Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 125/2008 2. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreites wird gebeten.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat am 11.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />
509 „Gleisdreieck Färberstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen<br />
den Bahnlinien von <strong>Friedrichsdorf</strong> nach Köppern bzw. Burgholzhausen sowie der früheren Landesstraße<br />
L 3415 in Verlängerung der Färberstraße. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem<br />
Aufstellungsbeschluss um das der Straßenverkehrsfläche dienende Flurstück 53/14 erweitert, um<br />
die erforderlichen Änderungen im Zusammenhang erkennbar zu machen.<br />
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB<br />
gewählt, das zulässig ist, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach<br />
§ 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab<br />
nicht wesentlich verändert wird. In diesem vereinfachten Verfahren kann von der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Träger öffentlicher Belange<br />
(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Ebenso entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht<br />
sowie die entsprechende zusammenfassende Erklärung.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 16.07.2008 bis 18.08.2008 nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB offengelegt. Gleichzeitig wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher<br />
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, angeschrieben und<br />
um Stellungnahme gebeten.<br />
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Vorschläge zur Abwägung<br />
sind in der Anlage 3 aufgeführt.<br />
Da der Bebauungsplan nicht aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss er<br />
dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Da der Planungsverband<br />
in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Regionalplanung, seine<br />
Absicht dargelegt hat, den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplan<br />
noch zur Offenlage entsprechend anzupassen, kann die Genehmigung des Regierungspräsidiums<br />
kurzfristig erfolgen.<br />
Anlage 1) Bebauungsplan (liegt bereits vor)<br />
2) Begründung (liegt bereits vor)<br />
3) Stellungnahmen (liegt bereits vor)<br />
4) Stellungnahmen (Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008)<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat