Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />
An die<br />
Mitglieder<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
und des Magistrates 20. August 2008<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
---------------------------------------------------<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
sehr geehrte Herren,<br />
E I N L A D U N G<br />
hiermit lade ich Sie zur 17. öffentlichen Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
am Donnerstag, 28. August 2008, um 19:30 Uhr,<br />
in den Saal Forum <strong>Friedrichsdorf</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Köppern, Dreieichstraße 22, ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Mitteilungen des <strong>Stadt</strong>verordnetenvorstehers<br />
2. Mitteilungen des Magistrates<br />
3. Wahl der/des Schriftführerin/Schriftführers<br />
Drucksachennummer: 44/2006 1. Ergänzung<br />
4. Vertretung der <strong>Stadt</strong> in der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen<br />
(Kommunale Informationsverarbeitung)<br />
Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin<br />
Drucksachennummer: 67/2006 1. Ergänzung<br />
5. Wahl von zwei Vertretern des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
in die Betriebskommission der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Drucksachennummer: 182/2008<br />
T e i l A:<br />
Vorlagen des Magistrates<br />
6. Vorlage des Berichtes der Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH über<br />
die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> zum 31.12.2007 sowie<br />
Lagebericht der Betriebsleitung der <strong>Stadt</strong>werke<br />
Drucksachennummer: 131/2008<br />
/2<br />
Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 <strong>Friedrichsdorf</strong> ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 308<br />
eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
- 2 -<br />
7. Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> Friedrichdorf vom 24.06.1982<br />
Drucksachennummer: 132/2008<br />
8. Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zum Bau eines Betreuungszentrums<br />
an der Hardtwaldschule, <strong>Stadt</strong>teil Seulberg<br />
Drucksachennummer: 105/2008<br />
9. Beitritt zur gemeinnützigen Gesellschaft „Limeserlebnispfad Hochtaunus gGmbH“<br />
Drucksachennummer: 169/2008<br />
10. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe "Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke"<br />
Drucksachennummer: 171/2008<br />
11. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung Sporthalle Seulberg“<br />
Drucksachennummer: 147/2008 1. Ergänzung<br />
12. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 1.4640.700100<br />
"Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung"<br />
Drucksachennummer: 172/2008<br />
13. Sammelnachweis SN 5000<br />
"Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude"<br />
Genehmigung einer ÜPL<br />
Drucksachennummer: 174/2008<br />
14. Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes Bahnstraße 14-30, Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes; 1. städtebaulicher Vertrag mit der Fa. Gazit<br />
Drucksachennummer: 24/2008 3. Ergänzung<br />
T e i l B:<br />
15. Erwerb von Teileigentum in der Liegenschaft Seniorenwohnanlage „Taunusresidenz“,<br />
Cheshamer Straße 51, <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung<br />
16. Bebauungsplan Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Drucksachennummer: 125/2008 2. Ergänzung<br />
17. 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"<br />
a) Änderungsbeschluss<br />
b) Beschluss über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
c) Satzungsbeschluss<br />
Drucksachennummer: 175/2008 1. Ergänzung<br />
/3
Anträge der Fraktionen<br />
- 3 -<br />
18. Einrichtung einer Videoüberwachung<br />
am Bahnhof <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Drucksachennummer: 183/2008<br />
- Antrag CDU -<br />
19. Nahwärmeversorgung<br />
Drucksachennummer: 186/2008<br />
- gemeinsamer Antrag CDU und FWG -<br />
Anfragen der <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
20. Sachstand zur Nutzung der ehemaligen Milupa-Teefabrik<br />
Drucksachennummer: 187/2008<br />
- StVo. Dr. B. Brigl SPD -<br />
21. Urangehalt im <strong>Friedrichsdorf</strong>er Trinkwasser<br />
Drucksachennummer: 188/2008<br />
- StVo. M. Geurts FDP -<br />
22. Zertifizierung des <strong>Friedrichsdorf</strong>er <strong>Stadt</strong>waldes nach FSC<br />
Drucksachennummer: 189/2008<br />
- StVo. M. Geurts FDP -<br />
23. Wertentwicklung von Wohnimmobilien in <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Drucksachennummer: 190/2008<br />
- StVo. M. Geurts FDP -<br />
24. Privatisierung ehemaliger Leistungsbereiche des Bauhofes<br />
Drucksachennummer: 191/2008<br />
- StVo. M. Geurts FDP -<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Karl Günther Petry<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />
Anmerkung:<br />
Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />
öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und<br />
die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 09.07.2008<br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
44/2006 1. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 27.04.2006 5.<br />
dafür: 37 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 3.<br />
1. Ergänzung<br />
Wahl der/des Schriftführerin/Schriftführers<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Zum Schriftführer der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird<br />
gewählt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Herr Dieter Dienstbach<br />
Der bisherige Schriftführer, Herr Fritz Dietz, scheidet zum 31.07.2008 aus den Diensten der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> aus. Als neuer Schriftführer wird sein Amtsnachfolger, Herr Dieter Dienstbach,<br />
vorgeschlagen.<br />
Sofern kein Widerspruch erhoben wird, kann gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben abgestimmt<br />
werden.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 09.07.2008<br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
67/2006 1. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.05.2006 5.<br />
Einstimmig<br />
Original-Vorlage<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 4.<br />
1. Ergänzung<br />
Vertretung der <strong>Stadt</strong> in der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen<br />
(Kommunale Informationsverarbeitung)<br />
Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Zum Stellvertreter in der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen<br />
(Kommunale Informationsverarbeitung) wird<br />
gewählt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Herr Dieter Dienstbach<br />
Der bisherige Stellvertreter, Herr Fritz Dietz, scheidet zum 31.07.2008 aus den Diensten der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> aus. Zur Wahl eines neuen Stellvertreters in der Verbandsversammlung der ekom21<br />
- KGRZ Hessen wird sein Amtsnachfolger, Herr Dieter Dienstbach, vorgeschlagen.<br />
Sofern kein Widerspruch erhoben wird, kann gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben abgestimmt<br />
werden.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 19.08.2008<br />
<strong>Stadt</strong>werke<br />
Aktenzeichen: STW / zi-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 5.<br />
182/2008 (IX)<br />
Wahl von zwei Vertretern des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
in die Betriebskommission der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
Herr Dieter Hoke und Herr Bernd Klein werden als Vertreter des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke<br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> zu Mitgliedern der Betriebskommission der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> gewählt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Im Eigenbetriebsgesetz (§ 6 Abs. 2 Ziff. 3) sowie in der Eigenbetriebssatzung (§ 7 Abs. 1 Ziff. 3)<br />
wird die Mitgliedschaft des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> in der Betriebskommission<br />
geregelt. Danach ist vorgesehen, zwei Mitglieder des Personalrates in die Betriebskommission zu<br />
entsenden. Sie werden auf Vorschlag des Personalrates von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.<br />
In der am 26.06.2008 durchgeführten Personalratswahl der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> wurden die<br />
Herren Dieter Hoke und Bernd Klein gewählt und durch den Personalrat als Mitglieder für die Betriebskommission<br />
vorgeschlagen.<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 21.05.2008<br />
<strong>Stadt</strong>werke<br />
Aktenzeichen: stw/kur-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Betriebskommission 28.05.2008 1.<br />
Zustimmung<br />
Magistrat 09.06.2008 2.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 2.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 6.<br />
131/2008 (IX)<br />
Vorlage des Berichtes der Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH über<br />
die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> zum 31.12.2007 sowie<br />
Lagebericht der Betriebsleitung der <strong>Stadt</strong>werke<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> zum<br />
31.12.2007 durch die Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH sowie der Lagebericht<br />
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.<br />
Der Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2006 in Höhe –801.139,41 Euro wird<br />
verrechnet mit der vorhandenen Kapitalrücklage.<br />
Der noch verbleibende Jahresverlust zum 31.12.2007 in Höhe von –586.702,40 Euro wird auf<br />
neue Rechnung vorgetragen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Die Prüfungsgesellschaft Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH hat den Bericht<br />
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> vorgelegt.<br />
Der Lagebericht ist nach Vorschriften des §§ 26 ff des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes<br />
(EigBGes) zu erstellen. Der das Rechnungswesen betreffende Teil des Lageberichtes<br />
(Abschlußbericht) ist Bestandteil des geprüften Jahresabschlusses. Darüber hinaus ist die<br />
allgemeine wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes zu erläutern.
Drucksachennummer: 131/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />
Die Ergebnis-Übersicht des Jahresabschlusses präsentiert sich im einzelnen wie folgt:<br />
Teil A Wasserversorgung Jahresgewinn 104.453,16 Euro<br />
Teil B Verkehrsbetrieb Jahresverlust - 537.032,75 Euro<br />
Teil C Fernwärme Jahresgewinn 0,00 Euro<br />
Teil D Bau- und Betriebshof Jahresverlust - 154.122,81 Euro<br />
Gesamtergebnis - 586.702,40 Euro<br />
==============<br />
Anlagen<br />
- Erläuterungsbericht (3 Seiten)<br />
- Lagebericht der <strong>Stadt</strong>werke<br />
(die Anlage liegt ausnahmslos in Papier bei und ist nicht Bestandteil im Intranetverfahren)<br />
- Jahresbericht der Wirtschaftsprüfer<br />
(die Anlage liegt ausnahmslos in Papier bei und ist nicht Bestandteil im Intranetverfahren)<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
Anlage zur DS-Nr. 131/2008 - Seite 1 von 3 -<br />
Wasserversorgung<br />
Das Ergebnis der Wasserversorgung schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von<br />
104.453,16 Euro ab und verbesserte sich damit um rd. 50.600 Euro gegenüber dem<br />
Planansatz.<br />
Der Trend zur Einsparung von Trinkwasser setzt sich auch weiterhin fort mit dem Ergebnis<br />
erheblicher Mindereinnahmen gegenüber dem Planansatz. Teilweise aufgefangen werden<br />
konnten diese durch Minderausgaben bei den Wasserbezugskosten. Hier konnte der Anteil<br />
der Wasserbezugskosten im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Trinkwasserverkauf<br />
nochmals auf nunmehr 20,36 % gesenkt werden.<br />
Eine weitere Folge der rückläufigen Verkaufszahlen ist die Reduzierung der an die <strong>Stadt</strong><br />
abzuführenden Konzessionsabgabe. Hier konnte sowohl der Planansatz als auch die Höhe<br />
der Vorjahreszahlung nicht gehalten werden und musste nochmals auf nunmehr 90.000 Euro<br />
reduziert werden.<br />
Mehrausgaben in Höhe von rd. 104.000 Euro mussten dagegen für Zinszahlungen an die<br />
<strong>Stadt</strong>kasse aufgewendet werden. Den Zahlungen liegen die Verrechnungskonten aller<br />
einzelnen Betriebszweige in der Saldierung zugrunde und werden intern aufgeteilt.<br />
In der Kompensierung beider an die <strong>Stadt</strong> abzuführenden Beträge ergeben sich damit<br />
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 44.000 Euro.<br />
Den Investitionen in Höhe von 600.500,10 Euro stehen Abschreibungen von<br />
493.828,29 Euro gegenüber, die voll zur Deckung der Maßnahmen verwandt wurden.<br />
Wie jedoch bereits im Vorjahr gehandhabt, so konnten auch in diesem Jahr die Investitionen<br />
ohne Fremdmittel durchgeführt werden, so dass ein weiterer Schuldenabbau gegeben war,<br />
der sich wie folgt darstellt:<br />
Stand 31.12.2006 2.097.307,77 Euro<br />
Neuaufnahme 2007 0,00 Euro<br />
Tilgung 2007 300.496,64 Euro<br />
Stand 31.12.2007 1.796,811,10 Euro<br />
Verkehrsbetrieb<br />
Der Verkehrsbetrieb schließt mit einem Jahresergebnis zum 31.12.2007 in Höhe von<br />
–537.032,75 Euro ab und verbesserte sich damit gegenüber dem Planansatz um rd. 160.400<br />
Euro.<br />
Ursache der Verbesserung sind die mit dem vorjährigen Abschluss gebildeten Rückstellungen<br />
für die noch ausstehenden Abrechnungen des Verkehrsverbandes Hochtaunus.<br />
Damit verbunden war eine Verschlechterung des vorjährigen Ergebnisses und eine Entlastung<br />
des diesjährigen Abschlusses.<br />
In der Gesamtheit der beiden Ergebnisse sind damit sämtliche Abrechnungen des<br />
Verkehrsverbandes Hochtaunus bilanziert, so dass zukünftig nur noch mit zeitnahen<br />
Anforderungen gerechnet werden muss.
Anlage zur DS-Nr. 131/2008 - Seite 2 von 3 -<br />
Diese Systematik erfolgte gleichzeitig auch für die Linie 16, so dass auch hier keine Anforderungen<br />
aus Vorjahren mehr gestellt werden können.<br />
Fernwärme<br />
Die Fernwärme wurde nach Schließung der Tettauer Glashütten AG und grundlegender<br />
Ausbuchung der Konten als Betriebszweig der <strong>Stadt</strong>werke eliminiert. In Vorjahren wurde ein<br />
Beschluss dahingehend gefasst, dass eine endgültige „bilanzmäßige Ausbuchung“ erst dann<br />
erfolgen kann, wenn eine Bewertung des Tettauer Brunnens möglich ist.<br />
Dieser Brunnen ist zwischenzeitlich in den Besitz der <strong>Stadt</strong>werke / Wasser integriert, die<br />
Genehmigungen alle eingeholt und somit eine Bewertung möglich.<br />
Die nunmehr endgültige Ausbuchung der Fernwärme ergibt – nur rein rechnerisch – einen<br />
positiven Saldo in Höhe von 204.114,10 Euro. Aufgrund der seinerzeitigen Darlehensgewährung<br />
aus der Wasserversorgung zum Erwerb der Fernwärme wird dieser Betrag jetzt<br />
in der Auflösung wieder der Bilanz der Wasserversorgung zugeführt werden.<br />
Damit ist die Auflösung des Betriebszweiges der Fernwärme nunmehr auch bilanztechnisch<br />
komplett durchgeführt.<br />
Bau- und Betriebshof<br />
Das Ergebnis des Bau- und Betriebshofes weist zum 31.12.2007 einen Jahresverlust in<br />
Höhe von –154.122,81 Euro aus und verschlechterte sich damit um rd. 143.600 Euro.<br />
Da die Umsatzerlöse im Wirtschaftsplan des Bauhofes fast ausschließlich aus erbrachten<br />
Leistungen an die <strong>Stadt</strong>verwaltung resultieren und damit auch die Grundlage bilden für die<br />
gesamten Ausgaben in Form von Personalkosten und sonstigen Aufwendungen, schlagen<br />
nicht erteilte Aufträge der städtischen Ämter an den Bauhof sich nieder in Form von<br />
Verlusten.<br />
Nach Vorlage des Jahresabschlusses sind nunmehr Mindereinnahmen aus dem<br />
zugeordneten Plansoll der <strong>Stadt</strong> in Höhe von rd. 250.400 Euro zu verzeichnen.<br />
Umso erwähnenswerter ist es, dass es gelungen ist, diese fehlenden Einnahmen nicht in<br />
voller Höhe auf das Ergebnis auszuweiten. Hier konnte durch kleinere Leistungserbringungen<br />
an sonstige Auftraggeber und auch durch konsequente Einsparung im<br />
Ausgabenbereich eine Minimierung dieses Fehlbetrages um knapp 100.000 Euro erreicht<br />
werden.<br />
In den Personalkosten enthalten ist auch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.<br />
Hier werden zum Teil branchenfremde Ausbildungsplätze unterstützt, die insgesamt die<br />
Personalkosten mit rd. 74.000 Euro belasten und somit auch die Stundenlöhne der zu<br />
verrechnenden Dienstleistungen verteuern.<br />
Hier sollte in den Folgejahren über zwei grundlegende Faktoren nachgedacht werden: zum<br />
einen verteuern Auszubildende, insbesondere auch noch branchenfremde Berufe, den<br />
Stundenlohn der angebotenen Dienstleistungen erheblich; zum anderen sollte zur<br />
Vermeidung von solch hohen Ergebnisverlusten von unrealistischen Ansätzen in den<br />
Wirtschaftsplänen Abstand genommen werden. Hier sollte eine Orientierung an den letzten<br />
vorliegenden Rechnungsergebnissen erfolgen.
Anlage zur DS-Nr. 131/2008 - Seite 3 von 3 -<br />
Den Investitionen in Höhe von 111.520,15 Euro stehen Abschreibungen von 129.047,15<br />
Euro gegenüber, so dass sich ein geringes Ansparpotential für weitere Investitionen ergibt.<br />
Entsprechend der Planung konnte auch bei dem Bau- und Betriebshof ein weiterer<br />
Schuldenabbau erfolgen, der sich in der Übersicht wie folgt darstellt:<br />
Stand 31.12.2006 245.879,02 Euro<br />
Neuaufnahme 2007 0,00 Euro<br />
Tilgung 2007 21.072,79 Euro<br />
Stand 31.12.2007 224.806,23 Euro<br />
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Das konsolidierte Ergebnis der <strong>Stadt</strong>werke weist zum 31.12.2007 einen Jahresverlust in<br />
Höhe von -586.702,40 Euro aus.<br />
Nach § 11 Abs. 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> als<br />
Trägergesellschaft des Eigenbetriebes verpflichtet, nach spätestens fünf Jahren einen<br />
Verlustausgleich aus Haushaltsmitteln herbeizuführen. Eine andere Möglichkeit des<br />
Verlustausgleichs ist die Inanspruchnahme der Kapitalrücklage.<br />
Nach Verrechnung des Verlustvortrages aus dem Jahresabschluss 31.12.2006 und Vortrag<br />
des nunmehr vorliegenden Jahresergebnisses zum 31.12.2007 ergibt sich folgende<br />
Übersicht:<br />
Stammkapital<br />
2.505.330,22<br />
€<br />
Kapitalrücklage<br />
- Stand 31.12.2006 905.673,32 €<br />
- Verlustdeckung 2005 -560.472,74 €<br />
- Stand 01.01.2007 345.200,58 €<br />
- Zuführung der <strong>Stadt</strong> in 2007 600.000,00 €<br />
- Zuschreibung aus der Reaktivierung ehem.<br />
Fernwärmeanlagen 204.114,10 €<br />
- Verlustdeckung 2006 -716.064,78 € 433.249,90 €<br />
Verlustvortrag<br />
- Stand 31.12.2006 -560.472,74 €<br />
- Verlustdeckung 2005 560.472,74 €<br />
- Verlust 2006 -801.139,41 €<br />
- Stand 01.01.2007 -801.139,41 €<br />
- Entnahme Kapitalrücklage 716.064,78 € -85.074,63 €<br />
Jahresfehlbetrag -586.702,40 €<br />
2.266.803,09<br />
€<br />
Der neue Verlustvortrag in Höhe von –586.702,40 Euro wäre dann, auf der Grundlage des<br />
Eigenbetriebsgesetzes spätestens mit dem Jahresabschluss 2012 auszugleichen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 21.05.2008<br />
<strong>Stadt</strong>werke<br />
Aktenzeichen: STW / kur-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Betriebskommission 28.05.2008 3.<br />
Zustimmung<br />
Magistrat 09.06.2008 3.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 3.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 7.<br />
Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> Friedrichdorf vom 24.06.1982<br />
Beschlussvorschlag:<br />
132/2008 (IX)<br />
Der Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> vom<br />
24.06.1982 wird zur Beschlussfassung an die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung weitergeleitet.<br />
Sachdarstellung:<br />
Aufgrund der Ausbuchung des Betriebszweiges Fernwärme mit dem Jahresabschluss 2007 besteht<br />
die Notwendigkeit die Eigenbetriebssatzung zu ändern. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend<br />
zum 01.01.2008 in Kraft.<br />
Der Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung vom 24.06.1982 ist als<br />
Anlage beigefügt .In diesem vorliegenden Entwurf ist der Bezug zur Fernwärme gelöscht.<br />
Anlage<br />
Satzungsentwurf<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
Anlage zur DS-Nr. 132/2008 - Seite 1 von 1 -<br />
Vierte Änderungssatzung zur<br />
EIGENBETRIEBSSATZUNG<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom<br />
01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom .............., der §§ 1<br />
und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S.<br />
154), zuletzt geändert durch Gesetz vom ................, hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> am 28. August 2008 folgende Vierte Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung<br />
vom 24. Juni 1982 beschlossen.<br />
§ 1 erhält folgende Fassung:<br />
I. Änderung<br />
§ 1<br />
Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes<br />
1. Die Einrichtung zur Wasserversorgung, die Verkehrsbetriebe und der städtische Bauhof<br />
sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und<br />
den Bestimmungen dieser Satzung geführt.<br />
2. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet mit Frischwasser, mit<br />
Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen, die Personen-<br />
beförderung durchzuführen und die von dem städtischen Bauhof zu erbringenden<br />
Leistungen durchzuführen.<br />
Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich<br />
berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.<br />
3. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />
II. Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.<br />
<strong>Friedrichsdorf</strong>, den<br />
Der Magistrat der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 31.07.2008<br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.08.2008 6.<br />
Zustimmung<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
20.08.2008 2.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 4.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 8.<br />
105/2008 (IX)<br />
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zum Bau eines Betreuungszentrums<br />
an der Hardtwaldschule, <strong>Stadt</strong>teil Seulberg<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Vereinbarung mit dem Hochtaunuskreis zur Umsetzung eines Erweiterungsbaus an der<br />
Hardtwaldschule mit Räumlichkeiten für ein Betreuungszentrum wird gemäß Anlage beschlossen.<br />
Sachdarstellung:<br />
In dem von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 28.02.2008 einstimmig beschlossenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan<br />
2008 bis 2010 (DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung) wurde unter Punkt<br />
6.4 eine Empfehlung zum Bau eines Betreuungszentrums an der Hardtwaldschule gegeben, um<br />
die Hortnachfrage in diesem <strong>Stadt</strong>teil nachhaltig zu befriedigen. Außerdem sollen mit den Maßnahmen<br />
indirekt Kapazitäten für die U-3 Betreuung geschaffen werden.<br />
Der Hochtaunuskreis hat nunmehr im Entwurf eine Verwaltungsvereinbarung vorgelegt, in der die<br />
erforderlichen Abreden für die anstehenden baulichen Maßnahmen getroffen werden. Das Konzept<br />
zur Einrichtung eines Betreuungszentrums sieht vor, dass bis zu 120 Kinder in 4 Gruppen mit den<br />
entsprechenden Nebenräumen in dem Betreuungszentrum aufgenommen werden können.
Drucksachennummer: 105/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />
Für die Errichtung des Gebäudes und der dazugehörigen Betreuungsräume wird anteilig pro<br />
Betreuungsgruppe eine Investitionspauschale in Höhe von 500.000,00 €, mithin insgesamt<br />
2 Mio. € als städtischer Anteil angefordert. Des Weiteren wird eine monatliche Pauschale für<br />
die Bauunterhaltung und die laufenden Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung,<br />
Müllabfuhr, Hausmeister etc.) in Höhe von 1.000,00 € pro hortähnlicher Betreuungsgruppe,<br />
mithin 4.000,00 €/Monat angesetzt. Diese Kosten sind ebenfalls durch die <strong>Stadt</strong> zu tragen und<br />
entsprechen den Anteilen, die bereits durch andere Kommunen im Hochtaunuskreis für die Errichtung<br />
und den Betrieb der Betreuungszentren gezahlt wurden.<br />
Die ermittelten Kosten für die Zusatzflächen der Betreuungsgruppen wurden nach Prüfung durch<br />
das Bauamt bei dem Raumprogramm einer dreizügigen Grundschule (entspricht Hardtwaldschule)<br />
als angemessen angesehen.<br />
Für den Neubau plant der Kreis den Erwerb des in westlicher Richtung gelegenen Grundstückes<br />
neben der Hardtwaldschule (Flur 25, Flurstück 226) mit einer Gesamtgröße von 1.845 m 2 .<br />
Die Gremienbeschlüsse bei dem Hochtaunuskreis sollen in Kürze in die Wege geleitet werden.<br />
Bei einer positiven Beschlussfassung durch die städtischen Gremien kann mit einem Baubeginn<br />
im Herbst 2009 gerechnet werden, so dass die Inbetriebnahme des Betreuungszentrums voraussichtlich<br />
Ende 2010 erfolgen kann (die vereinbarte Nutzungsfrist des Hortpavillons endet im September<br />
2010).<br />
Die entsprechenden Mittel der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> wären demnach im Haushalt 2010 einzuplanen,<br />
da die Investitionspauschale erst mit der Inbetriebnahme fällig wird.<br />
Anlage<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 1 von 7 -
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 2 von 7 -
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 3 von 7 -
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 4 von 7 -
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 5 von 7 -
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 6 von 7 -
Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 7 von 7 -
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 22.07.2008<br />
Sport- und Kulturamt<br />
Aktenzeichen: 9 / wil-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.08.2008 13.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 7.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 9.<br />
169/2008 (IX)<br />
Beitritt zur gemeinnützigen Gesellschaft „Limeserlebnispfad Hochtaunus gGmbH“<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> tritt dem „Limeserlebnispfad Hochtaunus gGmbH“ bei.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Obergermanisch-Raetische Limes zwischen Rheinbrohl und der Donau bei Regensburg ist<br />
seit dem Jahr 2005 UNESCO-Welterbe. Neben der weltweiten Anerkennung bedeutet dies eine<br />
gesteigerte nationale wie internationale wissenschaftliche, kulturpolitische und touristische Aufmerksamkeit<br />
für dieses beeindruckende Denkmal.<br />
Im Hochtaunuskreis, auf dessen Gebiet ein bedeutendes Teilstück des Limes liegt, ist die Einrichtung<br />
eines Limeserlebnispfades Hochtaunus von Glashütten nach Ober-Mörlen (Wetteraukreis)<br />
vorgesehen. Ausgangspunkt des Limeserlebnispfades soll ein als „Torhaus“ konzipierter Pavillon<br />
in Glashütten sein, in dem den Besuchern Informationen über die römische Antike, den Limes und<br />
seine Umgebung vermittelt werden. Auf der rund 30 km langen Strecke, die für Wanderer, Radfahrer<br />
und Spaziergänger konzipiert ist, sind 17 Thementafeln mit Informationen zur Geschichte des<br />
Limes und des Römischen Reiches geplant, ergänzt durch Objekttafeln an den einzelnen Turmstellen<br />
und Kastellanlagen sowie durch Info-Stationen an den möglichen „Einstiegsstellen“ zum<br />
Limeserlebnispfad.<br />
Nach und neben der Beschilderung und der Grundsicherung der archäologischen Stätten kann der<br />
Limeserlebnispfad unter Wahrung des Denkmalcharakters des Limes kontinuierlich weiter ausgebaut<br />
werden (etwa durch Rekonstruktionen von Bauwerken, z.B. eines hölzernen Wachturms,<br />
Kunstinstallationen, Rast- und Spielmöglichkeiten usw.).
Drucksachennummer: 169/2008 (IX) Seite 2 von 3<br />
Mit dem einzigen wieder aufgebauten Römerkastell – der Saalburg – kommt dem Limeserlebnispfad<br />
im Rahmen der 550 Kilometer langen Gesamtstrecke eine besondere Bedeutung zu. Zudem<br />
ordnet er sich in die bestehenden kulturhistorisch-ökologischen Erlebnisräume und –routen der<br />
Region, wie den Naturpark Hochtaunus, den Regionalpark Rhein-Main, die Deutsche Limesstraße<br />
oder die Keltenstraße ein.<br />
In geradezu idealer Weise verbindet der Limeserlebnispfad Kultur und Geschichte mit Natur und<br />
Landschaft zu einer Einheit. Auf dieser Grundlage können der Hochtaunuskreis, der Wetteraukreis<br />
sowie die beteiligten Kommunen kulturelle und touristische Projekte entwickeln.<br />
Durch die Auszeichnung des Limes als Weltkulturerbe erhält der Limeserlebnispfad gleichsam<br />
internationalen Charakter, der überregional wirkt, aber auf die Region zurückstrahlt. Eine Stärkung<br />
des kommunalen und regionalen Zusammengehörigkeitsgefühls sowie der Bindung der Bürgerinnen<br />
und Bürger an ihre Region ist die positive Folge.<br />
Der Limeserlebnispfad bereichert bereichert somit das kulturelle Leben der Kommunen und des<br />
Landkreises nachhaltig. Er bietet als Erlebnisraum und als „Bühne“ reichhaltige Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
Die Veranstaltungen – von experimenteller Archäologie über Führungen, Limeswanderungen,<br />
musikalischen und künstlerischen Veranstaltungen bis hin zu Festen aller Art -, die den<br />
Limeserlebnispfad beleben sollen, bieten den Kommunen, ihren Schulen, Vereinen und anderen<br />
Gruppierungen eine breit gefächerte Palette an Möglichkeiten, eigene Initiativen und Projekte im<br />
Zusammenhang mit dem Limeserlebnispfad zu verwirklichen. Auch an die Übernahme von Patenschaften<br />
für bestimmte Streckenabschnitte durch Vereine oder Schulen ist hier zu denken. Damit<br />
erfüllt der Limeserlebnispfad neben der kulturellen, touristischen und ökologischen auch eine nicht<br />
zu unterschätzende soziale Funktion für den Hochtaunuskreis als Erlebnis- und Lebensraum.<br />
Der herausragenden Bedeutung des Limeserlebnispfades muss durch eine klare und eindeutige<br />
Positionierung und Zielgruppenbestimmung Rechnung getragen werden. Damit geht auch die Profilierung<br />
des Taunus als Geschichts- und Kulturlandschaft einher.<br />
Durch den Limeserlebnispfad und im besonderen Maße durch Aktionen und Angebote haben der<br />
Hochtaunuskreis, der Wetteraukreis sowie die beteiligten Kommunen die Möglichkeit, an der touristischen<br />
Wertschöpfung zu partizipieren. Die Vermarktung des Limeserlebnispfades ist beim<br />
Taunus Touristik Service anzusiedeln. Von hier aus können weitere regionale und überregionale<br />
Vermarktungsplattformen, wie der Verein Deutsche Limesstraße, die Hessen-Agentur oder die<br />
Deutsche Zentrale Tourismus, erschlossen werden.<br />
Der Hochtaunuskreis wird die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen. Es fallen daher<br />
keine Personal- und Verwaltungskosten für die laufende Tätigkeit der Gesellschaft an.<br />
...
Drucksachennummer: 169/2008 (IX) Seite 3 von 3<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Zur Gründung bzw. dem Beitritt verpflichtet sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> zur einmaligen Zahlung<br />
einer Stammeinlage von 10.000,00 €. Mit einer gleichen Stammeinlage verpflichten sich die beteiligten<br />
Städte Oberursel, Glashütten, Schmitten und Wehrheim an der Gesellschaft. Der Hochtaunuskreis<br />
beteiligt sich mit einer Stammeinlage von 51.000,00 €. Da die <strong>Stadt</strong> Bad Homburg sich an<br />
der genannten Gesellschaft nicht beteiligen wird, übernimmt der Hochtaunuskreis diese Einlage<br />
treuhänderisch. Gleichzeitig verpflichtet sich der Hochtaunuskreis, dass sich daraus ergebende<br />
Stimmrecht im Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nicht wahrzunehmen.<br />
Neben dieser einmaligen Stammeinlage verpflichten sich die Gesellschafter zur Zahlung von<br />
jährlich 10.000,00 € für Sachleistungen. Diese Verpflichtung ist auf 5 Jahre festgelegt. Fällig<br />
wird diese Zahlung jeweils bis zum 3. vollen Monat des laufenden Geschäftsjahres.<br />
Mittel für die Stammeinlage stehen bei der HHST 3400.930000 Anteil gGmbH Limeserlebnispfad<br />
zur Verfügung.<br />
Der Gesellschaftervertrag ist als Anlage beigefügt.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 1 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 2 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 3 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 4 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 5 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 6 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 7 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 8 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 9 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 10 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 11 von 12 -
Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 12 von 12 -
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 30.07.2008<br />
<strong>Stadt</strong>kämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 2 / 815-05 mü-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.08.2008 1.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 8.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 10.<br />
171/2008 (IX)<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe "Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke"<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Den <strong>Stadt</strong>werken werden die Grundstücke im Gleisdreieck mit einer Gesamtfläche von<br />
8.892 m² zu einem m²-Preis von 75,00 € (insgesamt 666.900,00 €) als Verstärkung des<br />
Eigenkapitals übertragen.<br />
2. Bei der HHSt. 2.7920.001.930000 „Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke“ wird eine üpl. Ausgabe<br />
in Höhe von 666.900,00 € genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der<br />
HHSt. 2.8150.001.330000 „Zuführung Eigenkapital an Eigenbetrieb <strong>Stadt</strong>werke“.<br />
Sachdarstellung:<br />
Bedingt durch den Verkauf des kompletten <strong>Stadt</strong>werkegrundstückes in der Max-Planck-Straße<br />
an die Firma Peiker acustic ergibt sich, dass das Grundstück vollständig geräumt werden muss.<br />
Mittlerweile wurde auch bereits ein neuer Standort für die <strong>Stadt</strong>werke gefunden. Im sogenannten<br />
„Gleisdreieck“ werden die <strong>Stadt</strong>werke einen entsprechenden Neubau für ihre Betriebszweige<br />
errichten. Für das in der Bilanz der <strong>Stadt</strong>werke enthaltene Grundstück in der Max-Planck-Straße<br />
werden den <strong>Stadt</strong>werken rund 2.265.800,00 € als Kaufpreis zufließen. Durch Saldierung mit dem<br />
zum 31.12.2007 noch vorhanden Buchwert ergibt sich ein außerordentlicher Ertrag von rund<br />
1,1 Mio. €. Dieser außerordentliche Ertrag kann rechnerisch zur Abdeckung der noch bestehenden<br />
Verlustvorträge verwendet werden. Der Cash-Betrag aus diesem Geschäft wird komplett in den<br />
Neubau der <strong>Stadt</strong>werkegebäude und -anlagen fließen.
Drucksachennummer: 171/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />
Im Hinblick auf das Eigenkapital der <strong>Stadt</strong>werke ist unabhängig von den jetzt den <strong>Stadt</strong>werken<br />
zufließenden Mitteln darauf hinzuweisen, dass bereits seit geraumer Zeit die Eigenkapitalquote<br />
unter 25 % des Gesamtkapitales liegt. Mit der örtlichen Neuausrichtung der <strong>Stadt</strong>werke sollte<br />
deshalb auch den Prüfungsbemerkungen der MNT-Revision und Treuhand GmbH Rechnung<br />
getragen werden, wonach diese bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />
und der wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrem letzten Prüfbericht darauf hingewiesen haben:<br />
In Anbetracht weiterhin zu erwartender laufender Verluste aus dem Verkehrsbereich<br />
sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Vermögens- und Finanzlage zu ergreifen.<br />
Diesem Hinweis der Wirtschaftsprüfer sollte gefolgt werden. Mit der Verlagerung der <strong>Stadt</strong>werke<br />
von der Max-Planck-Straße in das Gleisdreieck ergibt sich, dass die im Gleisdreieck liegenden<br />
Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 8.892 m² sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
mittlerweile befinden. Bei einem m²-Preis von 75,00 € ergibt sich hier ein Gesamtwert von<br />
666.900,00 €. Diese Grundstücke sollten den <strong>Stadt</strong>werken als Verstärkung des Eigenkapitales<br />
unentgeltlich übertragen werden.<br />
Hierfür ist im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2008 eine entsprechende üpl. Ausgabe bei<br />
der HHSt. 2.7920.001.930000 „Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke“ in Höhe von 666.900,00 €<br />
notwendig. Die Finanzierung erfolgt haushaltstechnisch durch Entnahme des Grundstückes bei<br />
der HHSt. 2.8150.001.330000 „Grundstücke Eigenbetrieb <strong>Stadt</strong>werke“.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 06.08.2008<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg-<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
147/2008 1. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 13.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 09.06.2008 8.1<br />
Mitteilung<br />
Original-Vorlage<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 11.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 11.08.2008 8.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 9.<br />
1. Ergänzung<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 11.<br />
1. Ergänzung<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung Sporthalle Seulberg“<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung<br />
der Sporthalle Seulberg“ wird beschlossen.<br />
Der Ausgleich erfolgt aus Haushaltsausgaberesten auf der HHSt. 2.9120.001.977000 „Ordentliche<br />
Tilgung an Kreditmarkt“.<br />
Sachdarstellung:<br />
Mit Beschluss vom 11.06.2008 wurde für die ursprünglich mit insgesamt 520.000 € geplanten Sanierungsmaßnahme<br />
Sporthalle Seulberg überplanmäßig weitere 90.000 € sowie die erst für 2009<br />
vorgesehenen Mittel von 260.000 € insgesamt bereitgestellt, um unverzüglich alle Sicherheitsfragen<br />
anzugehen und die Sanierung so zügig abzuschließen, dass die Sporthalle alsbald wieder<br />
genutzt werden kann.
Drucksachennummer: 147/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Wie bereits in der vorhergehenden Drucksache dargestellt, lag zu diesem Zeitpunkt noch keine<br />
abschließende Begutachtung der sanierungsbedürftigen Leimbinder vor. Aufgrund des schriftlichen<br />
Gutachtens mussten an allen Leimbinder Risse mit weit über 1.000 Schrauben überbrückt werden.<br />
Dieser Umfang führt zu Mehrkosten von ca. 15.000 €.<br />
Darüber hinaus wurde nach vollständiger Freilegung des Tragwerks erkennbar, dass die komplette<br />
auf den Leimbindern liegende Pfettenkonstruktion verstärkt werden musste, bevor hier die Unterkonstruktion<br />
für die Strahlungsheizung, aber auch Beleuchtung befestigt werden kann. Insgesamt<br />
werden daher 25.000 € zusätzliche Kosten anfallen, die nicht durch die eingeplanten Reserven<br />
aufgefangen werden können.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung der Sporthalle Seulberg“ sind überplanmäßige Mittel in<br />
Höhe von 25.000,00 € erforderlich.<br />
Die Mittel können aus Ausgaberesten der HHSt. 2.9120.001.977000 „Ordentliche Tilgung an Kreditmarkt“<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 30.07.2008<br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.08.2008 5.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 10.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 12.<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 1.4640.700100<br />
"Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung"<br />
Beschlussvorschlag:<br />
172/2008 (IX)<br />
Der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird empfohlen eine üpl. Ausgabe in Höhe von 73.000,00 € bei<br />
HHSt. 1.4640.700100 „Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung“ zu beschließen. Die Deckung der<br />
hierfür erforderlichen Mittel erfolgt aus der HHSt. 1.4640.700500 „Ausbau U-3 Kinderbetreuung“.<br />
Sachdarstellung:<br />
Im Haushalt 2008 stehen bei HHSt. 1.4640.700100 „Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung“<br />
insgesamt 160.000,00 € zur Verfügung. Durch den evangelischen Regionalverwaltungsverband<br />
Oberursel wurde Mitte Dezember 2007 ein Zuschussbetrag für 2008 in Höhe von 170.229,00 €<br />
angefordert.<br />
Im Frühjahr 2008 wurde die Haushaltsabrechnung 2007 mit einer Nachforderung für die Kleinkinderschulstiftung<br />
in Höhe von 42.298,75 € vorgelegt. Auf die daraufhin erfolgte Nachfrage wegen<br />
der Gründe für die hohe Nachzahlung, wurde mitgeteilt, dass versehentlich eine komplette Personalstelle<br />
von ca. 50.000,00 € bei der Planung für das Haushaltjahr 2007 nicht berücksichtigt wurde.<br />
Dieser Sachverhalt wurde auch erst verspätet bei der Regionalverwaltung festgestellt.<br />
Eine weitere Position sei auch, dass im Haushalt 2007 die Erstattung für den Zivildienstleistenden<br />
von der Bundesagentur für Zivildienst in Köln nicht berücksichtigt wurde. Diese Einnahmen kämen<br />
jedoch dann bei der Abrechnung 2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> zugute.
