Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 9<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
erwehr Zu- und Durchgänge oder gegebenenfalls Zu-/ Durchfahrten<br />
zu Gebäuden und Flächen, gemäß den Anforderungen des §<br />
5 HBO [1] und der Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr 1 [2] herzustellen.<br />
Dem ist bereits bei der Grundstücks- wie Straßenraumgestaltung<br />
im Bebauungsplan Rechnung zu tragen.<br />
3. Löschwasserversorgung<br />
Die Löschwasserversorgung ist gemäß § 3 und § 45 HBKG [3]<br />
nach den Anforderungen des Arbeitsblattes W 405 der Deutschen<br />
Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. [4] sicherzustellen.<br />
In der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan werden folgende,<br />
für die Löschwasserbemessung relevante Kennwerte benannt:<br />
• Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet<br />
• Maximal zulässige Vollgeschosse: III<br />
• Geschossflächenzahl (GFZ): 1,0<br />
Im Bebauungsplanbereich befinden sich keine Bestandsbauten,<br />
so dass für Neubauten die Einhaltung der HBO [1] hinsichtlich<br />
Abstandsflächen oder der Errichtung von Brandwänden, somit<br />
eine kleine Brandausbreitungsgefahr im Sinne des Arbeitsblattes<br />
W 405 zu erwarten ist.<br />
Abgeleitet aus Tabelle 1 des Arbeitsblattes müssen dahingehend<br />
im Löschbereich insgesamt mindestens 96 m³/h (1600 l/min)<br />
Wasser über 2 Stunden für die Brandbekämpfung zur Verfügung