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Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen Tipps zur Planung und ...

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• Küchen bringen Lebensmittel<br />

tierischer Herkunft in Verkehr<br />

+<br />

• Lebensmittel tierischem Ursprungs<br />

werden <strong>an</strong> <strong>an</strong>dere Einrichtungen<br />

(z.B. Kitas, Schulen,<br />

Heime) ausgeliefert<br />

+<br />

• Ausgelieferte Speisen machen<br />

zwar weniger als ein Drittel aus,<br />

werden aber mehr als 100 km<br />

weit tr<strong>an</strong>sportiert<br />

Tipp:<br />

Informationen <strong>zur</strong> EU-Zulassung <strong>und</strong><br />

zum Antrag sind unter folgendem Link<br />

ab<strong>zur</strong>ufen:<br />

www.laves.niedersachsen.de/master/C<br />

41401208_N15519370_L20_D0_I826.<br />

html<br />

Kennzeichnungspflichten<br />

Auch in der Gemeinschaftsverpflegung<br />

müssen Zusatzstoffe in Lebensmitteln<br />

gekennzeichnet werden. Zusatzstoffe<br />

16<br />

dienen beispielsweise <strong>zur</strong> Konservierung,<br />

Färbung <strong>und</strong> Veränderung der<br />

Konsistenz oder des Geschmacks von<br />

Lebensmitteln. Zusatzstoffe müssen<br />

gekennzeichnet werden, wenn sie im<br />

Gesamtlebensmittel eine technologische<br />

Funktion ausüben. § 9 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnungbesagt,<br />

dass diese Stoffe auf Speisekarten,<br />

Preisverzeichnissen, Aushängen<br />

oder schriftlichen Mitteilungen kenntlich<br />

gemacht werden müssen. Dieses<br />

k<strong>an</strong>n z.B. in Form von hochgestellten<br />

Zahlen oder Fußnoten gemacht werden.<br />

In Tabelle 1 werden die wichtigsten<br />

Zusatzstoffe <strong>und</strong> ihre Kenntlichmachung<br />

aufgelistet. Dieses gilt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

in allen Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung,<br />

nicht nur in<br />

Schulen.

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