Drucksachennummer: 172/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />
In der höheren Zuschussanforderung für 2008 wurde laut Regionalverwaltung bereits die Tariferhöhung,<br />
die Zahlung einer 100 %-igen Auszahlung einer Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld)<br />
im November 2008 berücksichtigt. Die Sonderzuwendung wurde in Jahren 2005 – 2007 gestaffelt<br />
gezahlt. Ab 2008 erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitlich 60 % ihres letzten<br />
Bruttoeinkommens. Zusätzlich soll eine ertrags-/betriebsabhängige Komponente von bis zu 40 %<br />
(also insgesamt 100 %) gewährt werden. Außerdem regelt die KDAVO (Kirchlich-Diakonische-<br />
Arbeitsvertragsordnung) auch die Einführung eines „Familienbudgets“, die auf eine bessere Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf abzielt. Ab 2008 werden hierfür 0,4 % der Bruttolohnsumme<br />
bereit gestellt. Damit können beispielweise Zuschüsse zum familienentlastenden Dienst, zur Pflege<br />
kranker Angehöriger, zur Erstattung von Kindertagesstätten-Beiträgen oder die Einbeziehung in<br />
Fortbildungsveranstaltungen während der Elternzeit etc. gezahlt werden.<br />
Diese Faktoren zusammen ergeben eine erhebliche Personalkostensteigerung.<br />
Weitere Ausgaben sind Erstattungen der Bambini-Gelder in Höhe von 20.000,00 € für die anteilige<br />
Ermäßigung der Kindergartenbeiträge Januar bis Dezember 2008, die in dieser Höhe ursprünglich<br />
nicht kalkuliert waren.<br />
Unter Berücksichtigung der noch zur Verfügung stehenden Restmittel sind demnach noch<br />
72.526,75 € auszuzahlen. Eine üpl. Ausgabe in Höhe von 73.000,00 € müsste daher beschlossen<br />
werden.<br />
Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 1.4640.700500 „Ausbau U-3 Kinderbetreuung“. Hier wird der<br />
Großteil der bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000,00 € in diesem Jahr nicht mehr benötigt,<br />
da sich das Neubauprojekt der Kita „Waldkristall“ verzögert und mit einer Inbetriebnahme der<br />
Einrichtung in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden kann.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 05.08.2008<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: 7 / Ks-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.08.2008 7.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 11.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 13.<br />
Sammelnachweis SN 5000<br />
"Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude"<br />
Genehmigung einer ÜPL<br />
Beschlussvorschlag:<br />
174/2008 (IX)<br />
Zur Finanzierung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen wird beim Sammelnachweis<br />
SN 50002 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ eine ÜPL in Höhe von 120.000,00 € genehmigt.<br />
Die Deckung erfolgt durch verfügbare Mittel auf der Haushaltsstelle 1.9120.808000 „Zinsen an<br />
Kreditmarkt“.<br />
Sachdarstellung:<br />
Beim Sammelnachweis SN 50002 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ sind in diesem<br />
Haushaltsjahr 310.000,00 € eingestellt. Mit diesen Mitteln werden kleinere und mittlere Instandhaltungsmaßnahmen<br />
und Reparaturen finanziert. Dabei sind die einzelnen Maßnahmen im Wesentlichen<br />
nicht vorhersehbar, sodass der Bedarf regelmäßig aufgrund langjähriger Durchschnittswerte<br />
angemeldet wird.<br />
Geht man von einer in etwa gleichmäßigen Ausgabenverteilung aus, so ergibt sich ein monatlicher<br />
Mittelbedarf in Höhe von 310.000,00 € / 12 Monate = rd. 25.000,00 €/Monat. Dieser Ansatz muss<br />
auf Grund der erkennbaren Kostensteigerungen und kurzfristig zurückgestellter Aufträge auf<br />
30.000 €/Monat erhöht werden.
Drucksachennummer: 174/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />
Ausgehend von dieser Annahme wurde bereits im Mai d. J. auf Grund der laufenden Kostenkontrolle<br />
ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von rd. 125.000,00 € festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung<br />
wurde mit Magistratsbeschluss vom 26.05.2008 (s. DS-Nr. 123/2008) zunächst eine ÜPL<br />
in Höhe von 50.000,00 € genehmigt, verbunden mit der Auflage, bei sparsamster Bewirtschaftung<br />
die weitere Ausgabenentwicklung weiter zu beobachten.<br />
Im Jahr 2008 wurden überdurchschnittlich viele städtische ältere Wohnungen mit einem hohen<br />
Unterhaltungsstau frei die zwecks Neuvermietung grundlegend saniert werden mussten.<br />
Daher fielen in diesem Unterabschnitt statt der durchschnittlich und entsprechend vorgesehenen<br />
153.000 € bereits rund 320.000 € Ausgaben an. Die Schwankungen bei den sonstigen Unterabschnitten<br />
sind dagegen weniger gravierend.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Es wird daher eine Bereitstellung von weiteren 120.000 € für den Sammelnachweis SN 50002<br />
empfohlen. Die Deckung kann aus verfügbaren Mitteln auf der Haushaltsstelle 1.9120.808000<br />
„Zinsen an Kreditmarkt“ erfolgen.<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 06.08.2008<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg-<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
24/2008 3. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.02.2008 7.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
19.02.2008 3.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.02.2008 3.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.02.2008 5.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.02.2008 7.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 26.05.2008 13.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
03.06.2008 1.<br />
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 04.06.2008 3.<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 2.<br />
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 13.<br />
geänderter Beschluss<br />
Einstimmig<br />
2. Ergänzung<br />
Magistrat 11.08.2008 11.<br />
Zustimmung<br />
3. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
19.08.2008 2.<br />
Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008 3.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 6.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 14.<br />
3. Ergänzung<br />
3. Ergänzung<br />
3. Ergänzung<br />
3. Ergänzung<br />
Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes Bahnstraße 14-30,<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes; 1. städtebaulicher Vertrag mit der Fa. Gazit
Drucksachennummer: 24/2008 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Dem Abschluss des ersten städtebaulichen Vertrages mit der Fa. Gazit 1. Immobilien <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
GmbH & Co. KG über die Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen zur Entwicklung und<br />
Bebauung von Grundstücken in Friedrichdorf im Bereich der Bahnstraße 14 – 30 (Teile des ehemaligen<br />
Milupa-Betriebsgeländes) mit Regelungen zur Beauftragung und Kostentragung der notwendigen<br />
Planungsleistungen zur Erarbeitung der Bauleitplanung wird zugestimmt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.02.2008 zu dem Vorhaben der Fa.<br />
Gazit beschlossen:<br />
„Auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwicklungskonzepts und der Schätzung der Entwicklungs-,<br />
Planungs- und Folgekosten sollen Verträge mit den Beteiligten ausgearbeitet<br />
werden, die die privaten und öffentlichen Interessen hinsichtlich der Gestaltung, Nutzung und<br />
Abwicklung des Vorhabens, der Bauleitplanung, der Erschließung und der Folgemaßnahmen<br />
sowie der Übernahme der jeweiligen Kosten regeln. Änderungen können sich aufgrund der<br />
späteren verbindlichen Bauleitplanung und Bauantragsstellung ergeben.“<br />
Die Überprüfung und Aktualisierung des Entwicklungskonzeptes erfolgte im Rahmen eines<br />
Workshops am 15. und 16. Mai 2008 und wurde am 11.06.2008 von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
beschlossen.<br />
Da der Planungsstand vorerst noch keine qualifizierte Schätzung der Entwicklungs- und Folgekosten<br />
erlaubt, soll in einem ersten städtebaulichen Vertrag das Rechtsverhältnis zwischen der <strong>Stadt</strong><br />
und der Fa. Gazit hinsichtlich der jeweiligen Leistungen bei der Erarbeitung einer verbindlichen<br />
Bauleitplanung geregelt werden, die eine planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben schaffen<br />
soll.<br />
Im Wesentlichen soll durch den Vertrag klar gestellt werden,<br />
• dass Gazit in die Rechte und Pflichten aus dem Rahmenvertrag der <strong>Stadt</strong> mit Nutricia eintritt<br />
und diesem wiederum das aktualisierte Entwicklungskonzept für den Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
vom Mai 2008 zu Grunde gelegt wird;<br />
• dass Gazit alle Kosten der für die Bauleitplanung erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen<br />
zu tragen hat, ohne einen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Termine der Beschlussfassung<br />
zu haben und<br />
• dass die Vertragsparteien beabsichtigen über die Erschließungs- und Folgekosten weitere<br />
Verträge abzuschließen.<br />
Im Rahmen des Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zur Drucksache-Nr. 109/2008 –<br />
Übertragung der Beschlussfassung auf den Haupt- und Finanzausschuss – wurden die entsprechenden<br />
Kriterien bereits genannt, die im Vertragsentwurf zu berücksichtigen sind. Aufgrund des<br />
Zeitablaufs wird nunmehr der Beschlussvorschlag der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorgelegt.<br />
Anlage<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
Anlage zu Drucksache-Nr. 24/2008 1. Ergänzung<br />
STÄDTEBAULICHER VERTRAG<br />
806vr29a Ha/Ar<br />
(Stand 14.07.2008)<br />
über<br />
die Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen<br />
zur Entwicklung und Bebauung von Grundstücken<br />
in <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
im Bereich der Bahnstraße 14 – 30 (Teile des ehemaligen Milupa-Betriebsgeländes)<br />
zwischen der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>,<br />
vertreten durch den Magistrat,<br />
Hugenottenstraßen 55, 61381 <strong>Friedrichsdorf</strong>,<br />
und<br />
Gazit 1. Immobilien <strong>Friedrichsdorf</strong> GmbH & Co. KG,<br />
-nachstehend auch „städtebaulicher Vertrag/Planung" genannt -<br />
nachstehend auch „<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>" genannt-<br />
diese vertreten durch die Komplementärin Gazit <strong>Friedrichsdorf</strong> Komplementär GmbH,<br />
diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Frau Maria Koopmann und Herr Amir Bernstein,<br />
Alsterarkaden 20, 20354 Hamburg,<br />
Vorbemerkung<br />
-nachstehend auch „Gazit" genannt -<br />
Das so genannte „Milupa-Gelände" weist eine Größe von ca. 4,3 ha auf und steht derzeit noch im<br />
Eigentum der Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH. Seine Lage ist in Anlage 1 dargestellt.<br />
Gazit hat Teile des ehemaligen Milupa-Werksgeländes in <strong>Friedrichsdorf</strong> im Bereich der<br />
Bahnstraße 14 - 30 mit Kaufvertrag vom 03.06.2008 aufschiebend bedingt gekauft und<br />
beabsichtigt, diese Teilflächen für das von ihr geplante Vorhaben im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong>
2<br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> baurechtlich zu entwickeln und nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen<br />
die vorhandene Bausubstanz abzureißen und das Areal neu zu bebauen.<br />
Der Kaufvertrag zum Erwerb von Teilen des Milupa-Geländes wird im Ganzen erst wirksam bzw.<br />
durchgeführt, wenn von der Gemeinde <strong>Friedrichsdorf</strong> ein Bebauungsplan erlassen wurde, der die<br />
Genehmigung einer Bebauung auf der Grundlage des nachfolgend näher beschriebenen Entwick-<br />
lungskonzeptes zulässt.<br />
Zur städtebaulichen Entwicklung der Innenstadt unter Einbeziehung des Werksgeländes hat die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> im Juni 2005 ein „Entwicklungskonzept für den Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong>“<br />
(nachfolgend „Entwicklungskonzept 2005“ genannt) verabschiedet. Zur Umsetzung der im Ent-<br />
wicklungskonzept 2005 beschriebenen Ziele haben bereits die Verkäuferin des Milupa-<br />
Werksgeländes, die Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH, und die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> am<br />
22. August 2005 einen Rahmen-Vertrag über die städtebaulichen Maßnahmen zur Entwicklung<br />
und Bebauung des Geländes (nachfolgend „Städtebaulicher Rahmenvertrag“ genannt) abge-<br />
schlossen. Das dort näher beschriebene „Entwicklungskonzept Kernstadt <strong>Friedrichsdorf</strong>“ sieht<br />
Einzelhandels-, Wohnungs- und gewerbliche Nutzungen des Verkaufsareals mit einer Grund-<br />
stücksausnutzung von ca. 50.000 m² Brutto-Geschoßfläche vor.<br />
Gazit hat auf der Basis dieses Entwicklungskonzeptes ein eigenes Konzept in Entwurfsform er-<br />
stellt und der <strong>Stadt</strong> Friedrichdorf präsentiert. Diese Planungsabsichten in Form eines vorläufigen<br />
Bebauungskonzeptes wurden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> auf ihre Übereinstimmung mit den<br />
Zielen des „Entwicklungskonzeptes Kernstadt <strong>Friedrichsdorf</strong>“ überprüft. Das daraufhin in einem<br />
Workshop überarbeitete und aktualisierte „Entwicklungskonzept Kernstadt <strong>Friedrichsdorf</strong>“ (nachfol-<br />
gend Entwicklungskonzept 2008 genannt), beigefügt als Anlage 2 wurde in der Fassung von Mai<br />
2008 von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 11.06.2008 beschlossen<br />
Nach diesem Entwicklungskonzept 2008 soll Baurecht für eine Bebauung der etwa 39.800 m²<br />
großen Teilfläche des Milupa-Areals mit einem Einzelhandelszentrum (Areal I, ca. 22.150 m²<br />
Bruttogeschossfläche (BGF) für Einhandelszentrum, ca. 12.500 m² BGF für Kfz-Stellplatzflächen<br />
und ca. 3.350 m² BGF für Nebenflächen / Büro), einem Bürogebäude (Areal II, ca. 5.000 m² BGF<br />
für ein Verwaltungsgebäude mit etwa 3.000 m² BGF für Kfz-Stellplatzflächen) und mit Gebäuden<br />
zur Wohnnutzung mit etwa 100 Wohneinheiten (Areal III, ca. 11.000 m² BGF Wohnen) geschaffen<br />
werden.<br />
Für weitergehende Aussagen des Entwicklungskonzepts 2008 wird auf die Anlage verwiesen.<br />
Der städtebauliche Vertrag/Planung bildet als städtebauliche Regelung im Sinne von § 11 BauGB für<br />
die von Gazit vorgesehene Entwicklung und Bebauung des Milupa-Areals die erste vertragliche Grund-<br />
lage zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit für
3<br />
• die weitere Entwicklung der städtebaulichen Planungen einschließlich aller für eine nachhaltige<br />
Entwicklung und sachgemäße Abwägung erforderlichen Fachbeiträge, die wiederum Grundla-<br />
ge für<br />
• die Vorbereitung der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung im Bebauungsplanverfah-<br />
ren und - vorbehaltlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplanes –<br />
• für den künftigen Vollzug des von der Gemeinde <strong>Friedrichsdorf</strong> zu erlassenden Bebauungspla-<br />
nes.<br />
sein sollen. Da die Bauleitplanung selbst noch am Anfang steht, kann mit dem städtebaulichen Ver-<br />
trag/Planung als erster Schritt nur das zum Gegenstand städtebaulicher Regelungen gemacht werden,<br />
was nach heutigem Erkenntnisstand zur Entwicklung der Bauleitplanung an Folgekosten aus städte-<br />
baulichen Maßnahmen erwächst, die entweder Voraussetzung oder Folge des Vorhabens von Gazit<br />
sind.<br />
Soweit im heutigen Vertrag bereits verbindlich Folgekosten von Gazit übernommen werden, geschieht<br />
dies unabhängig davon, ob die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> die Einleitung<br />
und Weiterführung des Bauleitplanverfahrens beschließt. Alle heutigen vertraglichen Vereinbarungen,<br />
die dazu dienen, das Bauleitplanverfahren vorzubereiten und fortzuführen, sollen die Voraussetzungen<br />
dafür schaffen, sachgerechte Beschlüsse in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zur Aufstellung und<br />
Entwicklung des Bauleitplanverfahrens zu fassen.<br />
Vor diesem Hintergrund vereinbaren <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit folgendes:<br />
1. Fortschreibung des Rahmenvertrages <strong>Stadt</strong> / Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH<br />
Gazit hat alle Rechte und Pflichten aus dem genannten Rahmenvertrag im Zuge des Kaufver-<br />
tragsabschlusses aufschiebend bedingt auf den Besitzübergang (Lasten-/Nutzenwechsel) über-<br />
nommen. Gazit und die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> vereinbaren, dass das Entwicklungskonzept 2008<br />
(Anlage 2) an die Stelle der Anlage 1 des Rahmenvertrages tritt.<br />
2. Kooperation<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit verpflichten sich wechselseitig zur unverzüglichen Information über<br />
alle Umstände, die für die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes von Bedeutung sind.<br />
Der Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> verpflichtet sich, das Abwägungsmaterial einschließlich aller<br />
notwendigen Gutachten und Stellungnahmen zeitnah aufzuarbeiten und den städtischen Gremien<br />
zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages/Planung anfallenden Planungen und Gutachten
4<br />
dürfen nicht ohne Zustimmung der <strong>Stadt</strong> veröffentlicht werden. Sie sind grundsätzlich vor ihrer Fer-<br />
tigstellung der <strong>Stadt</strong> zur Prüfung vorzulegen. Die <strong>Stadt</strong> erhält die alleinigen Veröffentlichungsrech-<br />
te. Gazit ist nur zur Nutzung im Rahmen der vorgesehenen Planung berechtigt.<br />
Die Beteiligten stellen einvernehmlich einen Ablauf- und Terminplan auf, der gegebenenfalls fortzuschreiben<br />
ist. Dem Terminplan liegen derzeit folgende grobe Zeitvorstellungen zugrunde:<br />
Mitte Juli 2008: Planungsbeginn<br />
August bis Ende Oktober 2008: Abstimmung der Leistungsbilder der Fachgutachten,<br />
Erarbeitung der Fachgutachten und des<br />
B-Plan-Entwurfs<br />
November 2008: verwaltungsinterner Vorlauf für Entwurfs- und Offenlagebeschluss<br />
Mitte Dezember 2008: Vorbereitung der Offenlage<br />
Januar 2009: öffentliche Auslegung<br />
Februar – April 2009: Abwägungs- und Satzungsentwurf<br />
Die detaillierte Terminplanung wird zwischen den Parteien laufend abgestimmt und ggf. angepasst.<br />
3. Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen<br />
Gazit verpflichtet sich nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auf eigene Kosten zur Ausarbeitung der städtebaulichen<br />
Planungen und des Umweltberichts im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes.<br />
Hierzu gehören alle Aufwendungen und Maßnahmen von der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
bis zum Satzungsbeschluss, der Fortschreibung und Entwicklung des Bebauungsplankonzeptes,<br />
der Einholung aller Gutachten, die notwendig sind, um das Abwägungsmaterial<br />
sachgerecht vorzubereiten. Hierzu gehören insbesondere Einzelhandelsgutachten, Verkehrsgutachten,<br />
Lärmgutachten, Schadstoffgutachten, Einholung aller Gutachten und Stellungnahmen zum<br />
Umweltschutz gem. § 1 a) BauGB, Vermessungsleistungen, Erarbeitung verschiedener Plankon-<br />
zepte, Erstellung des Umweltberichtes, Unterstützung der <strong>Stadt</strong> im Rahmen der Beteiligung der<br />
Träger öffentlicher Belange und der Bearbeitung aller Stellungnahmen, die im Bauleitplanverfahren<br />
eingehen.<br />
Soweit Gazit Fachgutachten in Auftrag gibt, um die vorzustehende Verpflichtung zu erfüllen, ist die<br />
Auftragsvergabe zuvor inhaltlich mit der <strong>Stadt</strong> abzustimmen. Aufträge an Fachgutachter sind nur im<br />
Benehmen mit der <strong>Stadt</strong> zu erteilen, um der <strong>Stadt</strong> eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Überprüfung
fachlicher Qualifikationen zu eröffnen.<br />
5<br />
Sollten im Zuge des Bauleitplanverfahrens aufgrund der Sammlung des Abwägungsmaterials, der<br />
Beratungen in den städtischen Gremien, der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange,<br />
der Stellungnahme von Bürgern, aus Gründen der Regionalplanung oder der interkommunalen Ab-<br />
stimmung weitere Problembereiche erkennbar werden, die im Rahmen der künftigen Abwägungs-<br />
entscheidung sachgerecht durch die städtischen Gremien zu beraten und zu verarbeiten sind, ist<br />
von Gazit in den Verträgen mit den Fachplanern sicherzustellen, dass diese ggf. auf den ent-<br />
sprechend geänderten Bedarf angepasst werden können.<br />
Für die wesentlichen, sich mit den Planungsaufgaben verbindenden Themenstellungen sind<br />
folgende Fachplaner vorgesehen:<br />
- Architektur / Städtebau; RKW,<br />
- Bauleitplanung AS&P, Albert Speer und Partner<br />
- Verkehr (Netzanforderungen und Auswirkungen) IMB-Plan<br />
- Erschließung (einschl. Straßenbau): IVV<br />
- Einzelhandelsgutachten: GMA,<br />
- Bodenbelastungen / Altlasten; Arcadis, CDM<br />
- Landschaftsplanung / Umweltbericht: Götte Landschaftsarchitekten,<br />
- Schallschutz: TÜV Industrie Service GmbH, TÜV Süd Gruppe.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> stimmt der Beauftragung dieser Fachplaner für die angegebenen Fachplanungsbereiche<br />
zu.<br />
4. Weitere Verträge<br />
Zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit ist vorgesehen, einen weiteren Vertrag, ggf. weitere<br />
Verträge über die Erschließungs- und andere Folgekosten, Neuordnung der Grundstücke, die<br />
Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen,<br />
sowie Übernahme sonstiger anfallender Kosten nach Klärung der wechselseitig zu übernehmenden<br />
Leistungen, Rechte und Pflichten abzuschließen, bevor Satzungsbeschlüsse zur entsprechenden<br />
Bauleitplanung erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertrages/der Verträge kann/können an das Inkraft-<br />
treten des Bebauungsplanes oder den Eintritt des Baurechts geknüpft sein.<br />
5. Kündigung<br />
Gazit ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn der Satzungsbeschluss zum Erlass eines Be-<br />
bauungsplanes, der die Realisierung des Käuferkonzeptes zulässt, nicht bis zum 30.06.2009 gefasst<br />
ist.
