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Oktober 5/08 Perspektiven - Tischlerei Albers

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<strong>Perspektiven</strong> 5/20<strong>08</strong><br />

Verband & Branche<br />

Die Mitgliederversammlung des BHKH verabschiedete zahlreiche Resolutionen bei ihren Beratungen. (Foto: BHKH)<br />

Nein zu den Gesundheitsfonds<br />

Mitgliederversammlung sieht ungerechtfertigte Belastungen für Betriebe<br />

Der Bundesverband Holz und Kunststoff<br />

(BHKH) fordert von der Bundesregierung,<br />

den Gesundheitsfonds zu<br />

stoppen. Eine entsprechende Resolution<br />

beschlossen die Delegierten der<br />

Landesverbände auf der BHKH-Mitgliederversammlung<br />

am 20. Juni in Saarbrücken.<br />

In einem weiteren Beschluss<br />

wandten sie sich gegen die Pflichtversicherung<br />

von Handwerksmeistern in der<br />

staatlichen Rentenversicherung.<br />

„Der Gesundheitsfonds, der Anfang<br />

2009 starten soll, führt zu höheren Beiträgen,<br />

verstärkt die Bürokratie und benachteiligt<br />

die Arbeitgeber“, so der Tenor<br />

der Delegierten. Gesetzliche Krankenkassen,<br />

die gut wirtschaften, könnten ab<br />

nächstem Jahr Überschüsse an ihre Mitglieder<br />

zurückzahlen – aber eben nur an<br />

ihre Mitglieder, die Arbeitnehmer. Für die<br />

Arbeitgeber, die in diesem Fall ebenfalls<br />

zu viel Beitrag gezahlt hätten, sehe der<br />

Fonds keine Rückerstattung vor. Dies<br />

führe zu einer ungerechtfertigten Belastung<br />

der Betriebe, kritisiert der BHKH. Besonders<br />

das lohnintensive Handwerk sei<br />

von dieser politischen Willkür betroffen.<br />

Dies gelte umso mehr, als viele Handwerker<br />

in Innungskrankenkassen versichert<br />

seien. Diese hätten in der Regel sehr niedrige<br />

Beitragssätze, wären also potenzielle<br />

Rückzahler. Handwerksbetriebe wären<br />

durch die Reform also doppelte Verlierer:<br />

Gemeinsam mit ihren Arbeitnehmern<br />

müssten sie zunächst einen Pflichtbeitrag<br />

aufbringen, der vermutlich höher ausfällt<br />

als ihr heutiger Satz. Im zweiten Schritt<br />

seien sie von möglichen Rückflüssen aber<br />

ausgeschlossen.<br />

In einer zweiten Resolution forderte die<br />

Mitgliederversammlung des BHKH bei der<br />

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Seite 9<br />

gesetzlichen Rentenversicherung nicht<br />

mit zweierlei Maß zu messen. Selbstständige<br />

seien grundsätzlich nicht pflichtversichert<br />

– mit einer Ausnahme: selbstständigen<br />

Handwerksmeistern, die in der Anlage<br />

A der Handwerksordnung (HWO)<br />

gelistet sind und eine Einzel- oder Personengesellschaft<br />

führen. Sie müssten eine<br />

Versicherungspflicht von 216 Monaten<br />

erfüllen. Erst danach könnten sie der<br />

staatlichen Rentenversicherung den Rücken<br />

kehren und sich privat absichern.<br />

Im handwerksähnlichen Gewerbe gilt<br />

diese Handwerkerpflichtversicherung<br />

nicht, bei den zulassungsfreien Gewerken<br />

nur eingeschränkt. Diese Ungleichbehandlung<br />

sei systemwidrig und durch<br />

nichts zu erklären. Die Rentenversicherungspflicht<br />

für selbstständige Handwerksmeister<br />

der Anlage A-Gewerke<br />

müsse umgehend abgeschafft werden. n<br />

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