Warngerät mit Elektrodensonde (20 220) oder optischer ... - Kessel
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8. Gewährleistung<br />
1. Ist eine Lieferung <strong>oder</strong> Leistung mangelhaft, so hat KESSEL nach Ihrer<br />
Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen <strong>oder</strong> eine mangelfreie<br />
Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl <strong>oder</strong><br />
ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat der Käufer/Auftraggeber das<br />
Recht, vom Vertrag zurückzutreten <strong>oder</strong> seine Zahlungspflicht entsprechend<br />
zu mindern. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln muss<br />
unverzüglich, bei nicht erkennbaren <strong>oder</strong> verdeckten Mängeln unverzüglich<br />
nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich <strong>mit</strong>geteilt werden. Für Nachbesserungen<br />
und Nachlieferungen haftet KESSEL in gleichem Umfang<br />
wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand. Für Neulieferungen beginnt<br />
die Gewährleis-tungsfrist neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der<br />
Neulieferung.<br />
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung übernommen.<br />
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an unseren<br />
Vertragspartner § 377 HGB findet weiterhin Anwendung.<br />
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KESSEL AG die Gewährleistungsfrist<br />
für Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider,<br />
Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzisternen auf <strong>20</strong> Jahre bezüglich<br />
Behälter. Dies bezieht sich auf die Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit<br />
und statische Sicherheit.<br />
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage sowie ein bestimmungsgemäßer<br />
Betrieb entsprechend den aktuell gültigen Einbauund<br />
Bedienungsanleitungen und den gültigen Normen.<br />
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist. Gleiches<br />
gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung auftreten.<br />
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten <strong>oder</strong> Verschraubungen<br />
darf nur durch den Hersteller erfolgen. Andernfalls können Gewährleistungsansprüche<br />
ausgeschlossen sein.<br />
Stand 01. 06. <strong>20</strong>10<br />
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