Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks
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Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />
Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />
Anlage 4 zu DS-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
20 Landesamt für Denkmalpflege , Abt. Archäologie und Paläontologie<br />
, Schreiben vom 15.08.2008<br />
gegen den vorgesehenen Bebauungsplan werden von Seiten unseres<br />
Amtes keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht,<br />
Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellung im Text<br />
zur Zustimmung der Baugenehmigung aufzunehmen;<br />
„Wir weisen daraufhin, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler<br />
wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände,<br />
z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können.<br />
Diese sind nach § 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege<br />
Hessen, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem<br />
Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer<br />
Entscheidung zu schützen (§ 20, Abs. 3 HDSchG)."<br />
Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer Verzögerung der<br />
Bauarbeiten zu rechnen. Wir bitten, die mit den Erdarbeiten Betrauten<br />
entsprechend zu belehren.<br />
Die Abteilung für Bau- und Kunstdenkmalpflege unseres Amtes wird gegebenenfalls<br />
gesonderte Stellung nehmen.<br />
33 <strong>Stadt</strong> Rosbach v.d.Höhe, Schreiben vom 08.08.2008<br />
Aus unserer Sicht bestehen in den o. g. Angelegenheiten weder Anregungen<br />
noch Bedenken.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.