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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />

An die<br />

Mitglieder<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und des Magistrates 20. August 2008<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

---------------------------------------------------<br />

Sehr geehrte Damen,<br />

sehr geehrte Herren,<br />

E I N L A D U N G<br />

hiermit lade ich Sie zur 17. öffentlichen Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

am Donnerstag, 28. August 2008, um 19:30 Uhr,<br />

in den Saal Forum <strong>Friedrichsdorf</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Köppern, Dreieichstraße 22, ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Mitteilungen des <strong>Stadt</strong>verordnetenvorstehers<br />

2. Mitteilungen des Magistrates<br />

3. Wahl der/des Schriftführerin/Schriftführers<br />

Drucksachennummer: 44/2006 1. Ergänzung<br />

4. Vertretung der <strong>Stadt</strong> in der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen<br />

(Kommunale Informationsverarbeitung)<br />

Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin<br />

Drucksachennummer: 67/2006 1. Ergänzung<br />

5. Wahl von zwei Vertretern des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

in die Betriebskommission der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Drucksachennummer: 182/2008<br />

T e i l A:<br />

Vorlagen des Magistrates<br />

6. Vorlage des Berichtes der Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH über<br />

die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> zum 31.12.2007 sowie<br />

Lagebericht der Betriebsleitung der <strong>Stadt</strong>werke<br />

Drucksachennummer: 131/2008<br />

/2<br />

Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 <strong>Friedrichsdorf</strong> ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 308<br />

eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de


- 2 -<br />

7. Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> Friedrichdorf vom 24.06.1982<br />

Drucksachennummer: 132/2008<br />

8. Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zum Bau eines Betreuungszentrums<br />

an der Hardtwaldschule, <strong>Stadt</strong>teil Seulberg<br />

Drucksachennummer: 105/2008<br />

9. Beitritt zur gemeinnützigen Gesellschaft „Limeserlebnispfad Hochtaunus gGmbH“<br />

Drucksachennummer: 169/2008<br />

10. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe "Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke"<br />

Drucksachennummer: 171/2008<br />

11. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung Sporthalle Seulberg“<br />

Drucksachennummer: 147/2008 1. Ergänzung<br />

12. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 1.4640.700100<br />

"Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung"<br />

Drucksachennummer: 172/2008<br />

13. Sammelnachweis SN 5000<br />

"Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude"<br />

Genehmigung einer ÜPL<br />

Drucksachennummer: 174/2008<br />

14. Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes Bahnstraße 14-30, Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes; 1. städtebaulicher Vertrag mit der Fa. Gazit<br />

Drucksachennummer: 24/2008 3. Ergänzung<br />

T e i l B:<br />

15. Erwerb von Teileigentum in der Liegenschaft Seniorenwohnanlage „Taunusresidenz“,<br />

Cheshamer Straße 51, <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung<br />

16. Bebauungsplan Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Drucksachennummer: 125/2008 2. Ergänzung<br />

17. 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"<br />

a) Änderungsbeschluss<br />

b) Beschluss über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

c) Satzungsbeschluss<br />

Drucksachennummer: 175/2008 1. Ergänzung<br />

/3


Anträge der Fraktionen<br />

- 3 -<br />

18. Einrichtung einer Videoüberwachung<br />

am Bahnhof <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Drucksachennummer: 183/2008<br />

- Antrag CDU -<br />

19. Nahwärmeversorgung<br />

Drucksachennummer: 186/2008<br />

- gemeinsamer Antrag CDU und FWG -<br />

Anfragen der <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

20. Sachstand zur Nutzung der ehemaligen Milupa-Teefabrik<br />

Drucksachennummer: 187/2008<br />

- StVo. Dr. B. Brigl SPD -<br />

21. Urangehalt im <strong>Friedrichsdorf</strong>er Trinkwasser<br />

Drucksachennummer: 188/2008<br />

- StVo. M. Geurts FDP -<br />

22. Zertifizierung des <strong>Friedrichsdorf</strong>er <strong>Stadt</strong>waldes nach FSC<br />

Drucksachennummer: 189/2008<br />

- StVo. M. Geurts FDP -<br />

23. Wertentwicklung von Wohnimmobilien in <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Drucksachennummer: 190/2008<br />

- StVo. M. Geurts FDP -<br />

24. Privatisierung ehemaliger Leistungsbereiche des Bauhofes<br />

Drucksachennummer: 191/2008<br />

- StVo. M. Geurts FDP -<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Karl Günther Petry<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

Anmerkung:<br />

Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />

öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und<br />

die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 09.07.2008<br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

44/2006 1. Ergänzung (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 27.04.2006 5.<br />

dafür: 37 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 3.<br />

1. Ergänzung<br />

Wahl der/des Schriftführerin/Schriftführers<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Zum Schriftführer der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird<br />

gewählt.<br />

Sachdarstellung:<br />

Herr Dieter Dienstbach<br />

Der bisherige Schriftführer, Herr Fritz Dietz, scheidet zum 31.07.2008 aus den Diensten der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> aus. Als neuer Schriftführer wird sein Amtsnachfolger, Herr Dieter Dienstbach,<br />

vorgeschlagen.<br />

Sofern kein Widerspruch erhoben wird, kann gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben abgestimmt<br />

werden.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 09.07.2008<br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

67/2006 1. Ergänzung (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.05.2006 5.<br />

Einstimmig<br />

Original-Vorlage<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 4.<br />

1. Ergänzung<br />

Vertretung der <strong>Stadt</strong> in der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen<br />

(Kommunale Informationsverarbeitung)<br />

Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Zum Stellvertreter in der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen<br />

(Kommunale Informationsverarbeitung) wird<br />

gewählt.<br />

Sachdarstellung:<br />

Herr Dieter Dienstbach<br />

Der bisherige Stellvertreter, Herr Fritz Dietz, scheidet zum 31.07.2008 aus den Diensten der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> aus. Zur Wahl eines neuen Stellvertreters in der Verbandsversammlung der ekom21<br />

- KGRZ Hessen wird sein Amtsnachfolger, Herr Dieter Dienstbach, vorgeschlagen.<br />

Sofern kein Widerspruch erhoben wird, kann gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben abgestimmt<br />

werden.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 19.08.2008<br />

<strong>Stadt</strong>werke<br />

Aktenzeichen: STW / zi-bm<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 5.<br />

182/2008 (IX)<br />

Wahl von zwei Vertretern des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

in die Betriebskommission der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

Herr Dieter Hoke und Herr Bernd Klein werden als Vertreter des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> zu Mitgliedern der Betriebskommission der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> gewählt.<br />

Sachdarstellung:<br />

Im Eigenbetriebsgesetz (§ 6 Abs. 2 Ziff. 3) sowie in der Eigenbetriebssatzung (§ 7 Abs. 1 Ziff. 3)<br />

wird die Mitgliedschaft des Personalrates der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> in der Betriebskommission<br />

geregelt. Danach ist vorgesehen, zwei Mitglieder des Personalrates in die Betriebskommission zu<br />

entsenden. Sie werden auf Vorschlag des Personalrates von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.<br />

In der am 26.06.2008 durchgeführten Personalratswahl der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> wurden die<br />

Herren Dieter Hoke und Bernd Klein gewählt und durch den Personalrat als Mitglieder für die Betriebskommission<br />

vorgeschlagen.<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 21.05.2008<br />

<strong>Stadt</strong>werke<br />

Aktenzeichen: stw/kur-zl<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Betriebskommission 28.05.2008 1.<br />

Zustimmung<br />

Magistrat 09.06.2008 2.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 2.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 6.<br />

131/2008 (IX)<br />

Vorlage des Berichtes der Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH über<br />

die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> zum 31.12.2007 sowie<br />

Lagebericht der Betriebsleitung der <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> zum<br />

31.12.2007 durch die Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH sowie der Lagebericht<br />

der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.<br />

Der Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2006 in Höhe –801.139,41 Euro wird<br />

verrechnet mit der vorhandenen Kapitalrücklage.<br />

Der noch verbleibende Jahresverlust zum 31.12.2007 in Höhe von –586.702,40 Euro wird auf<br />

neue Rechnung vorgetragen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Die Prüfungsgesellschaft Treuhandgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH hat den Bericht<br />

über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> vorgelegt.<br />

Der Lagebericht ist nach Vorschriften des §§ 26 ff des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes<br />

(EigBGes) zu erstellen. Der das Rechnungswesen betreffende Teil des Lageberichtes<br />

(Abschlußbericht) ist Bestandteil des geprüften Jahresabschlusses. Darüber hinaus ist die<br />

allgemeine wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes zu erläutern.


Drucksachennummer: 131/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />

Die Ergebnis-Übersicht des Jahresabschlusses präsentiert sich im einzelnen wie folgt:<br />

Teil A Wasserversorgung Jahresgewinn 104.453,16 Euro<br />

Teil B Verkehrsbetrieb Jahresverlust - 537.032,75 Euro<br />

Teil C Fernwärme Jahresgewinn 0,00 Euro<br />

Teil D Bau- und Betriebshof Jahresverlust - 154.122,81 Euro<br />

Gesamtergebnis - 586.702,40 Euro<br />

==============<br />

Anlagen<br />

- Erläuterungsbericht (3 Seiten)<br />

- Lagebericht der <strong>Stadt</strong>werke<br />

(die Anlage liegt ausnahmslos in Papier bei und ist nicht Bestandteil im Intranetverfahren)<br />

- Jahresbericht der Wirtschaftsprüfer<br />

(die Anlage liegt ausnahmslos in Papier bei und ist nicht Bestandteil im Intranetverfahren)<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


Anlage zur DS-Nr. 131/2008 - Seite 1 von 3 -<br />

Wasserversorgung<br />

Das Ergebnis der Wasserversorgung schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von<br />

104.453,16 Euro ab und verbesserte sich damit um rd. 50.600 Euro gegenüber dem<br />

Planansatz.<br />

Der Trend zur Einsparung von Trinkwasser setzt sich auch weiterhin fort mit dem Ergebnis<br />

erheblicher Mindereinnahmen gegenüber dem Planansatz. Teilweise aufgefangen werden<br />

konnten diese durch Minderausgaben bei den Wasserbezugskosten. Hier konnte der Anteil<br />

der Wasserbezugskosten im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Trinkwasserverkauf<br />

nochmals auf nunmehr 20,36 % gesenkt werden.<br />

Eine weitere Folge der rückläufigen Verkaufszahlen ist die Reduzierung der an die <strong>Stadt</strong><br />

abzuführenden Konzessionsabgabe. Hier konnte sowohl der Planansatz als auch die Höhe<br />

der Vorjahreszahlung nicht gehalten werden und musste nochmals auf nunmehr 90.000 Euro<br />

reduziert werden.<br />

Mehrausgaben in Höhe von rd. 104.000 Euro mussten dagegen für Zinszahlungen an die<br />

<strong>Stadt</strong>kasse aufgewendet werden. Den Zahlungen liegen die Verrechnungskonten aller<br />

einzelnen Betriebszweige in der Saldierung zugrunde und werden intern aufgeteilt.<br />

In der Kompensierung beider an die <strong>Stadt</strong> abzuführenden Beträge ergeben sich damit<br />

Mehraufwendungen in Höhe von rd. 44.000 Euro.<br />

Den Investitionen in Höhe von 600.500,10 Euro stehen Abschreibungen von<br />

493.828,29 Euro gegenüber, die voll zur Deckung der Maßnahmen verwandt wurden.<br />

Wie jedoch bereits im Vorjahr gehandhabt, so konnten auch in diesem Jahr die Investitionen<br />

ohne Fremdmittel durchgeführt werden, so dass ein weiterer Schuldenabbau gegeben war,<br />

der sich wie folgt darstellt:<br />

Stand 31.12.2006 2.097.307,77 Euro<br />

Neuaufnahme 2007 0,00 Euro<br />

Tilgung 2007 300.496,64 Euro<br />

Stand 31.12.2007 1.796,811,10 Euro<br />

Verkehrsbetrieb<br />

Der Verkehrsbetrieb schließt mit einem Jahresergebnis zum 31.12.2007 in Höhe von<br />

–537.032,75 Euro ab und verbesserte sich damit gegenüber dem Planansatz um rd. 160.400<br />

Euro.<br />

Ursache der Verbesserung sind die mit dem vorjährigen Abschluss gebildeten Rückstellungen<br />

für die noch ausstehenden Abrechnungen des Verkehrsverbandes Hochtaunus.<br />

Damit verbunden war eine Verschlechterung des vorjährigen Ergebnisses und eine Entlastung<br />

des diesjährigen Abschlusses.<br />

In der Gesamtheit der beiden Ergebnisse sind damit sämtliche Abrechnungen des<br />

Verkehrsverbandes Hochtaunus bilanziert, so dass zukünftig nur noch mit zeitnahen<br />

Anforderungen gerechnet werden muss.


Anlage zur DS-Nr. 131/2008 - Seite 2 von 3 -<br />

Diese Systematik erfolgte gleichzeitig auch für die Linie 16, so dass auch hier keine Anforderungen<br />

aus Vorjahren mehr gestellt werden können.<br />

Fernwärme<br />

Die Fernwärme wurde nach Schließung der Tettauer Glashütten AG und grundlegender<br />

Ausbuchung der Konten als Betriebszweig der <strong>Stadt</strong>werke eliminiert. In Vorjahren wurde ein<br />

Beschluss dahingehend gefasst, dass eine endgültige „bilanzmäßige Ausbuchung“ erst dann<br />

erfolgen kann, wenn eine Bewertung des Tettauer Brunnens möglich ist.<br />

Dieser Brunnen ist zwischenzeitlich in den Besitz der <strong>Stadt</strong>werke / Wasser integriert, die<br />

Genehmigungen alle eingeholt und somit eine Bewertung möglich.<br />

Die nunmehr endgültige Ausbuchung der Fernwärme ergibt – nur rein rechnerisch – einen<br />

positiven Saldo in Höhe von 204.114,10 Euro. Aufgrund der seinerzeitigen Darlehensgewährung<br />

aus der Wasserversorgung zum Erwerb der Fernwärme wird dieser Betrag jetzt<br />

in der Auflösung wieder der Bilanz der Wasserversorgung zugeführt werden.<br />

Damit ist die Auflösung des Betriebszweiges der Fernwärme nunmehr auch bilanztechnisch<br />

komplett durchgeführt.<br />

Bau- und Betriebshof<br />

Das Ergebnis des Bau- und Betriebshofes weist zum 31.12.2007 einen Jahresverlust in<br />

Höhe von –154.122,81 Euro aus und verschlechterte sich damit um rd. 143.600 Euro.<br />

Da die Umsatzerlöse im Wirtschaftsplan des Bauhofes fast ausschließlich aus erbrachten<br />

Leistungen an die <strong>Stadt</strong>verwaltung resultieren und damit auch die Grundlage bilden für die<br />

gesamten Ausgaben in Form von Personalkosten und sonstigen Aufwendungen, schlagen<br />

nicht erteilte Aufträge der städtischen Ämter an den Bauhof sich nieder in Form von<br />

Verlusten.<br />

Nach Vorlage des Jahresabschlusses sind nunmehr Mindereinnahmen aus dem<br />

zugeordneten Plansoll der <strong>Stadt</strong> in Höhe von rd. 250.400 Euro zu verzeichnen.<br />

Umso erwähnenswerter ist es, dass es gelungen ist, diese fehlenden Einnahmen nicht in<br />

voller Höhe auf das Ergebnis auszuweiten. Hier konnte durch kleinere Leistungserbringungen<br />

an sonstige Auftraggeber und auch durch konsequente Einsparung im<br />

Ausgabenbereich eine Minimierung dieses Fehlbetrages um knapp 100.000 Euro erreicht<br />

werden.<br />

In den Personalkosten enthalten ist auch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.<br />

Hier werden zum Teil branchenfremde Ausbildungsplätze unterstützt, die insgesamt die<br />

Personalkosten mit rd. 74.000 Euro belasten und somit auch die Stundenlöhne der zu<br />

verrechnenden Dienstleistungen verteuern.<br />

Hier sollte in den Folgejahren über zwei grundlegende Faktoren nachgedacht werden: zum<br />

einen verteuern Auszubildende, insbesondere auch noch branchenfremde Berufe, den<br />

Stundenlohn der angebotenen Dienstleistungen erheblich; zum anderen sollte zur<br />

Vermeidung von solch hohen Ergebnisverlusten von unrealistischen Ansätzen in den<br />

Wirtschaftsplänen Abstand genommen werden. Hier sollte eine Orientierung an den letzten<br />

vorliegenden Rechnungsergebnissen erfolgen.


Anlage zur DS-Nr. 131/2008 - Seite 3 von 3 -<br />

Den Investitionen in Höhe von 111.520,15 Euro stehen Abschreibungen von 129.047,15<br />

Euro gegenüber, so dass sich ein geringes Ansparpotential für weitere Investitionen ergibt.<br />

Entsprechend der Planung konnte auch bei dem Bau- und Betriebshof ein weiterer<br />

Schuldenabbau erfolgen, der sich in der Übersicht wie folgt darstellt:<br />

Stand 31.12.2006 245.879,02 Euro<br />

Neuaufnahme 2007 0,00 Euro<br />

Tilgung 2007 21.072,79 Euro<br />

Stand 31.12.2007 224.806,23 Euro<br />

Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Das konsolidierte Ergebnis der <strong>Stadt</strong>werke weist zum 31.12.2007 einen Jahresverlust in<br />

Höhe von -586.702,40 Euro aus.<br />

Nach § 11 Abs. 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> als<br />

Trägergesellschaft des Eigenbetriebes verpflichtet, nach spätestens fünf Jahren einen<br />

Verlustausgleich aus Haushaltsmitteln herbeizuführen. Eine andere Möglichkeit des<br />

Verlustausgleichs ist die Inanspruchnahme der Kapitalrücklage.<br />

Nach Verrechnung des Verlustvortrages aus dem Jahresabschluss 31.12.2006 und Vortrag<br />

des nunmehr vorliegenden Jahresergebnisses zum 31.12.2007 ergibt sich folgende<br />

Übersicht:<br />

Stammkapital<br />

2.505.330,22<br />

€<br />

Kapitalrücklage<br />

- Stand 31.12.2006 905.673,32 €<br />

- Verlustdeckung 2005 -560.472,74 €<br />

- Stand 01.01.2007 345.200,58 €<br />

- Zuführung der <strong>Stadt</strong> in 2007 600.000,00 €<br />

- Zuschreibung aus der Reaktivierung ehem.<br />

Fernwärmeanlagen 204.114,10 €<br />

- Verlustdeckung 2006 -716.064,78 € 433.249,90 €<br />

Verlustvortrag<br />

- Stand 31.12.2006 -560.472,74 €<br />

- Verlustdeckung 2005 560.472,74 €<br />

- Verlust 2006 -801.139,41 €<br />

- Stand 01.01.2007 -801.139,41 €<br />

- Entnahme Kapitalrücklage 716.064,78 € -85.074,63 €<br />

Jahresfehlbetrag -586.702,40 €<br />

2.266.803,09<br />

€<br />

Der neue Verlustvortrag in Höhe von –586.702,40 Euro wäre dann, auf der Grundlage des<br />

Eigenbetriebsgesetzes spätestens mit dem Jahresabschluss 2012 auszugleichen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 21.05.2008<br />

<strong>Stadt</strong>werke<br />

Aktenzeichen: STW / kur-zl<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Betriebskommission 28.05.2008 3.<br />

Zustimmung<br />

Magistrat 09.06.2008 3.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 3.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 7.<br />

Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> Friedrichdorf vom 24.06.1982<br />

Beschlussvorschlag:<br />

132/2008 (IX)<br />

Der Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> vom<br />

24.06.1982 wird zur Beschlussfassung an die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung weitergeleitet.<br />