7.<br />
8.<br />
9.<br />
11.<br />
6<br />
Die <strong>Stadt</strong> ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht<br />
beispielsweise, wenn über das Vermögen der Gazit das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder<br />
wenn Gazit nachhaltig gegen Kernpflichten dieser Vereinbarung verstoßen hat.<br />
Der Vertrag kann von den Beteiligten gekündigt werden, wenn aufgrund der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>-<br />
verordneten eine Durchführung des Vorhabens von Gazit nicht mehr möglich ist.<br />
Im Fall der Kündigung erstattet die <strong>Stadt</strong> keine bis zu diesem Zeitpunkt von Gazit übernommenen<br />
Aufwendungen.<br />
Die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der <strong>Stadt</strong>, insbesondere im Hinblick auf die planeri-<br />
sche Abwägung gemäß § 1, Abs. 6, BauGB beim eventuellen Satzungsbeschluss sowie während<br />
des gesamten Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes bleiben durch die Kostenübernahme<br />
durch Gazit unberührt.<br />
Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bauleitplanes (oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung)<br />
kann durch diesen Vertrag nicht begründet werden. Eine Haftung der <strong>Stadt</strong> für etwaige Aufwendun-<br />
gen von Gazit, die diese im Hinblick auf den Erlass und den Vollzug des Bebauungsplanes sowie<br />
dieses Vertrages tätigt, ist ausgeschlossen.<br />
Alle Verpflichtungen aus diesem städtebaulichen Vertrag/Planung werden ausschließlich zwischen<br />
<strong>Stadt</strong> und Gazit begründet. Sie können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der <strong>Stadt</strong> auf einen an-<br />
deren Vertragspartner übertragen werden, soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes<br />
vorsieht (z.B. Beauftragung von Fachplaner).<br />
Gazit übernimmt alle rechtlichen Beratungskosten, die der <strong>Stadt</strong> im Zusammenhang mit dem Ab-<br />
schluss dieses Vertrages und seiner weiteren Fortentwicklung entstehen. Der Kostenersatz wird auf<br />
maximal 5.000,00 € beschränkt.<br />
10.<br />
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§11 Abs. 3 BauGB).<br />
Durch diesen Vertrag werden keine Verpflichtungen zu Grundstücksübertragungen begründet.<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksam-<br />
keit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. Beide Vertragsteile verpflichten sich, eine unwirk-
7<br />
same Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die den Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />
rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für Regelungen im Zusammenhang<br />
mit vorhabenbedingten Kostenübernahmen. Die vertraglichen Regelungen sind gegebenenfalls<br />
auch an eine veränderte Rechtsprechung anzupassen.<br />
<strong>Friedrichsdorf</strong>, den<br />
______________________ ______________________<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
- Bürgermeister - - 1. <strong>Stadt</strong>rat -<br />
Horst Burghardt Norbert Fischer<br />
Hamburg, den<br />
______________________ ______________________<br />
Maria Koopmann Amir Bernstein
Anlage 1, Lageplan
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 1<br />
(Erarbeitet durch den Workshop am 15./16. Mai 2008, <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Beschlossen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 11.06.2008 als Anlage 1 und 2 zu<br />
Drucksache Nr. 24/2008 2. Ergänzung)<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse anhand Kapitel 4 des Entwicklungskonzeptes:<br />
4 Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
4.1 Leitbild "Belebte Innenstadt"<br />
Der Arbeitskreis legt dem Entwicklungskonzept für den Kernbereich von <strong>Friedrichsdorf</strong> das Leitbild<br />
der "Belebten Innenstadt" zugrunde. Das Leitbild beschreibt, welche Merkmale die Innenstadt von<br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> in Zukunft prägen sollen:<br />
Das Zentrum von <strong>Friedrichsdorf</strong> ist als "Lebendige Innenstadt" durch ein Nutzungsgemisch aus<br />
Einzelhandel, Dienstleistung, Gewerbe und städtischem Wohnen geprägt.<br />
Der Einzelhandel nimmt dabei eine zentrale Stellung ein. Die Innenstadt ist durch ein Maximum an<br />
zentrenrelevanten Nutzungen charakterisiert, die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit Fachgeschäften<br />
bildet den Schwerpunkt des Einzelhandels auf dem ehemaligen Milupa- Gelände in<br />
Ergänzung zum Angebot der Hugenottenstraße. Kein weiteres SB-Warenhaus am <strong>Stadt</strong>rand soll<br />
dem Einzelhandel in der Innenstadt Konkurrenz machen. Die Hugenottenstraße und der neu<br />
entwickelte Bereich ergänzen sich zu einem lebendigen, vielfältigen Innenstadtbereich mit Einkaufsstraßen,<br />
Kultur- und Freizeiteinrichtungen, unterschiedlich gestalteten und belebten Plätzen,<br />
städtischem Wohnen und Arbeiten.<br />
Ereignisse wie verschiedene Märkte, das Hugenottenfest, das Oktoberfest, die Sommerbrücke,<br />
der Ostermarkt, der Kunstmarkt, u.a. beleben die <strong>Stadt</strong> zusätzlich. Die Innenstadt von <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
ist ein attraktives Einkaufsziel, das Kunden weit über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus anzieht.<br />
4.2 Abgrenzung Kernbereich<br />
Das Entwicklungskonzept für die Innenstadt von <strong>Friedrichsdorf</strong> benennt Ziele und Maßnahmen für<br />
einen begrenzten Betrachtungsbereich.<br />
Als Innenstadt soll der Bereich von Hugenottenstraße bis ehemaligen Milupa-Gelände entwickelt<br />
werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Anbindung an den Houiller Platz zu berücksichtigen.<br />
Synergieeffekte zwischen historischer Hugenottenstraße und modernem Zentrum auf dem Milupa-<br />
Gelände stärken die Identität der Innenstadt. Die Hugenottenstraße mit ihren historischen Gebäuden,<br />
den kleinen Läden, dem Arbeiten und Wohnen wird ergänzt durch den neu entwickelten<br />
Bereich auf dem Milupa-Gelände mit modernem Einkaufen, zentralem Wohnen, Arbeiten und<br />
Kultur.
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 2<br />
4.3 Ziele und Maßnahmen<br />
Die Ziele und Maßnahmen beschreiben, was bei der weiteren detaillierten Planung der Innenstadtentwicklung<br />
zu berücksichtigen ist und wo für die Umsetzung des Konzeptes konkreter Handlungsbedarf<br />
besteht.<br />
In der Plandarstellung sind die räumlichen Konzeptaussagen zusammengefasst. Die räumlichen<br />
Aussagen für die Verteilungen der Nutzungen im Kernbereich von <strong>Friedrichsdorf</strong> sind nicht als<br />
flächenscharfe Zuordnungen zu verstehen. Die genaue Abgrenzung bleibt detaillierten Planungen<br />
vorbehalten.<br />
4.3.1 Nutzungsverteilung<br />
Zeichnerische Darstellung im DIN A 3-Plan am Ende von Kapitel 4<br />
� Zentrenrelvanter Einzelhandel nähe Hugenottenstraße<br />
� Gestaltung des Goers-Geländes und der Fläche vor dem Eingang des Einkaufszentrums in<br />
seiner Schanierfunktion zwischen den Bereichen Hugenottenstraße, Landgrafenplatz und<br />
Milupa-Gelände als öffentlicher Platz mit hoher Aufenthaltsqualität inkl. Parkplätzen und<br />
Bebauung zur Raumbildung (-> neue Anordnung, Verteilung und Anzahl der öffentlichen<br />
Stellplätze ist zu prüfen)<br />
� Wegabfolge vom Landgrafenplatz über neuen Platz durch das Zentrum und das Wohngebiet<br />
zum Bahnhof<br />
� Durchwegung des Milupa-Geländes in Ost-West-Richtung zur Anbindung des Houiller<br />
Platzes durch das neue Viadukt<br />
� Ergänzung des bestehenden und verbleibenden Laborgebäudes der Milupa durch neue<br />
Milupa-Verwaltungsgebäude zwischen Einkaufszentrum und neuem Viadukt<br />
� Öffentliche oder private Bildungs- und Kultureinrichtungen<br />
� Innerstädtisches Wohnen in Anknüpfung an den Bestand<br />
• Wohnen nördlich an der Prof.-Wagner-Straße<br />
• Wohnen zwischen Bahnstraße, Bahnlinie und Einkaufszentrum�<br />
4.3.2 Nutzungsintensität<br />
� Dichte, städtische Bebauung mit ca. 50.000 m² Bruttogeschossfläche zuzüglich Erweiterungsflächen<br />
im Kernbereich<br />
� Etwa 12.000 m² Verkaufsfläche für Einzelhandel<br />
� Milupaverwaltung nähe Laborgebäude
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 3<br />
� Verteilung auf die Nutzungsbereiche:<br />
Einkaufszentrum<br />
(22.150 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Einkaufszentrum, 12.500 m² BGF Parkhaus,<br />
3.350 m² BGF Nebenfläche / Büro)<br />
• Vollsortimenter und zentrenrelevanter Handel<br />
• Gastronomie<br />
Gewerbe / Dienstleistung<br />
(5.000 m² BGF Milupa- Verwaltungsgebäude, 3.000 m² BGF Parken)<br />
• Büro/Verwaltung<br />
• Milupa-Verwaltung<br />
• Ärztehaus<br />
• Fitness<br />
• Bildungs- und Kultureinrichtungen (z.B. Bibliothek)<br />
Wohnen, mit besonderem Charakter<br />
(11.000 m² BGF Wohnen)<br />
• Geschosswohnungsbau<br />
• <strong>Stadt</strong>häuser<br />
• Seniorenwohnen<br />
• Kindergarten<br />
• Mehrgenerationenwohnen<br />
4.3.3 Verkehrsanbindung – Kraftfahrzeugverkehr<br />
� Gute Netzintegration an das Zentrum durch Anbindung an die Entlastungsstraße <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
und überörtliche und lokale Vernetzung mit den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
� Zentrale Verbindung/Spange sammelt und verteilt den Verkehr im Zentrum<br />
� Nutzungsintensivierung bedingt höheres Verkehrsaufkommen: sorgfältige Zu- und Ableitung<br />
ist zu gewährleisten<br />
� Innere Erschließung des Milupa-Geländes wird benötigt<br />
� Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur notwendig, vor allem Knotenpunkte Bahn-/ Wilhelmstraße<br />
und Prof.-Wagner-/Cheshamer Straße
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 4<br />
� Keine Trennung von Hugenottenstraße und Milupa-Gelände durch Straße mit viel Verkehr,<br />
d.h. möglichst Verkehrsberuhigung zwischen Bahnstraße und Prof.-Wagner-Straße (evtl.<br />
bis hin zu einer Schließung für Autoverkehr → zu prüfen)<br />
� Bahnstraße insbesondere an der Kreuzung Wilhelmstraße aufweiten<br />
4.3.4 Ruhender Verkehr<br />
� Höheres Verkehrsaufkommen erfordert mehr Parkplatzbedarf<br />
� Großes, zentral gelegenes Stellplatzangebot im Bereich Goers-Gelände als Tiefgarage<br />
oder Parkhaus<br />
� Ebenerdige Stellplätze in begrenztem Umfang (Kurzparker, Behinderten- und Frauenparkplätze),<br />
evtl. kleinteilige, dezentrale Ergänzungen im Kernbereich nahe Hugenottenstraße<br />
� Zentrale Parkmöglichkeiten aus zwei Richtungen erreichbar<br />
� Zentrales Parkangebot auf dem Milupa-Gelände<br />
� Wegeverbindungen vom Parken auch zur Hugenottenstraße<br />
4.3.5 Radwegeanbindung<br />
� Umliegende <strong>Stadt</strong>teile durch Radwegesystem stärker an die Innenstadt anbinden, um somit<br />
das Zentrum als Anziehungspunkt, Einkaufs- und Ausflugsziel zu stärken<br />
� Stärkung und Ausbau der Regionalparkroute durch qualitative Aufwertung des Alten Viadukts<br />
und Anbindung an den Bahnhof (ÖPNV)<br />
� Radwegenetz herausstellen mit entsprechenden Qualitäten in Gestaltung und Ausstattung<br />
4.3.6 Fuß- und Radwegenetz in der Innenstadt<br />
� Fuß- und Radwegenetz in der Innenstadt vervollständigen, gestalterisch aufwerten und<br />
hervorheben<br />
� Qualität der fußläufigen Erschließung vom Bahnhof zum <strong>Stadt</strong>-Zentrum erhöhen<br />
� Durchlässigkeit zwischen Hugenottenstraße und Milupa-Gelände für Fußgänger und Radfahrer<br />
stärken und durch einheitliche Ausstattung und Gestaltung integrieren<br />
� „Grüne“ Fuß-/ Radwegeverbindung vom neuen Viadukt entlang des Bahndamms und südlich<br />
des Einkaufzentrums bis zur Bahnstraße
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 5<br />
4.3.7 Raumkanten<br />
� Erlebbarkeit der Räume: führen und wohlfühlen<br />
� Industriegebiet Rühl Chemie durch Raumkante abschließen<br />
� Abgrenzung des Bahndamms durch Gewerberiegel<br />
� Schaffung einer Raumkante entlang der Prof.-Wagner-Straße<br />
� Räumlicher Abschluss des Wohngebietes durch starke Raumkanten im Norden und Osten<br />
� Lage und Höhe der Raumkante am Einkaufszentrum in der Bahnstraße prüfen (keine Bildung<br />
von räumlichen Schluchten in der Bahnstraße)<br />
4.3.8 Verknüpfung Hugenottenstraße – Milupa-Gelände<br />
� Qualitative Aufwertung der Anbindung und Ausstattung der Passagen zwischen Hugenottenstraße<br />
und Milupa- Gelände<br />
� Durchlässigkeit und Verbindung der beiden zentralen Bereiche stärken<br />
� Gestalterische Aufwertung der Passagen<br />
4.3.9 Altes Viadukt<br />
� Ersatz durch hochwertige Querung für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer<br />
� Mindestens doppelte Breite und Höhenerweiterung für LKW<br />
� Räumliche Aufwertung durch möglichst offene und reduzierte Überbrückung<br />
� Die Realisierung ist im Kontext der Innenstadtentwicklung nachrangig<br />
4.3.10 Energie und Umwelt<br />
� Eine umweltfreundliche Energieversorgung soll für die Projekte im Kernbereich geprüft<br />
werden.<br />
4.3.11 Qualitätsverbesserungen<br />
� Aufwertung der Hugenottenstraße durch entsprechenden Qualitäten in Gestaltung und<br />
Ausstattung<br />
� Einheitliches Freiraum-Gestaltungs-Konzept für die Hugenottenstraße und das angrenzende<br />
Goers- und Milupa-Gelände entwickeln
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 6<br />
� Durchgrünung des Wohngebietes fördern<br />
4.4 Zeitlicher Ablauf<br />
� Erster Schritt: Bebauungsplan für das Milupa-Gelände<br />
� Zweiter Schritt: Entwicklung des Goers-Geländes (evtl. Konzeption nach § 34 BauGB oder<br />
ggf. eigener Bebauungsplan)
Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 7
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 08.08.2008<br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
103/2008 1. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 13.05.2008 5.<br />
zurückgestellt<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 26.05.2008 11.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 6.<br />
vertagt<br />
Original-Vorlage<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 11.<br />
zurückgestellt<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 11.08.2008 14.6<br />
Mitteilung<br />
1. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 12.<br />
1. Ergänzung<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 15.<br />
1. Ergänzung<br />
Erwerb von Teileigentum in der Liegenschaft Seniorenwohnanlage „Taunusresidenz“,<br />
Cheshamer Straße 51, <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird empfohlen, Teileigentum in der Seniorenwohnanlage<br />
„Taunusresidenz“ mit einer Fläche von 305,23 m² für Zwecke der städtischen Seniorenarbeit bzw.<br />
für soziale Aufgaben zu erwerben.<br />
Das endgültige Konzept und die Nutzung des Untergeschosses mit einer Nutzfläche von 90,58 m 2<br />
wird abschließend im Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport beraten. Die für den Erwerb<br />
des Teileigentums erforderlichen Mittel in Höhe von 366.000,00 € werden im Haushaltsentwurf<br />
2009 aufgenommen.<br />
Der Kaufvertrag wird vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2009 durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
und Genehmigung durch den Landrat des Hochtaunuskreises abgeschlossen.
Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />
Sachdarstellung:<br />
Auf die Sachdarstellung zu DS-Nr. 103/2008 wird verwiesen. Auf Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses<br />
wird der gemäß Anlage 1 beigefügte Fragekatalog des <strong>Stadt</strong>verordneten Rüdiger<br />
Bonk nachstehend beantwortet und weitere Unterlagen wie Teilungserklärung, Baubeschreibung<br />
und Grundbuchauszug als Anlage in Papierform beigefügt.<br />
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:<br />
Zu 1:<br />
Das entsprechende Grundbuch-Blatt gibt es. Das Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit<br />
NFL G 6 (Seniorenwerkstatt) gekennzeichneten nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheit von<br />
47,81/1000 Miteigentumsteil an dem Grundstück Gemarkung Seulberg, Flur 32, Flurst. 26/23,<br />
Gebäude- und Freifläche, Am Houiller Platz, mit 5.724 m² ist eingetragen im Grundbuch von Seulberg,<br />
Blatt 5649.<br />
Die beim Notariat Mais angeforderten beglaubigten Abschriften der Teilungserklärungen liegen vor<br />
und sind als Anlage beigefügt.<br />
Zu 2:<br />
Es gibt noch einen Nachtrag zur Teilungserklärung und zwar die Urkunde vom 12.09.2007, UR-Nr.<br />
1693/2007 des Notars Mais, wo unter Buchstabe f) die Teileigentumseinheiten neu bezeichnet<br />
worden sind und zwar für die Seniorenwerkstatt mit „NFL G 6 Seniorenwerkstatt“. Im Text steht<br />
jedoch auch,<br />
„wobei die in Klammern besetzten Bezeichnungen nur zur näheren Orientierung bestimmt<br />
sind. Auf die Bezeichnung in den Aufteilungsplänen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
wird verwiesen.“<br />
Eine Änderung ist jedoch möglich und kann vom derzeitigen Eigentümer auch nach Vollzug der<br />
Teilungserklärung im Grundbuch vorgenommen werden.<br />
Dass eine andere Nutzung ausgeschlossen ist, wird nicht gesehen. In § 5 Ziffer 3) der Teilungserklärung<br />
vom 07.03.2007 steht der Satz „Eine Nutzungsänderung ist ausgeschlossen“. Dies bezieht<br />
sich aber nur auf Ziffer 3).<br />
Zu 3:<br />
Im Vertrag vom 12.09.2007, UR-Nr. 1693/2007 (Änderung der Teilungserklärung) ist auf Seite 6<br />
die Seniorenwerkstatt mit 308,40 m² bezeichnet. Die Nutzfläche für Gewerbe wurden nach Rohbaumaßen<br />
ermittelt (kein Abzug von Putzstärke, Installationswänden und Wandverkleidungen),<br />
wie ebenfalls auf Seite 6 der vorgenannten Vertrages nachzulesen ist. Nach vorliegender Nutzflächenberechnung<br />
mit Stand 08.01.2008 beträgt die Nutzfläche 305,23 m². Dieses ist die zu erwerbende<br />
Fläche bzw. die Fläche, für die ein Entwurf eines Mietvertrages vorgelegt wurde.<br />
Zu 4:<br />
In der Änderung der Teilungserklärung, UR-Nr. 1693/2007 vom 12.09.2007 ist eine Neubezeichnung<br />
der Teileigentumseinheiten vorgenommen worden. Auf Seite 4 im 2. Absatz sind die Kellerräume<br />
der Seniorenwerkstatt zugeordnet worden.<br />
...
Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />
Zu 5:<br />
Laut Auskunft eines Anwaltes kann der Verwalter 5 Jahre beim ersten Mal bestellt werden. Nach<br />
der Erstbestellung geht das dann keine 5 Jahre mehr, sondern nur 3 Jahre.<br />
Zu 6 und 7:<br />
Laut Auskunft der Fa. Jökel Bau wurde mit der Fa. B & S Beteilungs AG mit Sitz in Frankfurt ein<br />
erfahrene Hausverwaltungsgesellschaft beauftragt, die bereits in anderen Projekten der Fa. Jökel<br />
seit Jahren tätig ist. Es wird daher angenommen, dass die Hausmeisterkosten nicht für die Eigentümer<br />
unkontrolliert werden. Die Hausmeisterkosten werden im Zuge der jährlich stattfindenden<br />
Eigentümerversammlung offengelegt.<br />
Baubeschreibung<br />
Zu 1:<br />
Die aktuelle Baubeschreibung vom 20.05.2008 wird als Anlage 2 (in Papierform) beigelegt.<br />
Zu 2:<br />
Da die Seniorenwerkstatt neu eingerichtet wird, erscheint es sinnvoll, nur Gipskartonständerwände<br />
zu installieren. Bei gemauerten Wänden ist naturgemäß eine Änderung wesentlich schwieriger.<br />
Da wie bereits erwähnt eine andere Nutzung möglich ist, sollten die Gipskartonständerwände beibehalten<br />
werden. Im Kellergeschoss sind komplett massive Wände vorgesehen. Im Erdgeschoss<br />
teilweise massive Wände.<br />
Zu 3:<br />
Die abgehängte Kassettendecke mit Mineralfaserplatten erfüllt nach Auskunft der Fa. Jökel die<br />
Brandschutzanforderung A 1 (nicht brennbar).<br />
Zu 4:<br />
Im Bereich Keramiköfen werden 6 m² Fliesen verlegt. Sollte hier bei der Bemusterung teurere<br />
Fliesen ausgesucht werden (z. B. Industriefliesen), könnte dies auf jeden Fall mit der Bemusterung<br />
der Fliesen aus weiteren Bereichen kompensiert werden.<br />
Zu 5:<br />
Die Linoleumböden im EG und UG sind für gewerbliche Nutzungen geeignet.<br />
Zu 6:<br />
Die Warmwasserbereitstellung erfolgt in WC und Tee-Küche über ein Keramik-Boiler mit 10 l und<br />
im UG über einen Durchlauferhitzer (sehr energieeffizient).<br />
...
Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 4 von 4<br />
Zu 7:<br />
Die genaue Sanitärausstattung ist in der Baubeschreibung definiert (siehe z. B. Ausstattung WC-<br />
Modell „Golf“).<br />
Zu 8:<br />
Heizkörper werden je nach Raumgröße als Röhrenradiotoren bzw. Plattenheizkörper ausgeführt<br />
und seien nach Rücksprache mit dem Planer „Haustechnik“ die sinnvollste Lösung. Auf „Energieeffizienz“<br />
wird selbstverständlich geachtet.<br />
Zu 9:<br />
Die Elektroinstallation in den Räumen ist ausreichend und wurde vorab besprochen. Die in dem<br />
Keramikraum und in der Tee-Küche vorgesehenen 380 Volt-Anschlüsse sind für die Brennöfen<br />
bzw. Gewerbegeschirrspüler gedacht.<br />
Finanzmathematische Berechnung<br />
Die vorgelegte finanzmathematische Berechnung ist im Grunde korrekt (Barwert: 13,59033)<br />
Nach einer durch die Kämmerei vorgelegten Vergleichsberechnung mit den z.Zt. aktuellen Zinskonditionen<br />
wäre das Objekt bei Kauf nach 27 Jahren bezahlt.<br />
Die Vergangenheit zeigt, dass Immobilien jede Inflation oder Wirtschaftsrezession mit Wertzuwachs<br />
überstanden haben. Durch den zentralen Standort der Anlage kann von einem Wertzuwachs<br />
ausgegangen werden.<br />
Die Gefahr einer Mietsteigerung wurde bei der finanzmathematischen Berechnung nicht eingeplant,<br />
aber durchaus erkannt. In dem Entwurf des Mietvertrages ist bereits eine Mietanpassungsklausel<br />
(Anpassung und Neufestsetzung der Miete bei mehr als 5 Punkten nach oben oder unten<br />
gemäß Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland insgesamt)<br />
enthalten. Es ist daher mit einer Mietsteigerung von Zeit zu Zeit zu rechnen.<br />
Anlagen<br />
HINWEIS:<br />
Die Anlagen 2 bis 5 liegen ausnahmslos in Papier bei und sind nicht Bestandteil<br />
im Intranetverfahren
Anlage 1 zur DS-Nr. 103/2008 1. Ergänzung - Seite 1 von 3 -
Anlage 1 zur DS-Nr. 103/2008 1. Ergänzung - Seite 2 von 3 -
Anlage 1 zur DS-Nr. 103/2008 1. Ergänzung - Seite 3 von 3 -
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: 7 / hoh-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
125/2008 2. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 26.05.2008 17.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
03.06.2008 5.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 04.06.2008 5.<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 16.<br />
Einstimmig<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 11.08.2008 10.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
19.08.2008 3.<br />
Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008 4.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 16.<br />
1. Ergänzung<br />
1. Ergänzung<br />
2. Ergänzung<br />
Bebauungsplan Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
a) Über die im Rahmen der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 509<br />
"Gleisdreieck Färberstraße" eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wird,<br />
wie in der Spalte „Abwägung“ der beiliegenden Aufstellung (Anlage 3 und 4) ausgeführt ist, beschlossen.<br />
Es wird festgestellt, dass Stellungnahmen privater Personen nicht vorliegen.<br />
b) Der offengelegte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße" mit bauplanungsrechtlichen<br />
Festsetzungen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Die vorliegende Begründung wird einschließlich der zu a) beschlossenen Abwägung als offizielle<br />
Begründung zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Drucksachennummer: 125/2008 2. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreites wird gebeten.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat am 11.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />
509 „Gleisdreieck Färberstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen<br />
den Bahnlinien von <strong>Friedrichsdorf</strong> nach Köppern bzw. Burgholzhausen sowie der früheren Landesstraße<br />
L 3415 in Verlängerung der Färberstraße. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem<br />
Aufstellungsbeschluss um das der Straßenverkehrsfläche dienende Flurstück 53/14 erweitert, um<br />
die erforderlichen Änderungen im Zusammenhang erkennbar zu machen.<br />
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB<br />
gewählt, das zulässig ist, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach<br />
§ 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab<br />
nicht wesentlich verändert wird. In diesem vereinfachten Verfahren kann von der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Träger öffentlicher Belange<br />
(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Ebenso entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht<br />
sowie die entsprechende zusammenfassende Erklärung.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 16.07.2008 bis 18.08.2008 nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB offengelegt. Gleichzeitig wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher<br />
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, angeschrieben und<br />
um Stellungnahme gebeten.<br />
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Vorschläge zur Abwägung<br />
sind in der Anlage 3 aufgeführt.<br />
Da der Bebauungsplan nicht aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss er<br />
dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Da der Planungsverband<br />
in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Regionalplanung, seine<br />
Absicht dargelegt hat, den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplan<br />
noch zur Offenlage entsprechend anzupassen, kann die Genehmigung des Regierungspräsidiums<br />
kurzfristig erfolgen.<br />
Anlage 1) Bebauungsplan (liegt bereits vor)<br />
2) Begründung (liegt bereits vor)<br />
3) Stellungnahmen (liegt bereits vor)<br />
4) Stellungnahmen (Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008)<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
Anlage 1 zu Drucksache Nr. 125/2008 2. Ergänzung vom 06.08.2008
Anlage 2 zu Drucksachen-Nr. 125/2008 2. Egänzung<br />
STADT FRIEDRICHSDORF<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. 509<br />
„Gleisdreieck Färberstraße“<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />
Postfach 13 40, ⋅ 61364 <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
Tel. 06172 / 731-250 Fax: 06172 / 731-306<br />
E-Mail: reinhard.wegmann@friedrichsdorf.de<br />
Stand 20.08.2008 D:\Programme\SD.NET\Internetaktualisierung\tmp\T1704.doc
Seite 2<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
1 Zweck und Erfordernis der Planaufstellung<br />
Das im Norden des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Friedrichsdorf</strong>s gelegene Areal soll einer neuen Nutzung zugeführt<br />
werden. Es soll den Neubau des Bauhofs der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> aufnehmen, der insbesondere<br />
alle Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen (einschließlich Winterdienst), Kanal, öffentliche<br />
Grünflächen und andere Einrichtungen übernimmt. Die Einrichtungen zur Sammlung und Entsorgung<br />
von Wertstoffen und Sondermüll werden ausgegliedert und an einem anderen Standort angeordnet.<br />
Die Flächen werden heute ausschließlich landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzt.<br />
Auf Grund der geringen Ausdehnung (kleiner 1 ha, durchschnittlich 50 m breit) und der Lage zwischen<br />
zwei Baugebieten ist das Areal als innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegend<br />
zu bewerten. Da für diese Flächen keine verbindliche Bauleitplanung besteht, ist das bestehende<br />
Baurecht nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />
Die Eigenart der näheren Umgebung ist uneinheitlich:<br />
• Im Westen schließt sich jenseits der Bahntrasse ein großflächiges Gewerbegebiet mit produzierendem<br />
Gewerbe an, das am Rand entlang der L 3415/Färberstraße einzelne Wohnhausgrundstücke<br />
aufweist.<br />
• Im Osten liegt jenseits der Bahnlinie nach Burgholzhausen ein Grundstück mit einer Einzelhandelsnutzung<br />
durch einen Discounter mit 1.200 m² BGF.<br />
• Hieran schließt sich im Süden das Wohngebiet „Am Schäferborn“ an.<br />
• Von geringerer Bedeutung ist im Nordosten ein Mischgebiet an der Färberstraße und<br />
• im Nordwesten das Schulgelände Mitte, auf dem der Neubau der Philipp-Reis-Schule entstehen<br />
wird.<br />
Im Norden, jenseits der L 3415/Färberstraße schließt sich der großflächige Spießwald an, der dem<br />
Außenbereich zuzuordnen ist.<br />
Obwohl von einer vorrangigen gewerblichen Nutzung der Umgebung und somit Zulässigkeit der mit<br />
dem Bauhof beabsichtigten Art der Nutzung gesprochen werden kann, soll mit dem Bebauungsplan<br />
die ausschließlich gewerbliche Nutzung sowie das Maß der Nutzung, die überbaubaren Flächen und<br />
die zulässige Höhenentwicklung geregelt werden.<br />
2 Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet, Abgrenzung<br />
Der Standort liegt in einem Dreieck, das aus den sich hier vereinigenden Bahnlinien der Hochtaunusbahn<br />
und der Linie 16 nach Friedberg über Burgholzhausen sowie der Färberstraße (bisher<br />
L 3415) gebildet wird. Es liegt somit am Endpunkt der durch die gemeinsame Bahntrasse definierten<br />
Trennlinie zwischen dem historischen Siedlungsgebiet des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Friedrichsdorf</strong> und dem Entwicklungsbereich<br />
nach Städtebauförderungsgesetz mit den Wohngebieten Am Schäferborn und Am<br />
Römerhof sowie dem als Versorgungsbereich gedachten Houiller Platz.<br />
Das Gelände gehört zur Gemarkung <strong>Friedrichsdorf</strong> und zu dem oben genannten per Erlass festgesetzten<br />
Entwicklungsgebiets nach Städtebauförderungsgesetz.
