Oktober 5/08 Perspektiven - Tischlerei Albers
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<strong>Perspektiven</strong> 5/20<strong>08</strong><br />
Verband & Branche<br />
Die Mitgliederversammlung des BHKH verabschiedete zahlreiche Resolutionen bei ihren Beratungen. (Foto: BHKH)<br />
Nein zu den Gesundheitsfonds<br />
Mitgliederversammlung sieht ungerechtfertigte Belastungen für Betriebe<br />
Der Bundesverband Holz und Kunststoff<br />
(BHKH) fordert von der Bundesregierung,<br />
den Gesundheitsfonds zu<br />
stoppen. Eine entsprechende Resolution<br />
beschlossen die Delegierten der<br />
Landesverbände auf der BHKH-Mitgliederversammlung<br />
am 20. Juni in Saarbrücken.<br />
In einem weiteren Beschluss<br />
wandten sie sich gegen die Pflichtversicherung<br />
von Handwerksmeistern in der<br />
staatlichen Rentenversicherung.<br />
„Der Gesundheitsfonds, der Anfang<br />
2009 starten soll, führt zu höheren Beiträgen,<br />
verstärkt die Bürokratie und benachteiligt<br />
die Arbeitgeber“, so der Tenor<br />
der Delegierten. Gesetzliche Krankenkassen,<br />
die gut wirtschaften, könnten ab<br />
nächstem Jahr Überschüsse an ihre Mitglieder<br />
zurückzahlen – aber eben nur an<br />
ihre Mitglieder, die Arbeitnehmer. Für die<br />
Arbeitgeber, die in diesem Fall ebenfalls<br />
zu viel Beitrag gezahlt hätten, sehe der<br />
Fonds keine Rückerstattung vor. Dies<br />
führe zu einer ungerechtfertigten Belastung<br />
der Betriebe, kritisiert der BHKH. Besonders<br />
das lohnintensive Handwerk sei<br />
von dieser politischen Willkür betroffen.<br />
Dies gelte umso mehr, als viele Handwerker<br />
in Innungskrankenkassen versichert<br />
seien. Diese hätten in der Regel sehr niedrige<br />
Beitragssätze, wären also potenzielle<br />
Rückzahler. Handwerksbetriebe wären<br />
durch die Reform also doppelte Verlierer:<br />
Gemeinsam mit ihren Arbeitnehmern<br />
müssten sie zunächst einen Pflichtbeitrag<br />
aufbringen, der vermutlich höher ausfällt<br />
als ihr heutiger Satz. Im zweiten Schritt<br />
seien sie von möglichen Rückflüssen aber<br />
ausgeschlossen.<br />
In einer zweiten Resolution forderte die<br />
Mitgliederversammlung des BHKH bei der<br />
Anzeige:<br />
Müller-Minden<br />
Seite 9<br />
gesetzlichen Rentenversicherung nicht<br />
mit zweierlei Maß zu messen. Selbstständige<br />
seien grundsätzlich nicht pflichtversichert<br />
– mit einer Ausnahme: selbstständigen<br />
Handwerksmeistern, die in der Anlage<br />
A der Handwerksordnung (HWO)<br />
gelistet sind und eine Einzel- oder Personengesellschaft<br />
führen. Sie müssten eine<br />
Versicherungspflicht von 216 Monaten<br />
erfüllen. Erst danach könnten sie der<br />
staatlichen Rentenversicherung den Rücken<br />
kehren und sich privat absichern.<br />
Im handwerksähnlichen Gewerbe gilt<br />
diese Handwerkerpflichtversicherung<br />
nicht, bei den zulassungsfreien Gewerken<br />
nur eingeschränkt. Diese Ungleichbehandlung<br />
sei systemwidrig und durch<br />
nichts zu erklären. Die Rentenversicherungspflicht<br />
für selbstständige Handwerksmeister<br />
der Anlage A-Gewerke<br />
müsse umgehend abgeschafft werden. n<br />
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