Sachdarstellung:<br />

Aufgrund der Ausbuchung des Betriebszweiges Fernwärme mit dem Jahresabschluss 2007 besteht<br />

die Notwendigkeit die Eigenbetriebssatzung zu ändern. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend<br />

zum 01.01.2008 in Kraft.<br />

Der Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung vom 24.06.1982 ist als<br />

Anlage beigefügt .In diesem vorliegenden Entwurf ist der Bezug zur Fernwärme gelöscht.<br />

Anlage<br />

Satzungsentwurf<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


Anlage zur DS-Nr. 132/2008 - Seite 1 von 1 -<br />

Vierte Änderungssatzung zur<br />

EIGENBETRIEBSSATZUNG<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom<br />

01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom .............., der §§ 1<br />

und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S.<br />

154), zuletzt geändert durch Gesetz vom ................, hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> am 28. August 2008 folgende Vierte Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung<br />

vom 24. Juni 1982 beschlossen.<br />

§ 1 erhält folgende Fassung:<br />

I. Änderung<br />

§ 1<br />

Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes<br />

1. Die Einrichtung zur Wasserversorgung, die Verkehrsbetriebe und der städtische Bauhof<br />

sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und<br />

den Bestimmungen dieser Satzung geführt.<br />

2. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet mit Frischwasser, mit<br />

Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen, die Personen-<br />

beförderung durchzuführen und die von dem städtischen Bauhof zu erbringenden<br />

Leistungen durchzuführen.<br />

Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich<br />

berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.<br />

3. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />

II. Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong>, den<br />

Der Magistrat der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 31.07.2008<br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.08.2008 6.<br />

Zustimmung<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />

Kultur und Sport<br />

20.08.2008 2.<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 4.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 8.<br />

105/2008 (IX)<br />

Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zum Bau eines Betreuungszentrums<br />

an der Hardtwaldschule, <strong>Stadt</strong>teil Seulberg<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Vereinbarung mit dem Hochtaunuskreis zur Umsetzung eines Erweiterungsbaus an der<br />

Hardtwaldschule mit Räumlichkeiten für ein Betreuungszentrum wird gemäß Anlage beschlossen.<br />

Sachdarstellung:<br />

In dem von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 28.02.2008 einstimmig beschlossenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan<br />

2008 bis 2010 (DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung) wurde unter Punkt<br />

6.4 eine Empfehlung zum Bau eines Betreuungszentrums an der Hardtwaldschule gegeben, um<br />

die Hortnachfrage in diesem <strong>Stadt</strong>teil nachhaltig zu befriedigen. Außerdem sollen mit den Maßnahmen<br />

indirekt Kapazitäten für die U-3 Betreuung geschaffen werden.<br />

Der Hochtaunuskreis hat nunmehr im Entwurf eine Verwaltungsvereinbarung vorgelegt, in der die<br />

erforderlichen Abreden für die anstehenden baulichen Maßnahmen getroffen werden. Das Konzept<br />

zur Einrichtung eines Betreuungszentrums sieht vor, dass bis zu 120 Kinder in 4 Gruppen mit den<br />

entsprechenden Nebenräumen in dem Betreuungszentrum aufgenommen werden können.


Drucksachennummer: 105/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />

Für die Errichtung des Gebäudes und der dazugehörigen Betreuungsräume wird anteilig pro<br />

Betreuungsgruppe eine Investitionspauschale in Höhe von 500.000,00 €, mithin insgesamt<br />

2 Mio. € als städtischer Anteil angefordert. Des Weiteren wird eine monatliche Pauschale für<br />

die Bauunterhaltung und die laufenden Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung,<br />

Müllabfuhr, Hausmeister etc.) in Höhe von 1.000,00 € pro hortähnlicher Betreuungsgruppe,<br />

mithin 4.000,00 €/Monat angesetzt. Diese Kosten sind ebenfalls durch die <strong>Stadt</strong> zu tragen und<br />

entsprechen den Anteilen, die bereits durch andere Kommunen im Hochtaunuskreis für die Errichtung<br />

und den Betrieb der Betreuungszentren gezahlt wurden.<br />

Die ermittelten Kosten für die Zusatzflächen der Betreuungsgruppen wurden nach Prüfung durch<br />

das Bauamt bei dem Raumprogramm einer dreizügigen Grundschule (entspricht Hardtwaldschule)<br />

als angemessen angesehen.<br />

Für den Neubau plant der Kreis den Erwerb des in westlicher Richtung gelegenen Grundstückes<br />

neben der Hardtwaldschule (Flur 25, Flurstück 226) mit einer Gesamtgröße von 1.845 m 2 .<br />

Die Gremienbeschlüsse bei dem Hochtaunuskreis sollen in Kürze in die Wege geleitet werden.<br />

Bei einer positiven Beschlussfassung durch die städtischen Gremien kann mit einem Baubeginn<br />

im Herbst 2009 gerechnet werden, so dass die Inbetriebnahme des Betreuungszentrums voraussichtlich<br />

Ende 2010 erfolgen kann (die vereinbarte Nutzungsfrist des Hortpavillons endet im September<br />

2010).<br />

Die entsprechenden Mittel der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> wären demnach im Haushalt 2010 einzuplanen,<br />

da die Investitionspauschale erst mit der Inbetriebnahme fällig wird.<br />

Anlage<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 1 von 7 -


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 2 von 7 -


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 3 von 7 -


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 4 von 7 -


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 5 von 7 -


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 6 von 7 -


Anlage zur DS-Nr. 105/2008 - Seite 7 von 7 -


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 22.07.2008<br />

Sport- und Kulturamt<br />

Aktenzeichen: 9 / wil-bm<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.08.2008 13.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 7.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 9.<br />

169/2008 (IX)<br />

Beitritt zur gemeinnützigen Gesellschaft „Limeserlebnispfad Hochtaunus gGmbH“<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> tritt dem „Limeserlebnispfad Hochtaunus gGmbH“ bei.<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Obergermanisch-Raetische Limes zwischen Rheinbrohl und der Donau bei Regensburg ist<br />

seit dem Jahr 2005 UNESCO-Welterbe. Neben der weltweiten Anerkennung bedeutet dies eine<br />

gesteigerte nationale wie internationale wissenschaftliche, kulturpolitische und touristische Aufmerksamkeit<br />

für dieses beeindruckende Denkmal.<br />

Im Hochtaunuskreis, auf dessen Gebiet ein bedeutendes Teilstück des Limes liegt, ist die Einrichtung<br />

eines Limeserlebnispfades Hochtaunus von Glashütten nach Ober-Mörlen (Wetteraukreis)<br />

vorgesehen. Ausgangspunkt des Limeserlebnispfades soll ein als „Torhaus“ konzipierter Pavillon<br />

in Glashütten sein, in dem den Besuchern Informationen über die römische Antike, den Limes und<br />

seine Umgebung vermittelt werden. Auf der rund 30 km langen Strecke, die für Wanderer, Radfahrer<br />

und Spaziergänger konzipiert ist, sind 17 Thementafeln mit Informationen zur Geschichte des<br />

Limes und des Römischen Reiches geplant, ergänzt durch Objekttafeln an den einzelnen Turmstellen<br />

und Kastellanlagen sowie durch Info-Stationen an den möglichen „Einstiegsstellen“ zum<br />

Limeserlebnispfad.<br />

Nach und neben der Beschilderung und der Grundsicherung der archäologischen Stätten kann der<br />

Limeserlebnispfad unter Wahrung des Denkmalcharakters des Limes kontinuierlich weiter ausgebaut<br />

werden (etwa durch Rekonstruktionen von Bauwerken, z.B. eines hölzernen Wachturms,<br />

Kunstinstallationen, Rast- und Spielmöglichkeiten usw.).


Drucksachennummer: 169/2008 (IX) Seite 2 von 3<br />

Mit dem einzigen wieder aufgebauten Römerkastell – der Saalburg – kommt dem Limeserlebnispfad<br />

im Rahmen der 550 Kilometer langen Gesamtstrecke eine besondere Bedeutung zu. Zudem<br />

ordnet er sich in die bestehenden kulturhistorisch-ökologischen Erlebnisräume und –routen der<br />

Region, wie den Naturpark Hochtaunus, den Regionalpark Rhein-Main, die Deutsche Limesstraße<br />

oder die Keltenstraße ein.<br />

In geradezu idealer Weise verbindet der Limeserlebnispfad Kultur und Geschichte mit Natur und<br />

Landschaft zu einer Einheit. Auf dieser Grundlage können der Hochtaunuskreis, der Wetteraukreis<br />

sowie die beteiligten Kommunen kulturelle und touristische Projekte entwickeln.<br />

Durch die Auszeichnung des Limes als Weltkulturerbe erhält der Limeserlebnispfad gleichsam<br />

internationalen Charakter, der überregional wirkt, aber auf die Region zurückstrahlt. Eine Stärkung<br />

des kommunalen und regionalen Zusammengehörigkeitsgefühls sowie der Bindung der Bürgerinnen<br />

und Bürger an ihre Region ist die positive Folge.<br />

Der Limeserlebnispfad bereichert bereichert somit das kulturelle Leben der Kommunen und des<br />

Landkreises nachhaltig. Er bietet als Erlebnisraum und als „Bühne“ reichhaltige Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Die Veranstaltungen – von experimenteller Archäologie über Führungen, Limeswanderungen,<br />

musikalischen und künstlerischen Veranstaltungen bis hin zu Festen aller Art -, die den<br />

Limeserlebnispfad beleben sollen, bieten den Kommunen, ihren Schulen, Vereinen und anderen<br />

Gruppierungen eine breit gefächerte Palette an Möglichkeiten, eigene Initiativen und Projekte im<br />

Zusammenhang mit dem Limeserlebnispfad zu verwirklichen. Auch an die Übernahme von Patenschaften<br />

für bestimmte Streckenabschnitte durch Vereine oder Schulen ist hier zu denken. Damit<br />

erfüllt der Limeserlebnispfad neben der kulturellen, touristischen und ökologischen auch eine nicht<br />

zu unterschätzende soziale Funktion für den Hochtaunuskreis als Erlebnis- und Lebensraum.<br />

Der herausragenden Bedeutung des Limeserlebnispfades muss durch eine klare und eindeutige<br />

Positionierung und Zielgruppenbestimmung Rechnung getragen werden. Damit geht auch die Profilierung<br />

des Taunus als Geschichts- und Kulturlandschaft einher.<br />

Durch den Limeserlebnispfad und im besonderen Maße durch Aktionen und Angebote haben der<br />

Hochtaunuskreis, der Wetteraukreis sowie die beteiligten Kommunen die Möglichkeit, an der touristischen<br />

Wertschöpfung zu partizipieren. Die Vermarktung des Limeserlebnispfades ist beim<br />

Taunus Touristik Service anzusiedeln. Von hier aus können weitere regionale und überregionale<br />

Vermarktungsplattformen, wie der Verein Deutsche Limesstraße, die Hessen-Agentur oder die<br />

Deutsche Zentrale Tourismus, erschlossen werden.<br />

Der Hochtaunuskreis wird die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen. Es fallen daher<br />

keine Personal- und Verwaltungskosten für die laufende Tätigkeit der Gesellschaft an.<br />

...


Drucksachennummer: 169/2008 (IX) Seite 3 von 3<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Zur Gründung bzw. dem Beitritt verpflichtet sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> zur einmaligen Zahlung<br />

einer Stammeinlage von 10.000,00 €. Mit einer gleichen Stammeinlage verpflichten sich die beteiligten<br />

Städte Oberursel, Glashütten, Schmitten und Wehrheim an der Gesellschaft. Der Hochtaunuskreis<br />

beteiligt sich mit einer Stammeinlage von 51.000,00 €. Da die <strong>Stadt</strong> Bad Homburg sich an<br />

der genannten Gesellschaft nicht beteiligen wird, übernimmt der Hochtaunuskreis diese Einlage<br />

treuhänderisch. Gleichzeitig verpflichtet sich der Hochtaunuskreis, dass sich daraus ergebende<br />

Stimmrecht im Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nicht wahrzunehmen.<br />

Neben dieser einmaligen Stammeinlage verpflichten sich die Gesellschafter zur Zahlung von<br />

jährlich 10.000,00 € für Sachleistungen. Diese Verpflichtung ist auf 5 Jahre festgelegt. Fällig<br />

wird diese Zahlung jeweils bis zum 3. vollen Monat des laufenden Geschäftsjahres.<br />

Mittel für die Stammeinlage stehen bei der HHST 3400.930000 Anteil gGmbH Limeserlebnispfad<br />

zur Verfügung.<br />

Der Gesellschaftervertrag ist als Anlage beigefügt.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 1 von 12 -


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 2 von 12 -


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 3 von 12 -


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 4 von 12 -


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Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 9 von 12 -


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 10 von 12 -


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 11 von 12 -


Anlage zur DS-Nr. 169/2008 - Seite 12 von 12 -


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 30.07.2008<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 2 / 815-05 mü-bm<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.08.2008 1.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 8.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 10.<br />

171/2008 (IX)<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe "Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke"<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Den <strong>Stadt</strong>werken werden die Grundstücke im Gleisdreieck mit einer Gesamtfläche von<br />

8.892 m² zu einem m²-Preis von 75,00 € (insgesamt 666.900,00 €) als Verstärkung des<br />

Eigenkapitals übertragen.<br />

2. Bei der HHSt. 2.7920.001.930000 „Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke“ wird eine üpl. Ausgabe<br />

in Höhe von 666.900,00 € genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der<br />

HHSt. 2.8150.001.330000 „Zuführung Eigenkapital an Eigenbetrieb <strong>Stadt</strong>werke“.<br />

Sachdarstellung:<br />

Bedingt durch den Verkauf des kompletten <strong>Stadt</strong>werkegrundstückes in der Max-Planck-Straße<br />

an die Firma Peiker acustic ergibt sich, dass das Grundstück vollständig geräumt werden muss.<br />

Mittlerweile wurde auch bereits ein neuer Standort für die <strong>Stadt</strong>werke gefunden. Im sogenannten<br />

„Gleisdreieck“ werden die <strong>Stadt</strong>werke einen entsprechenden Neubau für ihre Betriebszweige<br />

errichten. Für das in der Bilanz der <strong>Stadt</strong>werke enthaltene Grundstück in der Max-Planck-Straße<br />

werden den <strong>Stadt</strong>werken rund 2.265.800,00 € als Kaufpreis zufließen. Durch Saldierung mit dem<br />

zum 31.12.2007 noch vorhanden Buchwert ergibt sich ein außerordentlicher Ertrag von rund<br />

1,1 Mio. €. Dieser außerordentliche Ertrag kann rechnerisch zur Abdeckung der noch bestehenden<br />

Verlustvorträge verwendet werden. Der Cash-Betrag aus diesem Geschäft wird komplett in den<br />

Neubau der <strong>Stadt</strong>werkegebäude und -anlagen fließen.


Drucksachennummer: 171/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />

Im Hinblick auf das Eigenkapital der <strong>Stadt</strong>werke ist unabhängig von den jetzt den <strong>Stadt</strong>werken<br />

zufließenden Mitteln darauf hinzuweisen, dass bereits seit geraumer Zeit die Eigenkapitalquote<br />

unter 25 % des Gesamtkapitales liegt. Mit der örtlichen Neuausrichtung der <strong>Stadt</strong>werke sollte<br />

deshalb auch den Prüfungsbemerkungen der MNT-Revision und Treuhand GmbH Rechnung<br />

getragen werden, wonach diese bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

und der wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrem letzten Prüfbericht darauf hingewiesen haben:<br />

In Anbetracht weiterhin zu erwartender laufender Verluste aus dem Verkehrsbereich<br />

sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Vermögens- und Finanzlage zu ergreifen.<br />

Diesem Hinweis der Wirtschaftsprüfer sollte gefolgt werden. Mit der Verlagerung der <strong>Stadt</strong>werke<br />

von der Max-Planck-Straße in das Gleisdreieck ergibt sich, dass die im Gleisdreieck liegenden<br />

Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 8.892 m² sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

mittlerweile befinden. Bei einem m²-Preis von 75,00 € ergibt sich hier ein Gesamtwert von<br />

666.900,00 €. Diese Grundstücke sollten den <strong>Stadt</strong>werken als Verstärkung des Eigenkapitales<br />

unentgeltlich übertragen werden.<br />

Hierfür ist im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2008 eine entsprechende üpl. Ausgabe bei<br />

der HHSt. 2.7920.001.930000 „Eigenkapitalzuführung <strong>Stadt</strong>werke“ in Höhe von 666.900,00 €<br />

notwendig. Die Finanzierung erfolgt haushaltstechnisch durch Entnahme des Grundstückes bei<br />

der HHSt. 2.8150.001.330000 „Grundstücke Eigenbetrieb <strong>Stadt</strong>werke“.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 06.08.2008<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg-<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

147/2008 1. Ergänzung (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 13.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 09.06.2008 8.1<br />

Mitteilung<br />

Original-Vorlage<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 11.<br />

einstimmiger Beschluss<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 11.08.2008 8.<br />

Zustimmung<br />

1. Ergänzung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 9.<br />

1. Ergänzung<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 11.<br />

1. Ergänzung<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung Sporthalle Seulberg“<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung<br />

der Sporthalle Seulberg“ wird beschlossen.<br />

Der Ausgleich erfolgt aus Haushaltsausgaberesten auf der HHSt. 2.9120.001.977000 „Ordentliche<br />

Tilgung an Kreditmarkt“.<br />

Sachdarstellung:<br />

Mit Beschluss vom 11.06.2008 wurde für die ursprünglich mit insgesamt 520.000 € geplanten Sanierungsmaßnahme<br />

Sporthalle Seulberg überplanmäßig weitere 90.000 € sowie die erst für 2009<br />

vorgesehenen Mittel von 260.000 € insgesamt bereitgestellt, um unverzüglich alle Sicherheitsfragen<br />

anzugehen und die Sanierung so zügig abzuschließen, dass die Sporthalle alsbald wieder<br />

genutzt werden kann.


Drucksachennummer: 147/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Wie bereits in der vorhergehenden Drucksache dargestellt, lag zu diesem Zeitpunkt noch keine<br />

abschließende Begutachtung der sanierungsbedürftigen Leimbinder vor. Aufgrund des schriftlichen<br />

Gutachtens mussten an allen Leimbinder Risse mit weit über 1.000 Schrauben überbrückt werden.<br />

Dieser Umfang führt zu Mehrkosten von ca. 15.000 €.<br />

Darüber hinaus wurde nach vollständiger Freilegung des Tragwerks erkennbar, dass die komplette<br />

auf den Leimbindern liegende Pfettenkonstruktion verstärkt werden musste, bevor hier die Unterkonstruktion<br />

für die Strahlungsheizung, aber auch Beleuchtung befestigt werden kann. Insgesamt<br />

werden daher 25.000 € zusätzliche Kosten anfallen, die nicht durch die eingeplanten Reserven<br />

aufgefangen werden können.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Bei der HHSt. 2.5600.940300 „Sanierung der Sporthalle Seulberg“ sind überplanmäßige Mittel in<br />

Höhe von 25.000,00 € erforderlich.<br />

Die Mittel können aus Ausgaberesten der HHSt. 2.9120.001.977000 „Ordentliche Tilgung an Kreditmarkt“<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 30.07.2008<br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.08.2008 5.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 10.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 12.<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 1.4640.700100<br />

"Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung"<br />

Beschlussvorschlag:<br />

172/2008 (IX)<br />

Der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird empfohlen eine üpl. Ausgabe in Höhe von 73.000,00 € bei<br />

HHSt. 1.4640.700100 „Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung“ zu beschließen. Die Deckung der<br />

hierfür erforderlichen Mittel erfolgt aus der HHSt. 1.4640.700500 „Ausbau U-3 Kinderbetreuung“.<br />

Sachdarstellung:<br />

Im Haushalt 2008 stehen bei HHSt. 1.4640.700100 „Zuwendung an Kleinkinderschulstiftung“<br />

insgesamt 160.000,00 € zur Verfügung. Durch den evangelischen Regionalverwaltungsverband<br />

Oberursel wurde Mitte Dezember 2007 ein Zuschussbetrag für 2008 in Höhe von 170.229,00 €<br />

angefordert.<br />

Im Frühjahr 2008 wurde die Haushaltsabrechnung 2007 mit einer Nachforderung für die Kleinkinderschulstiftung<br />

in Höhe von 42.298,75 € vorgelegt. Auf die daraufhin erfolgte Nachfrage wegen<br />

der Gründe für die hohe Nachzahlung, wurde mitgeteilt, dass versehentlich eine komplette Personalstelle<br />

von ca. 50.000,00 € bei der Planung für das Haushaltjahr 2007 nicht berücksichtigt wurde.<br />

Dieser Sachverhalt wurde auch erst verspätet bei der Regionalverwaltung festgestellt.<br />

Eine weitere Position sei auch, dass im Haushalt 2007 die Erstattung für den Zivildienstleistenden<br />

von der Bundesagentur für Zivildienst in Köln nicht berücksichtigt wurde. Diese Einnahmen kämen<br />

jedoch dann bei der Abrechnung 2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> zugute.


