Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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• die weitere Entwicklung der städtebaulichen Planungen einschließlich aller für eine nachhaltige<br />
Entwicklung und sachgemäße Abwägung erforderlichen Fachbeiträge, die wiederum Grundla-<br />
ge für<br />
• die Vorbereitung der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung im Bebauungsplanverfah-<br />
ren und - vorbehaltlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplanes –<br />
• für den künftigen Vollzug des von der Gemeinde <strong>Friedrichsdorf</strong> zu erlassenden Bebauungspla-<br />
nes.<br />
sein sollen. Da die Bauleitplanung selbst noch am Anfang steht, kann mit dem städtebaulichen Ver-<br />
trag/Planung als erster Schritt nur das zum Gegenstand städtebaulicher Regelungen gemacht werden,<br />
was nach heutigem Erkenntnisstand zur Entwicklung der Bauleitplanung an Folgekosten aus städte-<br />
baulichen Maßnahmen erwächst, die entweder Voraussetzung oder Folge des Vorhabens von Gazit<br />
sind.<br />
Soweit im heutigen Vertrag bereits verbindlich Folgekosten von Gazit übernommen werden, geschieht<br />
dies unabhängig davon, ob die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> die Einleitung<br />
und Weiterführung des Bauleitplanverfahrens beschließt. Alle heutigen vertraglichen Vereinbarungen,<br />
die dazu dienen, das Bauleitplanverfahren vorzubereiten und fortzuführen, sollen die Voraussetzungen<br />
dafür schaffen, sachgerechte Beschlüsse in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zur Aufstellung und<br />
Entwicklung des Bauleitplanverfahrens zu fassen.<br />
Vor diesem Hintergrund vereinbaren <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit folgendes:<br />
1. Fortschreibung des Rahmenvertrages <strong>Stadt</strong> / Nutricia Grundstücksverwaltungs GmbH<br />
Gazit hat alle Rechte und Pflichten aus dem genannten Rahmenvertrag im Zuge des Kaufver-<br />
tragsabschlusses aufschiebend bedingt auf den Besitzübergang (Lasten-/Nutzenwechsel) über-<br />
nommen. Gazit und die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> vereinbaren, dass das Entwicklungskonzept 2008<br />
(Anlage 2) an die Stelle der Anlage 1 des Rahmenvertrages tritt.<br />
2. Kooperation<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit verpflichten sich wechselseitig zur unverzüglichen Information über<br />
alle Umstände, die für die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes von Bedeutung sind.<br />
Der Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> verpflichtet sich, das Abwägungsmaterial einschließlich aller<br />
notwendigen Gutachten und Stellungnahmen zeitnah aufzuarbeiten und den städtischen Gremien<br />
zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages/Planung anfallenden Planungen und Gutachten