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Stadt Friedrichsdorf - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 103/2008 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />

Sachdarstellung:<br />

Auf die Sachdarstellung zu DS-Nr. 103/2008 wird verwiesen. Auf Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses<br />

wird der gemäß Anlage 1 beigefügte Fragekatalog des <strong>Stadt</strong>verordneten Rüdiger<br />

Bonk nachstehend beantwortet und weitere Unterlagen wie Teilungserklärung, Baubeschreibung<br />

und Grundbuchauszug als Anlage in Papierform beigefügt.<br />

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:<br />

Zu 1:<br />

Das entsprechende Grundbuch-Blatt gibt es. Das Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit<br />

NFL G 6 (Seniorenwerkstatt) gekennzeichneten nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheit von<br />

47,81/1000 Miteigentumsteil an dem Grundstück Gemarkung Seulberg, Flur 32, Flurst. 26/23,<br />

Gebäude- und Freifläche, Am Houiller Platz, mit 5.724 m² ist eingetragen im Grundbuch von Seulberg,<br />

Blatt 5649.<br />

Die beim Notariat Mais angeforderten beglaubigten Abschriften der Teilungserklärungen liegen vor<br />

und sind als Anlage beigefügt.<br />

Zu 2:<br />

Es gibt noch einen Nachtrag zur Teilungserklärung und zwar die Urkunde vom 12.09.2007, UR-Nr.<br />

1693/2007 des Notars Mais, wo unter Buchstabe f) die Teileigentumseinheiten neu bezeichnet<br />

worden sind und zwar für die Seniorenwerkstatt mit „NFL G 6 Seniorenwerkstatt“. Im Text steht<br />

jedoch auch,<br />

„wobei die in Klammern besetzten Bezeichnungen nur zur näheren Orientierung bestimmt<br />

sind. Auf die Bezeichnung in den Aufteilungsplänen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

wird verwiesen.“<br />

Eine Änderung ist jedoch möglich und kann vom derzeitigen Eigentümer auch nach Vollzug der<br />

Teilungserklärung im Grundbuch vorgenommen werden.<br />

Dass eine andere Nutzung ausgeschlossen ist, wird nicht gesehen. In § 5 Ziffer 3) der Teilungserklärung<br />

vom 07.03.2007 steht der Satz „Eine Nutzungsänderung ist ausgeschlossen“. Dies bezieht<br />

sich aber nur auf Ziffer 3).<br />

Zu 3:<br />

Im Vertrag vom 12.09.2007, UR-Nr. 1693/2007 (Änderung der Teilungserklärung) ist auf Seite 6<br />

die Seniorenwerkstatt mit 308,40 m² bezeichnet. Die Nutzfläche für Gewerbe wurden nach Rohbaumaßen<br />

ermittelt (kein Abzug von Putzstärke, Installationswänden und Wandverkleidungen),<br />

wie ebenfalls auf Seite 6 der vorgenannten Vertrages nachzulesen ist. Nach vorliegender Nutzflächenberechnung<br />

mit Stand 08.01.2008 beträgt die Nutzfläche 305,23 m². Dieses ist die zu erwerbende<br />

Fläche bzw. die Fläche, für die ein Entwurf eines Mietvertrages vorgelegt wurde.<br />

Zu 4:<br />

In der Änderung der Teilungserklärung, UR-Nr. 1693/2007 vom 12.09.2007 ist eine Neubezeichnung<br />

der Teileigentumseinheiten vorgenommen worden. Auf Seite 4 im 2. Absatz sind die Kellerräume<br />

der Seniorenwerkstatt zugeordnet worden.<br />

...

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