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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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Tischvorlage BUV 19.08. und OBF 20.08.2008<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange<br />

Bebauungsplan Nr. 509 „Gleisdreieck Färberstraße“<br />

Anlage 4 zu DS-Nr. 125/2008 2. Ergänzung<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

20 Landesamt für Denkmalpflege , Abt. Archäologie und Paläontologie<br />

, Schreiben vom 15.08.2008<br />

gegen den vorgesehenen Bebauungsplan werden von Seiten unseres<br />

Amtes keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht,<br />

Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellung im Text<br />

zur Zustimmung der Baugenehmigung aufzunehmen;<br />

„Wir weisen daraufhin, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler<br />

wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände,<br />

z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können.<br />

Diese sind nach § 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege<br />

Hessen, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem<br />

Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer<br />

Entscheidung zu schützen (§ 20, Abs. 3 HDSchG)."<br />

Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer Verzögerung der<br />

Bauarbeiten zu rechnen. Wir bitten, die mit den Erdarbeiten Betrauten<br />

entsprechend zu belehren.<br />

Die Abteilung für Bau- und Kunstdenkmalpflege unseres Amtes wird gegebenenfalls<br />

gesonderte Stellung nehmen.<br />

33 <strong>Stadt</strong> Rosbach v.d.Höhe, Schreiben vom 08.08.2008<br />

Aus unserer Sicht bestehen in den o. g. Angelegenheiten weder Anregungen<br />

noch Bedenken.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.

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