsverzeichnisses, muss er dies<br />
mit dem Ausschreibenden klären und<br />
darf die Verdingungsunterlagen nicht<br />
nach eigenem Gutdünken auslegen und<br />
auf andere, von den Ausschreibungsvorgaben<br />
abweichende Produkte ausweiten.<br />
Beschluss des OLG Brandenburg vom<br />
04.03.20<strong>08</strong>. Verg W 3/<strong>08</strong><br />
Teilkündigung einer Fahrzeugüberlassung<br />
durch Arbeitgeber<br />
Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine mit<br />
einem Arbeitnehmer im Rahmen eines<br />
Arbeitsvertrages getroffene Vereinbarung<br />
über die Überlassung eines Pkws für<br />
Fahrten zur Arbeitsstätte unter Ausschluss<br />
jeder Privatnutzung aus wichtigem<br />
Grund zu kündigen. Ein derartiger<br />
Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer<br />
bei einer privaten Fahrt mit dem ihm<br />
überlassenen Fahrzeug in stark alkoholisiertem<br />
Zustand einen Unfall, der einen<br />
Totalschaden an dem Fahrzeug zur Folge<br />
hatte, verursacht hat.<br />
Urteil des LAG Köln vom<br />
28.06.2007. 6 Sa 278/07<br />
Fristlose Kündigung bei Verdacht<br />
des Arbeitszeitbetruges<br />
Auch kleinere Unregelmäßigkeiten zulasten<br />
des Arbeitgebers können zu einer<br />
fristlosen Kündigung führen. Dies musste<br />
ein Mitarbeiter einer Baufirma erfahren,<br />
der zweimal dabei erwischt wurde, dass<br />
er die Dauer von Außeneinsätzen jeweils<br />
um eine Stunde zu lange angab. Dabei<br />
hatte das Unternehmen die Belegschaft<br />
mehrfach darauf hingewiesen, dass<br />
Stundenzettel beim Einsatz auf auswärtigen<br />
Baustellen exakt auszufüllen seien.<br />
Ob die Falschangaben - wie von dem Arbeitnehmer<br />
behauptet - versehentlich<br />
oder absichtlich erfolgt waren, spielte für<br />
das Arbeitsgericht Frankfurt am Main<br />
keine Rolle. Für die Entlassung genügte<br />
der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetruges.<br />
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom<br />
06.02.20<strong>08</strong>. 7 Ca 6552/07 n<br />
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