Seite 3<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung <strong>Friedrichsdorf</strong>, Flur 1<br />
(siehe auch Abbildung 1):<br />
Flurstück Fläche<br />
62/11 427 m²<br />
63/12 670 m²<br />
64/13 738 m²<br />
65/14 734 m²<br />
159/15 717 m²<br />
161/16 751 m²<br />
163/17 749 m²<br />
166/18 535 m²<br />
168/19 158 m²<br />
19/1 851 m²<br />
51/6 238 m²<br />
51/7 208 m²<br />
91/41 449 m²<br />
179/40 1.166 m²<br />
180/40 167 m²<br />
40/1 334 m²<br />
Summe Baugrundstück 8.892 m²<br />
Straßenverkehrsfläche<br />
53/14 1.524 m²<br />
Tabelle 1, Flurstücke und Flächen<br />
3 Verfahren<br />
Am 11.06.2008 hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschlossen, dass für die Fläche des „Gleisdreiecks“,<br />
die im Nordosten durch die Färberstraße, im Südosten durch die Eisenbahnlinie <strong>Friedrichsdorf</strong>-Friedberg<br />
und im Nordwesten durch die Eisenbahnlinie <strong>Friedrichsdorf</strong>-Brandoberndorf<br />
(Taunusbahn) begrenzt wird, ein Bebauungsplan mit der Nr. 509 und der Bezeichnung „Gleisdreieck<br />
Färberstraße“ aufgestellt werden soll.<br />
Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Das<br />
Verfahren ist hier zulässig, da der Geltungsbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB liegt und durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans der sich<br />
aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht<br />
wesentlich verändert wird.<br />
Es besteht für die vorgesehene Nutzung keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht;<br />
sie wird auch nicht vorbereitet oder begründet. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für<br />
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhal-
Seite 4<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
tungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).<br />
Es wird von den Regelungen gem. § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht:<br />
• Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird<br />
abgesehen,<br />
• die Auslegung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB und<br />
• für die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung<br />
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Gem. § 8 Abs. 4 BauGB kann ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben<br />
werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und<br />
wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets<br />
nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan). Zurzeit ist der Regionale Flächennutzungsplan<br />
in der Aufstellung. Aufgrund des Verfahrensstandes und der vorgesehenen Darstellungen des<br />
RegFNP-Entwurfs – gemischte Bauflächen – wird davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan<br />
der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegensteht und somit vor dem Regionalen<br />
Flächennutzungsplan rechtswirksam werden kann. Änderungen des noch wirksamen FNP des<br />
Umlandverbandes Frankfurt sind in solchen Fällen vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt<br />
Rhein/Main nicht mehr vorgesehen.<br />
4 Planungsrechtliche Vorgaben und rechtliche Bindungen<br />
4.1 Regionalplanung<br />
Der Regionalplan Südhessen 2000 ordnet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> die Funktion eines Mittelzentrums im<br />
Verdichtungsraum zu. Der entsprechende Bereich<br />
wird wie auch im Landschaftsrahmenplan als landwirtschaftliche<br />
Fläche dargestellt. Flankiert wird diese<br />
Fläche im Westen und Osten von einer Nebenstrecke<br />
der Bahn, es schließen sich Siedlungsflächen,<br />
Bestand, an. Die Planfläche ist Bestandteil eines<br />
regionalen Grünzuges.<br />
Abbildung 1; Regionalplan
Seite 5<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
4.2 Flächennutzungsplanung<br />
Der Flächennutzungsplan des Umlandverbandes<br />
Frankfurt, Stand 31.12.2007 stellt den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans als Grünfläche,<br />
Verkehrsgrün, dar. Über die gesamte<br />
Fläche erstreckt sich des Weiteren die Kennzeichnung<br />
gem. § 5 Abs. 4 BauGB als Entwicklungsbereich<br />
nach Städtebauförderungsgesetz.<br />
An den Rändern des Plangebiets sind jeweils<br />
Flächen für den Schienenverkehr im Nordosten<br />
die Färberstraße (bisherige L 3415) als überörtliche<br />
Straße dargestellt. Daran schließen sich<br />
folgende Darstellung an:<br />
• Im Westen gewerbliche und beidseitig der<br />
Färberstraße gemischte Bauflächen.<br />
• Im Südosten Grünfläche Sport mit Übergängen<br />
in gemischte und Wohnbauflächen.<br />
• Im Norden Fläche für die Forstwirtschaft<br />
mit der Abgrenzung des zwischenzeitlich<br />
aufgehobenen Landschaftsschutzgebietes.<br />
Begründung<br />
4.3 Regionaler Flächennutzungsplan<br />
(Entwurfsfassung Mai 2008)<br />
Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) für den<br />
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main befindet sich in der<br />
Aufstellung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und<br />
Kommunen erfolgte erstmals in 2007. Die eingegangenen<br />
Stellungnahmen wurden mit entsprechenden<br />
Beschlußempfehlungen in die Planung eingearbeitet. Der<br />
Beschluß des Entwurfs soll 2009 erfolgen.<br />
Der Plan stellt diesen Bereich als gemischte Baufläche dar.<br />
Es wird daher davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan<br />
der mit dem RegFNP beabsichtigten Entwicklung nicht<br />
entgegensteht.<br />
Abbildung 2; Flächennutzungsplan<br />
Abbildung 3;<br />
Regionaler Flächennutzungsplan<br />
(Entwurfsstand Mai 2008)
Seite 6<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
4.4 Landschaftsplanung<br />
Die Entwicklungskarte 2000 stellt einzelne<br />
Teilbereiche des Plangebiets sehr<br />
differenziert dar. Die Darstellungen<br />
hinsichtlich des Schutzes und der<br />
Entwicklungsziele greifen jedoch nicht, da sie<br />
aufgrund des § 21 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz<br />
nicht auf Vorhaben im<br />
Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuchs<br />
anzuwenden sind. Die Darstellung erfolgt hier<br />
nur zur Vollständigkeit.<br />
(Aufgrund der Novellierung des HENatG 2006 hat sich<br />
die Nummerierung der § und Absätze verändert)<br />
Verkehrsgrün teilweise überlagert mit einem<br />
Bestand an Kleingartennutzung.<br />
Begründung<br />
Gebiete, bei denen besondere Formen der<br />
Pflege oder der Bewirtschaftung sicherzustellen<br />
sind (§ 3 (2) Ziff. 4 i.V. mit<br />
Ziff. 9 HENatG); überlagert mit der Bestandsdarstellung<br />
von Streuobst.<br />
Biotopvernetzungselemente, Gebüsch,<br />
Feldgehölz, Buschwerk, Hecke, Hohlweg;<br />
hier mit einer entsprechenden Bestandsdarstellung<br />
Diese Flächen sind überlagert mit den Darstellungen der<br />
Abbildung 4; Landschaftsplan<br />
rechtliche Bindungen gem. HENatG<br />
Lebensräume und Landschaftsbestandteile gem. §23 (1) HENatG(Einzelfallprüfung)<br />
Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§3 (2) Ziff. 8 HENatG), Vorschläge des Planungsträgers und<br />
Übernahmen aus Planentwürfen<br />
Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft, einmalig investiv (Neuanlage<br />
von Biotopen, Wiederherstellung brachgefallener Flächen) Nr. 64:<br />
„Streuobst, Wiederaufnahme: Bei Streuobstbrachen: Flächenhafte Verbuschung roden, Obstbaumschnitt,<br />
Folgepflege durch Mahd oder Beweidung. Hinweise zur Unternutzung in Anlehnung an die Codes ‚ökologisch<br />
bedeutsames Grünland’“<br />
Bezüglich der dargestellten „Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers<br />
und Übernahme aus Planentwürfen" ist anzumerken, dass dieser Vorschlag nicht<br />
umgesetzt wurde.<br />
4.5 Verkehrsplanung<br />
Das Plangebiet liegt an der Färberstraße/L 3415, von der<br />
aus es auch erschlossen werden soll. Diese Landesstraßen<br />
wurden am 01.07.2008 zur Gemeindestraße abgestuft.<br />
Sowohl im Flächennutzungsplan als auch Generalverkehrsplan<br />
2000 des Umlandverbandes Frankfurt ist die Straße<br />
Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und behält<br />
unbeschadet der Klassifizierung diese Funktion.<br />
Der schienengebundene öffentliche Nahverkehr ist am Haltepunkt<br />
<strong>Friedrichsdorf</strong> mit den Linien der S5, Linie 16 (<strong>Friedrichsdorf</strong>-Friedberg)<br />
und der Hochtaunusbahn sowohl zu<br />
Abbildung 5; Generalverkehrsplan 2000
Seite 7<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
Fuß (Entfernung ca. 1000 m), mit dem Auto (P+R-Plätze) als auch mit dem <strong>Stadt</strong>bus erreichbar.<br />
5 Bestand<br />
Die vorhandene Nutzung in Form einer kleinteiligen Mischung von Landwirtschaft, Obst- und Kleingärten<br />
war typisch für die früheren Randlagen der Siedlungsfläche des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Friedrichsdorf</strong>.<br />
Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand durch den Bau der Bahnlinien und der Verbindungsstraße<br />
nach Burgholzhausen eine Insellage, die die Fläche für andere Nutzungen oder Entwicklungen<br />
unattraktiv machten. Selbst der südliche Teil des Geländes, der lange Zeit von einer<br />
Gärtnerei genutzt wurde, liegt im Wesentlichen brach.<br />
In den letzten Jahren hat das privatwirtschaftliche Interesse an Gartenland und der Bewirtschaftung<br />
von Obstwiesen stetig abgenommen, lediglich die Nutzung als Freizeitgärten ist noch nachgefragt.<br />
Aufgrund der isolierten Lage durch die Barrieren der Bahntrassen spielt dies hier eine geringe Rolle.<br />
Auch die im Flächennutzungsplan (Parkanlage, private und öffentliche Grünflächen) antizipierte<br />
Nutzung als Freizeit und Erholungsfläche konnte sich nicht einstellen.<br />
Aufgrund der vertieften Lage zur westlichen Bahntrasse und der Straße, der Unzugänglichkeit der<br />
anschließenden Flächen des Gewerbegebietes, sowie der starken Verbuschung entlang der Böschungen<br />
spielt das Gebiet in der Wahrnehmung der Landschaft kaum eine Rolle. Die fehlende<br />
Durchwegung macht es auch für die landschaftsbezogene Erholung unzweckmäßig.<br />
Das Areal weist heute eine reiche Biotopstruktur auf, die einerseits auf die Garten- und Obstbewirtschaftung<br />
zurückgeht andererseits durch die jahrzehntelang abnehmende Nutzungsintensität zur<br />
Verbuschung und einem größeren Totholzanteil geführt hat. Teile dieser Strukturen liegen auch auf<br />
den Böschungsbereichen der Bahntrassen.<br />
Aufgrund des geotechnischen Gutachtens des Büros Geo-Consult GmbH, Büdingen vom<br />
23.06.2008 liegen keine Hinweise auf wesentliche Ablagerungen oder Abgrabungen vor. Lediglich<br />
die heutige Zufahrt stellt eine größere Aufschüttung dar, die Ziegel-, Keramik, Schlacke- und Metallreste<br />
enthält. Vor Beseitigung sind diese noch abfalltechnisch zu untersuchen.<br />
Offene Gewässer sind nicht vorhanden. Im Gelände befinden sich zwei Grundwasserbeobachtungsbrunnen,<br />
die jedoch verlegt werden können. Das Gebiet liegt auch nicht in einem Wasserschutzgebiet.<br />
Durch die Lage zwischen den Bahntrassen und der überörtlichen, stark belasteten Straße sowie die<br />
Nähe zu den gewerblichen Anlagen der Fa. Rühl ist die Fläche insoweit belastet, dass sie als Wohnund<br />
Erholungsraum ungeeignet ist. Da die gewerblichen Anlagen aufgrund ihrer unmittelbaren<br />
Nachbarschaft zu Wohngebieten bereits strengen Auflagen und Kontrollen unterliegen, wird jedoch<br />
kein Bedarf für Untersuchungen und Festsetzungen zur hier geplanten ebenfalls gewerblichen<br />
Nutzung gesehen.<br />
5.1 Verkehrslärm<br />
Die folgenden Darstellungen sind den flächendeckenden Schallimmissionsplänen für <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
aus dem Jahr 2001 entnommen, denen bereits die Prognose des Verkehrs mit der Entlastungsstraße<br />
zugrunde lagen, die hinsichtlich der Querschnittsbelastung auf der Färberstraße den heutigen<br />
Berechnungen entsprechen. Da es sich bei dem Bauhof fast ausschließlich um eine Tagesnutzung<br />
handelt ist diese auch maßgeblich.<br />
Für die Planung maßgeblich sind die schalltechnischen Orientierungswerte für die angemessene<br />
Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung nach Beiblatt 1 zu DIN<br />
18005 Teil l. Empfohlen wird für Gewerbegebiete (GE) die Unterschreitung eines Tageswert von 65<br />
dB(A). Dies kann auch im Randbereich zur Färberstraße gewährleistet werden. Besondere Vorkehrungen<br />
sind nicht erforderlich.
Abbildung 6; Schienenverkehr<br />
6 Planung<br />
Seite 8<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
Abbildung 7; Straßenverkehr<br />
6.1 Bebauung<br />
Vorgesehen ist zunächst der Bau einer Fahrzeughalle sowie eines Werkstatt und Bürogebäudes.<br />
Der größte Teil des Geländes wird für eine vielfältigen Zwecken dienende Hoffläche benötigt, die<br />
ergänzt wird durch einige Lagerbereiche und die notwendigen Stellplätze. Da das Grundstück langfristig<br />
als Standort der <strong>Stadt</strong>werke dienen und somit auch sich verändernden Anforderungen gerecht<br />
werden soll, wird auf eine differenzierende Ausweisung der Grundstücksflächen verzichtet, lediglich<br />
durch Baugrenzen ein definierter Abstand zu den angrenzenden Schienen- und Straßenflächen<br />
gesichert.<br />
6.2 Verkehrliche Erschließung<br />
Das Plangebiet liegt an der Färberstraße, frühere L 3415, die seit dem 01.07.2008 in der Baulast<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> liegt. Sie stellt den wichtigsten Zubringer zwischen den <strong>Stadt</strong>teilen <strong>Friedrichsdorf</strong><br />
und dem Norden Köpperns zur Entlastungsstraße und somit überörtlichen Verkehr dar. Die<br />
von der Färberstraße aus erfolgende Erschließung des Plangebietes bringt somit eine gute Erreichbarkeit<br />
von und zu allen <strong>Stadt</strong>gebieten mit sich.<br />
Auf der Grundlage aktueller Verkehrsuntersuchungen wurden die Machbarkeit und der notwendige<br />
Ausbau der Erschließung geprüft.<br />
Aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten zum Ausbau der Färberstraße mit dem Bahnübergang<br />
können die Verkehrsbelastungen in Höhe des Bahnübergangs entnommen werden. Die Analysebelastung<br />
für die abendliche Spitzenstunde beträgt ca. 810 Kfz/h, für das Prognosejahr 2015 werden<br />
voraussichtlich 960 Kfz/h zu erwarten sein. Die Analyse der Fahrten der Beschäftigten, der Dienstfahrten<br />
und Anliefervorgänge kommt zu einer Prognose von 32 Fahrten jeweils als Quell- und Zielverkehr<br />
in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden.<br />
Auch wenn aufgrund der geringen Anzahl der Linkseinbieger dies nicht unbedingt notwendig ist,<br />
wird aus Verkehrssicherheitsgründen ein Aufstellbereich eingerichtet. Dadurch werden Verkehrsbehinderungen<br />
des fließenden Verkehrs im Bereich der Färberstraße vermieden. Um weiterhin die
Seite 9<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
Auswirkungen der geplanten Zufahrt auf den beschrankten Bahnübergang zu vermeiden, wurde die<br />
Zufahrt zum geplanten Bauhof etwa in der Mitte des Grundstückes angeordnet. Der Aufstellbereich<br />
schließt sich unmittelbar an die Baumaßnahme „Umgestaltung der Färberstraße“ und dem dort<br />
geplanten Fahrbahnteiler an. Das Brückenbauwerk östlich des Gleisdreieckes wird nicht tangiert.<br />
Die erforderliche Breite des Aufstellbereiches beträgt 5,50 m und die Verziehungslänge 55 m.<br />
6.3 Freiflächen, Begrünung<br />
Aufgrund der Regelungen der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) können bei der festgesetzten<br />
Grundflächenzahl bis zu 75% der Grundstücksfläche durch die Bebauung einschließlich der Hofund<br />
Lagerflächen, Garagen und Stellplätze, Nebenanlagen und unterirdische bauliche Anlagen<br />
genutzt werden. Bei den restlichen Flächen soll die natürliche Funktion des Bodens erhalten werden.<br />
§ 8 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung regelt für die Grundstücksfreiflächen, dass die nicht<br />
überbauten Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen<br />
und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung<br />
benötigt werden. Auf weitergehende Festsetzungen im Bebauungsplan wird verzichtet.<br />
6.4 Festsetzungen<br />
6.4.1 Art der Nutzung<br />
Die Art der zulässigen Nutzung wird als Gewerbefläche gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauN-<br />
VO) festgesetzt. Durch textliche Festsetzung sind die gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein<br />
zulässigen Geschäftsgebäude (Einzelhandelsbetriebe) generell unzulässig, um negative Auswirkungen<br />
auf die zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden.<br />
Ebenfalls durch textliche Festsetzung sind die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO ausnahmsweise<br />
zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten<br />
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Diese Nutzungen sind aufgrund der isolierten<br />
Lage des Geländes, der erhöhten Anforderungen an die verkehrliche Erschließung und den Immissionsschutz<br />
hier nicht standortgerecht.<br />
6.4.2 Maß der Nutzung und Überbauung<br />
Das Maß der zulässigen Nutzung wird mit einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Dieses lässt genügend<br />
Spielraum für weitere Entwicklung gegenüber der jetzigen Bebauungsabsicht mit einer BGF von<br />
rund 4.000 m².<br />
Das Maß der Überbauung wird mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Auch dieses wird durch die aktuelle<br />
Bauplanung nicht ausgeschöpft auch hinsichtlich der Regelungen, die unter 6.4 für die Grünflächen<br />
maßgeblich sind. Die überbaubaren Flächen werden zusätzlich durch eine Baugrenze beschränkt,<br />
die gleichzeitig einen Schutz für die Nachbargrundstücke darstellen.<br />
Es sind max. 3 Vollgeschosse zulässig. Dies ist ausreichend sowohl für das Werkstatt-/Bürogebäude,<br />
das in einem 3. Geschoß noch Archivräume aufnehmen soll als auch die überhohen Fahrzeughallen.<br />
Eine wesentliche Vergrößerung der Büroflächen mit einhergehendem Verkehr durch<br />
Beschäftigte und Besucher soll wegen der Lage und der beschränkten Leistungsfähigkeit der Erschließung<br />
nicht stattfinden.<br />
6.4.3 Straßenverkehrsfläche<br />
Zur langfristigen Sicherung des Verkehrs und der Erschließung wird dem Bebauungsplan ein Ausbauzustand<br />
der Färberstraße zugrunde gelegt, der Fahrbahnbreiten von 3,50 m im Regelquerschnitt,<br />
von 5,50 m im Aufweitungsbereich, sowie einen Fahrbahnteiler in Höhe des Bahnübergangs<br />
aufweist. Beidseitig wird die Straße durch kombinierte Geh- und Radwege von 2,50 m und Sicherheitsstreifen<br />
von 1 m ergänzt. Der größte Teil dieser Verkehrsanlage kann auf dem vorhandenen<br />
Verkehrsflächenflurstück 53/14 untergebracht werden. Lediglich zum Bahnübergang hin wird ein
Seite 10<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
Begründung<br />
zusätzlicher Streifen von ca. 2 m Breite benötigt. Die erforderlichen Böschungsflächen kommen im<br />
Baugrundstück zu liegen. Aufgrund der Tatsache, dass das Brückenbauwerk im östlichen Anschluss<br />
keine verfügbare Breite besitzt, um die Geh- und Radwege fortzusetzen, ist vorerst der Bau des<br />
südlichen Geh- und Radweges nicht vorgesehen. Ein Zeitpunkt für einen Um- oder Neubau der<br />
Brücke ist nicht absehbar.<br />
6.4.4 Einfahrtsbereiche<br />
Zur Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrsflusses insbesondere im Bereich des höhengleichen<br />
Bahnübergangs und Beschränkung auf eine Zufahrt mit eigener Aufweitung für Linksabbieger wird<br />
der Zufahrtsbereich beschränkt und an anderen Stellen untersagt.<br />
7 Abwägung<br />
7.1 Private Belange<br />
Soweit die Flächen noch nicht im Besitz der <strong>Stadt</strong> sind, liegen die Kaufverträge bereits vor und<br />
werden kurzfristig wirksam.<br />
Die Nachbargrundstücke sind im Besitz der Baulastträger der Schienentrassen: Deutsche Bundesbahn<br />
und Verkehrsverband Hochtaunus. Deren Grundstücke und Nutzungen werden nicht berührt.<br />
Durch zusätzliche, durch die Baugrenzen gesicherte Abstandflächen werden die nachbarrechtlichen<br />
und betrieblichen Belange der Schienenbaulastträger berücksichtigt.<br />
7.2 Öffentliche Belange<br />
Im Vordergrund steht die Forderung des § 1a BauGB, dass mit Grund und Boden sparsam und<br />
schonend umgegangen werden soll. Statt neue Baugebiete aus landwirtschaftlichen Flächen zu<br />
schaffen wird hier zunächst eine ungenutzte Innenbereichsfläche mobilisiert, die nicht geeignet ist,<br />
Wohn- und andere Aufenthaltsnutzungen aufzunehmen. Aufgrund dieser über den Planbereich<br />
hinausgehenden Betrachtung kommt daher die vorliegende Planung den gesetzlichen Forderungen<br />
nach.<br />
Hierbei wird nicht übersehen, dass die vorhandene hohe biologische Wertigkeit des Areals nicht<br />
erhalten werden kann. Bei einer Grundstücksgröße von knapp 9.000 m² und einem zusammenhängenden<br />
Nutzflächenbedarf von ca. 6.000 m² sowie dem unvorteilhaften Zuschnitt der Grundstücksfläche<br />
können nur geringe Grünbestände erhalten und mit neuen Pflanzungen ergänzt werden. Dies<br />
ist jedoch bei Baugrundstücken im Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB, die erstmalig bebaut<br />
werden, naturgegeben. Vorhaben des Innenbereichs sind daher auch nicht den Eingriffsregelungen<br />
des Naturschutzrechts unterworfen.<br />
Der Bebauungsplan ergänzt und beschränkt die nach § 34 BauGB zulässige Entwicklung und regelt<br />
ausreichend seine städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Das Gelände wird einer standortgerechten<br />
Nutzung zugeführt mit Rücksicht auf die verkehrlichen Belange und angrenzenden Nutzungen,<br />
so dass keine bodenrechtliche Spannungen ausgelöst werden.<br />
Die Art der Nutzung mit nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben im Sinne des § 8 BauNVO<br />
und die tatsächlichen Abstände zu den nächst gelegenen Mischgebieten gewährleistet für diese<br />
hinreichenden Immissionsschutz.
