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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 175/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Um Beachtung eines eventuellen Interessenwiderstreits wird gebeten.<br />

Hinsichtlich der Veranlassung und des Inhalts der Änderung der Bebauungsplanfestsetzungen<br />

wird auf den anliegenden Plan und die Begründung verwiesen.<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein. Es wurden<br />

12 betroffene Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die<br />

eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine für die Abwägung relevanten Bedenken oder<br />

Anregungen.<br />

Von Seiten des Hochtaunuskreises bestehen ebenfalls keine Bedenken. Seitens der Abteilung<br />

Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird jedoch nachdrücklich um die Beachtung<br />

der für den Brandschutz wichtigen bauordnungsrechlichen Vorschriften gebeten, die im Baugenehmigungsverfahren<br />

zu beachten sind. Ebenso wird auf eine ausreichende Dimensionierung<br />

der Löschwasserversorgung hingewiesen.<br />

Auch vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bestehen gegen den Bebauungsplan<br />

keine Bedenken.<br />

Allerdings wird angeregt,<br />

„das Landschaftsbild z.B. anhand des Leitfadens „Zusatzbewertung Landschaftsbild“ der Oberen<br />

Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der tatsächlich vorgesehen Gebäudehöhe<br />

detailliert zu betrachten. Gegebenenfalls sollten die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

um die sich daraus ergebenden Erkenntnisse ergänzt werden.“<br />

Dieser Anregung wird nicht gefolgt, da in der Begründung hierauf bereits eingegangen wird:<br />

„Eine solche Gebäudehöhe ist nur in Teilbereichen des Baugebiets städtebaulich vertretbar.<br />

Daher soll eine Zahl von 10 Vollgeschossen nur im nördlich der Max-Planck-Straße zulässig<br />

sein, so dass im Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild immer eine Abstufung zu benachbarten Baugebieten<br />

und der freien Landschaft gewährleistet ist. Unkritisch wird dies gesehen im Verhältnis<br />

zum anschließenden Spießwald, der durch einen hohen Laubwaldbewuchs in diesen Bereichen<br />

gekennzeichnet ist.“<br />

Eine zusätzliche, formalisierte Prüfung dieses Belangs ist nicht erforderlich.<br />

Anlage 1) Plandarstellung, verkleinert<br />

2) Begründung<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster <strong>Stadt</strong>rat

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