Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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fachlicher Qualifikationen zu eröffnen.<br />
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Sollten im Zuge des Bauleitplanverfahrens aufgrund der Sammlung des Abwägungsmaterials, der<br />
Beratungen in den städtischen Gremien, der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange,<br />
der Stellungnahme von Bürgern, aus Gründen der Regionalplanung oder der interkommunalen Ab-<br />
stimmung weitere Problembereiche erkennbar werden, die im Rahmen der künftigen Abwägungs-<br />
entscheidung sachgerecht durch die städtischen Gremien zu beraten und zu verarbeiten sind, ist<br />
von Gazit in den Verträgen mit den Fachplanern sicherzustellen, dass diese ggf. auf den ent-<br />
sprechend geänderten Bedarf angepasst werden können.<br />
Für die wesentlichen, sich mit den Planungsaufgaben verbindenden Themenstellungen sind<br />
folgende Fachplaner vorgesehen:<br />
- Architektur / Städtebau; RKW,<br />
- Bauleitplanung AS&P, Albert Speer und Partner<br />
- Verkehr (Netzanforderungen und Auswirkungen) IMB-Plan<br />
- Erschließung (einschl. Straßenbau): IVV<br />
- Einzelhandelsgutachten: GMA,<br />
- Bodenbelastungen / Altlasten; Arcadis, CDM<br />
- Landschaftsplanung / Umweltbericht: Götte Landschaftsarchitekten,<br />
- Schallschutz: TÜV Industrie Service GmbH, TÜV Süd Gruppe.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> stimmt der Beauftragung dieser Fachplaner für die angegebenen Fachplanungsbereiche<br />
zu.<br />
4. Weitere Verträge<br />
Zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Friedrichsdorf</strong> und Gazit ist vorgesehen, einen weiteren Vertrag, ggf. weitere<br />
Verträge über die Erschließungs- und andere Folgekosten, Neuordnung der Grundstücke, die<br />
Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen,<br />
sowie Übernahme sonstiger anfallender Kosten nach Klärung der wechselseitig zu übernehmenden<br />
Leistungen, Rechte und Pflichten abzuschließen, bevor Satzungsbeschlüsse zur entsprechenden<br />
Bauleitplanung erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertrages/der Verträge kann/können an das Inkraft-<br />
treten des Bebauungsplanes oder den Eintritt des Baurechts geknüpft sein.<br />
5. Kündigung<br />
Gazit ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn der Satzungsbeschluss zum Erlass eines Be-<br />
bauungsplanes, der die Realisierung des Käuferkonzeptes zulässt, nicht bis zum 30.06.2009 gefasst<br />
ist.