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Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen Tipps zur Planung und ...

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Im Rahmen eines HACCP-Konzeptes <strong>zur</strong> Vermeidung von Ges<strong>und</strong>heitsrisiken haben<br />

Schulungen <strong>und</strong> Eigenver<strong>an</strong>twortung der Mitarbeiter/innen besonders hohen<br />

Stellenwert. Diese ist in Deutschl<strong>an</strong>d nach der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung<br />

<strong>und</strong> dem Infektionsschutzgesetz geregelt.<br />

Schulungen nach Lebensmittel-<br />

Hygiene-Verordnung (LMHV)<br />

Nach § 4 Absatz 2 der LMHV müssen<br />

alle Personen, die mit Lebensmitteln<br />

umgehen, in Bezug auf Lebensmittelhygiene<br />

geschult werden. Dieses muss<br />

zu Beginn einer Tätigkeit <strong>und</strong> einmal<br />

jährlich erfolgen. Die Schulungen müssen<br />

dokumentiert werden. Das bedeutet,<br />

dass formale Rahmenbedingungen<br />

(Ort, Uhrzeit, Dauer, Ver<strong>an</strong>stalter,<br />

Schulungsperson, Teilnehmende) <strong>und</strong><br />

stichwortartig die Inhalte schriftlich fixiert<br />

werden. Die Teilnehmenden haben<br />

durch ihre Unterschrift zu bestätigen,<br />

dass sie den Inhalt der Schulung<br />

verst<strong>an</strong>den haben <strong>und</strong> entsprechend<br />

h<strong>an</strong>deln werden.<br />

Der Umf<strong>an</strong>g der Schulungen <strong>und</strong> die<br />

Inhalte sollten auf den Kenntnisst<strong>an</strong>d<br />

der Zielgruppe abgestimmt sein. Die<br />

Inhalte sollten praxisnah <strong>und</strong> <strong>an</strong>schaulich<br />

sein.<br />

Nach DIN 10514 werden folgende<br />

wichtige Schulungsinhalte gen<strong>an</strong>nt:<br />

• Gr<strong>und</strong>kenntnisse der Lebensmittelmikrobiologie<br />

• Wachstumsvoraussetzungen für<br />

Mikroorg<strong>an</strong>ismen<br />

• Gefährdung von Lebensmittel<br />

(z.B. durch Mikroorg<strong>an</strong>ismen,<br />

Schädlingsbefall, Rückstände)<br />

• Raum- <strong>und</strong> Anlagenhygiene<br />

• Rohstoff-, Lager- <strong>und</strong> Tr<strong>an</strong>sporthygiene<br />

• Verarbeitungs- <strong>und</strong> Produkthygiene<br />

• Personalhygiene<br />

• Entsorgungshygiene<br />

• Vorschriften des Lebensmittelrechts<br />

14<br />

Die Schulungen können eigenständig<br />

(z.B. unter Zuhilfenahme von Fachmedien)<br />

oder durch externe Dienstleister<br />

ausgeführt werden. Informationen hierzu<br />

finden sich im Hygieneleitfaden für<br />

die Verpflegung <strong>an</strong> niedersächsischen<br />

Schulen des Niedersächsischen L<strong>an</strong>desamtes<br />

für Verbraucherschutz <strong>und</strong><br />

Lebensmittelsicherheit (LAVES).<br />

(www.laves.niedersachsen.de<br />

Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist<br />

das Gesetz <strong>zur</strong> Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung<br />

von Infektionskr<strong>an</strong>kheiten<br />

beim Menschen. Es regelt den vorbeugenden<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Bevölkerung.<br />

Einige Kr<strong>an</strong>kheitserreger können<br />

über Lebensmittel übertragen<br />

werden <strong>und</strong> in Einrichtungen der GemeinschaftsverpflegungMassenerkr<strong>an</strong>kungen<br />

hervorrufen. Daher sind<br />

gewisse Infektionsschutzmaßnahmen<br />

notwendig. In §§ 42 <strong>und</strong> 43 des Infektionsschutzgesetzes<br />

werden ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Anforderungen <strong>an</strong> das Personal<br />

bzw. Personen, die regelmäßig<br />

Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen,<br />

beh<strong>an</strong>deln oder in Verkehr bringen,<br />

gestellt. Diese Anforderungen gelten<br />

somit auch für alle, die in der Schulverpflegung<br />

mit Lebensmitteln direkt<br />

oder indirekt, also z.B. über Bedarfsgegenstände<br />

wie Geschirr, in Berührung<br />

kommen.<br />

In §§ 33 <strong>und</strong> 36 werden zusätzliche<br />

Vorschriften für Schulen <strong>und</strong> sonstige<br />

Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergärten,<br />

Ferienlager etc., gemacht.<br />

Diese Vorschriften gelten für Lehrerkräfte<br />

wie auch pädagogische Fachkräfte,<br />

die betreuten Kinder <strong>und</strong> bei<br />

bestimmten Erkr<strong>an</strong>kungen auch für die

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