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Gesamtqualifikation<br />

Block I (36 Halbjahresergebnisse):<br />

(P1, P2, P3) x 2<br />

(max. 3 unter 05 Punkten)<br />

+ (P4, P5 und weitere) x 1<br />

(max. 4 unter 05 Punkten)<br />

Block II (Abiturprüfungen):<br />

(P1 – P5) x 4<br />

(max. 2 Kurse unter 05 P.)<br />

= (mind. 240 P x 40) : 48<br />

= mind. 200 Punkte<br />

= mind. 100 Punkte<br />

Erläuterungen:<br />

Unter „Gesamtqualifikation“ versteht man die Endnote, die im Abiturzeugnis bescheinigt<br />

wird. Zu ihrer Berechnung werden für jeden Schüler der Qualifikationsphase die Leistungen<br />

in den oben genannten Kursen (siehe Einbringungsverpflichtungen) sowie die Leistungen<br />

aus den Abiturprüfungen herangezogen.<br />

Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen in zwei Blöcken zusammen:<br />

Block I: 36 Halbjahresergebnisse (darunter alle Prüfungsfächer) mit mindestens 200 Punkten,<br />

davon im 1., 2. und 3. Prüfungsfach zwölf Halbjahresergebnisse in zweifacher Wertung,<br />

darunter mindestens neun Halbjahresergebnisse mit mindestens je 05 Punkten (einfache<br />

Wertung). 24 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung, darunter mindestens 20<br />

Halbjahresergebnisse mit mindestens je 05 Punkten.<br />

Block II: Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung<br />

mit mindestens 100 Punkten, darunter mindestens drei P-Fächer mit mindestens 05 Punkten<br />

(einfache Wertung) und mindestens einmal P1, P2 oder P3 mit mindestens 05 Punkten<br />

(einfache Wertung).<br />

Die ermittelte Punktsumme (erhält ein Prüfling beispielsweise in allen Kursen 05 Punkte,<br />

so ergeben sich für P1-P3 in zweifacher Wertung 120 Punkte und für die restlichen Kurse<br />

in einfacher Wertung 120 Punkte; zusammen also 240 Punkte) wird mal 40 genommen<br />

und dann durch 48 geteilt. Dies ergibt dann in dem oben angeführten Fall die Mindestpunktzahl<br />

von 200 Punkten.<br />

In den schriftlichen Prüfungsfächern kann von der Prüfungskommission auch eine mündliche<br />

Prüfung angesetzt werden, oder der Abiturient kann sich freiwillig für eine mündliche<br />

Prüfung melden, zum Beispiel um die Gesamtnote zu verbessern. In diesen Fällen werden<br />

die schriftliche und mündliche Prüfungsleistung im Verhältnis 2 : 1 gemäß der Formel (8s<br />

+ 4m) : 3 = Prüfungsergebnis verrechnet.<br />

Im Falle einer besonderen Lernleistung tritt das hier erzielte Ergebnis in vierfacher Wertung<br />

an die <strong>St</strong>elle von Abiturprüfung und 4. Halbjahr im 4. Prüfungsfach.<br />

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