Seite 11<br />
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />
8 Rechtsgrundlagen<br />
Begründung<br />
1. Baugesetzbuch (BauGB)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414); zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) m.W.v. 1.1.2007<br />
2. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)<br />
in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />
3. Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.1.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 22.4.1993 (BGBl. I S. 466) m.W.v. 1.5.1993<br />
4. Hessische Bauordnung (HBO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert<br />
durch Zweites Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung vom 28. September<br />
2005 (GVBl. I S. 662)<br />
5. Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert<br />
durch Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S.<br />
674)<br />
6. Hessisches Straßengesetz<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes und zur Neuordnung von<br />
Behörden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung vom 29. März 2007 (GVBl. I<br />
S. 250)<br />
7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom<br />
9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833)<br />
8. Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619)
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 1<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
1 Abwasserverband Oberes Erlenbachtal , Schreiben vom<br />
15.07.2008<br />
da in dem o. a. B-Plan keinerlei Angaben zur Abwasserentsorgung<br />
enthalten sind, fällt uns eine diesbezügliche Stellungnahme schwer.<br />
Die in Punkt 6.3 der Begründung zu den Freiflächen und der Begrünung<br />
gemachte Aussage, „dass nicht überbaute Flächen wasserdurchlässig<br />
zu belassen oder herzustellen sind", können wir nur begrüßen.<br />
Für auf Dach- bzw. befestigten Flächen anfallendes Oberflächenwasser<br />
sollten ähnliche die Kanalisation nicht belastende Wege gewählt<br />
werden.<br />
9 DB Service Immobilien GmbH , Schreiben vom 10.07.2008<br />
gegen den geplanten Bebauungsplan bestehen bei Beachtung und<br />
Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Hinweise aus Sicht<br />
der DB AG keine Bedenken.<br />
Die Flächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu unserer Oberleitungsanlage.<br />
Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die Gefahren<br />
durch die 15000 V Spannung der Oberleitung hin und die hiergegen<br />
einzuhaltenden einschlägigen Bestimmungen.<br />
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen<br />
entstehen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Er-<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Berücksichtigung der angesprochenen technischen Fragen erfolgt<br />
im Baugenehmigungsverfahren. Die Hinweise wurden dem Vorhabenträger<br />
zur Kenntnis gegeben
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 2<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
schütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). In unmittelbarer Nähe<br />
unserer elektrifizierten Bahnstrecke ist mit der Beeinflussung von<br />
Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf<br />
magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Während<br />
der Baumaßnahmen auf dem Gleiskörper wird z. B. mit Gleisbaumaschinen<br />
gearbeitet. Hier werden zur Warnung des Personals gegen<br />
die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner<br />
benutzt. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen<br />
können gegen die Deutsche Bahn AG weder vom Antragsteller<br />
noch dessen Rechtsnachfolger geltend gemacht werden,<br />
da die Bahnlinie planfestgestellt ist. Es obliegt den Anliegern, für<br />
Schutzmaßnahmen zu sorgen.<br />
Durch die Festsetzung des Bebauungsplanes dürfen die Sicherheit<br />
und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden<br />
Bahnstrecke nicht gefährdet werden.<br />
Wir bitten, uns im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren entsprechend<br />
zu beteiligen.<br />
11 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH , Schreiben vom<br />
28.07.2008<br />
zur Versorgung der neu zu errichtenden Gebäude wird ein Anschluss<br />
an das vorhandene Telekommunikationsnetz erforderlich.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie<br />
die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen<br />
Wird zur Kenntnis genommen.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 3<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Sie uns den Beginn<br />
und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen so früh wie möglich,<br />
mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich bekannt geben.<br />
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen<br />
Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes<br />
nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung<br />
möglich ist.<br />
Wir möchten Sie bereits jetzt in der Planungsphase bitten, dies zu<br />
berücksichtigen und entsprechende Bauzeitenfenster einzukalkulieren,<br />
damit die erforderlichen Arbeiten von der Deutschen Telekom<br />
bzw. durch die Deutschen Telekom<br />
12 E.ON Kraftwerke GmbH Immobilien , Schreiben vom<br />
14.07.2008<br />
zu dem obigen Planentwurfhaben wir keine Anregungen vorzutragen.<br />
23 Unitymedia Hesen GmbH & Co. KG , Schreiben vom<br />
14.07.2008<br />
von unserer Seite aus bestehen keine Anregungen bzw. Bedenken<br />
gegen den o. g. Bebauungsplan.<br />
Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Uni-<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 4<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
tymedia GmbH & Co KG, welche von Baumaßnahmen berührt<br />
werden.<br />
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
25 Der Landrat des Hochtaunuskreises , Steuerungsberatung ,<br />
Schreiben vom 04.08.2008<br />
zu dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes wird seitens des<br />
Kreisausschusses des Hochtaunuskreises folgende Stellungnahme<br />
abgegeben:<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind aus Sicht<br />
des Fachbereichs Bauaufsicht Bedenken anzumerken, ob die<br />
materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das vereinfachte<br />
Verfahren nach § 13 BauGB vorliegen. Die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren ist gemäß § 13<br />
(1) BauGB nur in Gebieten nach § 34 BauGB zulässig. Die<br />
Einschätzung, dass das Gebiet innerhalb eines im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils liegt, wird nicht geteilt. Durch die<br />
deutliche Zäsur der Bahntrassen kann der Zusammenhang<br />
nicht hergestellt werden. Vielmehr wird das Gebiet dem angrenzenden<br />
Außenbereich zugerechnet.<br />
Die Tatsache, dass das Plangebiet von 2 Bahnlinien begrenzt<br />
wird, führt nicht automatisch zu der Annahme, dass es damit im<br />
Außenbereich liegen müsse. Sowohl nordwestlich, als auch<br />
südöstlich des Plangebietes setzt sich die innerörtliche Bebauung<br />
fort. Hierbei handelt es sich um keine Streubebauung etwa<br />
in Form einer Splittersiedlung, sondern um eine typische innerstädtische<br />
Bebauung. Die Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs<br />
wird in diesem Siedlungsbereich vielmehr durch die<br />
Färberstraße (frühere L 3415) und dem Waldrand definiert.<br />
Alleine die Tatsache, dass diese Fläche derzeit unbebaut ist,<br />
kann kein Kriterium für die Zuordnung zum Außenbereich sein.<br />
Nach objektiver Beurteilung lässt sich nämlich feststellen, dass<br />
– wenn das Grundstück bebaut wäre – für den unabhängigen<br />
Betrachter kein Zweifel aufkommen würde, dass es sich um eine<br />
innerörtliche Bebauung handele. Würde die Argumentation<br />
der Bauaufsichtsbehörde zutreffen, müsste diese Bebauung<br />
dann als der näheren Umgebung, nämlich der unbebauten Natur,<br />
„wesensfremd“ empfunden werden. Alleine daran fehlt es.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 5<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
Der Planbereich ist nach den Gegebenheiten vielmehr einem<br />
Ortsteil zuzurechnen und besitzt kein „Eigenleben“, wie es die<br />
Stellungnahme des Hochtaunuskreises vermuten lässt. Denn<br />
die Fläche lässt den Bebauungszusammenhang nicht enden,<br />
wie es z.B. bei dem letzten Haus einer Ortsausfallstraße der<br />
Fall sein kann und unterbricht ihn eher in Form einer „Baulücke“,<br />
als dass man an seinem Beginn das Gefühl haben könnte,<br />
„einen Ortsteil zu verlassen“.<br />
Ob eine (maßgebliche) Unterbrechung des Zusammenhanges<br />
vorliegt oder nicht, lässt sich dabei nicht unter Anwendung von<br />
geographisch-mathematischen Maßstäben bestimmen (hier:<br />
Lage zwischen 2 Bahntrassen). Zur Beurteilung bedarf es vielmehr<br />
„einer echten Wertung und Bewertung des konkreten<br />
Sachverhalts“ (BVerwG IV C 94.66, Urt. v. 6.12.1967 und<br />
BVerwG IV C 2.66, Urt. v. 6.11.1968). Die Fortsetzung des im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteiles links und rechts der Planfläche<br />
ist zu deutlich ausgeprägt, als dass man sie daraus in<br />
Form einer Außenbereichsfläche „ausgliedern“ könnte.<br />
Nicht zuletzt wegen Einbeziehung in den neu entstehenden<br />
<strong>Stadt</strong>teil „Schäferborn“, „Houiller Platz“ und „Am Römerhof“<br />
wurde die Planfläche zum Bestandteil des städtebaulichen<br />
Entwicklungsbereiches erklärt (Rechtsverordnung von 1974),<br />
so dass auch nach dem Planungswillen der Gemeinde nie die<br />
(spätere – und jetzt realisierte) Innenbereichslage in Frage gestellt<br />
wurde.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 6<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
Seitens des Fachbereichs Leitstelle Umwelt wird wie folgt<br />
Stellung genommen: Das Plangebiet zeigt insbesondere im<br />
nördlichen Bereich Biotoptypen, die sich über mehrere Jahrzehnte<br />
ausgebildet haben. Der größte Flächenanteil wird hierbei<br />
von dem südlich der Färberstraße gelegenen Mischwaldbestand<br />
mit einer Oberhöhe von 11 bis 17 m mit ca. 1700 qm<br />
eingenommen. Auf den angrenzenden ca. 600 qm schließt<br />
sich eine feldgehölzartige Sukzessionbestockung an.<br />
Die im Landschaftsplan dargestellte Streuobstnutzung mit ca.<br />
1200 qm ist noch an 6 älteren Obsthochstämmen zu erkennen,<br />
die aufgrund von zahlreichen Baumhöhlen eine bedeutende<br />
Funktion für höhlenbrütende, heimische Vogelarten haben.<br />
Kennzeichnend für den gesamten Geltungsbereich ist des Weiteren<br />
die geschlossene Weißdornhecke entlang beider Bahnstrecken.<br />
Fazit:<br />
Die Einschätzung dass das Gebiet als dem Innenbereich zugehörig<br />
angesehen werden kann wird nicht geteilt. Aufgrund der klaren<br />
Trennung zur angrenzenden Bebauung durch die beiden<br />
Der Fachbereich des Landrates des Hochtaunuskreises für den<br />
ländlichen Raum stellt ebenfalls fest, dass es der Planbereich<br />
innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Bereiches im<br />
Sinne des § 34 BauGB handelt.<br />
Wegen der Innenbereichslage i.S.d § 34 BauGB ist daher das<br />
Planverfahren nach § 13 BauGB zulässig und soll nicht verlassen<br />
werden. Insofern wird der Auffassung der Bauaufsichtsbehörde<br />
des Hochtaunuskreises nicht gefolgt.<br />
Wie oben dargelegt, wird die Einschätzung, dass es sich baurechtlich<br />
um ein Außenbereichsgrundstück handelt nicht geteilt.<br />
Für Innenbereichsgrundstücke finden die gesetzlichen Regelungen<br />
für die Kompensation von Eingriffen keine Anwendung.<br />
Auch Obstbaumbestände sind im Innenbereich nicht geschützt.<br />
Den Einwendungen wird nicht gefolgt.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 7<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
Bahnlinien muss der Bereich als dem Außenbereich zugehörig<br />
behandelt werden. Wir verweisen hier auch auf die Einschätzung<br />
in der Stellungnahme der Bauaufsicht.<br />
Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Negativwirkung auf<br />
das Landschaftsbild und die Ortsrandgestaltung sowie des Verlustes<br />
des Lärm- und Sichtschutzes zu der nach Süden hin angrenzenden<br />
Wohnbebauung in Verbindung mit dem großen Verlust<br />
an vorhandenen Grünbeständen wird von der Realisierung<br />
der Planungen abgeraten. Das Plangebiet sollte als Biotopverbundfläche<br />
entwickelt und vor Eingriffen geschützt werden.<br />
In dem Bebauungsplanentwurf werden wasserwirtschaftliche Belange<br />
(z.B. Lage im Wasserschutzgebiet, Verwertung und Versickerung<br />
von Niederschlagswasser gemäß § 42 Hess. Wassergesetz,<br />
etc.) nicht ausreichend berücksichtigt. Von Seiten des<br />
Fachbereiches Wasser- und Bodenschutz kann daher in wasserwirtschaftlicher<br />
Hinsicht keine endgültige Stellungnahme abgegeben<br />
werden.<br />
Wir verweisen diesbezüglich auf den Erlass vom 23.07.1997 (St.<br />
Anz. 25/1997 S. 1803) „Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher<br />
Belange in der Bauleitplanung und bei der Prüfung der Zulässigkeit<br />
von Vorhaben sowie Regelungen für die Prüfung und Zulassung<br />
von Maßnahmen nach wasserrechtlichen und baurechtlichen<br />
Vorschriften". Wasserwirtschaftlichen Belange sind grundsätzlich<br />
in den Bebauungsplan aufzunehmen.<br />
Das Plangebiet liegt nach den Auskünften des Kartenservers<br />
des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie in keinem<br />
Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. Da auch in der<br />
Stellungnahme keine konkreten Angaben gemacht werden, wird<br />
der Stellungnahme nicht gefolgt.<br />
Der allgemeine Boden- und Wasserschutz wird durch die bauplanungsrechtlichen<br />
Festsetzungen (Maß der Überbauung,<br />
baugrenzen) ausreichend berücksichtigt. In Bezug auf wasserwirtschaftliche<br />
Maßnahmen, die beim Bauvorhaben berücksichtigt<br />
werden können (Zisternen u.a.), besteht ausreichend Gelegenheit<br />
im Baugenehmigungsverfahren hierauf einzugehen.<br />
Den Einwendungen wird nicht gefolgt.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 8<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
Zur Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere<br />
für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr<br />
zur Rettung und Brandbekämpfung, sind seitens des Fachbereiches<br />
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />
folgende Forderungen zu erfüllen:<br />
1. Öffentliche Verkehrsflächen<br />
Öffentlichen Verkehrsflächen sind so herzustellen, dass sie von<br />
Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10t und einem<br />
zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16t befahren werden können.<br />
Die Fahrbahnbreite muss auch in Kurvenbereichen eine ungehinderte<br />
Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge erlauben. Hinsichtlich<br />
der Fahrbahnmaße sind mindestens die Fahrbahnbreiten<br />
gemäß Abschnitt 1 und 2 der Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr"<br />
[2] zu gewährleisten.<br />
Werden im beplanten Gebiet Gebäudehöhen zugelassen die<br />
nach § 13 Absatz 3 HBO [1] den Einsatz von Drehleitern zur<br />
Menschenrettung erforderlich machen, ist zu prüfen, ob Fahrbahnen<br />
gegebenenfalls als Aufstellfläche dienen. Sie dürfen<br />
dann eine nutzbare Breite von 5:50 m nicht unterschreiten und<br />
nicht mehr als 5 v. H. geneigt sein.<br />
Am Ende von Stichstraßen sind Wendebereiche vorzusehen.<br />
2. Zugänge und Zufahrten auf Grundstücken<br />
Von öffentlichen Verkehrsflächen sind insbesondere für die Feu-<br />
Die bauordnungsrechtlichen Belange des Brandschutz, Rettungsdienste<br />
und Katastrophenschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren<br />
berücksichtigt.<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 9<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
erwehr Zu- und Durchgänge oder gegebenenfalls Zu-/ Durchfahrten<br />
zu Gebäuden und Flächen, gemäß den Anforderungen des §<br />
5 HBO [1] und der Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr 1 [2] herzustellen.<br />
Dem ist bereits bei der Grundstücks- wie Straßenraumgestaltung<br />
im Bebauungsplan Rechnung zu tragen.<br />
3. Löschwasserversorgung<br />
Die Löschwasserversorgung ist gemäß § 3 und § 45 HBKG [3]<br />
nach den Anforderungen des Arbeitsblattes W 405 der Deutschen<br />
Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. [4] sicherzustellen.<br />
In der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan werden folgende,<br />
für die Löschwasserbemessung relevante Kennwerte benannt:<br />
• Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet<br />
• Maximal zulässige Vollgeschosse: III<br />
• Geschossflächenzahl (GFZ): 1,0<br />
Im Bebauungsplanbereich befinden sich keine Bestandsbauten,<br />
so dass für Neubauten die Einhaltung der HBO [1] hinsichtlich<br />
Abstandsflächen oder der Errichtung von Brandwänden, somit<br />
eine kleine Brandausbreitungsgefahr im Sinne des Arbeitsblattes<br />
W 405 zu erwarten ist.<br />
Abgeleitet aus Tabelle 1 des Arbeitsblattes müssen dahingehend<br />
im Löschbereich insgesamt mindestens 96 m³/h (1600 l/min)<br />
Wasser über 2 Stunden für die Brandbekämpfung zur Verfügung
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 10<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
stehen. Der Abstand zwischen den Löschwasserentnahmestellen/<br />
Hydranten eines Straßenzuges oder zwischen dem letzten<br />
Gebäude eines Stichweges und der nächstgelegenen Wasserentnahmestelle<br />
darf 120 m nicht überschreiten. In Kreuzungsbereichen<br />
sind immer Wasserentnahmestellen vorzusehen. Für die<br />
Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Wassernetz sind<br />
vorzugsweise Überflurhydranten vorzusehen. Sollen Unterflurhydranten<br />
installiert werden, so sind diese primär im Gehwegbereich,<br />
sonst im freien (mittigen) Fahrbahnbereich, keinesfalls jedoch<br />
innerhalb von Halte- oder Parkflächen zu positionieren.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nach Abschnitt 8<br />
des Arbeitsblattes W 405 [4], bei Fehlen eines entsprechend leistungsfähigen<br />
Wasserversorgungsnetzes, den erforderlichen<br />
Löschwasserbedarf für den Grundschutz im betrachteten Gebiet<br />
durch andere Maßnahmen wie z. B.<br />
• die Errichtung stationärer Löschwasserbehälter, Löschteiche<br />
etc. und/ oder<br />
• den Einsatz von Tanklöschfahrzeugen, verbunden mit der<br />
Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen<br />
abdecken kann.<br />
Entsprechende Feuerwehreinsatzpläne müssen die zur Wasserförderung<br />
erforderliche Alarmierung und Einsatztaktik unter Berücksichtigung<br />
der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr<br />
festschreiben und sind dem Fachbereich Brandschutz, Ret-
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 11<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
tungsdienst, Katastrophenschutz zur Abstimmung und Freigabe<br />
vorzulegen.<br />
Zusätzliche Löschwasserkapazitäten für den Objektschutz werden<br />
im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren festgelegt<br />
26 Der Landrat des Hochtaunuskreises , Fachbereich Ländlicher<br />
Raum , Schreiben vom 16.07.2008<br />
vom Amt für den ländlichen Raum Bad Homburg werden die öffentlichen<br />
Belange der Landwirtschaft/Feldflur vertreten. Hierin sind<br />
Aufgaben der Landschaftspflege enthalten. Des Weiteren werden<br />
die öffentlichen Belange des Forstes wahrgenommen.<br />
Bei dem von dem Bebauungsplan erfassten Gebiet handelt es sich<br />
um eine momentan überwiegend brach liegende Fläche am Ortsrand<br />
von <strong>Friedrichsdorf</strong>, die durch zwei Bahntrassen sowie die Färberstraße<br />
im Norden begrenzt wird.<br />
Der südliche Bereich des Grundstückes dient einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb als Abstellfläche, wobei sich ausschließlich Altgeräte<br />
sowie Unrat auf der Fläche befinden. Im nördlichen Bereich ist ein<br />
als Grabeland genutzter Kleingarten zu finden sowie eine Streuobstfläche<br />
vorhanden.<br />
Aufgrund der Lage des Grundstückes zwischen angrenzender gewerblicher<br />
Nutzung und Wohnbebauung ist das Gebiet als inner-<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 12<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu bezeichnen und<br />
unterliegt aufgrund eines bisher nicht vorhandenen Bebauungsplans<br />
dem § 34 (1) BauGB.<br />
Vorhaben des Innenbereichs unterliegen nicht der Eingriffsregelung,<br />
so dass Kompensationsmaßnahmen trotz des erheblichen zu<br />
erwartenden Eingriffs in bestehende Biotopstrukturen nicht erforderlich<br />
werden.<br />
Aus Sicht der öffentlichen Belange der Landwirtschaft werden keine<br />
Bedenken / Anregungen zu der vorliegenden Planung vorgetragen.<br />
34 Mainova AG , Schreiben vom 17.07.2008<br />
gegen den o.g. BP erheben wir keine Einwände. Bei dem Wunsch<br />
den Betriebshof mit Erdgas zu erschließen wenden Sie sich bitte an<br />
Frau Litz (Telefon 069/213-26259).<br />
37 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />
vom<br />
gegen den Bebauungsplan-Entwurf bestehen seitens des Planungsverbandes<br />
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main keine grundsätzlichen<br />
Bedenken.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
In der Begründung wird die Aussage „Grünfläche Parkanlagen und
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 13<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes jedoch - nicht wie in<br />
der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt „Grünfläche Parkanlagen<br />
und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ sondern<br />
„Grünfläche (ohne Symbol) – Verkehrsgrün“ dar. Der Bebauungsplan-Entwurf<br />
setzt davon abweichend „Gewerbegebiet“ fest zugunsten<br />
der Verlagerung des städtischen Bauhofes.<br />
Im Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplanes<br />
ist die Fläche als „Gemischte Baufläche“ dargestellt,<br />
an die westlich „Gewerbliche Baufläche“ und östlich „Gemischte Baufläche“<br />
angrenzt. Die geplante Nutzung steht somit der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen. Eine Anpassung der<br />
Darstellung im RegFNP in „Gewerbliche Baufläche“ kann im weiteren<br />
Verfahren erfolgen.<br />
Da der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
entwickelt ist, sollte er dem Regierungspräsidium zur Genehmigung<br />
vorgelegt werden.<br />
Im Plangebiet liegt eine im Landschaftsplan (UVF 2000) als "Fläche<br />
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers<br />
und Übernahme aus Planentwürfen" gekennzeichnete<br />
Fläche. Wir regen an, in der Begründung zum Bebauungsplan<br />
darzulegen, ob eine Umsetzung dieser Ausgleichsfläche bereits<br />
erfolgt und ggf. ein Ersatz hierfür erforderlich ist, sowie die<br />
Aussagen zur FNP-Darstellung zu korrigieren.<br />
sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ in „Grünfläche – Verkehrsgrün“<br />
geändert.<br />
Der beschlossene Bebauungsplan wird dem Regierungspräsidium<br />
zur Genehmigung vorgelegt<br />
Die vorgeschlagene Maßnahme wurde nicht umgesetzt, daher ergibt<br />
sich auch kein Bedarf des Ersatzes.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 14<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
45 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> , Schreiben vom 11.07.2008<br />
der o. g. Entwurf berücksichtigt im ausreichendem Maß die Bedürfnisse<br />
der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong>.<br />
Weitere Einwendungen und Anregungen ergeben sich nicht.<br />
46 Süwag GmbH , Schreiben vom21.07.2008<br />
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 08.07.2008 und die übermittelten<br />
Planunterlagen und nehmen zu dem betreffenden<br />
Bebauungsplan wie folgt Stellung:<br />
Gegen Ihre Projektierung haben wir nichts vorzubringen, wenn<br />
unsere bestehenden oder geplanten Anlagen bei der weiteren<br />
Bearbeitung des Vorganges Berücksichtigung finden.<br />
Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie kann<br />
als gesichert angesehen werden.<br />
Durch Erweiterung der vorhandenen Versorgungsanlagen entlang<br />
der Färberstraße kann ein den Anforderungen entsprechendes<br />
Versorgungsnetz aufgebaut werden.<br />
Je nach Leistungsbedarf ist es eventuell erforderlich, eine Transformatorenstation<br />
zu errichten.<br />
Genauere Angaben hierzu können wir erst dann treffen, wenn uns<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise wurden dem<br />
Vorhabenträger zur Kenntnis gegeben.
