Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 175/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreits wird gebeten.<br />
Hinsichtlich der Veranlassung und des Inhalts der Änderung der Bebauungsplanfestsetzungen<br />
wird auf den anliegenden Plan und die Begründung verwiesen.<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein. Es wurden<br />
12 betroffene Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die<br />
eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine für die Abwägung relevanten Bedenken oder<br />
Anregungen.<br />
Von Seiten des Hochtaunuskreises bestehen ebenfalls keine Bedenken. Seitens der Abteilung<br />
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird jedoch nachdrücklich um die Beachtung<br />
der für den Brandschutz wichtigen bauordnungsrechlichen Vorschriften gebeten, die im Baugenehmigungsverfahren<br />
zu beachten sind. Ebenso wird auf eine ausreichende Dimensionierung<br />
der Löschwasserversorgung hingewiesen.<br />
Auch vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bestehen gegen den Bebauungsplan<br />
keine Bedenken.<br />
Allerdings wird angeregt,<br />
„das Landschaftsbild z.B. anhand des Leitfadens „Zusatzbewertung Landschaftsbild“ der Oberen<br />
Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der tatsächlich vorgesehen Gebäudehöhe<br />
detailliert zu betrachten. Gegebenenfalls sollten die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
um die sich daraus ergebenden Erkenntnisse ergänzt werden.“<br />
Dieser Anregung wird nicht gefolgt, da in der Begründung hierauf bereits eingegangen wird:<br />
„Eine solche Gebäudehöhe ist nur in Teilbereichen des Baugebiets städtebaulich vertretbar.<br />
Daher soll eine Zahl von 10 Vollgeschossen nur im nördlich der Max-Planck-Straße zulässig<br />
sein, so dass im Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild immer eine Abstufung zu benachbarten Baugebieten<br />
und der freien Landschaft gewährleistet ist. Unkritisch wird dies gesehen im Verhältnis<br />
zum anschließenden Spießwald, der durch einen hohen Laubwaldbewuchs in diesen Bereichen<br />
gekennzeichnet ist.“<br />
Eine zusätzliche, formalisierte Prüfung dieses Belangs ist nicht erforderlich.<br />
Anlage 1) Plandarstellung, verkleinert<br />
2) Begründung<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster <strong>Stadt</strong>rat