Drucksachennummer: 172/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />

In der höheren Zuschussanforderung für 2008 wurde laut Regionalverwaltung bereits die Tariferhöhung,<br />

die Zahlung einer 100 %-igen Auszahlung einer Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld)<br />

im November 2008 berücksichtigt. Die Sonderzuwendung wurde in Jahren 2005 – 2007 gestaffelt<br />

gezahlt. Ab 2008 erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitlich 60 % ihres letzten<br />

Bruttoeinkommens. Zusätzlich soll eine ertrags-/betriebsabhängige Komponente von bis zu 40 %<br />

(also insgesamt 100 %) gewährt werden. Außerdem regelt die KDAVO (Kirchlich-Diakonische-<br />

Arbeitsvertragsordnung) auch die Einführung eines „Familienbudgets“, die auf eine bessere Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf abzielt. Ab 2008 werden hierfür 0,4 % der Bruttolohnsumme<br />

bereit gestellt. Damit können beispielweise Zuschüsse zum familienentlastenden Dienst, zur Pflege<br />

kranker Angehöriger, zur Erstattung von Kindertagesstätten-Beiträgen oder die Einbeziehung in<br />

Fortbildungsveranstaltungen während der Elternzeit etc. gezahlt werden.<br />

Diese Faktoren zusammen ergeben eine erhebliche Personalkostensteigerung.<br />

Weitere Ausgaben sind Erstattungen der Bambini-Gelder in Höhe von 20.000,00 € für die anteilige<br />

Ermäßigung der Kindergartenbeiträge Januar bis Dezember 2008, die in dieser Höhe ursprünglich<br />

nicht kalkuliert waren.<br />

Unter Berücksichtigung der noch zur Verfügung stehenden Restmittel sind demnach noch<br />

72.526,75 € auszuzahlen. Eine üpl. Ausgabe in Höhe von 73.000,00 € müsste daher beschlossen<br />

werden.<br />

Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 1.4640.700500 „Ausbau U-3 Kinderbetreuung“. Hier wird der<br />

Großteil der bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000,00 € in diesem Jahr nicht mehr benötigt,<br />

da sich das Neubauprojekt der Kita „Waldkristall“ verzögert und mit einer Inbetriebnahme der<br />

Einrichtung in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden kann.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 05.08.2008<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: 7 / Ks-zl<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.08.2008 7.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 11.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 13.<br />

Sammelnachweis SN 5000<br />

"Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude"<br />

Genehmigung einer ÜPL<br />

Beschlussvorschlag:<br />

174/2008 (IX)<br />

Zur Finanzierung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen wird beim Sammelnachweis<br />

SN 50002 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ eine ÜPL in Höhe von 120.000,00 € genehmigt.<br />

Die Deckung erfolgt durch verfügbare Mittel auf der Haushaltsstelle 1.9120.808000 „Zinsen an<br />

Kreditmarkt“.<br />

Sachdarstellung:<br />

Beim Sammelnachweis SN 50002 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ sind in diesem<br />

Haushaltsjahr 310.000,00 € eingestellt. Mit diesen Mitteln werden kleinere und mittlere Instandhaltungsmaßnahmen<br />

und Reparaturen finanziert. Dabei sind die einzelnen Maßnahmen im Wesentlichen<br />

nicht vorhersehbar, sodass der Bedarf regelmäßig aufgrund langjähriger Durchschnittswerte<br />

angemeldet wird.<br />

Geht man von einer in etwa gleichmäßigen Ausgabenverteilung aus, so ergibt sich ein monatlicher<br />

Mittelbedarf in Höhe von 310.000,00 € / 12 Monate = rd. 25.000,00 €/Monat. Dieser Ansatz muss<br />

auf Grund der erkennbaren Kostensteigerungen und kurzfristig zurückgestellter Aufträge auf<br />

30.000 €/Monat erhöht werden.


Drucksachennummer: 174/2008 (IX) Seite 2 von 2<br />

Ausgehend von dieser Annahme wurde bereits im Mai d. J. auf Grund der laufenden Kostenkontrolle<br />

ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von rd. 125.000,00 € festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung<br />

wurde mit Magistratsbeschluss vom 26.05.2008 (s. DS-Nr. 123/2008) zunächst eine ÜPL<br />

in Höhe von 50.000,00 € genehmigt, verbunden mit der Auflage, bei sparsamster Bewirtschaftung<br />

die weitere Ausgabenentwicklung weiter zu beobachten.<br />

Im Jahr 2008 wurden überdurchschnittlich viele städtische ältere Wohnungen mit einem hohen<br />

Unterhaltungsstau frei die zwecks Neuvermietung grundlegend saniert werden mussten.<br />

Daher fielen in diesem Unterabschnitt statt der durchschnittlich und entsprechend vorgesehenen<br />

153.000 € bereits rund 320.000 € Ausgaben an. Die Schwankungen bei den sonstigen Unterabschnitten<br />

sind dagegen weniger gravierend.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Es wird daher eine Bereitstellung von weiteren 120.000 € für den Sammelnachweis SN 50002<br />

empfohlen. Die Deckung kann aus verfügbaren Mitteln auf der Haushaltsstelle 1.9120.808000<br />

„Zinsen an Kreditmarkt“ erfolgen.<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 06.08.2008<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg-<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

24/2008 3. Ergänzung (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.02.2008 7.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

19.02.2008 3.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.02.2008 3.<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.02.2008 5.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.02.2008 7.<br />

einstimmiger Beschluss<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 26.05.2008 13.<br />

Zustimmung<br />

1. Ergänzung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

03.06.2008 1.<br />

dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 04.06.2008 3.<br />

dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 2.<br />

dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 13.<br />

geänderter Beschluss<br />

Einstimmig<br />

2. Ergänzung<br />

Magistrat 11.08.2008 11.<br />

Zustimmung<br />

3. Ergänzung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

19.08.2008 2.<br />

Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008 3.<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 6.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 14.<br />

3. Ergänzung<br />

3. Ergänzung<br />

3. Ergänzung<br />

3. Ergänzung<br />

Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes Bahnstraße 14-30,<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes; 1. städtebaulicher Vertrag mit der Fa. Gazit


Drucksachennummer: 24/2008 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Dem Abschluss des ersten städtebaulichen Vertrages mit der Fa. Gazit 1. Immobilien <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

GmbH & Co. KG über die Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen zur Entwicklung und<br />

Bebauung von Grundstücken in Friedrichdorf im Bereich der Bahnstraße 14 – 30 (Teile des ehemaligen<br />

Milupa-Betriebsgeländes) mit Regelungen zur Beauftragung und Kostentragung der notwendigen<br />

Planungsleistungen zur Erarbeitung der Bauleitplanung wird zugestimmt.<br />

Sachdarstellung:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.02.2008 zu dem Vorhaben der Fa.<br />

Gazit beschlossen:<br />

„Auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwicklungskonzepts und der Schätzung der Entwicklungs-,<br />

Planungs- und Folgekosten sollen Verträge mit den Beteiligten ausgearbeitet<br />

werden, die die privaten und öffentlichen Interessen hinsichtlich der Gestaltung, Nutzung und<br />

Abwicklung des Vorhabens, der Bauleitplanung, der Erschließung und der Folgemaßnahmen<br />

sowie der Übernahme der jeweiligen Kosten regeln. Änderungen können sich aufgrund der<br />

späteren verbindlichen Bauleitplanung und Bauantragsstellung ergeben.“<br />

Die Überprüfung und Aktualisierung des Entwicklungskonzeptes erfolgte im Rahmen eines<br />

Workshops am 15. und 16. Mai 2008 und wurde am 11.06.2008 von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

beschlossen.<br />

Da der Planungsstand vorerst noch keine qualifizierte Schätzung der Entwicklungs- und Folgekosten<br />

erlaubt, soll in einem ersten städtebaulichen Vertrag das Rechtsverhältnis zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

und der Fa. Gazit hinsichtlich der jeweiligen Leistungen bei der Erarbeitung einer verbindlichen<br />

Bauleitplanung geregelt werden, die eine planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben schaffen<br />

soll.<br />

Im Wesentlichen soll durch den Vertrag klar gestellt werden,<br />

• dass Gazit in die Rechte und Pflichten aus dem Rahmenvertrag der <strong>Stadt</strong> mit Nutricia eintritt<br />

und diesem wiederum das aktualisierte Entwicklungskonzept für den Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

vom Mai 2008 zu Grunde gelegt wird;<br />

• dass Gazit alle Kosten der für die Bauleitplanung erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen<br />

zu tragen hat, ohne einen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Termine der Beschlussfassung<br />

zu haben und<br />

• dass die Vertragsparteien beabsichtigen über die Erschließungs- und Folgekosten weitere<br />

Verträge abzuschließen.<br />

Im Rahmen des Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zur Drucksache-Nr. 109/2008 –<br />

Übertragung der Beschlussfassung auf den Haupt- und Finanzausschuss – wurden die entsprechenden<br />

Kriterien bereits genannt, die im Vertragsentwurf zu berücksichtigen sind. Aufgrund des<br />

Zeitablaufs wird nunmehr der Beschlussvorschlag der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorgelegt.<br />

Anlage<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


Anlage zu Drucksache-Nr. 24/2008 1. Ergänzung<br />

STÄDTEBAULICHER VERTRAG<br />

806vr29a Ha/Ar<br />

(Stand 14.07.2008)<br />

über<br />

die Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen<br />

zur Entwicklung und Bebauung von Grundstücken<br />

in <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

im Bereich der Bahnstraße 14 – 30 (Teile des ehemaligen Milupa-Betriebsgeländes)<br />

zwischen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>,<br />

vertreten durch den Magistrat,<br />

Hugenottenstraßen 55, 61381 <strong>Friedrichsdorf</strong>,<br />

und<br />

Gazit 1. Immobilien <strong>Friedrichsdorf</strong> GmbH & Co. KG,<br />

-nachstehend auch „städtebaulicher Vertrag/Planung" genannt -<br />

nachstehend auch „<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>" genannt-<br />

diese vertreten durch die Komplementärin Gazit <strong>Friedrichsdorf</strong> Komplementär GmbH,<br />

diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Frau Maria Koopmann und Herr Amir Bernstein,<br />

Alsterarkaden 20, 20354 Hamburg,<br />

Vorbemerkung<br />

-nachstehend auch „Gazit" genannt -<br />

Das so genannte „Milupa-Gelände" weist eine Größe von ca. 4,3 ha auf und steht derzeit noch im<br />

Eigentum der Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH. Seine Lage ist in Anlage 1 dargestellt.<br />

Gazit hat Teile des ehemaligen Milupa-Werksgeländes in <strong>Friedrichsdorf</strong> im Bereich der<br />

Bahnstraße 14 - 30 mit Kaufvertrag vom 03.06.2008 aufschiebend bedingt gekauft und<br />

beabsichtigt, diese Teilflächen für das von ihr geplante Vorhaben im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong>


2<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> baurechtlich zu entwickeln und nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen<br />

die vorhandene Bausubstanz abzureißen und das Areal neu zu bebauen.<br />

Der Kaufvertrag zum Erwerb von Teilen des Milupa-Geländes wird im Ganzen erst wirksam bzw.<br />

durchgeführt, wenn von der Gemeinde <strong>Friedrichsdorf</strong> ein Bebauungsplan erlassen wurde, der die<br />

Genehmigung einer Bebauung auf der Grundlage des nachfolgend näher beschriebenen Entwick-<br />

lungskonzeptes zulässt.<br />

Zur städtebaulichen Entwicklung der Innenstadt unter Einbeziehung des Werksgeländes hat die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> im Juni 2005 ein „Entwicklungskonzept für den Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong>“<br />

(nachfolgend „Entwicklungskonzept 2005“ genannt) verabschiedet. Zur Umsetzung der im Ent-<br />

wicklungskonzept 2005 beschriebenen Ziele haben bereits die Verkäuferin des Milupa-<br />

Werksgeländes, die Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH, und die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> am<br />

22. August 2005 einen Rahmen-Vertrag über die städtebaulichen Maßnahmen zur Entwicklung<br />

und Bebauung des Geländes (nachfolgend „Städtebaulicher Rahmenvertrag“ genannt) abge-<br />

schlossen. Das dort näher beschriebene „Entwicklungskonzept Kernstadt <strong>Friedrichsdorf</strong>“ sieht<br />

Einzelhandels-, Wohnungs- und gewerbliche Nutzungen des Verkaufsareals mit einer Grund-<br />

stücksausnutzung von ca. 50.000 m² Brutto-Geschoßfläche vor.<br />

Gazit hat auf der Basis dieses Entwicklungskonzeptes ein eigenes Konzept in Entwurfsform er-<br />

stellt und der <strong>Stadt</strong> Friedrichdorf präsentiert. Diese Planungsabsichten in Form eines vorläufigen<br />

Bebauungskonzeptes wurden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> auf ihre Übereinstimmung mit den<br />

Zielen des „Entwicklungskonzeptes Kernstadt <strong>Friedrichsdorf</strong>“ überprüft. Das daraufhin in einem<br />

Workshop überarbeitete und aktualisierte „Entwicklungskonzept Kernstadt <strong>Friedrichsdorf</strong>“ (nachfol-<br />

gend Entwicklungskonzept 2008 genannt), beigefügt als Anlage 2 wurde in der Fassung von Mai<br />

2008 von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 11.06.2008 beschlossen<br />

Nach diesem Entwicklungskonzept 2008 soll Baurecht für eine Bebauung der etwa 39.800 m²<br />

großen Teilfläche des Milupa-Areals mit einem Einzelhandelszentrum (Areal I, ca. 22.150 m²<br />

Bruttogeschossfläche (BGF) für Einhandelszentrum, ca. 12.500 m² BGF für Kfz-Stellplatzflächen<br />

und ca. 3.350 m² BGF für Nebenflächen / Büro), einem Bürogebäude (Areal II, ca. 5.000 m² BGF<br />

für ein Verwaltungsgebäude mit etwa 3.000 m² BGF für Kfz-Stellplatzflächen) und mit Gebäuden<br />

zur Wohnnutzung mit etwa 100 Wohneinheiten (Areal III, ca. 11.000 m² BGF Wohnen) geschaffen<br />

werden.<br />

Für weitergehende Aussagen des Entwicklungskonzepts 2008 wird auf die Anlage verwiesen.<br />

Der städtebauliche Vertrag/Planung bildet als städtebauliche Regelung im Sinne von § 11 BauGB für<br />

die von Gazit vorgesehene Entwicklung und Bebauung des Milupa-Areals die erste vertragliche Grund-<br />

lage zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit für


3<br />

• die weitere Entwicklung der städtebaulichen Planungen einschließlich aller für eine nachhaltige<br />

Entwicklung und sachgemäße Abwägung erforderlichen Fachbeiträge, die wiederum Grundla-<br />

ge für<br />

• die Vorbereitung der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung im Bebauungsplanverfah-<br />

ren und - vorbehaltlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplanes –<br />

• für den künftigen Vollzug des von der Gemeinde <strong>Friedrichsdorf</strong> zu erlassenden Bebauungspla-<br />

nes.<br />

sein sollen. Da die Bauleitplanung selbst noch am Anfang steht, kann mit dem städtebaulichen Ver-<br />

trag/Planung als erster Schritt nur das zum Gegenstand städtebaulicher Regelungen gemacht werden,<br />

was nach heutigem Erkenntnisstand zur Entwicklung der Bauleitplanung an Folgekosten aus städte-<br />

baulichen Maßnahmen erwächst, die entweder Voraussetzung oder Folge des Vorhabens von Gazit<br />

sind.<br />

Soweit im heutigen Vertrag bereits verbindlich Folgekosten von Gazit übernommen werden, geschieht<br />

dies unabhängig davon, ob die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> die Einleitung<br />

und Weiterführung des Bauleitplanverfahrens beschließt. Alle heutigen vertraglichen Vereinbarungen,<br />

die dazu dienen, das Bauleitplanverfahren vorzubereiten und fortzuführen, sollen die Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, sachgerechte Beschlüsse in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zur Aufstellung und<br />

Entwicklung des Bauleitplanverfahrens zu fassen.<br />

Vor diesem Hintergrund vereinbaren <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit folgendes:<br />

1. Fortschreibung des Rahmenvertrages <strong>Stadt</strong> / Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH<br />

Gazit hat alle Rechte und Pflichten aus dem genannten Rahmenvertrag im Zuge des Kaufver-<br />

tragsabschlusses aufschiebend bedingt auf den Besitzübergang (Lasten-/Nutzenwechsel) über-<br />

nommen. Gazit und die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> vereinbaren, dass das Entwicklungskonzept 2008<br />

(Anlage 2) an die Stelle der Anlage 1 des Rahmenvertrages tritt.<br />

2. Kooperation<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit verpflichten sich wechselseitig zur unverzüglichen Information über<br />

alle Umstände, die für die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes von Bedeutung sind.<br />

Der Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> verpflichtet sich, das Abwägungsmaterial einschließlich aller<br />

notwendigen Gutachten und Stellungnahmen zeitnah aufzuarbeiten und den städtischen Gremien<br />

zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages/Planung anfallenden Planungen und Gutachten


4<br />

dürfen nicht ohne Zustimmung der <strong>Stadt</strong> veröffentlicht werden. Sie sind grundsätzlich vor ihrer Fer-<br />

tigstellung der <strong>Stadt</strong> zur Prüfung vorzulegen. Die <strong>Stadt</strong> erhält die alleinigen Veröffentlichungsrech-<br />

te. Gazit ist nur zur Nutzung im Rahmen der vorgesehenen Planung berechtigt.<br />

Die Beteiligten stellen einvernehmlich einen Ablauf- und Terminplan auf, der gegebenenfalls fortzuschreiben<br />

ist. Dem Terminplan liegen derzeit folgende grobe Zeitvorstellungen zugrunde:<br />

Mitte Juli 2008: Planungsbeginn<br />

August bis Ende Oktober 2008: Abstimmung der Leistungsbilder der Fachgutachten,<br />

Erarbeitung der Fachgutachten und des<br />

B-Plan-Entwurfs<br />

November 2008: verwaltungsinterner Vorlauf für Entwurfs- und Offenlagebeschluss<br />

Mitte Dezember 2008: Vorbereitung der Offenlage<br />

Januar 2009: öffentliche Auslegung<br />

Februar – April 2009: Abwägungs- und Satzungsentwurf<br />

Die detaillierte Terminplanung wird zwischen den Parteien laufend abgestimmt und ggf. angepasst.<br />

3. Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen<br />

Gazit verpflichtet sich nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auf eigene Kosten zur Ausarbeitung der städtebaulichen<br />

Planungen und des Umweltberichts im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes.<br />

Hierzu gehören alle Aufwendungen und Maßnahmen von der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

bis zum Satzungsbeschluss, der Fortschreibung und Entwicklung des Bebauungsplankonzeptes,<br />

der Einholung aller Gutachten, die notwendig sind, um das Abwägungsmaterial<br />

sachgerecht vorzubereiten. Hierzu gehören insbesondere Einzelhandelsgutachten, Verkehrsgutachten,<br />

Lärmgutachten, Schadstoffgutachten, Einholung aller Gutachten und Stellungnahmen zum<br />

Umweltschutz gem. § 1 a) BauGB, Vermessungsleistungen, Erarbeitung verschiedener Plankon-<br />

zepte, Erstellung des Umweltberichtes, Unterstützung der <strong>Stadt</strong> im Rahmen der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange und der Bearbeitung aller Stellungnahmen, die im Bauleitplanverfahren<br />

eingehen.<br />

Soweit Gazit Fachgutachten in Auftrag gibt, um die vorzustehende Verpflichtung zu erfüllen, ist die<br />

Auftragsvergabe zuvor inhaltlich mit der <strong>Stadt</strong> abzustimmen. Aufträge an Fachgutachter sind nur im<br />

Benehmen mit der <strong>Stadt</strong> zu erteilen, um der <strong>Stadt</strong> eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Überprüfung


fachlicher Qualifikationen zu eröffnen.<br />

5<br />

Sollten im Zuge des Bauleitplanverfahrens aufgrund der Sammlung des Abwägungsmaterials, der<br />

Beratungen in den städtischen Gremien, der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange,<br />

der Stellungnahme von Bürgern, aus Gründen der Regionalplanung oder der interkommunalen Ab-<br />

stimmung weitere Problembereiche erkennbar werden, die im Rahmen der künftigen Abwägungs-<br />

entscheidung sachgerecht durch die städtischen Gremien zu beraten und zu verarbeiten sind, ist<br />

von Gazit in den Verträgen mit den Fachplanern sicherzustellen, dass diese ggf. auf den ent-<br />

sprechend geänderten Bedarf angepasst werden können.<br />

Für die wesentlichen, sich mit den Planungsaufgaben verbindenden Themenstellungen sind<br />

folgende Fachplaner vorgesehen:<br />

- Architektur / Städtebau; RKW,<br />

- Bauleitplanung AS&P, Albert Speer und Partner<br />

- Verkehr (Netzanforderungen und Auswirkungen) IMB-Plan<br />

- Erschließung (einschl. Straßenbau): IVV<br />

- Einzelhandelsgutachten: GMA,<br />

- Bodenbelastungen / Altlasten; Arcadis, CDM<br />

- Landschaftsplanung / Umweltbericht: Götte Landschaftsarchitekten,<br />

- Schallschutz: TÜV Industrie Service GmbH, TÜV Süd Gruppe.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> stimmt der Beauftragung dieser Fachplaner für die angegebenen Fachplanungsbereiche<br />

zu.<br />

4. Weitere Verträge<br />

Zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit ist vorgesehen, einen weiteren Vertrag, ggf. weitere<br />

Verträge über die Erschließungs- und andere Folgekosten, Neuordnung der Grundstücke, die<br />

Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen,<br />

sowie Übernahme sonstiger anfallender Kosten nach Klärung der wechselseitig zu übernehmenden<br />

Leistungen, Rechte und Pflichten abzuschließen, bevor Satzungsbeschlüsse zur entsprechenden<br />

Bauleitplanung erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertrages/der Verträge kann/können an das Inkraft-<br />

treten des Bebauungsplanes oder den Eintritt des Baurechts geknüpft sein.<br />

5. Kündigung<br />

Gazit ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn der Satzungsbeschluss zum Erlass eines Be-<br />

bauungsplanes, der die Realisierung des Käuferkonzeptes zulässt, nicht bis zum 30.06.2009 gefasst<br />

ist.


7.<br />

8.<br />

9.<br />

11.<br />

6<br />

Die <strong>Stadt</strong> ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht<br />

beispielsweise, wenn über das Vermögen der Gazit das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder<br />

wenn Gazit nachhaltig gegen Kernpflichten dieser Vereinbarung verstoßen hat.<br />

Der Vertrag kann von den Beteiligten gekündigt werden, wenn aufgrund der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>-<br />

verordneten eine Durchführung des Vorhabens von Gazit nicht mehr möglich ist.<br />

Im Fall der Kündigung erstattet die <strong>Stadt</strong> keine bis zu diesem Zeitpunkt von Gazit übernommenen<br />

Aufwendungen.<br />

Die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der <strong>Stadt</strong>, insbesondere im Hinblick auf die planeri-<br />

sche Abwägung gemäß § 1, Abs. 6, BauGB beim eventuellen Satzungsbeschluss sowie während<br />

des gesamten Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes bleiben durch die Kostenübernahme<br />

durch Gazit unberührt.<br />

Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bauleitplanes (oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung)<br />

kann durch diesen Vertrag nicht begründet werden. Eine Haftung der <strong>Stadt</strong> für etwaige Aufwendun-<br />

gen von Gazit, die diese im Hinblick auf den Erlass und den Vollzug des Bebauungsplanes sowie<br />

dieses Vertrages tätigt, ist ausgeschlossen.<br />

Alle Verpflichtungen aus diesem städtebaulichen Vertrag/Planung werden ausschließlich zwischen<br />

<strong>Stadt</strong> und Gazit begründet. Sie können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der <strong>Stadt</strong> auf einen an-<br />

deren Vertragspartner übertragen werden, soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes<br />

vorsieht (z.B. Beauftragung von Fachplaner).<br />

Gazit übernimmt alle rechtlichen Beratungskosten, die der <strong>Stadt</strong> im Zusammenhang mit dem Ab-<br />

schluss dieses Vertrages und seiner weiteren Fortentwicklung entstehen. Der Kostenersatz wird auf<br />

maximal 5.000,00 € beschränkt.<br />

10.<br />

Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§11 Abs. 3 BauGB).<br />

Durch diesen Vertrag werden keine Verpflichtungen zu Grundstücksübertragungen begründet.<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksam-<br />

keit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. Beide Vertragsteile verpflichten sich, eine unwirk-


7<br />

same Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die den Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />

rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für Regelungen im Zusammenhang<br />

mit vorhabenbedingten Kostenübernahmen. Die vertraglichen Regelungen sind gegebenenfalls<br />

auch an eine veränderte Rechtsprechung anzupassen.<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong>, den<br />

______________________ ______________________<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

- Bürgermeister - - 1. <strong>Stadt</strong>rat -<br />

Horst Burghardt Norbert Fischer<br />

Hamburg, den<br />

______________________ ______________________<br />

Maria Koopmann Amir Bernstein


Anlage 1, Lageplan


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 1<br />

(Erarbeitet durch den Workshop am 15./16. Mai 2008, <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Beschlossen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 11.06.2008 als Anlage 1 und 2 zu<br />

Drucksache Nr. 24/2008 2. Ergänzung)<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse anhand Kapitel 4 des Entwicklungskonzeptes:<br />

4 Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

4.1 Leitbild "Belebte Innenstadt"<br />

Der Arbeitskreis legt dem Entwicklungskonzept für den Kernbereich von <strong>Friedrichsdorf</strong> das Leitbild<br />

der "Belebten Innenstadt" zugrunde. Das Leitbild beschreibt, welche Merkmale die Innenstadt von<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> in Zukunft prägen sollen:<br />

Das Zentrum von <strong>Friedrichsdorf</strong> ist als "Lebendige Innenstadt" durch ein Nutzungsgemisch aus<br />

Einzelhandel, Dienstleistung, Gewerbe und städtischem Wohnen geprägt.<br />

Der Einzelhandel nimmt dabei eine zentrale Stellung ein. Die Innenstadt ist durch ein Maximum an<br />

zentrenrelevanten Nutzungen charakterisiert, die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit Fachgeschäften<br />

bildet den Schwerpunkt des Einzelhandels auf dem ehemaligen Milupa- Gelände in<br />

Ergänzung zum Angebot der Hugenottenstraße. Kein weiteres SB-Warenhaus am <strong>Stadt</strong>rand soll<br />

dem Einzelhandel in der Innenstadt Konkurrenz machen. Die Hugenottenstraße und der neu<br />

entwickelte Bereich ergänzen sich zu einem lebendigen, vielfältigen Innenstadtbereich mit Einkaufsstraßen,<br />

Kultur- und Freizeiteinrichtungen, unterschiedlich gestalteten und belebten Plätzen,<br />

städtischem Wohnen und Arbeiten.<br />

Ereignisse wie verschiedene Märkte, das Hugenottenfest, das Oktoberfest, die Sommerbrücke,<br />

der Ostermarkt, der Kunstmarkt, u.a. beleben die <strong>Stadt</strong> zusätzlich. Die Innenstadt von <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

ist ein attraktives Einkaufsziel, das Kunden weit über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus anzieht.<br />

4.2 Abgrenzung Kernbereich<br />

Das Entwicklungskonzept für die Innenstadt von <strong>Friedrichsdorf</strong> benennt Ziele und Maßnahmen für<br />

einen begrenzten Betrachtungsbereich.<br />

Als Innenstadt soll der Bereich von Hugenottenstraße bis ehemaligen Milupa-Gelände entwickelt<br />

werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Anbindung an den Houiller Platz zu berücksichtigen.<br />

Synergieeffekte zwischen historischer Hugenottenstraße und modernem Zentrum auf dem Milupa-<br />

Gelände stärken die Identität der Innenstadt. Die Hugenottenstraße mit ihren historischen Gebäuden,<br />

den kleinen Läden, dem Arbeiten und Wohnen wird ergänzt durch den neu entwickelten<br />

Bereich auf dem Milupa-Gelände mit modernem Einkaufen, zentralem Wohnen, Arbeiten und<br />

Kultur.


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 2<br />

4.3 Ziele und Maßnahmen<br />

Die Ziele und Maßnahmen beschreiben, was bei der weiteren detaillierten Planung der Innenstadtentwicklung<br />

zu berücksichtigen ist und wo für die Umsetzung des Konzeptes konkreter Handlungsbedarf<br />

besteht.<br />

In der Plandarstellung sind die räumlichen Konzeptaussagen zusammengefasst. Die räumlichen<br />

Aussagen für die Verteilungen der Nutzungen im Kernbereich von <strong>Friedrichsdorf</strong> sind nicht als<br />

flächenscharfe Zuordnungen zu verstehen. Die genaue Abgrenzung bleibt detaillierten Planungen<br />

vorbehalten.<br />

4.3.1 Nutzungsverteilung<br />

Zeichnerische Darstellung im DIN A 3-Plan am Ende von Kapitel 4<br />

� Zentrenrelvanter Einzelhandel nähe Hugenottenstraße<br />

� Gestaltung des Goers-Geländes und der Fläche vor dem Eingang des Einkaufszentrums in<br />

seiner Schanierfunktion zwischen den Bereichen Hugenottenstraße, Landgrafenplatz und<br />

Milupa-Gelände als öffentlicher Platz mit hoher Aufenthaltsqualität inkl. Parkplätzen und<br />

Bebauung zur Raumbildung (-> neue Anordnung, Verteilung und Anzahl der öffentlichen<br />

Stellplätze ist zu prüfen)<br />

� Wegabfolge vom Landgrafenplatz über neuen Platz durch das Zentrum und das Wohngebiet<br />

zum Bahnhof<br />

� Durchwegung des Milupa-Geländes in Ost-West-Richtung zur Anbindung des Houiller<br />

Platzes durch das neue Viadukt<br />

� Ergänzung des bestehenden und verbleibenden Laborgebäudes der Milupa durch neue<br />

Milupa-Verwaltungsgebäude zwischen Einkaufszentrum und neuem Viadukt<br />

� Öffentliche oder private Bildungs- und Kultureinrichtungen<br />

� Innerstädtisches Wohnen in Anknüpfung an den Bestand<br />

• Wohnen nördlich an der Prof.-Wagner-Straße<br />

• Wohnen zwischen Bahnstraße, Bahnlinie und Einkaufszentrum�<br />

4.3.2 Nutzungsintensität<br />

� Dichte, städtische Bebauung mit ca. 50.000 m² Bruttogeschossfläche zuzüglich Erweiterungsflächen<br />

im Kernbereich<br />

� Etwa 12.000 m² Verkaufsfläche für Einzelhandel<br />

� Milupaverwaltung nähe Laborgebäude


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 3<br />

� Verteilung auf die Nutzungsbereiche:<br />

Einkaufszentrum<br />

(22.150 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Einkaufszentrum, 12.500 m² BGF Parkhaus,<br />

3.350 m² BGF Nebenfläche / Büro)<br />

• Vollsortimenter und zentrenrelevanter Handel<br />

• Gastronomie<br />

Gewerbe / Dienstleistung<br />

(5.000 m² BGF Milupa- Verwaltungsgebäude, 3.000 m² BGF Parken)<br />

• Büro/Verwaltung<br />

• Milupa-Verwaltung<br />

• Ärztehaus<br />

• Fitness<br />

• Bildungs- und Kultureinrichtungen (z.B. Bibliothek)<br />

Wohnen, mit besonderem Charakter<br />

(11.000 m² BGF Wohnen)<br />

• Geschosswohnungsbau<br />

• <strong>Stadt</strong>häuser<br />

• Seniorenwohnen<br />

• Kindergarten<br />

• Mehrgenerationenwohnen<br />

4.3.3 Verkehrsanbindung – Kraftfahrzeugverkehr<br />

� Gute Netzintegration an das Zentrum durch Anbindung an die Entlastungsstraße <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

und überörtliche und lokale Vernetzung mit den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

� Zentrale Verbindung/Spange sammelt und verteilt den Verkehr im Zentrum<br />

� Nutzungsintensivierung bedingt höheres Verkehrsaufkommen: sorgfältige Zu- und Ableitung<br />

ist zu gewährleisten<br />

� Innere Erschließung des Milupa-Geländes wird benötigt<br />

� Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur notwendig, vor allem Knotenpunkte Bahn-/ Wilhelmstraße<br />

und Prof.-Wagner-/Cheshamer Straße


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 4<br />

� Keine Trennung von Hugenottenstraße und Milupa-Gelände durch Straße mit viel Verkehr,<br />

d.h. möglichst Verkehrsberuhigung zwischen Bahnstraße und Prof.-Wagner-Straße (evtl.<br />

bis hin zu einer Schließung für Autoverkehr → zu prüfen)<br />

� Bahnstraße insbesondere an der Kreuzung Wilhelmstraße aufweiten<br />

4.3.4 Ruhender Verkehr<br />

� Höheres Verkehrsaufkommen erfordert mehr Parkplatzbedarf<br />

� Großes, zentral gelegenes Stellplatzangebot im Bereich Goers-Gelände als Tiefgarage<br />

oder Parkhaus<br />

� Ebenerdige Stellplätze in begrenztem Umfang (Kurzparker, Behinderten- und Frauenparkplätze),<br />

evtl. kleinteilige, dezentrale Ergänzungen im Kernbereich nahe Hugenottenstraße<br />

� Zentrale Parkmöglichkeiten aus zwei Richtungen erreichbar<br />

� Zentrales Parkangebot auf dem Milupa-Gelände<br />

� Wegeverbindungen vom Parken auch zur Hugenottenstraße<br />

4.3.5 Radwegeanbindung<br />

� Umliegende <strong>Stadt</strong>teile durch Radwegesystem stärker an die Innenstadt anbinden, um somit<br />

das Zentrum als Anziehungspunkt, Einkaufs- und Ausflugsziel zu stärken<br />

� Stärkung und Ausbau der Regionalparkroute durch qualitative Aufwertung des Alten Viadukts<br />

und Anbindung an den Bahnhof (ÖPNV)<br />

� Radwegenetz herausstellen mit entsprechenden Qualitäten in Gestaltung und Ausstattung<br />

4.3.6 Fuß- und Radwegenetz in der Innenstadt<br />

� Fuß- und Radwegenetz in der Innenstadt vervollständigen, gestalterisch aufwerten und<br />

hervorheben<br />

� Qualität der fußläufigen Erschließung vom Bahnhof zum <strong>Stadt</strong>-Zentrum erhöhen<br />

� Durchlässigkeit zwischen Hugenottenstraße und Milupa-Gelände für Fußgänger und Radfahrer<br />

stärken und durch einheitliche Ausstattung und Gestaltung integrieren<br />

� „Grüne“ Fuß-/ Radwegeverbindung vom neuen Viadukt entlang des Bahndamms und südlich<br />

des Einkaufzentrums bis zur Bahnstraße


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 5<br />

4.3.7 Raumkanten<br />

� Erlebbarkeit der Räume: führen und wohlfühlen<br />

� Industriegebiet Rühl Chemie durch Raumkante abschließen<br />

� Abgrenzung des Bahndamms durch Gewerberiegel<br />

� Schaffung einer Raumkante entlang der Prof.-Wagner-Straße<br />

� Räumlicher Abschluss des Wohngebietes durch starke Raumkanten im Norden und Osten<br />

� Lage und Höhe der Raumkante am Einkaufszentrum in der Bahnstraße prüfen (keine Bildung<br />

von räumlichen Schluchten in der Bahnstraße)<br />

4.3.8 Verknüpfung Hugenottenstraße – Milupa-Gelände<br />

� Qualitative Aufwertung der Anbindung und Ausstattung der Passagen zwischen Hugenottenstraße<br />

und Milupa- Gelände<br />

� Durchlässigkeit und Verbindung der beiden zentralen Bereiche stärken<br />

� Gestalterische Aufwertung der Passagen<br />

4.3.9 Altes Viadukt<br />

� Ersatz durch hochwertige Querung für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer<br />

� Mindestens doppelte Breite und Höhenerweiterung für LKW<br />

� Räumliche Aufwertung durch möglichst offene und reduzierte Überbrückung<br />

� Die Realisierung ist im Kontext der Innenstadtentwicklung nachrangig<br />

4.3.10 Energie und Umwelt<br />

� Eine umweltfreundliche Energieversorgung soll für die Projekte im Kernbereich geprüft<br />

werden.<br />

4.3.11 Qualitätsverbesserungen<br />

� Aufwertung der Hugenottenstraße durch entsprechenden Qualitäten in Gestaltung und<br />

Ausstattung<br />

� Einheitliches Freiraum-Gestaltungs-Konzept für die Hugenottenstraße und das angrenzende<br />

Goers- und Milupa-Gelände entwickeln


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 6<br />

� Durchgrünung des Wohngebietes fördern<br />

4.4 Zeitlicher Ablauf<br />

� Erster Schritt: Bebauungsplan für das Milupa-Gelände<br />

� Zweiter Schritt: Entwicklung des Goers-Geländes (evtl. Konzeption nach § 34 BauGB oder<br />

ggf. eigener Bebauungsplan)


Anlage 2, Entwicklungskonzept Kernbereich <strong>Friedrichsdorf</strong> 2008 Seite 7


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 08.08.2008<br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Aktenzeichen: 6 / ho-zl<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

103/2008 1. Ergänzung (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 13.05.2008 5.<br />

zurückgestellt<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 26.05.2008 11.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 6.<br />

vertagt<br />

Original-Vorlage<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 11.<br />

zurückgestellt<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 11.08.2008 14.6<br />

Mitteilung<br />

1. Ergänzung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.08.2008 12.<br />

1. Ergänzung<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 15.<br />

1. Ergänzung<br />

Erwerb von Teileigentum in der Liegenschaft Seniorenwohnanlage „Taunusresidenz“,<br />

Cheshamer Straße 51, <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird empfohlen, Teileigentum in der Seniorenwohnanlage<br />

„Taunusresidenz“ mit einer Fläche von 305,23 m² für Zwecke der städtischen Seniorenarbeit bzw.<br />

für soziale Aufgaben zu erwerben.<br />

Das endgültige Konzept und die Nutzung des Untergeschosses mit einer Nutzfläche von 90,58 m 2<br />

wird abschließend im Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport beraten. Die für den Erwerb<br />

des Teileigentums erforderlichen Mittel in Höhe von 366.000,00 € werden im Haushaltsentwurf<br />

2009 aufgenommen.<br />

Der Kaufvertrag wird vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2009 durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und Genehmigung durch den Landrat des Hochtaunuskreises abgeschlossen.


Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />

Sachdarstellung:<br />

Auf die Sachdarstellung zu DS-Nr. 103/2008 wird verwiesen. Auf Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses<br />

wird der gemäß Anlage 1 beigefügte Fragekatalog des <strong>Stadt</strong>verordneten Rüdiger<br />

Bonk nachstehend beantwortet und weitere Unterlagen wie Teilungserklärung, Baubeschreibung<br />

und Grundbuchauszug als Anlage in Papierform beigefügt.<br />

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:<br />

Zu 1:<br />

Das entsprechende Grundbuch-Blatt gibt es. Das Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit<br />

NFL G 6 (Seniorenwerkstatt) gekennzeichneten nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheit von<br />

47,81/1000 Miteigentumsteil an dem Grundstück Gemarkung Seulberg, Flur 32, Flurst. 26/23,<br />

Gebäude- und Freifläche, Am Houiller Platz, mit 5.724 m² ist eingetragen im Grundbuch von Seulberg,<br />

Blatt 5649.<br />

Die beim Notariat Mais angeforderten beglaubigten Abschriften der Teilungserklärungen liegen vor<br />

und sind als Anlage beigefügt.<br />

Zu 2:<br />

Es gibt noch einen Nachtrag zur Teilungserklärung und zwar die Urkunde vom 12.09.2007, UR-Nr.<br />

1693/2007 des Notars Mais, wo unter Buchstabe f) die Teileigentumseinheiten neu bezeichnet<br />

worden sind und zwar für die Seniorenwerkstatt mit „NFL G 6 Seniorenwerkstatt“. Im Text steht<br />

jedoch auch,<br />

„wobei die in Klammern besetzten Bezeichnungen nur zur näheren Orientierung bestimmt<br />

sind. Auf die Bezeichnung in den Aufteilungsplänen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

wird verwiesen.“<br />

Eine Änderung ist jedoch möglich und kann vom derzeitigen Eigentümer auch nach Vollzug der<br />

Teilungserklärung im Grundbuch vorgenommen werden.<br />

Dass eine andere Nutzung ausgeschlossen ist, wird nicht gesehen. In § 5 Ziffer 3) der Teilungserklärung<br />

vom 07.03.2007 steht der Satz „Eine Nutzungsänderung ist ausgeschlossen“. Dies bezieht<br />

sich aber nur auf Ziffer 3).<br />

Zu 3:<br />

Im Vertrag vom 12.09.2007, UR-Nr. 1693/2007 (Änderung der Teilungserklärung) ist auf Seite 6<br />

die Seniorenwerkstatt mit 308,40 m² bezeichnet. Die Nutzfläche für Gewerbe wurden nach Rohbaumaßen<br />

ermittelt (kein Abzug von Putzstärke, Installationswänden und Wandverkleidungen),<br />

wie ebenfalls auf Seite 6 der vorgenannten Vertrages nachzulesen ist. Nach vorliegender Nutzflächenberechnung<br />

mit Stand 08.01.2008 beträgt die Nutzfläche 305,23 m². Dieses ist die zu erwerbende<br />

Fläche bzw. die Fläche, für die ein Entwurf eines Mietvertrages vorgelegt wurde.<br />

Zu 4:<br />

In der Änderung der Teilungserklärung, UR-Nr. 1693/2007 vom 12.09.2007 ist eine Neubezeichnung<br />

der Teileigentumseinheiten vorgenommen worden. Auf Seite 4 im 2. Absatz sind die Kellerräume<br />

der Seniorenwerkstatt zugeordnet worden.<br />

...


Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />

Zu 5:<br />

Laut Auskunft eines Anwaltes kann der Verwalter 5 Jahre beim ersten Mal bestellt werden. Nach<br />

der Erstbestellung geht das dann keine 5 Jahre mehr, sondern nur 3 Jahre.<br />

Zu 6 und 7:<br />

Laut Auskunft der Fa. Jökel Bau wurde mit der Fa. B & S Beteilungs AG mit Sitz in Frankfurt ein<br />

erfahrene Hausverwaltungsgesellschaft beauftragt, die bereits in anderen Projekten der Fa. Jökel<br />

seit Jahren tätig ist. Es wird daher angenommen, dass die Hausmeisterkosten nicht für die Eigentümer<br />

unkontrolliert werden. Die Hausmeisterkosten werden im Zuge der jährlich stattfindenden<br />

Eigentümerversammlung offengelegt.<br />

Baubeschreibung<br />

Zu 1:<br />

Die aktuelle Baubeschreibung vom 20.05.2008 wird als Anlage 2 (in Papierform) beigelegt.<br />

Zu 2:<br />

Da die Seniorenwerkstatt neu eingerichtet wird, erscheint es sinnvoll, nur Gipskartonständerwände<br />

zu installieren. Bei gemauerten Wänden ist naturgemäß eine Änderung wesentlich schwieriger.<br />

Da wie bereits erwähnt eine andere Nutzung möglich ist, sollten die Gipskartonständerwände beibehalten<br />

werden. Im Kellergeschoss sind komplett massive Wände vorgesehen. Im Erdgeschoss<br />

teilweise massive Wände.<br />

Zu 3:<br />

Die abgehängte Kassettendecke mit Mineralfaserplatten erfüllt nach Auskunft der Fa. Jökel die<br />

Brandschutzanforderung A 1 (nicht brennbar).<br />

Zu 4:<br />

Im Bereich Keramiköfen werden 6 m² Fliesen verlegt. Sollte hier bei der Bemusterung teurere<br />

Fliesen ausgesucht werden (z. B. Industriefliesen), könnte dies auf jeden Fall mit der Bemusterung<br />

der Fliesen aus weiteren Bereichen kompensiert werden.<br />

Zu 5:<br />

Die Linoleumböden im EG und UG sind für gewerbliche Nutzungen geeignet.<br />

Zu 6:<br />

Die Warmwasserbereitstellung erfolgt in WC und Tee-Küche über ein Keramik-Boiler mit 10 l und<br />

im UG über einen Durchlauferhitzer (sehr energieeffizient).<br />

...


Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 4 von 4<br />

Zu 7:<br />

Die genaue Sanitärausstattung ist in der Baubeschreibung definiert (siehe z. B. Ausstattung WC-<br />

Modell „Golf“).<br />

Zu 8:<br />

Heizkörper werden je nach Raumgröße als Röhrenradiotoren bzw. Plattenheizkörper ausgeführt<br />

und seien nach Rücksprache mit dem Planer „Haustechnik“ die sinnvollste Lösung. Auf „Energieeffizienz“<br />

wird selbstverständlich geachtet.<br />

Zu 9:<br />

Die Elektroinstallation in den Räumen ist ausreichend und wurde vorab besprochen. Die in dem<br />

Keramikraum und in der Tee-Küche vorgesehenen 380 Volt-Anschlüsse sind für die Brennöfen<br />

bzw. Gewerbegeschirrspüler gedacht.<br />

Finanzmathematische Berechnung<br />

Die vorgelegte finanzmathematische Berechnung ist im Grunde korrekt (Barwert: 13,59033)<br />

Nach einer durch die Kämmerei vorgelegten Vergleichsberechnung mit den z.Zt. aktuellen Zinskonditionen<br />

wäre das Objekt bei Kauf nach 27 Jahren bezahlt.<br />

Die Vergangenheit zeigt, dass Immobilien jede Inflation oder Wirtschaftsrezession mit Wertzuwachs<br />

überstanden haben. Durch den zentralen Standort der Anlage kann von einem Wertzuwachs<br />

ausgegangen werden.<br />

Die Gefahr einer Mietsteigerung wurde bei der finanzmathematischen Berechnung nicht eingeplant,<br />

aber durchaus erkannt. In dem Entwurf des Mietvertrages ist bereits eine Mietanpassungsklausel<br />

(Anpassung und Neufestsetzung der Miete bei mehr als 5 Punkten nach oben oder unten<br />

gemäß Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland insgesamt)<br />

enthalten. Es ist daher mit einer Mietsteigerung von Zeit zu Zeit zu rechnen.<br />

Anlagen<br />

HINWEIS:<br />

Die Anlagen 2 bis 5 liegen ausnahmslos in Papier bei und sind nicht Bestandteil<br />

im Intranetverfahren


Anlage 1 zur DS-Nr. 103/2008 1. Ergänzung - Seite 1 von 3 -


Anlage 1 zur DS-Nr. 103/2008 1. Ergänzung - Seite 2 von 3 -


Anlage 1 zur DS-Nr. 103/2008 1. Ergänzung - Seite 3 von 3 -


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: 7 / hoh-zl<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

125/2008 2. Ergänzung (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 26.05.2008 17.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

03.06.2008 5.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 04.06.2008 5.<br />

dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Original-Vorlage<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 11.06.2008 16.<br />

Einstimmig<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 11.08.2008 10.<br />

Zustimmung<br />

1. Ergänzung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

19.08.2008 3.<br />

Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008 4.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 16.<br />

1. Ergänzung<br />

1. Ergänzung<br />

2. Ergänzung<br />

Bebauungsplan Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

a) Über die im Rahmen der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 509<br />

"Gleisdreieck Färberstraße" eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wird,<br />

wie in der Spalte „Abwägung“ der beiliegenden Aufstellung (Anlage 3 und 4) ausgeführt ist, beschlossen.<br />

Es wird festgestellt, dass Stellungnahmen privater Personen nicht vorliegen.<br />

b) Der offengelegte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße" mit bauplanungsrechtlichen<br />

Festsetzungen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Die vorliegende Begründung wird einschließlich der zu a) beschlossenen Abwägung als offizielle<br />

Begründung zu diesem Bebauungsplan beschlossen.


Drucksachennummer: 125/2008 2. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreites wird gebeten.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat am 11.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />

509 „Gleisdreieck Färberstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen<br />

den Bahnlinien von <strong>Friedrichsdorf</strong> nach Köppern bzw. Burgholzhausen sowie der früheren Landesstraße<br />

L 3415 in Verlängerung der Färberstraße. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem<br />

Aufstellungsbeschluss um das der Straßenverkehrsfläche dienende Flurstück 53/14 erweitert, um<br />

die erforderlichen Änderungen im Zusammenhang erkennbar zu machen.<br />

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB<br />

gewählt, das zulässig ist, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach<br />

§ 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab<br />

nicht wesentlich verändert wird. In diesem vereinfachten Verfahren kann von der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Träger öffentlicher Belange<br />

(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Ebenso entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht<br />

sowie die entsprechende zusammenfassende Erklärung.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 16.07.2008 bis 18.08.2008 nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB offengelegt. Gleichzeitig wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher<br />

Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, angeschrieben und<br />

um Stellungnahme gebeten.<br />

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Vorschläge zur Abwägung<br />

sind in der Anlage 3 aufgeführt.<br />

Da der Bebauungsplan nicht aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss er<br />

dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Da der Planungsverband<br />

in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Regionalplanung, seine<br />

Absicht dargelegt hat, den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplan<br />

noch zur Offenlage entsprechend anzupassen, kann die Genehmigung des Regierungspräsidiums<br />

kurzfristig erfolgen.<br />

Anlage 1) Bebauungsplan (liegt bereits vor)<br />

2) Begründung (liegt bereits vor)<br />

3) Stellungnahmen (liegt bereits vor)<br />

4) Stellungnahmen (Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008)<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


Anlage 1 zu Drucksache Nr. 125/2008 2. Ergänzung vom 06.08.2008


Anlage 2 zu Drucksachen-Nr. 125/2008 2. Egänzung<br />

STADT FRIEDRICHSDORF<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. 509<br />

„Gleisdreieck Färberstraße“<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />

Postfach 13 40, ⋅ 61364 <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Tel. 06172 / 731-250 Fax: 06172 / 731-306<br />

E-Mail: reinhard.wegmann@friedrichsdorf.de<br />

Stand 20.08.2008 D:\Programme\SD.NET\Internetaktualisierung\tmp\T1704.doc


Seite 2<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

1 Zweck und Erfordernis der Planaufstellung<br />

Das im Norden des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Friedrichsdorf</strong>s gelegene Areal soll einer neuen Nutzung zugeführt<br />

werden. Es soll den Neubau des Bauhofs der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> aufnehmen, der insbesondere<br />

alle Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen (einschließlich Winterdienst), Kanal, öffentliche<br />

Grünflächen und andere Einrichtungen übernimmt. Die Einrichtungen zur Sammlung und Entsorgung<br />

von Wertstoffen und Sondermüll werden ausgegliedert und an einem anderen Standort angeordnet.<br />

Die Flächen werden heute ausschließlich landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzt.<br />

Auf Grund der geringen Ausdehnung (kleiner 1 ha, durchschnittlich 50 m breit) und der Lage zwischen<br />

zwei Baugebieten ist das Areal als innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegend<br />

zu bewerten. Da für diese Flächen keine verbindliche Bauleitplanung besteht, ist das bestehende<br />

Baurecht nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />

Die Eigenart der näheren Umgebung ist uneinheitlich:<br />

• Im Westen schließt sich jenseits der Bahntrasse ein großflächiges Gewerbegebiet mit produzierendem<br />

Gewerbe an, das am Rand entlang der L 3415/Färberstraße einzelne Wohnhausgrundstücke<br />

aufweist.<br />

• Im Osten liegt jenseits der Bahnlinie nach Burgholzhausen ein Grundstück mit einer Einzelhandelsnutzung<br />

durch einen Discounter mit 1.200 m² BGF.<br />

• Hieran schließt sich im Süden das Wohngebiet „Am Schäferborn“ an.<br />

• Von geringerer Bedeutung ist im Nordosten ein Mischgebiet an der Färberstraße und<br />

• im Nordwesten das Schulgelände Mitte, auf dem der Neubau der Philipp-Reis-Schule entstehen<br />

wird.<br />

Im Norden, jenseits der L 3415/Färberstraße schließt sich der großflächige Spießwald an, der dem<br />

Außenbereich zuzuordnen ist.<br />

Obwohl von einer vorrangigen gewerblichen Nutzung der Umgebung und somit Zulässigkeit der mit<br />

dem Bauhof beabsichtigten Art der Nutzung gesprochen werden kann, soll mit dem Bebauungsplan<br />

die ausschließlich gewerbliche Nutzung sowie das Maß der Nutzung, die überbaubaren Flächen und<br />

die zulässige Höhenentwicklung geregelt werden.<br />

2 Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet, Abgrenzung<br />

Der Standort liegt in einem Dreieck, das aus den sich hier vereinigenden Bahnlinien der Hochtaunusbahn<br />

und der Linie 16 nach Friedberg über Burgholzhausen sowie der Färberstraße (bisher<br />

L 3415) gebildet wird. Es liegt somit am Endpunkt der durch die gemeinsame Bahntrasse definierten<br />

Trennlinie zwischen dem historischen Siedlungsgebiet des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Friedrichsdorf</strong> und dem Entwicklungsbereich<br />

nach Städtebauförderungsgesetz mit den Wohngebieten Am Schäferborn und Am<br />

Römerhof sowie dem als Versorgungsbereich gedachten Houiller Platz.<br />

Das Gelände gehört zur Gemarkung <strong>Friedrichsdorf</strong> und zu dem oben genannten per Erlass festgesetzten<br />

Entwicklungsgebiets nach Städtebauförderungsgesetz.


Seite 3<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung <strong>Friedrichsdorf</strong>, Flur 1<br />

(siehe auch Abbildung 1):<br />

Flurstück Fläche<br />

62/11 427 m²<br />

63/12 670 m²<br />

64/13 738 m²<br />

65/14 734 m²<br />

159/15 717 m²<br />

161/16 751 m²<br />

163/17 749 m²<br />

166/18 535 m²<br />

168/19 158 m²<br />

19/1 851 m²<br />

51/6 238 m²<br />

51/7 208 m²<br />

91/41 449 m²<br />

179/40 1.166 m²<br />

180/40 167 m²<br />

40/1 334 m²<br />

Summe Baugrundstück 8.892 m²<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

53/14 1.524 m²<br />

Tabelle 1, Flurstücke und Flächen<br />

3 Verfahren<br />

Am 11.06.2008 hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschlossen, dass für die Fläche des „Gleisdreiecks“,<br />

die im Nordosten durch die Färberstraße, im Südosten durch die Eisenbahnlinie <strong>Friedrichsdorf</strong>-Friedberg<br />

und im Nordwesten durch die Eisenbahnlinie <strong>Friedrichsdorf</strong>-Brandoberndorf<br />

(Taunusbahn) begrenzt wird, ein Bebauungsplan mit der Nr. 509 und der Bezeichnung „Gleisdreieck<br />

Färberstraße“ aufgestellt werden soll.<br />

Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Das<br />

Verfahren ist hier zulässig, da der Geltungsbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB liegt und durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans der sich<br />

aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht<br />

wesentlich verändert wird.<br />

Es besteht für die vorgesehene Nutzung keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht;<br />

sie wird auch nicht vorbereitet oder begründet. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für<br />

eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhal-


Seite 4<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

tungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).<br />

Es wird von den Regelungen gem. § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht:<br />

• Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird<br />

abgesehen,<br />

• die Auslegung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB und<br />

• für die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung<br />

nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Gem. § 8 Abs. 4 BauGB kann ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben<br />

werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und<br />

wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets<br />

nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan). Zurzeit ist der Regionale Flächennutzungsplan<br />

in der Aufstellung. Aufgrund des Verfahrensstandes und der vorgesehenen Darstellungen des<br />

RegFNP-Entwurfs – gemischte Bauflächen – wird davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan<br />

der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegensteht und somit vor dem Regionalen<br />

Flächennutzungsplan rechtswirksam werden kann. Änderungen des noch wirksamen FNP des<br />

Umlandverbandes Frankfurt sind in solchen Fällen vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt<br />

Rhein/Main nicht mehr vorgesehen.<br />

4 Planungsrechtliche Vorgaben und rechtliche Bindungen<br />

4.1 Regionalplanung<br />

Der Regionalplan Südhessen 2000 ordnet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> die Funktion eines Mittelzentrums im<br />

Verdichtungsraum zu. Der entsprechende Bereich<br />

wird wie auch im Landschaftsrahmenplan als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt. Flankiert wird diese<br />

Fläche im Westen und Osten von einer Nebenstrecke<br />

der Bahn, es schließen sich Siedlungsflächen,<br />

Bestand, an. Die Planfläche ist Bestandteil eines<br />

regionalen Grünzuges.<br />

Abbildung 1; Regionalplan


Seite 5<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

4.2 Flächennutzungsplanung<br />

Der Flächennutzungsplan des Umlandverbandes<br />

Frankfurt, Stand 31.12.2007 stellt den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans als Grünfläche,<br />

Verkehrsgrün, dar. Über die gesamte<br />

Fläche erstreckt sich des Weiteren die Kennzeichnung<br />

gem. § 5 Abs. 4 BauGB als Entwicklungsbereich<br />

nach Städtebauförderungsgesetz.<br />

An den Rändern des Plangebiets sind jeweils<br />

Flächen für den Schienenverkehr im Nordosten<br />

die Färberstraße (bisherige L 3415) als überörtliche<br />

Straße dargestellt. Daran schließen sich<br />

folgende Darstellung an:<br />

• Im Westen gewerbliche und beidseitig der<br />

Färberstraße gemischte Bauflächen.<br />

• Im Südosten Grünfläche Sport mit Übergängen<br />

in gemischte und Wohnbauflächen.<br />

• Im Norden Fläche für die Forstwirtschaft<br />

mit der Abgrenzung des zwischenzeitlich<br />

aufgehobenen Landschaftsschutzgebietes.<br />

Begründung<br />

4.3 Regionaler Flächennutzungsplan<br />

(Entwurfsfassung Mai 2008)<br />

Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) für den<br />

Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main befindet sich in der<br />

Aufstellung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und<br />

Kommunen erfolgte erstmals in 2007. Die eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden mit entsprechenden<br />

Beschlußempfehlungen in die Planung eingearbeitet. Der<br />

Beschluß des Entwurfs soll 2009 erfolgen.<br />

Der Plan stellt diesen Bereich als gemischte Baufläche dar.<br />

Es wird daher davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan<br />

der mit dem RegFNP beabsichtigten Entwicklung nicht<br />

entgegensteht.<br />

Abbildung 2; Flächennutzungsplan<br />

Abbildung 3;<br />

Regionaler Flächennutzungsplan<br />

(Entwurfsstand Mai 2008)


Seite 6<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

4.4 Landschaftsplanung<br />

Die Entwicklungskarte 2000 stellt einzelne<br />

Teilbereiche des Plangebiets sehr<br />

differenziert dar. Die Darstellungen<br />

hinsichtlich des Schutzes und der<br />

Entwicklungsziele greifen jedoch nicht, da sie<br />

aufgrund des § 21 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz<br />

nicht auf Vorhaben im<br />

Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuchs<br />

anzuwenden sind. Die Darstellung erfolgt hier<br />

nur zur Vollständigkeit.<br />

(Aufgrund der Novellierung des HENatG 2006 hat sich<br />

die Nummerierung der § und Absätze verändert)<br />

Verkehrsgrün teilweise überlagert mit einem<br />

Bestand an Kleingartennutzung.<br />

Begründung<br />

Gebiete, bei denen besondere Formen der<br />

Pflege oder der Bewirtschaftung sicherzustellen<br />

sind (§ 3 (2) Ziff. 4 i.V. mit<br />

Ziff. 9 HENatG); überlagert mit der Bestandsdarstellung<br />

von Streuobst.<br />

Biotopvernetzungselemente, Gebüsch,<br />

Feldgehölz, Buschwerk, Hecke, Hohlweg;<br />

hier mit einer entsprechenden Bestandsdarstellung<br />

Diese Flächen sind überlagert mit den Darstellungen der<br />

Abbildung 4; Landschaftsplan<br />

rechtliche Bindungen gem. HENatG<br />

Lebensräume und Landschaftsbestandteile gem. §23 (1) HENatG(Einzelfallprüfung)<br />

Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§3 (2) Ziff. 8 HENatG), Vorschläge des Planungsträgers und<br />

Übernahmen aus Planentwürfen<br />

Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft, einmalig investiv (Neuanlage<br />

von Biotopen, Wiederherstellung brachgefallener Flächen) Nr. 64:<br />

„Streuobst, Wiederaufnahme: Bei Streuobstbrachen: Flächenhafte Verbuschung roden, Obstbaumschnitt,<br />

Folgepflege durch Mahd oder Beweidung. Hinweise zur Unternutzung in Anlehnung an die Codes ‚ökologisch<br />

bedeutsames Grünland’“<br />

Bezüglich der dargestellten „Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers<br />

und Übernahme aus Planentwürfen" ist anzumerken, dass dieser Vorschlag nicht<br />

umgesetzt wurde.<br />

4.5 Verkehrsplanung<br />

Das Plangebiet liegt an der Färberstraße/L 3415, von der<br />

aus es auch erschlossen werden soll. Diese Landesstraßen<br />

wurden am 01.07.2008 zur Gemeindestraße abgestuft.<br />

Sowohl im Flächennutzungsplan als auch Generalverkehrsplan<br />

2000 des Umlandverbandes Frankfurt ist die Straße<br />

Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und behält<br />

unbeschadet der Klassifizierung diese Funktion.<br />

Der schienengebundene öffentliche Nahverkehr ist am Haltepunkt<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong> mit den Linien der S5, Linie 16 (<strong>Friedrichsdorf</strong>-Friedberg)<br />

und der Hochtaunusbahn sowohl zu<br />

Abbildung 5; Generalverkehrsplan 2000


Seite 7<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

Fuß (Entfernung ca. 1000 m), mit dem Auto (P+R-Plätze) als auch mit dem <strong>Stadt</strong>bus erreichbar.<br />

5 Bestand<br />

Die vorhandene Nutzung in Form einer kleinteiligen Mischung von Landwirtschaft, Obst- und Kleingärten<br />

war typisch für die früheren Randlagen der Siedlungsfläche des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Friedrichsdorf</strong>.<br />

Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand durch den Bau der Bahnlinien und der Verbindungsstraße<br />

nach Burgholzhausen eine Insellage, die die Fläche für andere Nutzungen oder Entwicklungen<br />

unattraktiv machten. Selbst der südliche Teil des Geländes, der lange Zeit von einer<br />

Gärtnerei genutzt wurde, liegt im Wesentlichen brach.<br />

In den letzten Jahren hat das privatwirtschaftliche Interesse an Gartenland und der Bewirtschaftung<br />

von Obstwiesen stetig abgenommen, lediglich die Nutzung als Freizeitgärten ist noch nachgefragt.<br />

Aufgrund der isolierten Lage durch die Barrieren der Bahntrassen spielt dies hier eine geringe Rolle.<br />

Auch die im Flächennutzungsplan (Parkanlage, private und öffentliche Grünflächen) antizipierte<br />

Nutzung als Freizeit und Erholungsfläche konnte sich nicht einstellen.<br />

Aufgrund der vertieften Lage zur westlichen Bahntrasse und der Straße, der Unzugänglichkeit der<br />

anschließenden Flächen des Gewerbegebietes, sowie der starken Verbuschung entlang der Böschungen<br />

spielt das Gebiet in der Wahrnehmung der Landschaft kaum eine Rolle. Die fehlende<br />

Durchwegung macht es auch für die landschaftsbezogene Erholung unzweckmäßig.<br />

Das Areal weist heute eine reiche Biotopstruktur auf, die einerseits auf die Garten- und Obstbewirtschaftung<br />

zurückgeht andererseits durch die jahrzehntelang abnehmende Nutzungsintensität zur<br />

Verbuschung und einem größeren Totholzanteil geführt hat. Teile dieser Strukturen liegen auch auf<br />

den Böschungsbereichen der Bahntrassen.<br />

Aufgrund des geotechnischen Gutachtens des Büros Geo-Consult GmbH, Büdingen vom<br />

23.06.2008 liegen keine Hinweise auf wesentliche Ablagerungen oder Abgrabungen vor. Lediglich<br />

die heutige Zufahrt stellt eine größere Aufschüttung dar, die Ziegel-, Keramik, Schlacke- und Metallreste<br />

enthält. Vor Beseitigung sind diese noch abfalltechnisch zu untersuchen.<br />

Offene Gewässer sind nicht vorhanden. Im Gelände befinden sich zwei Grundwasserbeobachtungsbrunnen,<br />

die jedoch verlegt werden können. Das Gebiet liegt auch nicht in einem Wasserschutzgebiet.<br />

Durch die Lage zwischen den Bahntrassen und der überörtlichen, stark belasteten Straße sowie die<br />

Nähe zu den gewerblichen Anlagen der Fa. Rühl ist die Fläche insoweit belastet, dass sie als Wohnund<br />

Erholungsraum ungeeignet ist. Da die gewerblichen Anlagen aufgrund ihrer unmittelbaren<br />

Nachbarschaft zu Wohngebieten bereits strengen Auflagen und Kontrollen unterliegen, wird jedoch<br />

kein Bedarf für Untersuchungen und Festsetzungen zur hier geplanten ebenfalls gewerblichen<br />

Nutzung gesehen.<br />

5.1 Verkehrslärm<br />

Die folgenden Darstellungen sind den flächendeckenden Schallimmissionsplänen für <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

aus dem Jahr 2001 entnommen, denen bereits die Prognose des Verkehrs mit der Entlastungsstraße<br />

zugrunde lagen, die hinsichtlich der Querschnittsbelastung auf der Färberstraße den heutigen<br />

Berechnungen entsprechen. Da es sich bei dem Bauhof fast ausschließlich um eine Tagesnutzung<br />

handelt ist diese auch maßgeblich.<br />

Für die Planung maßgeblich sind die schalltechnischen Orientierungswerte für die angemessene<br />

Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung nach Beiblatt 1 zu DIN<br />

18005 Teil l. Empfohlen wird für Gewerbegebiete (GE) die Unterschreitung eines Tageswert von 65<br />

dB(A). Dies kann auch im Randbereich zur Färberstraße gewährleistet werden. Besondere Vorkehrungen<br />

sind nicht erforderlich.


Abbildung 6; Schienenverkehr<br />

6 Planung<br />

Seite 8<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

Abbildung 7; Straßenverkehr<br />

6.1 Bebauung<br />

Vorgesehen ist zunächst der Bau einer Fahrzeughalle sowie eines Werkstatt und Bürogebäudes.<br />

Der größte Teil des Geländes wird für eine vielfältigen Zwecken dienende Hoffläche benötigt, die<br />

ergänzt wird durch einige Lagerbereiche und die notwendigen Stellplätze. Da das Grundstück langfristig<br />

als Standort der <strong>Stadt</strong>werke dienen und somit auch sich verändernden Anforderungen gerecht<br />

werden soll, wird auf eine differenzierende Ausweisung der Grundstücksflächen verzichtet, lediglich<br />

durch Baugrenzen ein definierter Abstand zu den angrenzenden Schienen- und Straßenflächen<br />

gesichert.<br />

6.2 Verkehrliche Erschließung<br />

Das Plangebiet liegt an der Färberstraße, frühere L 3415, die seit dem 01.07.2008 in der Baulast<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> liegt. Sie stellt den wichtigsten Zubringer zwischen den <strong>Stadt</strong>teilen <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

und dem Norden Köpperns zur Entlastungsstraße und somit überörtlichen Verkehr dar. Die<br />

von der Färberstraße aus erfolgende Erschließung des Plangebietes bringt somit eine gute Erreichbarkeit<br />

von und zu allen <strong>Stadt</strong>gebieten mit sich.<br />

Auf der Grundlage aktueller Verkehrsuntersuchungen wurden die Machbarkeit und der notwendige<br />

Ausbau der Erschließung geprüft.<br />

Aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten zum Ausbau der Färberstraße mit dem Bahnübergang<br />

können die Verkehrsbelastungen in Höhe des Bahnübergangs entnommen werden. Die Analysebelastung<br />

für die abendliche Spitzenstunde beträgt ca. 810 Kfz/h, für das Prognosejahr 2015 werden<br />

voraussichtlich 960 Kfz/h zu erwarten sein. Die Analyse der Fahrten der Beschäftigten, der Dienstfahrten<br />

und Anliefervorgänge kommt zu einer Prognose von 32 Fahrten jeweils als Quell- und Zielverkehr<br />

in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden.<br />

Auch wenn aufgrund der geringen Anzahl der Linkseinbieger dies nicht unbedingt notwendig ist,<br />

wird aus Verkehrssicherheitsgründen ein Aufstellbereich eingerichtet. Dadurch werden Verkehrsbehinderungen<br />

des fließenden Verkehrs im Bereich der Färberstraße vermieden. Um weiterhin die


Seite 9<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

Auswirkungen der geplanten Zufahrt auf den beschrankten Bahnübergang zu vermeiden, wurde die<br />

Zufahrt zum geplanten Bauhof etwa in der Mitte des Grundstückes angeordnet. Der Aufstellbereich<br />

schließt sich unmittelbar an die Baumaßnahme „Umgestaltung der Färberstraße“ und dem dort<br />

geplanten Fahrbahnteiler an. Das Brückenbauwerk östlich des Gleisdreieckes wird nicht tangiert.<br />

Die erforderliche Breite des Aufstellbereiches beträgt 5,50 m und die Verziehungslänge 55 m.<br />

6.3 Freiflächen, Begrünung<br />

Aufgrund der Regelungen der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) können bei der festgesetzten<br />

Grundflächenzahl bis zu 75% der Grundstücksfläche durch die Bebauung einschließlich der Hofund<br />

Lagerflächen, Garagen und Stellplätze, Nebenanlagen und unterirdische bauliche Anlagen<br />

genutzt werden. Bei den restlichen Flächen soll die natürliche Funktion des Bodens erhalten werden.<br />

§ 8 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung regelt für die Grundstücksfreiflächen, dass die nicht<br />

überbauten Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen<br />

und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung<br />

benötigt werden. Auf weitergehende Festsetzungen im Bebauungsplan wird verzichtet.<br />

6.4 Festsetzungen<br />

6.4.1 Art der Nutzung<br />

Die Art der zulässigen Nutzung wird als Gewerbefläche gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauN-<br />

VO) festgesetzt. Durch textliche Festsetzung sind die gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein<br />

zulässigen Geschäftsgebäude (Einzelhandelsbetriebe) generell unzulässig, um negative Auswirkungen<br />

auf die zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden.<br />

Ebenfalls durch textliche Festsetzung sind die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO ausnahmsweise<br />

zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten<br />

nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Diese Nutzungen sind aufgrund der isolierten<br />

Lage des Geländes, der erhöhten Anforderungen an die verkehrliche Erschließung und den Immissionsschutz<br />

hier nicht standortgerecht.<br />

6.4.2 Maß der Nutzung und Überbauung<br />

Das Maß der zulässigen Nutzung wird mit einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Dieses lässt genügend<br />

Spielraum für weitere Entwicklung gegenüber der jetzigen Bebauungsabsicht mit einer BGF von<br />

rund 4.000 m².<br />

Das Maß der Überbauung wird mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Auch dieses wird durch die aktuelle<br />

Bauplanung nicht ausgeschöpft auch hinsichtlich der Regelungen, die unter 6.4 für die Grünflächen<br />

maßgeblich sind. Die überbaubaren Flächen werden zusätzlich durch eine Baugrenze beschränkt,<br />

die gleichzeitig einen Schutz für die Nachbargrundstücke darstellen.<br />

Es sind max. 3 Vollgeschosse zulässig. Dies ist ausreichend sowohl für das Werkstatt-/Bürogebäude,<br />

das in einem 3. Geschoß noch Archivräume aufnehmen soll als auch die überhohen Fahrzeughallen.<br />

Eine wesentliche Vergrößerung der Büroflächen mit einhergehendem Verkehr durch<br />

Beschäftigte und Besucher soll wegen der Lage und der beschränkten Leistungsfähigkeit der Erschließung<br />

nicht stattfinden.<br />

6.4.3 Straßenverkehrsfläche<br />

Zur langfristigen Sicherung des Verkehrs und der Erschließung wird dem Bebauungsplan ein Ausbauzustand<br />

der Färberstraße zugrunde gelegt, der Fahrbahnbreiten von 3,50 m im Regelquerschnitt,<br />

von 5,50 m im Aufweitungsbereich, sowie einen Fahrbahnteiler in Höhe des Bahnübergangs<br />

aufweist. Beidseitig wird die Straße durch kombinierte Geh- und Radwege von 2,50 m und Sicherheitsstreifen<br />

von 1 m ergänzt. Der größte Teil dieser Verkehrsanlage kann auf dem vorhandenen<br />

Verkehrsflächenflurstück 53/14 untergebracht werden. Lediglich zum Bahnübergang hin wird ein


Seite 10<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

Begründung<br />

zusätzlicher Streifen von ca. 2 m Breite benötigt. Die erforderlichen Böschungsflächen kommen im<br />

Baugrundstück zu liegen. Aufgrund der Tatsache, dass das Brückenbauwerk im östlichen Anschluss<br />

keine verfügbare Breite besitzt, um die Geh- und Radwege fortzusetzen, ist vorerst der Bau des<br />

südlichen Geh- und Radweges nicht vorgesehen. Ein Zeitpunkt für einen Um- oder Neubau der<br />

Brücke ist nicht absehbar.<br />

6.4.4 Einfahrtsbereiche<br />

Zur Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrsflusses insbesondere im Bereich des höhengleichen<br />

Bahnübergangs und Beschränkung auf eine Zufahrt mit eigener Aufweitung für Linksabbieger wird<br />

der Zufahrtsbereich beschränkt und an anderen Stellen untersagt.<br />

7 Abwägung<br />

7.1 Private Belange<br />

Soweit die Flächen noch nicht im Besitz der <strong>Stadt</strong> sind, liegen die Kaufverträge bereits vor und<br />

werden kurzfristig wirksam.<br />

Die Nachbargrundstücke sind im Besitz der Baulastträger der Schienentrassen: Deutsche Bundesbahn<br />

und Verkehrsverband Hochtaunus. Deren Grundstücke und Nutzungen werden nicht berührt.<br />

Durch zusätzliche, durch die Baugrenzen gesicherte Abstandflächen werden die nachbarrechtlichen<br />

und betrieblichen Belange der Schienenbaulastträger berücksichtigt.<br />

7.2 Öffentliche Belange<br />

Im Vordergrund steht die Forderung des § 1a BauGB, dass mit Grund und Boden sparsam und<br />

schonend umgegangen werden soll. Statt neue Baugebiete aus landwirtschaftlichen Flächen zu<br />

schaffen wird hier zunächst eine ungenutzte Innenbereichsfläche mobilisiert, die nicht geeignet ist,<br />

Wohn- und andere Aufenthaltsnutzungen aufzunehmen. Aufgrund dieser über den Planbereich<br />

hinausgehenden Betrachtung kommt daher die vorliegende Planung den gesetzlichen Forderungen<br />

nach.<br />

Hierbei wird nicht übersehen, dass die vorhandene hohe biologische Wertigkeit des Areals nicht<br />

erhalten werden kann. Bei einer Grundstücksgröße von knapp 9.000 m² und einem zusammenhängenden<br />

Nutzflächenbedarf von ca. 6.000 m² sowie dem unvorteilhaften Zuschnitt der Grundstücksfläche<br />

können nur geringe Grünbestände erhalten und mit neuen Pflanzungen ergänzt werden. Dies<br />

ist jedoch bei Baugrundstücken im Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB, die erstmalig bebaut<br />

werden, naturgegeben. Vorhaben des Innenbereichs sind daher auch nicht den Eingriffsregelungen<br />

des Naturschutzrechts unterworfen.<br />

Der Bebauungsplan ergänzt und beschränkt die nach § 34 BauGB zulässige Entwicklung und regelt<br />

ausreichend seine städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Das Gelände wird einer standortgerechten<br />

Nutzung zugeführt mit Rücksicht auf die verkehrlichen Belange und angrenzenden Nutzungen,<br />

so dass keine bodenrechtliche Spannungen ausgelöst werden.<br />

Die Art der Nutzung mit nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben im Sinne des § 8 BauNVO<br />

und die tatsächlichen Abstände zu den nächst gelegenen Mischgebieten gewährleistet für diese<br />

hinreichenden Immissionsschutz.


Seite 11<br />

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 "Gleisdreieck Färberstraße"<br />

8 Rechtsgrundlagen<br />

Begründung<br />

1. Baugesetzbuch (BauGB)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414); zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) m.W.v. 1.1.2007<br />

2. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)<br />

in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />

3. Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.1.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 22.4.1993 (BGBl. I S. 466) m.W.v. 1.5.1993<br />

4. Hessische Bauordnung (HBO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert<br />

durch Zweites Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung vom 28. September<br />

2005 (GVBl. I S. 662)<br />

5. Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert<br />

durch Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S.<br />

674)<br />

6. Hessisches Straßengesetz<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes und zur Neuordnung von<br />

Behörden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung vom 29. März 2007 (GVBl. I<br />

S. 250)<br />

7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom<br />

9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833)<br />

8. Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619)


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 1<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

1 Abwasserverband Oberes Erlenbachtal , Schreiben vom<br />

15.07.2008<br />

da in dem o. a. B-Plan keinerlei Angaben zur Abwasserentsorgung<br />

enthalten sind, fällt uns eine diesbezügliche Stellungnahme schwer.<br />

Die in Punkt 6.3 der Begründung zu den Freiflächen und der Begrünung<br />

gemachte Aussage, „dass nicht überbaute Flächen wasserdurchlässig<br />

zu belassen oder herzustellen sind", können wir nur begrüßen.<br />

Für auf Dach- bzw. befestigten Flächen anfallendes Oberflächenwasser<br />

sollten ähnliche die Kanalisation nicht belastende Wege gewählt<br />

werden.<br />

9 DB Service Immobilien GmbH , Schreiben vom 10.07.2008<br />

gegen den geplanten Bebauungsplan bestehen bei Beachtung und<br />

Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Hinweise aus Sicht<br />

der DB AG keine Bedenken.<br />

Die Flächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu unserer Oberleitungsanlage.<br />

Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die Gefahren<br />

durch die 15000 V Spannung der Oberleitung hin und die hiergegen<br />

einzuhaltenden einschlägigen Bestimmungen.<br />

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen<br />

entstehen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Er-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Berücksichtigung der angesprochenen technischen Fragen erfolgt<br />

im Baugenehmigungsverfahren. Die Hinweise wurden dem Vorhabenträger<br />

zur Kenntnis gegeben


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 2<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

schütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). In unmittelbarer Nähe<br />

unserer elektrifizierten Bahnstrecke ist mit der Beeinflussung von<br />

Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf<br />

magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Während<br />

der Baumaßnahmen auf dem Gleiskörper wird z. B. mit Gleisbaumaschinen<br />

gearbeitet. Hier werden zur Warnung des Personals gegen<br />

die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner<br />

benutzt. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen<br />

können gegen die Deutsche Bahn AG weder vom Antragsteller<br />

noch dessen Rechtsnachfolger geltend gemacht werden,<br />

da die Bahnlinie planfestgestellt ist. Es obliegt den Anliegern, für<br />

Schutzmaßnahmen zu sorgen.<br />

Durch die Festsetzung des Bebauungsplanes dürfen die Sicherheit<br />

und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden<br />

Bahnstrecke nicht gefährdet werden.<br />

Wir bitten, uns im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren entsprechend<br />

zu beteiligen.<br />

11 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH , Schreiben vom<br />

28.07.2008<br />

zur Versorgung der neu zu errichtenden Gebäude wird ein Anschluss<br />

an das vorhandene Telekommunikationsnetz erforderlich.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie<br />

die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 3<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Sie uns den Beginn<br />

und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen so früh wie möglich,<br />

mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich bekannt geben.<br />

Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen<br />

Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes<br />

nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung<br />

möglich ist.<br />

Wir möchten Sie bereits jetzt in der Planungsphase bitten, dies zu<br />

berücksichtigen und entsprechende Bauzeitenfenster einzukalkulieren,<br />

damit die erforderlichen Arbeiten von der Deutschen Telekom<br />

bzw. durch die Deutschen Telekom<br />

12 E.ON Kraftwerke GmbH Immobilien , Schreiben vom<br />

14.07.2008<br />

zu dem obigen Planentwurfhaben wir keine Anregungen vorzutragen.<br />

23 Unitymedia Hesen GmbH & Co. KG , Schreiben vom<br />

14.07.2008<br />

von unserer Seite aus bestehen keine Anregungen bzw. Bedenken<br />

gegen den o. g. Bebauungsplan.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Uni-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 4<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

tymedia GmbH & Co KG, welche von Baumaßnahmen berührt<br />

werden.<br />

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

25 Der Landrat des Hochtaunuskreises , Steuerungsberatung ,<br />

Schreiben vom 04.08.2008<br />

zu dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes wird seitens des<br />

Kreisausschusses des Hochtaunuskreises folgende Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind aus Sicht<br />

des Fachbereichs Bauaufsicht Bedenken anzumerken, ob die<br />

materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das vereinfachte<br />

Verfahren nach § 13 BauGB vorliegen. Die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren ist gemäß § 13<br />

(1) BauGB nur in Gebieten nach § 34 BauGB zulässig. Die<br />

Einschätzung, dass das Gebiet innerhalb eines im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils liegt, wird nicht geteilt. Durch die<br />

deutliche Zäsur der Bahntrassen kann der Zusammenhang<br />

nicht hergestellt werden. Vielmehr wird das Gebiet dem angrenzenden<br />

Außenbereich zugerechnet.<br />

Die Tatsache, dass das Plangebiet von 2 Bahnlinien begrenzt<br />

wird, führt nicht automatisch zu der Annahme, dass es damit im<br />

Außenbereich liegen müsse. Sowohl nordwestlich, als auch<br />

südöstlich des Plangebietes setzt sich die innerörtliche Bebauung<br />

fort. Hierbei handelt es sich um keine Streubebauung etwa<br />

in Form einer Splittersiedlung, sondern um eine typische innerstädtische<br />

Bebauung. Die Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs<br />

wird in diesem Siedlungsbereich vielmehr durch die<br />

Färberstraße (frühere L 3415) und dem Waldrand definiert.<br />

Alleine die Tatsache, dass diese Fläche derzeit unbebaut ist,<br />

kann kein Kriterium für die Zuordnung zum Außenbereich sein.<br />

Nach objektiver Beurteilung lässt sich nämlich feststellen, dass<br />

– wenn das Grundstück bebaut wäre – für den unabhängigen<br />

Betrachter kein Zweifel aufkommen würde, dass es sich um eine<br />

innerörtliche Bebauung handele. Würde die Argumentation<br />

der Bauaufsichtsbehörde zutreffen, müsste diese Bebauung<br />

dann als der näheren Umgebung, nämlich der unbebauten Natur,<br />

„wesensfremd“ empfunden werden. Alleine daran fehlt es.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 5<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

Der Planbereich ist nach den Gegebenheiten vielmehr einem<br />

Ortsteil zuzurechnen und besitzt kein „Eigenleben“, wie es die<br />

Stellungnahme des Hochtaunuskreises vermuten lässt. Denn<br />

die Fläche lässt den Bebauungszusammenhang nicht enden,<br />

wie es z.B. bei dem letzten Haus einer Ortsausfallstraße der<br />

Fall sein kann und unterbricht ihn eher in Form einer „Baulücke“,<br />

als dass man an seinem Beginn das Gefühl haben könnte,<br />

„einen Ortsteil zu verlassen“.<br />

Ob eine (maßgebliche) Unterbrechung des Zusammenhanges<br />

vorliegt oder nicht, lässt sich dabei nicht unter Anwendung von<br />

geographisch-mathematischen Maßstäben bestimmen (hier:<br />

Lage zwischen 2 Bahntrassen). Zur Beurteilung bedarf es vielmehr<br />

„einer echten Wertung und Bewertung des konkreten<br />

Sachverhalts“ (BVerwG IV C 94.66, Urt. v. 6.12.1967 und<br />

BVerwG IV C 2.66, Urt. v. 6.11.1968). Die Fortsetzung des im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteiles links und rechts der Planfläche<br />

ist zu deutlich ausgeprägt, als dass man sie daraus in<br />

Form einer Außenbereichsfläche „ausgliedern“ könnte.<br />

Nicht zuletzt wegen Einbeziehung in den neu entstehenden<br />

<strong>Stadt</strong>teil „Schäferborn“, „Houiller Platz“ und „Am Römerhof“<br />

wurde die Planfläche zum Bestandteil des städtebaulichen<br />

Entwicklungsbereiches erklärt (Rechtsverordnung von 1974),<br />

so dass auch nach dem Planungswillen der Gemeinde nie die<br />

(spätere – und jetzt realisierte) Innenbereichslage in Frage gestellt<br />

wurde.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 6<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

Seitens des Fachbereichs Leitstelle Umwelt wird wie folgt<br />

Stellung genommen: Das Plangebiet zeigt insbesondere im<br />

nördlichen Bereich Biotoptypen, die sich über mehrere Jahrzehnte<br />

ausgebildet haben. Der größte Flächenanteil wird hierbei<br />

von dem südlich der Färberstraße gelegenen Mischwaldbestand<br />

mit einer Oberhöhe von 11 bis 17 m mit ca. 1700 qm<br />

eingenommen. Auf den angrenzenden ca. 600 qm schließt<br />

sich eine feldgehölzartige Sukzessionbestockung an.<br />

Die im Landschaftsplan dargestellte Streuobstnutzung mit ca.<br />

1200 qm ist noch an 6 älteren Obsthochstämmen zu erkennen,<br />

die aufgrund von zahlreichen Baumhöhlen eine bedeutende<br />

Funktion für höhlenbrütende, heimische Vogelarten haben.<br />

Kennzeichnend für den gesamten Geltungsbereich ist des Weiteren<br />

die geschlossene Weißdornhecke entlang beider Bahnstrecken.<br />

Fazit:<br />

Die Einschätzung dass das Gebiet als dem Innenbereich zugehörig<br />

angesehen werden kann wird nicht geteilt. Aufgrund der klaren<br />

Trennung zur angrenzenden Bebauung durch die beiden<br />

Der Fachbereich des Landrates des Hochtaunuskreises für den<br />

ländlichen Raum stellt ebenfalls fest, dass es der Planbereich<br />

innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Bereiches im<br />

Sinne des § 34 BauGB handelt.<br />

Wegen der Innenbereichslage i.S.d § 34 BauGB ist daher das<br />

Planverfahren nach § 13 BauGB zulässig und soll nicht verlassen<br />

werden. Insofern wird der Auffassung der Bauaufsichtsbehörde<br />

des Hochtaunuskreises nicht gefolgt.<br />

Wie oben dargelegt, wird die Einschätzung, dass es sich baurechtlich<br />

um ein Außenbereichsgrundstück handelt nicht geteilt.<br />

Für Innenbereichsgrundstücke finden die gesetzlichen Regelungen<br />

für die Kompensation von Eingriffen keine Anwendung.<br />

Auch Obstbaumbestände sind im Innenbereich nicht geschützt.<br />

Den Einwendungen wird nicht gefolgt.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 7<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

Bahnlinien muss der Bereich als dem Außenbereich zugehörig<br />

behandelt werden. Wir verweisen hier auch auf die Einschätzung<br />

in der Stellungnahme der Bauaufsicht.<br />

Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Negativwirkung auf<br />

das Landschaftsbild und die Ortsrandgestaltung sowie des Verlustes<br />

des Lärm- und Sichtschutzes zu der nach Süden hin angrenzenden<br />

Wohnbebauung in Verbindung mit dem großen Verlust<br />

an vorhandenen Grünbeständen wird von der Realisierung<br />

der Planungen abgeraten. Das Plangebiet sollte als Biotopverbundfläche<br />

entwickelt und vor Eingriffen geschützt werden.<br />

In dem Bebauungsplanentwurf werden wasserwirtschaftliche Belange<br />

(z.B. Lage im Wasserschutzgebiet, Verwertung und Versickerung<br />

von Niederschlagswasser gemäß § 42 Hess. Wassergesetz,<br />

etc.) nicht ausreichend berücksichtigt. Von Seiten des<br />

Fachbereiches Wasser- und Bodenschutz kann daher in wasserwirtschaftlicher<br />

Hinsicht keine endgültige Stellungnahme abgegeben<br />

werden.<br />

Wir verweisen diesbezüglich auf den Erlass vom 23.07.1997 (St.<br />

Anz. 25/1997 S. 1803) „Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher<br />

Belange in der Bauleitplanung und bei der Prüfung der Zulässigkeit<br />

von Vorhaben sowie Regelungen für die Prüfung und Zulassung<br />

von Maßnahmen nach wasserrechtlichen und baurechtlichen<br />

Vorschriften". Wasserwirtschaftlichen Belange sind grundsätzlich<br />

in den Bebauungsplan aufzunehmen.<br />

Das Plangebiet liegt nach den Auskünften des Kartenservers<br />

des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie in keinem<br />

Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. Da auch in der<br />

Stellungnahme keine konkreten Angaben gemacht werden, wird<br />

der Stellungnahme nicht gefolgt.<br />

Der allgemeine Boden- und Wasserschutz wird durch die bauplanungsrechtlichen<br />

Festsetzungen (Maß der Überbauung,<br />

baugrenzen) ausreichend berücksichtigt. In Bezug auf wasserwirtschaftliche<br />

Maßnahmen, die beim Bauvorhaben berücksichtigt<br />

werden können (Zisternen u.a.), besteht ausreichend Gelegenheit<br />

im Baugenehmigungsverfahren hierauf einzugehen.<br />

Den Einwendungen wird nicht gefolgt.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 8<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

Zur Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere<br />

für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr<br />

zur Rettung und Brandbekämpfung, sind seitens des Fachbereiches<br />

Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

folgende Forderungen zu erfüllen:<br />

1. Öffentliche Verkehrsflächen<br />

Öffentlichen Verkehrsflächen sind so herzustellen, dass sie von<br />

Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10t und einem<br />

zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16t befahren werden können.<br />

Die Fahrbahnbreite muss auch in Kurvenbereichen eine ungehinderte<br />

Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge erlauben. Hinsichtlich<br />

der Fahrbahnmaße sind mindestens die Fahrbahnbreiten<br />

gemäß Abschnitt 1 und 2 der Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr"<br />

[2] zu gewährleisten.<br />

Werden im beplanten Gebiet Gebäudehöhen zugelassen die<br />

nach § 13 Absatz 3 HBO [1] den Einsatz von Drehleitern zur<br />

Menschenrettung erforderlich machen, ist zu prüfen, ob Fahrbahnen<br />

gegebenenfalls als Aufstellfläche dienen. Sie dürfen<br />

dann eine nutzbare Breite von 5:50 m nicht unterschreiten und<br />

nicht mehr als 5 v. H. geneigt sein.<br />

Am Ende von Stichstraßen sind Wendebereiche vorzusehen.<br />

2. Zugänge und Zufahrten auf Grundstücken<br />

Von öffentlichen Verkehrsflächen sind insbesondere für die Feu-<br />

Die bauordnungsrechtlichen Belange des Brandschutz, Rettungsdienste<br />

und Katastrophenschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 9<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

erwehr Zu- und Durchgänge oder gegebenenfalls Zu-/ Durchfahrten<br />

zu Gebäuden und Flächen, gemäß den Anforderungen des §<br />

5 HBO [1] und der Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr 1 [2] herzustellen.<br />

Dem ist bereits bei der Grundstücks- wie Straßenraumgestaltung<br />

im Bebauungsplan Rechnung zu tragen.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung ist gemäß § 3 und § 45 HBKG [3]<br />

nach den Anforderungen des Arbeitsblattes W 405 der Deutschen<br />

Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. [4] sicherzustellen.<br />

In der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan werden folgende,<br />

für die Löschwasserbemessung relevante Kennwerte benannt:<br />

• Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet<br />

• Maximal zulässige Vollgeschosse: III<br />

• Geschossflächenzahl (GFZ): 1,0<br />

Im Bebauungsplanbereich befinden sich keine Bestandsbauten,<br />

so dass für Neubauten die Einhaltung der HBO [1] hinsichtlich<br />

Abstandsflächen oder der Errichtung von Brandwänden, somit<br />

eine kleine Brandausbreitungsgefahr im Sinne des Arbeitsblattes<br />

W 405 zu erwarten ist.<br />

Abgeleitet aus Tabelle 1 des Arbeitsblattes müssen dahingehend<br />

im Löschbereich insgesamt mindestens 96 m³/h (1600 l/min)<br />

Wasser über 2 Stunden für die Brandbekämpfung zur Verfügung


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 10<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

stehen. Der Abstand zwischen den Löschwasserentnahmestellen/<br />

Hydranten eines Straßenzuges oder zwischen dem letzten<br />

Gebäude eines Stichweges und der nächstgelegenen Wasserentnahmestelle<br />

darf 120 m nicht überschreiten. In Kreuzungsbereichen<br />

sind immer Wasserentnahmestellen vorzusehen. Für die<br />

Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Wassernetz sind<br />

vorzugsweise Überflurhydranten vorzusehen. Sollen Unterflurhydranten<br />

installiert werden, so sind diese primär im Gehwegbereich,<br />

sonst im freien (mittigen) Fahrbahnbereich, keinesfalls jedoch<br />

innerhalb von Halte- oder Parkflächen zu positionieren.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nach Abschnitt 8<br />

des Arbeitsblattes W 405 [4], bei Fehlen eines entsprechend leistungsfähigen<br />

Wasserversorgungsnetzes, den erforderlichen<br />

Löschwasserbedarf für den Grundschutz im betrachteten Gebiet<br />

durch andere Maßnahmen wie z. B.<br />

• die Errichtung stationärer Löschwasserbehälter, Löschteiche<br />

etc. und/ oder<br />

• den Einsatz von Tanklöschfahrzeugen, verbunden mit der<br />

Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen<br />

abdecken kann.<br />

Entsprechende Feuerwehreinsatzpläne müssen die zur Wasserförderung<br />

erforderliche Alarmierung und Einsatztaktik unter Berücksichtigung<br />

der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr<br />

festschreiben und sind dem Fachbereich Brandschutz, Ret-


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 11<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

tungsdienst, Katastrophenschutz zur Abstimmung und Freigabe<br />

vorzulegen.<br />

Zusätzliche Löschwasserkapazitäten für den Objektschutz werden<br />

im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren festgelegt<br />

26 Der Landrat des Hochtaunuskreises , Fachbereich Ländlicher<br />

Raum , Schreiben vom 16.07.2008<br />

vom Amt für den ländlichen Raum Bad Homburg werden die öffentlichen<br />

Belange der Landwirtschaft/Feldflur vertreten. Hierin sind<br />

Aufgaben der Landschaftspflege enthalten. Des Weiteren werden<br />

die öffentlichen Belange des Forstes wahrgenommen.<br />

Bei dem von dem Bebauungsplan erfassten Gebiet handelt es sich<br />

um eine momentan überwiegend brach liegende Fläche am Ortsrand<br />

von <strong>Friedrichsdorf</strong>, die durch zwei Bahntrassen sowie die Färberstraße<br />

im Norden begrenzt wird.<br />

Der südliche Bereich des Grundstückes dient einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb als Abstellfläche, wobei sich ausschließlich Altgeräte<br />

sowie Unrat auf der Fläche befinden. Im nördlichen Bereich ist ein<br />

als Grabeland genutzter Kleingarten zu finden sowie eine Streuobstfläche<br />

vorhanden.<br />

Aufgrund der Lage des Grundstückes zwischen angrenzender gewerblicher<br />

Nutzung und Wohnbebauung ist das Gebiet als inner-<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 12<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu bezeichnen und<br />

unterliegt aufgrund eines bisher nicht vorhandenen Bebauungsplans<br />

dem § 34 (1) BauGB.<br />

Vorhaben des Innenbereichs unterliegen nicht der Eingriffsregelung,<br />

so dass Kompensationsmaßnahmen trotz des erheblichen zu<br />

erwartenden Eingriffs in bestehende Biotopstrukturen nicht erforderlich<br />

werden.<br />

Aus Sicht der öffentlichen Belange der Landwirtschaft werden keine<br />

Bedenken / Anregungen zu der vorliegenden Planung vorgetragen.<br />

34 Mainova AG , Schreiben vom 17.07.2008<br />

gegen den o.g. BP erheben wir keine Einwände. Bei dem Wunsch<br />

den Betriebshof mit Erdgas zu erschließen wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Litz (Telefon 069/213-26259).<br />