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 15<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
exakte Werte für den Leistungsbedarf vorliegen.<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen<br />
und Verbindungswegen der notwendige Raum für die Einbringung<br />
der Versorgungskabel und der Straßenbeleuchtungsstützpunkte<br />
mit Betonfundamenten nach DIN 1998 bereitzustellen<br />
ist.<br />
Sofern öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen im Plangebiet errichtet<br />
oder verändert werden sollen, bitten wir Sie, sich mit unserem<br />
Fachplaner in Verbindung zu setzen, so dass wir Ihnen hierzu<br />
rechtzeitig ein Angebot vorlegen können. Planungen für Baumstandorte<br />
bezüglich Anordnung und Baumarten sind mit den Erfordernissen<br />
für die Planung und Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen<br />
abzustimmen.<br />
Bei Baumbepflanzungen im Bereich unserer vorhandenen beziehungsweise<br />
geplanten<br />
Versorgungsanlagen muss der Abstand zwischen Baum und Kabel<br />
2,50 m betragen.<br />
Bei geringeren Abständen sind die Bäume zum Schutz unserer<br />
Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre<br />
einzupflanzen, wobei die Unterkante der Schutzrohre bis auf die<br />
Verlegetiefe der Versorgungsleitungen reichen<br />
muss. Bei dieser Schutzmaßnahme kann der Abstand zwischen<br />
Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert
Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 16<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
werden.<br />
In jedem Falle sind Pflanzungsmaßnahmen im Bereich unserer<br />
Versorgungsanlagen im Voraus mit uns abzustimmen.<br />
Um Unfälle oder eine Gefährdung der Energieversorgungsanlagen<br />
auszuschließen, ist allen mit Erd- und Straßenbauarbeiten in der<br />
Nähe unserer Leitungstrassen beauftragten Firmen zwingend zur<br />
Auflage zu machen, vor Beginn der Arbeiten die nach dem neuesten<br />
Stand fortgeführten Bestandspläne bei uns einzusehen.<br />
Zur Ausarbeitung des Versorgungsprojektes benötigen wir nach<br />
Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine Ablichtung des Bebauungsplanes<br />
in der endgültigen Form.<br />
Für eventuell noch anstehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit<br />
gerne zur Verfügung<br />
49 Wasserbeschaffungsverband Taunus , Schreiben vom<br />
17.07.2008<br />
im o.g. Bereich befinden sich keine Wassertransportleitungen des<br />
Wasserbeschaffungsverbandes Taunus. Es sind auch keine Maßnahmen<br />
geplant.<br />
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.
Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Anlage 4 zu DS-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
20 Landesamt für Denkmalpflege , Abt. Archäologie und Paläontologie<br />
, Schreiben vom 15.08.2008<br />
gegen den vorgesehenen Bebauungsplan werden von Seiten unseres<br />
Amtes keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht,<br />
Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellung im Text<br />
zur Zustimmung der Baugenehmigung aufzunehmen;<br />
„Wir weisen daraufhin, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler<br />
wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände,<br />
z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können.<br />
Diese sind nach § 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege<br />
Hessen, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem<br />
Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer<br />
Entscheidung zu schützen (§ 20, Abs. 3 HDSchG)."<br />
Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer Verzögerung der<br />
Bauarbeiten zu rechnen. Wir bitten, die mit den Erdarbeiten Betrauten<br />
entsprechend zu belehren.<br />
Die Abteilung für Bau- und Kunstdenkmalpflege unseres Amtes wird gegebenenfalls<br />
gesonderte Stellung nehmen.<br />
33 <strong>Stadt</strong> Rosbach v.d.Höhe, Schreiben vom 08.08.2008<br />
Aus unserer Sicht bestehen in den o. g. Angelegenheiten weder Anregungen<br />
noch Bedenken.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 12.08.2008<br />
<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg-<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.08.2008 9.<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 19.08.2008 3.<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
19.08.2008 4.<br />
Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008 5.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 17.<br />
175/2008 1. Ergänzung (IX)<br />
Zustimmung<br />
(um mündl. Sachdarstellung ergänzt<br />
bzgl. Planungsverband)<br />
Original-Vorlage<br />
1. Ergänzung<br />
1. Ergänzung<br />
1. Ergänzung<br />
1. Ergänzung<br />
1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"<br />
a) Änderungsbeschluss<br />
b) Beschluss über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
c) Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:<br />
a) Der Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13<br />
BauGB für den Bereich der Gewerbegebietsausweisung insoweit geändert werden, dass die<br />
Zahl der zulässigen Vollgeschosse nördlich der Max-Planck-Straße auf 10, südlich und östlich<br />
dieser Straße auf 6 erhöht wird.<br />
b) Es wird festgestellt, dass innerhalb des Beteiligungszeitraumes weder von Bürgern noch von<br />
den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen zum o. g.<br />
Bebauungsplan eingegangen sind.<br />
c) Der entsprechend des Änderungsbeschlusses zu a) geänderte Bebauungsplan Nr. 501<br />
„Gewerbegebiet Mitte“, 1. Änderung, mit bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen<br />
Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügte<br />
Begründung wird als offizielle Begründung des Änderungsbebauungsplanes in diesen Beschluss<br />
einbezogen.
Drucksachennummer: 175/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreits wird gebeten.<br />
Hinsichtlich der Veranlassung und des Inhalts der Änderung der Bebauungsplanfestsetzungen<br />
wird auf den anliegenden Plan und die Begründung verwiesen.<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein. Es wurden<br />
12 betroffene Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die<br />
eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine für die Abwägung relevanten Bedenken oder<br />
Anregungen.<br />
Von Seiten des Hochtaunuskreises bestehen ebenfalls keine Bedenken. Seitens der Abteilung<br />
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird jedoch nachdrücklich um die Beachtung<br />
der für den Brandschutz wichtigen bauordnungsrechlichen Vorschriften gebeten, die im Baugenehmigungsverfahren<br />
zu beachten sind. Ebenso wird auf eine ausreichende Dimensionierung<br />
der Löschwasserversorgung hingewiesen.<br />
Auch vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bestehen gegen den Bebauungsplan<br />
keine Bedenken.<br />
Allerdings wird angeregt,<br />
„das Landschaftsbild z.B. anhand des Leitfadens „Zusatzbewertung Landschaftsbild“ der Oberen<br />
Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der tatsächlich vorgesehen Gebäudehöhe<br />
detailliert zu betrachten. Gegebenenfalls sollten die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
um die sich daraus ergebenden Erkenntnisse ergänzt werden.“<br />
Dieser Anregung wird nicht gefolgt, da in der Begründung hierauf bereits eingegangen wird:<br />
„Eine solche Gebäudehöhe ist nur in Teilbereichen des Baugebiets städtebaulich vertretbar.<br />
Daher soll eine Zahl von 10 Vollgeschossen nur im nördlich der Max-Planck-Straße zulässig<br />
sein, so dass im Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild immer eine Abstufung zu benachbarten Baugebieten<br />
und der freien Landschaft gewährleistet ist. Unkritisch wird dies gesehen im Verhältnis<br />
zum anschließenden Spießwald, der durch einen hohen Laubwaldbewuchs in diesen Bereichen<br />
gekennzeichnet ist.“<br />
Eine zusätzliche, formalisierte Prüfung dieses Belangs ist nicht erforderlich.<br />
Anlage 1) Plandarstellung, verkleinert<br />
2) Begründung<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat
Anlage 1 zur Drucksache Nr. 175/2008 1. Ergänzung vom 05.08.2008
Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />
1. vereinfachte Änderung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Anlage 2 zur Drucksache Nr. 175/2008 1. Ergänzung vom 05.08.2008<br />
STADT FRIEDRICHSDORF<br />
Bebauungsplan Nr. 501<br />
„Gewerbegebiet Mitte“<br />
1. vereinfachte Änderung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Seite 1
Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />
1. vereinfachte Änderung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Seite 2<br />
Der zu ändernde Bebauungsplan:<br />
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mitte“ entstand 1977 (rechtswirksam geworden am<br />
16.06.1977) als Teil der Entwicklungsmaßnahme nach Städtebauförderungsgesetz in etwa zeitgleich<br />
mit dem ersten Wohnbaugebiet „Am Schäferborn“.<br />
Er wies als zulässige Nutzung Gewerbegebiet und am westlichen Rand in Nachbarschaft zu dem<br />
heutigen „Schulgelände Mitte“ Mischgebiet sowie die erforderlichen Verkehrsflächen einschließlich<br />
der Neubautrasse der L 3415 aus. Die L 3412 wurde am 01.07.2008 zur K 988 abgestuft.<br />
Das Maß der Nutzung war einheitlich für die Gewerbegebiete mit einer GRZ von 0,7 und einer<br />
GFZ von 2,0, für die Mischgebiete mit GRZ 0,4 uns GFZ 1,0 ausgewiesen. Für alle Gebiete war<br />
eine höchstzulässige Geschoßzahl von III festgesetzt, von der aufgrund textlicher Festsetzungen<br />
Ausnahmen gewährt werden konnten.<br />
Der Bebauungsplan ist bislang ohne Änderung wirksam.<br />
Änderungsinhalt:<br />
Die höchstzulässige Geschoßzahl in den Gewerbegebieten soll nördlich der Max-Planck-Straße<br />
auf 10, südlich und östlich dieser Straße auf 6 erhöht werden.<br />
Die zulässige Art und das Maß der Nutzung sollen wie auch die überbaubaren Grundstücksflächen<br />
nicht geändert werden.<br />
Verfahren<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.<br />
Das Verfahren ist hier zulässig, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.<br />
Es besteht für die bislang zulässige und nach wie vor vorgesehene Nutzung keine Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
oder nach Landesrecht; sie wird auch nicht vorbereitet oder begründet. Es<br />
bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b<br />
BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).<br />
Es wird von den Regelungen gem. § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht:<br />
• Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird<br />
abgesehen,<br />
• die Auslegung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB und<br />
• für die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung<br />
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Zielsetzung:<br />
Die fortschreitende Entwicklung und ständige Verjüngung im Baugebiet mit einhergehender Verdichtung<br />
der Nutzungen und Zunahme der Arbeitsplatzzahl und -Qualität soll durch eine höhere<br />
Zahl der zulässigen Vollgeschosse unterstützt werden. Statt für die neuen Anforderungen neue<br />
Gewerbegebietsflächen der natürlichen Bodennutzung zu entziehen, sollen hier zunächst alle<br />
Optionen für einen Strukturwandel genutzt werden.
Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />
1. vereinfachte Änderung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Seite 3<br />
Abwägung:<br />
Als Gewerbestandort war <strong>Friedrichsdorf</strong> Mitte der 70ger Jahre im Wesentlichen geprägt durch<br />
industrielle Produktion, die sich aus einer Manufakturtradition entwickelt hatte. Auch wenn die<br />
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eine Einbindung <strong>Friedrichsdorf</strong>s in die Region Frankfurts<br />
anstrebte, war nicht beabsichtigt, die Entwicklung des Dienstleistungssektors des Oberzentrums<br />
Frankfurts in die Region umzuleiten. Das neue Gewerbegebiet sollte sich daher in die örtlich gewachsene<br />
Struktur einfügen und teils auch bereits vorhandenen Betrieben die Verlagerung aus<br />
dem <strong>Stadt</strong>gebiet und Entwicklung auf großzügigen Grundstücken ermöglichen.<br />
Entsprechend wurden Festsetzungen getroffen, die großflächige Produktions- und Lagerhallen<br />
ermöglichten. Bei einer GRZ von 0,7 musste die überbaubare Grundstücksfläche fast vollständig<br />
mit 3 Geschossen überbaut werden, um die zulässige GFZ von 2,0 auszuschöpfen. Da die Höhenentwicklung<br />
aber nicht kritisch gesehen wurde, erlaubte die Festsetzung einer Ausnahme auch<br />
mehr als 3 Vollgeschosse, sofern die GFZ nicht überschritten wurde.<br />
Von dieser Ausnahme wurde mehrfach Gebrauch gemacht, einerseits um bestehenden Betrieben<br />
eine Erweiterung auf bereits weitgehend überbauten Grundstücken durch Überschreitung der Zahl<br />
der zulässigen Geschosse zu ermöglichen, andererseits um speziellen betrieblichen Anforderungen<br />
wie z.B. bei Hochregallagern Genüge zu tun.<br />
Der Strukturwandel erhöht nunmehr aber zunehmend die Nachfrage nach mit Tageslicht ausgestatteten<br />
Büro, Labor- und Produktionsräume. Entsprechende Gebäudetypen weisen Tiefen von<br />
höchstens 15 m auf, so dass statt einer 30 m tiefen, dreigeschossigen Bebauung eine gleiche<br />
Dichte nur mit 6 Geschossen erreicht werden kann.<br />
Zudem werden bei der steigenden Arbeitsplatzdichte und –Qualität höhere Anforderungen an die<br />
Grundstücksfreiflächen gestellt. Es sind mehr Flächen zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze<br />
und mehr anspruchsvoll gestaltete Grünflächen erforderlich.<br />
Um bei teilweise vorhandener Bebauung mit weniger Geschossen und größeren, funktional erforderlichen<br />
Freiflächen die GFZ 2,0 wirklich nutzen zu können sind, sogar mehr als 6 Vollgeschosse<br />
erforderlich. Ein aktuelles Bebauungskonzept weist insgesamt 10 Vollgeschosse für einen Ergänzungsbau<br />
auf.<br />
Eine solche Gebäudehöhe ist nur in Teilbereichen des Baugebiets städtebaulich vertretbar. Daher<br />
soll eine Zahl von 10 Vollgeschossen nur im nördlich der Max-Planck-Straße zulässig sein, so<br />
dass im Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild immer eine Abstufung zu benachbarten Baugebieten und der<br />
freien Landschaft gewährleistet ist. Unkritisch wird dies gesehen im Verhältnis zum anschließenden<br />
Spieswald, der durch einen hohen Laubwaldbewuchs in diesen Bereichen gekennzeichnet ist.<br />
Aufgrund der im Ursprungsplan großzügigen Dimensionierung der Erschließungsstraßen werden<br />
auch bei Zunahme der Beschäftigtendichte und Besucherverkehre keine verkehrlichen Probleme<br />
erwartet, solange die nach städtischer Satzung geforderten Stellplätze nachgewiesen werden.<br />
Die privatrechtlichen Nachbarbelange werden durch die Änderung nicht berührt. In allen Bereichen<br />
müssen die aufgrund der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten<br />
werden.
Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />
1. vereinfachte Änderung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Seite 4<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Es werden keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Änderung der zulässigen<br />
Geschoßzahlen erwartet. Eine stärkere vertikale Entwicklung bei gleichzeitig gleich bleibenden<br />
Nutzungsmaßen erlaubt im Einzelfall vielmehr das zulässige Maß der Grundstücksversiegelung zu<br />
unterschreiten und somit mehr Flächen für natürliche Bodenfunktionen zu erhalten.<br />
Die Höhenentwicklung lässt keine wesentlichen Auswirkungen auf die besonderen Klimafunktionen<br />
des Spießwalds erwarten. In der Gesamtbewertungskarte für Klimaschutz und Luftreinhaltung<br />
werden die benachbarten Flächen größtenteils mit einer gering bis mäßigen Klimarelevanz bewertet.<br />
Lediglich entlang der Autobahn wird ein mäßig bis hohe Klimarelevanz gesehen, wobei allerdings<br />
die bestehende Bebauung in diesem Bereich mit Traufhöhen von ca. 22 m über dem Gelände<br />
bereits einer 6-geschossigen Bebauung und somit der geplanten Festsetzung entspricht.<br />
Das Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild wird nicht beeinträchtigt, da die Gebäude am Fuß des dem Spießwald<br />
zugrunde liegenden Hügels liegen und die in dieser Geschossigkeit entwickelten Gebäude<br />
mit ihren Fensterfläche eine im Gegensatz zu Produktions- und Lagerhallen wesentlich attraktivere<br />
Gestalt erhalten werden.
Anlage zur DS-Nr. 183/2008 - Seite 1 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 183/2008 - Seite 2 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 186/2008 - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 187/2008 - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 188/2008 - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 189/2008 - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 190/2008 - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 191/2008 - Seite 1 von 1 -