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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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Anlage zur DS-Nr. 132/2008 - Seite 1 von 1 -<br />

Vierte Änderungssatzung zur<br />

EIGENBETRIEBSSATZUNG<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong><br />

Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom<br />

01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom .............., der §§ 1<br />

und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S.<br />

154), zuletzt geändert durch Gesetz vom ................, hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> am 28. August 2008 folgende Vierte Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung<br />

vom 24. Juni 1982 beschlossen.<br />

§ 1 erhält folgende Fassung:<br />

I. Änderung<br />

§ 1<br />

Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes<br />

1. Die Einrichtung zur Wasserversorgung, die Verkehrsbetriebe und der städtische Bauhof<br />

sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und<br />

den Bestimmungen dieser Satzung geführt.<br />

2. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet mit Frischwasser, mit<br />

Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen, die Personen-<br />

beförderung durchzuführen und die von dem städtischen Bauhof zu erbringenden<br />

Leistungen durchzuführen.<br />

Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich<br />

berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.<br />

3. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />

II. Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.<br />

<strong>Friedrichsdorf</strong>, den<br />

Der Magistrat der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong>

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