37 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />

vom<br />

gegen den Bebauungsplan-Entwurf bestehen seitens des Planungsverbandes<br />

Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main keine grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

In der Begründung wird die Aussage „Grünfläche Parkanlagen und


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 13<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes jedoch - nicht wie in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt „Grünfläche Parkanlagen<br />

und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ sondern<br />

„Grünfläche (ohne Symbol) – Verkehrsgrün“ dar. Der Bebauungsplan-Entwurf<br />

setzt davon abweichend „Gewerbegebiet“ fest zugunsten<br />

der Verlagerung des städtischen Bauhofes.<br />

Im Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplanes<br />

ist die Fläche als „Gemischte Baufläche“ dargestellt,<br />

an die westlich „Gewerbliche Baufläche“ und östlich „Gemischte Baufläche“<br />

angrenzt. Die geplante Nutzung steht somit der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen. Eine Anpassung der<br />

Darstellung im RegFNP in „Gewerbliche Baufläche“ kann im weiteren<br />

Verfahren erfolgen.<br />

Da der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

entwickelt ist, sollte er dem Regierungspräsidium zur Genehmigung<br />

vorgelegt werden.<br />

Im Plangebiet liegt eine im Landschaftsplan (UVF 2000) als "Fläche<br />

für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers<br />

und Übernahme aus Planentwürfen" gekennzeichnete<br />

Fläche. Wir regen an, in der Begründung zum Bebauungsplan<br />

darzulegen, ob eine Umsetzung dieser Ausgleichsfläche bereits<br />

erfolgt und ggf. ein Ersatz hierfür erforderlich ist, sowie die<br />

Aussagen zur FNP-Darstellung zu korrigieren.<br />

sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ in „Grünfläche – Verkehrsgrün“<br />

geändert.<br />

Der beschlossene Bebauungsplan wird dem Regierungspräsidium<br />

zur Genehmigung vorgelegt<br />

Die vorgeschlagene Maßnahme wurde nicht umgesetzt, daher ergibt<br />

sich auch kein Bedarf des Ersatzes.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 14<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

45 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong> , Schreiben vom 11.07.2008<br />

der o. g. Entwurf berücksichtigt im ausreichendem Maß die Bedürfnisse<br />

der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Friedrichsdorf</strong>.<br />

Weitere Einwendungen und Anregungen ergeben sich nicht.<br />

46 Süwag GmbH , Schreiben vom21.07.2008<br />

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 08.07.2008 und die übermittelten<br />

Planunterlagen und nehmen zu dem betreffenden<br />

Bebauungsplan wie folgt Stellung:<br />

Gegen Ihre Projektierung haben wir nichts vorzubringen, wenn<br />

unsere bestehenden oder geplanten Anlagen bei der weiteren<br />

Bearbeitung des Vorganges Berücksichtigung finden.<br />

Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie kann<br />

als gesichert angesehen werden.<br />

Durch Erweiterung der vorhandenen Versorgungsanlagen entlang<br />

der Färberstraße kann ein den Anforderungen entsprechendes<br />

Versorgungsnetz aufgebaut werden.<br />

Je nach Leistungsbedarf ist es eventuell erforderlich, eine Transformatorenstation<br />

zu errichten.<br />

Genauere Angaben hierzu können wir erst dann treffen, wenn uns<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise wurden dem<br />

Vorhabenträger zur Kenntnis gegeben.


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 15<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

exakte Werte für den Leistungsbedarf vorliegen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen<br />

und Verbindungswegen der notwendige Raum für die Einbringung<br />

der Versorgungskabel und der Straßenbeleuchtungsstützpunkte<br />

mit Betonfundamenten nach DIN 1998 bereitzustellen<br />

ist.<br />

Sofern öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen im Plangebiet errichtet<br />

oder verändert werden sollen, bitten wir Sie, sich mit unserem<br />

Fachplaner in Verbindung zu setzen, so dass wir Ihnen hierzu<br />

rechtzeitig ein Angebot vorlegen können. Planungen für Baumstandorte<br />

bezüglich Anordnung und Baumarten sind mit den Erfordernissen<br />

für die Planung und Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen<br />

abzustimmen.<br />

Bei Baumbepflanzungen im Bereich unserer vorhandenen beziehungsweise<br />

geplanten<br />

Versorgungsanlagen muss der Abstand zwischen Baum und Kabel<br />

2,50 m betragen.<br />

Bei geringeren Abständen sind die Bäume zum Schutz unserer<br />

Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre<br />

einzupflanzen, wobei die Unterkante der Schutzrohre bis auf die<br />

Verlegetiefe der Versorgungsleitungen reichen<br />

muss. Bei dieser Schutzmaßnahme kann der Abstand zwischen<br />

Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert


Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 16<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

werden.<br />

In jedem Falle sind Pflanzungsmaßnahmen im Bereich unserer<br />

Versorgungsanlagen im Voraus mit uns abzustimmen.<br />

Um Unfälle oder eine Gefährdung der Energieversorgungsanlagen<br />

auszuschließen, ist allen mit Erd- und Straßenbauarbeiten in der<br />

Nähe unserer Leitungstrassen beauftragten Firmen zwingend zur<br />

Auflage zu machen, vor Beginn der Arbeiten die nach dem neuesten<br />

Stand fortgeführten Bestandspläne bei uns einzusehen.<br />

Zur Ausarbeitung des Versorgungsprojektes benötigen wir nach<br />

Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine Ablichtung des Bebauungsplanes<br />

in der endgültigen Form.<br />

Für eventuell noch anstehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit<br />

gerne zur Verfügung<br />

49 Wasserbeschaffungsverband Taunus , Schreiben vom<br />

17.07.2008<br />

im o.g. Bereich befinden sich keine Wassertransportleitungen des<br />

Wasserbeschaffungsverbandes Taunus. Es sind auch keine Maßnahmen<br />

geplant.<br />

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Anlage 4 zu DS-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

20 Landesamt für Denkmalpflege , Abt. Archäologie und Paläontologie<br />

, Schreiben vom 15.08.2008<br />

gegen den vorgesehenen Bebauungsplan werden von Seiten unseres<br />

Amtes keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht,<br />

Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellung im Text<br />

zur Zustimmung der Baugenehmigung aufzunehmen;<br />

„Wir weisen daraufhin, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler<br />

wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände,<br />

z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können.<br />

Diese sind nach § 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege<br />

Hessen, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem<br />

Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer<br />

Entscheidung zu schützen (§ 20, Abs. 3 HDSchG)."<br />

Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer Verzögerung der<br />

Bauarbeiten zu rechnen. Wir bitten, die mit den Erdarbeiten Betrauten<br />

entsprechend zu belehren.<br />

Die Abteilung für Bau- und Kunstdenkmalpflege unseres Amtes wird gegebenenfalls<br />

gesonderte Stellung nehmen.<br />

33 <strong>Stadt</strong> Rosbach v.d.Höhe, Schreiben vom 08.08.2008<br />

Aus unserer Sicht bestehen in den o. g. Angelegenheiten weder Anregungen<br />

noch Bedenken.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> 12.08.2008<br />

<strong>Stadt</strong>planungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg-<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.08.2008 9.<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 19.08.2008 3.<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

19.08.2008 4.<br />

Ortsbeirat <strong>Friedrichsdorf</strong> 20.08.2008 5.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung 28.08.2008 17.<br />

175/2008 1. Ergänzung (IX)<br />

Zustimmung<br />

(um mündl. Sachdarstellung ergänzt<br />

bzgl. Planungsverband)<br />

Original-Vorlage<br />

1. Ergänzung<br />

1. Ergänzung<br />

1. Ergänzung<br />

1. Ergänzung<br />

1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"<br />

a) Änderungsbeschluss<br />

b) Beschluss über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

c) Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:<br />

a) Der Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13<br />

BauGB für den Bereich der Gewerbegebietsausweisung insoweit geändert werden, dass die<br />

Zahl der zulässigen Vollgeschosse nördlich der Max-Planck-Straße auf 10, südlich und östlich<br />

dieser Straße auf 6 erhöht wird.<br />

b) Es wird festgestellt, dass innerhalb des Beteiligungszeitraumes weder von Bürgern noch von<br />

den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen zum o. g.<br />

Bebauungsplan eingegangen sind.<br />

c) Der entsprechend des Änderungsbeschlusses zu a) geänderte Bebauungsplan Nr. 501<br />

„Gewerbegebiet Mitte“, 1. Änderung, mit bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen<br />

Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügte<br />

Begründung wird als offizielle Begründung des Änderungsbebauungsplanes in diesen Beschluss<br />

einbezogen.


Drucksachennummer: 175/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreits wird gebeten.<br />

Hinsichtlich der Veranlassung und des Inhalts der Änderung der Bebauungsplanfestsetzungen<br />

wird auf den anliegenden Plan und die Begründung verwiesen.<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein. Es wurden<br />

12 betroffene Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die<br />

eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine für die Abwägung relevanten Bedenken oder<br />

Anregungen.<br />

Von Seiten des Hochtaunuskreises bestehen ebenfalls keine Bedenken. Seitens der Abteilung<br />

Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird jedoch nachdrücklich um die Beachtung<br />

der für den Brandschutz wichtigen bauordnungsrechlichen Vorschriften gebeten, die im Baugenehmigungsverfahren<br />

zu beachten sind. Ebenso wird auf eine ausreichende Dimensionierung<br />

der Löschwasserversorgung hingewiesen.<br />

Auch vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bestehen gegen den Bebauungsplan<br />

keine Bedenken.<br />

Allerdings wird angeregt,<br />

„das Landschaftsbild z.B. anhand des Leitfadens „Zusatzbewertung Landschaftsbild“ der Oberen<br />

Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der tatsächlich vorgesehen Gebäudehöhe<br />

detailliert zu betrachten. Gegebenenfalls sollten die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

um die sich daraus ergebenden Erkenntnisse ergänzt werden.“<br />

Dieser Anregung wird nicht gefolgt, da in der Begründung hierauf bereits eingegangen wird:<br />

„Eine solche Gebäudehöhe ist nur in Teilbereichen des Baugebiets städtebaulich vertretbar.<br />

Daher soll eine Zahl von 10 Vollgeschossen nur im nördlich der Max-Planck-Straße zulässig<br />

sein, so dass im Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild immer eine Abstufung zu benachbarten Baugebieten<br />

und der freien Landschaft gewährleistet ist. Unkritisch wird dies gesehen im Verhältnis<br />

zum anschließenden Spießwald, der durch einen hohen Laubwaldbewuchs in diesen Bereichen<br />

gekennzeichnet ist.“<br />

Eine zusätzliche, formalisierte Prüfung dieses Belangs ist nicht erforderlich.<br />

Anlage 1) Plandarstellung, verkleinert<br />

2) Begründung<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat


Anlage 1 zur Drucksache Nr. 175/2008 1. Ergänzung vom 05.08.2008


Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />

1. vereinfachte Änderung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Anlage 2 zur Drucksache Nr. 175/2008 1. Ergänzung vom 05.08.2008<br />

STADT FRIEDRICHSDORF<br />

Bebauungsplan Nr. 501<br />

„Gewerbegebiet Mitte“<br />

1. vereinfachte Änderung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Seite 1


Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />

1. vereinfachte Änderung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Seite 2<br />

Der zu ändernde Bebauungsplan:<br />

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mitte“ entstand 1977 (rechtswirksam geworden am<br />

16.06.1977) als Teil der Entwicklungsmaßnahme nach Städtebauförderungsgesetz in etwa zeitgleich<br />

mit dem ersten Wohnbaugebiet „Am Schäferborn“.<br />

Er wies als zulässige Nutzung Gewerbegebiet und am westlichen Rand in Nachbarschaft zu dem<br />

heutigen „Schulgelände Mitte“ Mischgebiet sowie die erforderlichen Verkehrsflächen einschließlich<br />

der Neubautrasse der L 3415 aus. Die L 3412 wurde am 01.07.2008 zur K 988 abgestuft.<br />

Das Maß der Nutzung war einheitlich für die Gewerbegebiete mit einer GRZ von 0,7 und einer<br />

GFZ von 2,0, für die Mischgebiete mit GRZ 0,4 uns GFZ 1,0 ausgewiesen. Für alle Gebiete war<br />

eine höchstzulässige Geschoßzahl von III festgesetzt, von der aufgrund textlicher Festsetzungen<br />

Ausnahmen gewährt werden konnten.<br />

Der Bebauungsplan ist bislang ohne Änderung wirksam.<br />

Änderungsinhalt:<br />

Die höchstzulässige Geschoßzahl in den Gewerbegebieten soll nördlich der Max-Planck-Straße<br />

auf 10, südlich und östlich dieser Straße auf 6 erhöht werden.<br />

Die zulässige Art und das Maß der Nutzung sollen wie auch die überbaubaren Grundstücksflächen<br />

nicht geändert werden.<br />

Verfahren<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.<br />

Das Verfahren ist hier zulässig, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.<br />

Es besteht für die bislang zulässige und nach wie vor vorgesehene Nutzung keine Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht; sie wird auch nicht vorbereitet oder begründet. Es<br />

bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b<br />

BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).<br />

Es wird von den Regelungen gem. § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht:<br />

• Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird<br />

abgesehen,<br />

• die Auslegung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB und<br />

• für die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung<br />

nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Zielsetzung:<br />

Die fortschreitende Entwicklung und ständige Verjüngung im Baugebiet mit einhergehender Verdichtung<br />

der Nutzungen und Zunahme der Arbeitsplatzzahl und -Qualität soll durch eine höhere<br />

Zahl der zulässigen Vollgeschosse unterstützt werden. Statt für die neuen Anforderungen neue<br />

Gewerbegebietsflächen der natürlichen Bodennutzung zu entziehen, sollen hier zunächst alle<br />

Optionen für einen Strukturwandel genutzt werden.


Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />

1. vereinfachte Änderung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Seite 3<br />

Abwägung:<br />

Als Gewerbestandort war <strong>Friedrichsdorf</strong> Mitte der 70ger Jahre im Wesentlichen geprägt durch<br />

industrielle Produktion, die sich aus einer Manufakturtradition entwickelt hatte. Auch wenn die<br />

städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eine Einbindung <strong>Friedrichsdorf</strong>s in die Region Frankfurts<br />

anstrebte, war nicht beabsichtigt, die Entwicklung des Dienstleistungssektors des Oberzentrums<br />

Frankfurts in die Region umzuleiten. Das neue Gewerbegebiet sollte sich daher in die örtlich gewachsene<br />

Struktur einfügen und teils auch bereits vorhandenen Betrieben die Verlagerung aus<br />

dem <strong>Stadt</strong>gebiet und Entwicklung auf großzügigen Grundstücken ermöglichen.<br />

Entsprechend wurden Festsetzungen getroffen, die großflächige Produktions- und Lagerhallen<br />

ermöglichten. Bei einer GRZ von 0,7 musste die überbaubare Grundstücksfläche fast vollständig<br />

mit 3 Geschossen überbaut werden, um die zulässige GFZ von 2,0 auszuschöpfen. Da die Höhenentwicklung<br />

aber nicht kritisch gesehen wurde, erlaubte die Festsetzung einer Ausnahme auch<br />

mehr als 3 Vollgeschosse, sofern die GFZ nicht überschritten wurde.<br />

Von dieser Ausnahme wurde mehrfach Gebrauch gemacht, einerseits um bestehenden Betrieben<br />

eine Erweiterung auf bereits weitgehend überbauten Grundstücken durch Überschreitung der Zahl<br />

der zulässigen Geschosse zu ermöglichen, andererseits um speziellen betrieblichen Anforderungen<br />

wie z.B. bei Hochregallagern Genüge zu tun.<br />

Der Strukturwandel erhöht nunmehr aber zunehmend die Nachfrage nach mit Tageslicht ausgestatteten<br />

Büro, Labor- und Produktionsräume. Entsprechende Gebäudetypen weisen Tiefen von<br />

höchstens 15 m auf, so dass statt einer 30 m tiefen, dreigeschossigen Bebauung eine gleiche<br />

Dichte nur mit 6 Geschossen erreicht werden kann.<br />

Zudem werden bei der steigenden Arbeitsplatzdichte und –Qualität höhere Anforderungen an die<br />

Grundstücksfreiflächen gestellt. Es sind mehr Flächen zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze<br />

und mehr anspruchsvoll gestaltete Grünflächen erforderlich.<br />

Um bei teilweise vorhandener Bebauung mit weniger Geschossen und größeren, funktional erforderlichen<br />

Freiflächen die GFZ 2,0 wirklich nutzen zu können sind, sogar mehr als 6 Vollgeschosse<br />

erforderlich. Ein aktuelles Bebauungskonzept weist insgesamt 10 Vollgeschosse für einen Ergänzungsbau<br />

auf.<br />

Eine solche Gebäudehöhe ist nur in Teilbereichen des Baugebiets städtebaulich vertretbar. Daher<br />

soll eine Zahl von 10 Vollgeschossen nur im nördlich der Max-Planck-Straße zulässig sein, so<br />

dass im Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild immer eine Abstufung zu benachbarten Baugebieten und der<br />

freien Landschaft gewährleistet ist. Unkritisch wird dies gesehen im Verhältnis zum anschließenden<br />

Spieswald, der durch einen hohen Laubwaldbewuchs in diesen Bereichen gekennzeichnet ist.<br />

Aufgrund der im Ursprungsplan großzügigen Dimensionierung der Erschließungsstraßen werden<br />

auch bei Zunahme der Beschäftigtendichte und Besucherverkehre keine verkehrlichen Probleme<br />

erwartet, solange die nach städtischer Satzung geforderten Stellplätze nachgewiesen werden.<br />

Die privatrechtlichen Nachbarbelange werden durch die Änderung nicht berührt. In allen Bereichen<br />

müssen die aufgrund der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten<br />

werden.


Bebauungsplan Nr. 501 „Gewerbegebiet Mitte“<br />

1. vereinfachte Änderung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Seite 4<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Es werden keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Änderung der zulässigen<br />

Geschoßzahlen erwartet. Eine stärkere vertikale Entwicklung bei gleichzeitig gleich bleibenden<br />

Nutzungsmaßen erlaubt im Einzelfall vielmehr das zulässige Maß der Grundstücksversiegelung zu<br />

unterschreiten und somit mehr Flächen für natürliche Bodenfunktionen zu erhalten.<br />

Die Höhenentwicklung lässt keine wesentlichen Auswirkungen auf die besonderen Klimafunktionen<br />

des Spießwalds erwarten. In der Gesamtbewertungskarte für Klimaschutz und Luftreinhaltung<br />

werden die benachbarten Flächen größtenteils mit einer gering bis mäßigen Klimarelevanz bewertet.<br />

Lediglich entlang der Autobahn wird ein mäßig bis hohe Klimarelevanz gesehen, wobei allerdings<br />

die bestehende Bebauung in diesem Bereich mit Traufhöhen von ca. 22 m über dem Gelände<br />

bereits einer 6-geschossigen Bebauung und somit der geplanten Festsetzung entspricht.<br />

Das Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild wird nicht beeinträchtigt, da die Gebäude am Fuß des dem Spießwald<br />

zugrunde liegenden Hügels liegen und die in dieser Geschossigkeit entwickelten Gebäude<br />

mit ihren Fensterfläche eine im Gegensatz zu Produktions- und Lagerhallen wesentlich attraktivere<br />

Gestalt erhalten werden.


Anlage zur DS-Nr. 183/2008 - Seite 1 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 183/2008 - Seite 2 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 186/2008 - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 187/2008 - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 188/2008 - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 189/2008 - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 190/2008 - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 191/2008 - Seite 1 von 1 -

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