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Oktober 5/08 Perspektiven - Tischlerei Albers

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24<br />

Aus-& Weiterbildung<br />

<strong>Perspektiven</strong> 5/20<strong>08</strong><br />

Durchgängige Leistung gefragt<br />

Gestreckte Abschlussprüfung wertet Zwischenprüfung auf<br />

Die Gestreckte Abschlussprüfung gehört<br />

künftig in einigen Handwerksausbildungen<br />

zum Standard. Während einer<br />

mehrjährigen Erprobungsphase<br />

waren die zugrunde liegenden Ausbildungsordnungen<br />

nur befristet gültig.<br />

Nun sind sie in Dauerrecht umgewandelt<br />

worden. Der Bundesverband Holz<br />

und Kunststoff (BHKH) begrüßt diese<br />

Entwicklung. Betroffen sind unter anderem<br />

die Lehrberufe Metallbauer und<br />

Elektroniker.<br />

Bei der Gestreckten Abschlussprüfung<br />

absolvieren die Auszubildenden den ersten<br />

Teil ihrer Gesellenprüfung vor dem<br />

Ende des zweiten Lehrjahres. Bisher<br />

hatte die traditionelle Zwischenprüfung<br />

keine Auswirkung auf die Endnote. Nun<br />

kann sie laut Bundesinstitut für Berufsbildung<br />

als Teil 1 der Abschlussprüfung<br />

bis zu 40 Prozent in die Gesamtbewertung<br />

einfließen.<br />

„Die neue Regelung wertet die frühere<br />

Zwischenprüfung auf“, lobt BHKH-Präsident<br />

Günter Füllgraf. „Damit stellt sie<br />

eine wichtige Weiche in Richtung Zukunft.“<br />

Sie mache deutlich, dass Lehrlinge<br />

eine durchgängige Leistung erbringen<br />

müssen, um den Herausforderun-<br />

gen in ihrem künftigen Beruf gewachsen<br />

zu sein. Bei den Tischlern und Schreinern<br />

ist die Gestreckte Abschlussprüfung noch<br />

Sieben auf einen Streich<br />

Lehrgang Geprüfter Fertigungsplaner beendet<br />

Sieben glückliche Gesichter<br />

zeigten sich am Samstag,<br />

den 6. September 20<strong>08</strong>, zur<br />

Verabschiedung: Sie hatten<br />

sich ein halbes Jahr an jedem<br />

Wochenende auf die Prüfung<br />

zum Geprüften Fertigungsplaner<br />

im Tischlerhandwerk<br />

vorbereitet.<br />

Denn erst nach der erfolgreichen<br />

Prüfung vor der Handwerkskammer<br />

Hannover dürfen sie sich<br />

„Geprüfter Fertigungsplaner im Tischlerhandwerk“<br />

nennen. Ihr Einsatzgebiet<br />

wird vornehmlich in der Fertigung des<br />

Betriebes liegen. Schwerpunkte des Aufgabenbereichs<br />

sind darüber hinaus die<br />

Mitarbeiterführung und das Qualitätsmanagement.<br />

„Wirtschaftliches Spezialwissen, Managementaufgaben<br />

und ein steigender<br />

Zeit- und Kostdruck beanspruchen die<br />

Betriebsleitung im Tischlerhandwerk immer<br />

stärker,“ erklärt Brigitta Ehlers-<br />

Staack. Daher seien qualifizierte Mitarbeiter,<br />

die hier für wirkliche Entlastung<br />

sorgen, gefragter denn je. Aus diesem<br />

Grunde orientieren sich alle Inhalte des<br />

Lehrgangs am betrieblichen Alltag durch<br />

die Umsetzung eines realen Projekts. So<br />

kann das erworbene Wissen unmittelbar<br />

in die Betriebe zurück fließen.<br />

e-learning macht es möglich<br />

Um die betrieblichen Abwesenheitszeiten<br />

durch die Lehrgänge so gering wie<br />

möglich zu halten, konnte die Hälfte der<br />

rund 200 Unterrichtsstunden zu Hause<br />

am PC und über das Internet absolviert<br />

werden. Ohne diese neuartige Form des<br />

Lernens zeit- und ortsunabhängig hätten<br />

drei der Teilnehmer den Lehrgang gar<br />

nicht absolvieren können, denn einer von<br />

nicht eingeführt. „Im Interesse der Auszubildenden<br />

streben wir diese Lösung jedoch<br />

an“, so Füllgraf. „Nach der fachlichen<br />

Überarbeitung der Ausbildungsordnung<br />

wäre sie ein weiterer Schritt hin zu<br />

einem zukunftssicheren Handwerk.“<br />

Zeitvorgaben kritisch<br />

Kritisch bewertet der BHKH jedoch die<br />

neuen, engen zeitlichen Vorgaben für die<br />

Prüfungselemente. „Das zuständige<br />

Bundeswirtschaftsministerium praktiziert<br />

in den geänderten Ausbildungsordnungen<br />

eine Koppelung dieser reduzierten<br />

Zeitvorgaben mit der Gestreckten Prüfung“,<br />

erklärt der BHKH-Präsident. „Das<br />

macht jedoch keinen Sinn. Im Tischlerund<br />

Schreinerhandwerk muss es beispielsweise<br />

bei den geltenden 100 Stunden<br />

für die Fertigung des Gesellenstückes<br />

bleiben. Wird weniger Zeit angesetzt,<br />

geht das an Wirklichkeit und Notwendigkeit<br />

vorbei.“ Und darin ist sich die<br />

betriebliche Seite einig: Sollte es nicht<br />

möglich sein, die 100 Stunden für die<br />

Anfertigung des Gesellenstückes zu erhalten,<br />

will man lieber auf die notwendige<br />

Novellierung der Ausbildungsverordnung<br />

für die Einführung der gestreckten<br />

Prüfung verzichten. n<br />

ihnen kam aus Sachsen-Anhalt und zwei<br />

aus dem benachbarten Hessen. Umso<br />

beachtenswerter ist es, dass alle bis zum<br />

Schluss durchgehalten haben.<br />

Einer der Teilnehmer ist durch diesen<br />

Lehrgang so motiviert worden, dass er<br />

sich überlegt, anschließend noch die<br />

Meisterprüfung im Tischlerhandwerk abzulegen.<br />

Die Möglichkeit der Anrechnung<br />

des Abschlusses auf das Handlungsfeld<br />

3 „Auftragsabwicklung“ nach<br />

neuer Meisterprüfungsverordnung mag<br />

dieses Vorhaben noch zusätzlich beeinflusst<br />

haben.<br />

Demnächst startet ein neuer Lehrgang<br />

zum „Geprüften Fachbauleiter im Tischlerhandwerk“.<br />

Wir werden Sie an dieser<br />

Stelle darüber informieren. Oder rufen<br />

Sie einfach an! Brigitta Ehlers-Staack<br />

wird Sie gerne beraten: Tel. 0511/ 62 70<br />

75-17, Mobil 0175/27 52 909 oder E-<br />

Mail: ehlers@tischlernord.de n

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