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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Seite 15<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

exakte Werte für den Leistungsbedarf vorliegen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen<br />

und Verbindungswegen der notwendige Raum für die Einbringung<br />

der Versorgungskabel und der Straßenbeleuchtungsstützpunkte<br />

mit Betonfundamenten nach DIN 1998 bereitzustellen<br />

ist.<br />

Sofern öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen im Plangebiet errichtet<br />

oder verändert werden sollen, bitten wir Sie, sich mit unserem<br />

Fachplaner in Verbindung zu setzen, so dass wir Ihnen hierzu<br />

rechtzeitig ein Angebot vorlegen können. Planungen für Baumstandorte<br />

bezüglich Anordnung und Baumarten sind mit den Erfordernissen<br />

für die Planung und Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen<br />

abzustimmen.<br />

Bei Baumbepflanzungen im Bereich unserer vorhandenen beziehungsweise<br />

geplanten<br />

Versorgungsanlagen muss der Abstand zwischen Baum und Kabel<br />

2,50 m betragen.<br />

Bei geringeren Abständen sind die Bäume zum Schutz unserer<br />

Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre<br />

einzupflanzen, wobei die Unterkante der Schutzrohre bis auf die<br />

Verlegetiefe der Versorgungsleitungen reichen<br />

muss. Bei dieser Schutzmaßnahme kann der Abstand zwischen<br />

Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert

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