doppelt sparen! - schlagen Sie Russen und ... - Gemeinde Unterlüß
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<strong>Unterlüß</strong> – 8 – Nr. 10/2012<br />
Beitrags- <strong>und</strong> Gebührenangelegenheiten,<br />
Zweitwasserzähler<br />
• Christian Wolf ............................................................ 05141 16-4590<br />
• Helga Schaprian ........................................................ 05141 16-4593<br />
Abwasserabgabe, Fäkalschlammgebühren, Kleinkläranlagen,<br />
Klärschlammverwertung, Beschaffung Technik<br />
• Armin Beck ................................................................ 05141 16-4594<br />
Rechnungswesen, Sonderk<strong>und</strong>en<br />
• Beate Steudte ............................................................ 05141 16-4581<br />
Entwässerungsanträge, Kanalreinigung, -sanierung,<br />
Indirekteinleiterüberwachung<br />
• Peter Graf .................................................................. 05141 16-4582<br />
Geografisches Informationssystem (GIS)<br />
• Günter Lautner........................................................... 05141 16-4583<br />
Allgemeinverfügung über das Abbrennen<br />
von Gartenabfällen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong><br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
20.09.2012 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Gartenabfällen in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong> vom 16.04.2009 wird ab 01.01.2013 aufgehoben.<br />
Wilks<br />
Achtung!!!<br />
Der letzte Brenntag in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong> ist<br />
am 03.11.2012.<br />
Allgemeinverfügung über das Verbrennen<br />
von Gartenabfällen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 2 Satz 1 der Verordnung über die Beseitigung von<br />
pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen<br />
(BrennVO) vom 02. Januar 2004 (Nds. GVBl. Nr.<br />
1/2004 S. 2) i. d. F. der Verordnung zur Änderung der Verordnung vom<br />
24.02.2009 (Nds. GVBl. 2009, S. 34) kann die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong> das<br />
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, soweit es sich nicht um Treibsel<br />
handelt, an von ihr bestimmten Tagen zulassen.<br />
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle wird in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong> unter<br />
dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs wie folgt geregelt:<br />
1. Pflanzliche Abfälle dürfen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong> jeweils am vorletzten<br />
Samstag im Monat März <strong>und</strong> am ersten Samstag im Monat<br />
November in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr verbrannt werden.<br />
Sollte aufgr<strong>und</strong> von witterungsbedingten Einflüssen (Regen,<br />
Sturm o. ä. ein Verbrennen an diesem Tage nicht möglich sein, so<br />
ist das Verbrennen auch am 10. November 2012 gestattet.<br />
2. Das Verbrennen wird unter folgenden Auflagen gestattet:<br />
a) Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen<br />
entzündet oder unterhalten werden.<br />
b) Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten <strong>und</strong> darf nicht<br />
verlassen werden, bevor Feuer <strong>und</strong> Glut erloschen sind.<br />
c) Zur Feuerbekämpfung muss ausreichend Löschgerät zur Verfügung<br />
stehen, so dass das Feuer bei Gefahr jederzeit gelöscht<br />
werden kann.<br />
d) Gefahrbringender Funkenflug <strong>und</strong> erhebliche Rauchentwicklung<br />
sind zu vermeiden.<br />
e) Die Abfälle sind vor dem Verbrennen daraufhin zu untersuchen,<br />
ob sich unter ihnen Tiere (z. B. Igel oder Kröten) befinden.<br />
f) Die Abstände zu<br />
1. Gebäuden,<br />
2. Gebäuden mit Aufenthaltsräumen,<br />
3. Gebäuden mit weicher Bedachung,<br />
4. öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich<br />
land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichem Verkehr dienen,<br />
5. Wäldern,<br />
6. Heiden, Wallhecken <strong>und</strong> entwässerten Mooren,<br />
7. Zeltplätzen <strong>und</strong> anderen Erholungseinrichtungen sind so<br />
zu wählen, dass eine Gefährdung von Personen <strong>und</strong> Sachen<br />
sicher auszuschließen ist.<br />
3. Ein nach Nr. 2 zulässiges Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten:<br />
1. bei lang anhaltender trockener Witterung<br />
2. bei starkem Wind<br />
3. auf moorigen Untergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
4. in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten.<br />
4. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung drohe ich<br />
hiermit ein Zwangsfeld in Höhe von 250,- Euro (§ 67 Nds. SOG) an.<br />
Unabhängig davon muss derjenige, der den Bestimmungen in Nr. 2<br />
<strong>und</strong> 3 dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt, mit der Einleitung<br />
eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gem. § 61 Abs. 5 Kreislaufwirtschafts-<br />
<strong>und</strong> Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994<br />
i. V. m. § 6 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen<br />
Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen<br />
rechnen.<br />
5. Diese Verfügung wird mit Wirkung vom 27. April 2009 bekannt gegeben<br />
<strong>und</strong> gilt bis zum 31. März 2014.<br />
6. Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser Verfügung<br />
§ 2 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen<br />
durch Verbrennen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Brenn-<br />
VO) vom 02. Januar 2004 (Nds. GVBl. S. 2) i. V. m §§ 11 <strong>und</strong> 67<br />
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />
vom 11. Dezember 2003 (Nds. GVBl. S. 414) <strong>und</strong> § 35 Satz<br />
2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom Januar 2003<br />
(BGBl. I S. 102) jeweils in der zz. geltenden Fassung.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong>, Urwaldschneise 1, 29345 <strong>Unterlüß</strong>, Widerspruch<br />
eingelegt werden.<br />
In Vertretung<br />
Vogeler<br />
Annahme von Gartenabfällen<br />
Rasenschnitt <strong>und</strong> Laub<br />
Jeweils am letzten Mittwoch des Monats in den Monaten April - November<br />
wird in der Zeit von 16:30 - 18:00 Uhr auf dem gemeindlichen<br />
Bauhof, Am Wasserwerk, ein Container bereitgestellt.<br />
Gegen einen Kostenbeitrag von 0,50 EUR pro 100 l Sack können dort<br />
Grünabfälle, wie Rasenschnitt <strong>und</strong> Laub, angeliefert werden.<br />
Achtung: Strauchwerk wird nicht angenommen!<br />
Nächster Termin: 31. Oktober 2012<br />
Widerspruchsrecht gegen<br />
die Datenübermittlung<br />
an das B<strong>und</strong>esamt für Wehrverwaltung<br />
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden<br />
dem B<strong>und</strong>esamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von<br />
Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit<br />
deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:<br />
1. Familienname<br />
2. Vorname<br />
3. gegenwärtige Anschrift<br />
Im Jahr 2013 erfolgt die Datenübermittlung zum 31. März für Personen,<br />
die im Jahr 2014 das 18. Lebensjahr vollenden werden.<br />
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
gegenüber dem Bürgerservice der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong>, zu erklären.<br />
<strong>Unterlüß</strong>, den 02.10.2012<br />
Der Bürgermeister<br />
Wilks<br />
Bekanntmachung über die Räumung <strong>und</strong><br />
Schau der Gewässer III. Ordnung für das<br />
Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unterlüß</strong><br />
Gemäß der Verordnung über die Unterhaltung <strong>und</strong> Schau der Gewässer<br />
III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Celle vom 29.11.1983,<br />
wird der Schautermin auf<br />
Montag, den 19. November 2012<br />
festgesetzt.<br />
Treffpunkt: Hof Meyer, Ortsteil Lutterloh, Dorfstraße 12, 29345 <strong>Unterlüß</strong><br />
Zeitpunkt: 13:30 Uhr