Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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Anlage 3 zu Drucksache-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Seite 13<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes jedoch - nicht wie in<br />
der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt „Grünfläche Parkanlagen<br />
und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ sondern<br />
„Grünfläche (ohne Symbol) – Verkehrsgrün“ dar. Der Bebauungsplan-Entwurf<br />
setzt davon abweichend „Gewerbegebiet“ fest zugunsten<br />
der Verlagerung des städtischen Bauhofes.<br />
Im Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplanes<br />
ist die Fläche als „Gemischte Baufläche“ dargestellt,<br />
an die westlich „Gewerbliche Baufläche“ und östlich „Gemischte Baufläche“<br />
angrenzt. Die geplante Nutzung steht somit der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen. Eine Anpassung der<br />
Darstellung im RegFNP in „Gewerbliche Baufläche“ kann im weiteren<br />
Verfahren erfolgen.<br />
Da der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
entwickelt ist, sollte er dem Regierungspräsidium zur Genehmigung<br />
vorgelegt werden.<br />
Im Plangebiet liegt eine im Landschaftsplan (UVF 2000) als "Fläche<br />
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers<br />
und Übernahme aus Planentwürfen" gekennzeichnete<br />
Fläche. Wir regen an, in der Begründung zum Bebauungsplan<br />
darzulegen, ob eine Umsetzung dieser Ausgleichsfläche bereits<br />
erfolgt und ggf. ein Ersatz hierfür erforderlich ist, sowie die<br />
Aussagen zur FNP-Darstellung zu korrigieren.<br />
sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ in „Grünfläche – Verkehrsgrün“<br />
geändert.<br />
Der beschlossene Bebauungsplan wird dem Regierungspräsidium<br />
zur Genehmigung vorgelegt<br />
Die vorgeschlagene Maßnahme wurde nicht umgesetzt, daher ergibt<br />
sich auch kein Bedarf des Ersatzes.