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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 125/2008 2. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreites wird gebeten.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat am 11.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />

509 „Gleisdreieck Färberstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen<br />

den Bahnlinien von <strong>Friedrichsdorf</strong> nach Köppern bzw. Burgholzhausen sowie der früheren Landesstraße<br />

L 3415 in Verlängerung der Färberstraße. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem<br />

Aufstellungsbeschluss um das der Straßenverkehrsfläche dienende Flurstück 53/14 erweitert, um<br />

die erforderlichen Änderungen im Zusammenhang erkennbar zu machen.<br />

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB<br />

gewählt, das zulässig ist, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach<br />

§ 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab<br />

nicht wesentlich verändert wird. In diesem vereinfachten Verfahren kann von der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Träger öffentlicher Belange<br />

(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Ebenso entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht<br />

sowie die entsprechende zusammenfassende Erklärung.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 16.07.2008 bis 18.08.2008 nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB offengelegt. Gleichzeitig wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher<br />

Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, angeschrieben und<br />

um Stellungnahme gebeten.<br />

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Vorschläge zur Abwägung<br />

sind in der Anlage 3 aufgeführt.<br />

Da der Bebauungsplan nicht aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss er<br />

dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Da der Planungsverband<br />

in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Regionalplanung, seine<br />

Absicht dargelegt hat, den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplan<br />

noch zur Offenlage entsprechend anzupassen, kann die Genehmigung des Regierungspräsidiums<br />

kurzfristig erfolgen.<br />

Anlage 1) Bebauungsplan (liegt bereits vor)<br />

2) Begründung (liegt bereits vor)<br />

3) Stellungnahmen (liegt bereits vor)<br />

4) Stellungnahmen (Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008)<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat

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