Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 15<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
exakte Werte für den Leistungsbedarf vorliegen.<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen<br />
und Verbindungswegen der notwendige Raum für die Einbringung<br />
der Versorgungskabel und der Straßenbeleuchtungsstützpunkte<br />
mit Betonfundamenten nach DIN 1998 bereitzustellen<br />
ist.<br />
Sofern öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen im Plangebiet errichtet<br />
oder verändert werden sollen, bitten wir Sie, sich mit unserem<br />
Fachplaner in Verbindung zu setzen, so dass wir Ihnen hierzu<br />
rechtzeitig ein Angebot vorlegen können. Planungen für Baumstandorte<br />
bezüglich Anordnung und Baumarten sind mit den Erfordernissen<br />
für die Planung und Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen<br />
abzustimmen.<br />
Bei Baumbepflanzungen im Bereich unserer vorhandenen beziehungsweise<br />
geplanten<br />
Versorgungsanlagen muss der Abstand zwischen Baum und Kabel<br />
2,50 m betragen.<br />
Bei geringeren Abständen sind die Bäume zum Schutz unserer<br />
Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre<br />
einzupflanzen, wobei die Unterkante der Schutzrohre bis auf die<br />
Verlegetiefe der Versorgungsleitungen reichen<br />
muss. Bei dieser Schutzmaßnahme kann der Abstand zwischen<br />
Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert