Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)
Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)
Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)
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<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />
Lärmaktionsplan<br />
Stufe 2<br />
September 2013<br />
Ersteller:<br />
Wichertstr. 14 a, 10439 Berlin<br />
Tel. (030) 44 66 93 - 0<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Gudrun Holtz<br />
Dipl.-Ing. <strong>Mark</strong>us Zahn
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Anlagenverzeichnis<br />
1 Einleitung 6<br />
1.1 Allgemeines und Zielstellung der Lärmaktionsplanung 6<br />
1.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben 7<br />
1.2.1 EU-Umgebungslärmrichtlinie 7<br />
1.2.1 Umsetzung in deutsches Recht 7<br />
1.3 Verfahrensweise 11<br />
1.4 Aktionsrahmen 13<br />
2 Bestands- und Konfliktanalyse 15<br />
2.1 Verkehrsnetz 15<br />
2.2 Fahrbahnoberflächen und Fahrgeschwindigkeiten 15<br />
2.3 Verkehrsmengen und Schwerverkehrsanteile 17<br />
2.4 Vorhandene Unterlagen und Planungen 18<br />
2.6 Ergebnisse der Lärmkartierung 19<br />
2.6.1 Systematik 19<br />
2.6.2 Immissionen 19<br />
2.7 Betroffenheitsanalyse 20<br />
2.8 Problem- und Konfliktbereiche 21<br />
2.9 Fazit 22<br />
2.10 Ruhige Gebiete 22<br />
3 Maßnahmenkonzept 24<br />
3.1 Lärmminderungspotenziale 24<br />
3.2 Allgemeine Strategien 25<br />
3.2.1 Kurzfristige Strategien 25<br />
3.2.2 Mittelfristige Strategien 27<br />
3.2.3 Langfristige Strategien 30<br />
3.3 Handlungsschwerpunkte in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) 33<br />
3.4 Beschreibung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) 33<br />
3.4.1 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 33<br />
3.4.2 Sanierung der Fahrbahn 34<br />
3.4.3 Straßenraumgestaltung – Anlegen eines Rad- oder Schutzstreifens 34<br />
3.4.4 Lärmmindernde Fahrbahnoberflächen 35<br />
3.5 Umsetzung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) 36<br />
3.6 Schutz Ruhiger Gebiete 37<br />
4 Gesamtkonzept 37<br />
4.1 Wirkungsanalyse der Maßnahmen 37<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – September 2013 2
4.2 Nutzen-Kosten-Betrachtung der Maßnahmen 38<br />
4.3 Realisierbarkeit der Maßnahmen 39<br />
4.4 Maßnahmenübersicht - Bewertung und Priorisierung 39<br />
5 Öffentlichkeitsbeteiligung 40<br />
Quellen<br />
Anlagen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – September 2013 3
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle 1:<br />
Übersicht über Immissionsgrenz-, -richt- und -orientierungswerte im<br />
Bereich des Lärmschutzes [2] 9<br />
Tabelle 2: Anzahl ganztägig von Straßenlärm belasteter Menschen - L DEN 20<br />
Tabelle 3: Anzahl nachts von Straßenlärm belasteter Menschen - L Night 20<br />
Tabelle 4: Ganztägig von Straßenlärm betroffene Flächen und Wohnungen - L DEN 21<br />
Tabelle 5: Lärmminderungsmaßnahmen und Bewertungen 40<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1:<br />
Abbildung 2:<br />
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten [km/h] auf den kartierten<br />
Hauptverkehrsstraßen als Grundlage der Lärmkartierung 16<br />
Korrektur Emissionspegel für unterschiedliche zulässige<br />
Höchstgeschwindigkeiten in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil nach RLS 9017<br />
Abbildung 3: Lärmminderungspotentiale von Fahrbahnbelägen 28<br />
Abbildung 4: Schallpegelminderungen unterschiedlich hoher Schallschutzwände [4] 29<br />
Abbildung 2: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung der Verkehrsmenge [4] 31<br />
Abbildung 3: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung des Lkw-Anteils [4] 32<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 4
ANLAGENVERZEICHNIS<br />
Anlage 1: Lärmkartierung des LUGV , 2012<br />
Anlage 1-1:<br />
Anlage 1-2:<br />
Anlage 1-3:<br />
Anlage 1-4:<br />
Anlage 1-5:<br />
Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2012 für die Gemeinde<br />
<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />
Rasterlärmkarte - L DEN<br />
Rasterlärmkarte - L Night<br />
Karte Lärmbetroffenheiten - L DEN<br />
Karte Lärmbetroffenheiten - L Night<br />
Anlage 2:<br />
Auswertungen der Lärmkartierung<br />
Anlage 2-1:<br />
Anlage 2-2:<br />
Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L DEN<br />
Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L Night<br />
Anlage 2-3: Tabelle Auswertung der Lärmkartierung Stufe 2<br />
Anlage 3:<br />
Übersichtskarte Ruhige Gebiete<br />
Anlage 4: Präsentation zur Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />
Anlage 5: Protokoll der Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 5
1 EINLEITUNG<br />
1.1 Allgemeines und Zielstellung der Lärmaktionsplanung<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) im Landkreis Oder-Spree leben ca. 9.000 Einwohner<br />
(Stand: 31.12.2011) auf einer Fläche von 180 km 2 . Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) besteht<br />
aus 14 Ortsteilen und der Kernstadt <strong>Storkow</strong>.<br />
<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) liegt außerhalb eines Ballungsraums und gilt daher als ländliches Gebiet.<br />
Die Lärmaktionsplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe aufgrund § 47 d BImSchG.<br />
Ziele der Lärmaktionsplanung sind gemäß<br />
Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie):<br />
Mit der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 soll<br />
„ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen,<br />
einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen<br />
oder sie zu mindern.“ […]<br />
Sie soll „auch eine Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur<br />
Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen darstellen; dies sind insbesondere<br />
Straßen- und Schienenfahrzeuge und -infrastruktureinrichtungen, Flugzeuge, Geräte,<br />
die für die Verwendung im Freien vorgesehen sind, Ausrüstung für die Industrie sowie<br />
ortsbewegliche Maschinen.“<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG):<br />
Ziel: „Aufstellung von Lärmaktionsplänen […], mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen<br />
geregelt werden. […]<br />
Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu<br />
schützen.“<br />
Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg [3]:<br />
„Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in dem jeweils<br />
betrachteten Gebiet.“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 6
1.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben<br />
1.2.1 EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
Im Bericht der EU-Kommission über die Durchführung der Richtlinie (1. Stufe von<br />
2008) sind Vorschläge an den Richtliniengeber der EU enthalten, darunter strengere<br />
Grenzwerte für Pkw-Lärm 1 . Diese wurden bislang nur teilweise umgesetzt.<br />
Obwohl sich in der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung europaweit Kraftfahrzeuge als verbreitetste<br />
Lärmquelle herausgestellt hatten 2 , führten die Ergebnisse der 1. Stufe der<br />
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (2008) führen nicht zu weiteren Lärmminderungen<br />
auf Fahrzeugseite: Die Richtlinien zu Fahrzeug- und Reifenlärm schöpfen nicht<br />
einmal die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Lärmminderung aus.<br />
Nach den durch die EU-Reifenverordnung von 2001 vorgegebenen Absenkungen der<br />
zulässigen Reifengeräuschpegel von 2007 bis 2009 auf max. 79 dB(A) wurden in der<br />
Reifenverordnung von 2009 keine weitere Absenkungen, sondern nur eine Kennzeichnung<br />
nach Geräuschklassen vorgeschrieben.<br />
Die im Februar 2013 vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zu Geräuschpegeln<br />
von Kraftfahrzeugen differenziert den zulässigen Pegel nach Gewicht, Motorleistung,<br />
Zahl der Sitzplätze bzw. zulässiges Gesamtgewicht. Es gibt einen Lärmzuschlag<br />
für „Geländefahrzeuge“. Insgesamt werden nur geringe Absenkungen in 2 Stufen<br />
nach 6 und 8 Jahren vorgegeben, wobei bis zu 81 dB(A) zulässig bleiben.<br />
1.2.1 Umsetzung in deutsches Recht<br />
1<br />
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN<br />
RAT über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der<br />
Richtlinie 2002/49/EG, Brüssel, 2011: „Die nächste Revision der Bestimmungen betreffend<br />
den Lärm von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern wird auf Basis eines<br />
verbesserten Testverfahrens die Möglichkeiten für die Einführung strengerer Grenzwerte<br />
prüfen, die gewährleisten sollen, dass tatsächlich leisere Fahrzeuge auf den <strong>Mark</strong>t kommen.<br />
Dabei könnte auch ein Verordnungsvorschlag über den zulässigen Geräuschpegel und<br />
die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen vorgelegt werden. Das Hauptziel der Initiative ist<br />
eine Reduzierung der negativen Auswirkungen der durch den PKW-Verkehr verursachten<br />
Lärmbelästigung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.<br />
2<br />
A.a.o: „Die sozialen Kosten von Verkehrs-, Bahn- und Straßenlärm für die EU wurden vor<br />
kurzem auf 40 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, wobei 90 % davon auf PKWs und Nutzfahrzeuge<br />
entfallen.“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 7
Die Umgebungslärmrichtlinie wurde mit der Änderung des § 47 a-f Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht überführt. Dort werden Aussagen<br />
zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne<br />
getroffen. Auf der Grundlage des geänderten BImSchG wurde am<br />
15. März 2006 die 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) veröffentlicht.<br />
Dort werden die Anforderungen an Datenermittlung und Lärmkarten konkretisiert. Zur<br />
Ermittlung der Lärmbelastung passte Deutschland die vorhandenen nationalen Verfahren<br />
an die Erfordernisse der Richtlinie an. Diese sind nachfolgend benannt:<br />
1. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS);<br />
2. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen<br />
(VBUSch);<br />
3. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF);<br />
4. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe<br />
(VBUI).<br />
Die Ermittlung der Betroffenheiten erfolgt nach der Vorläufigen Berechnungsmethode<br />
zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB).<br />
Die nationalen Grenz- und Richtwerte beruhen jedoch auf anderen, z. T. genaueren<br />
Ermittlungsverfahren als die in den strategischen Lärmkarten angegebenen Lärmindizes<br />
L DEN und L Night .<br />
Die strategischen Lärmkarten können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung<br />
herangezogen werden, sind jedoch keine Rechtsgrundlage dafür.<br />
Im Einzelfall sind daher zur Prüfung, ob Immissionsgrenz- oder Richtwerte überschritten<br />
sind, separate Berechnungen unter Anwendung der nationalen Berechnungsverfahren<br />
für den jeweiligen Immissionsort notwendig.<br />
Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenz- und Richtwerte auf die Lärmindizes<br />
LDEN und LNight wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit durchgeführt - siehe Tabelle 1.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 8
Anwendungsbereich<br />
Grenzwerte für die Lärmsanierung<br />
an Bundesfernstraßen<br />
in der Baulast<br />
des Bundes (abzüglich 3<br />
dB) 1, 2<br />
Grenzwerte für den Neubau<br />
und die wesentliche<br />
Änderung von Straßenund<br />
Schienenwegen<br />
Richtwerte für Anlagen<br />
im Sinne von § 3 Abs. 5<br />
BImSchG deren Einhaltung<br />
sichergestellt werden<br />
soll 5<br />
Nutzung<br />
Richtwerte, bei deren<br />
Überschreitung straßenverkehrsrechtliche<br />
Lärmschutzmaßnahmen<br />
insbesondere in Betracht<br />
kommen 3<br />
(Vorsorge) 4<br />
Krankenhäuser,<br />
Schulen, Altenheime<br />
Reine Wohngebiete<br />
Allgemeine<br />
Wohngebiete<br />
Kern-, Dorf- und<br />
Mischgebiete<br />
Gewerbegebiete<br />
Industriegebiete<br />
Tag<br />
dB(A),(L DEN)<br />
Nacht<br />
dB(A),(L Night)<br />
Tag<br />
dB(A),(L DEN)<br />
Nacht<br />
dB(A),(L Night)<br />
Tag<br />
dB(A),(L DEN)<br />
Nacht<br />
dB(A),(L Night)<br />
70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35)<br />
70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35)<br />
70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40)<br />
72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45)<br />
75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50)<br />
70 (71) 70 (70)<br />
Tabelle 1:<br />
Übersicht über Immissionsgrenz-, -richt- und -orientierungswerte im Bereich<br />
des Lärmschutzes [2]<br />
Im Jahr 2010 wurden mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das Jahr<br />
2010 die Grenzwerte, die Maßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmsanierung an<br />
Bundesfernstraßen ermöglichen, um jeweils 3 dB(A) abgesenkt (nicht in Tabelle enthalten).<br />
Die abgesenkten Werte wurden mit dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nr. 19/2011 - Straßenbau vom 17. August<br />
2011 3 ab 02.11.2011 in Brandenburg eingeführt.<br />
Die weiterhin recht hohen Grenzwerte im Bestand sind nach den aktuellen Erkenntnissen<br />
der Lärmwirkungsforschung zur Gesundheitsvorsorge nicht ausreichend:<br />
Bei Immissionsschallpegeln über 40 dB(A) nachts außerhalb der Wohnungen ist bei<br />
geöffneten Fenstern mit Schlafstörungen zu rechnen. Die Evidenz für einen ursächlichen<br />
Zusammenhang zwischen Umweltlärm und Herz-Kreislaufkrankheiten hat in den<br />
letzten Jahren durch eine Reihe neuer Studienergebnisse der epidemiologischen<br />
Lärmwirkungsforschung deutlich zugenommen. Insgesamt deuten die neueren Studien<br />
3<br />
Amtsblatt für Brandenburg, 22. Jahrgang, Nummer 43 vom 2. November 2011<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 9
darauf hin, dass erhöhte Risiken in Abhängigkeit von der Schallquelle auch schon bei<br />
niedrigerem Immissionsschallpegel bestehen 4 .<br />
So steigt das Risiko für Bluthochdruck durch Straßenverkehrslärm tagsüber bei Lärmpegeln<br />
über 50 dB(A) linear an 2 .<br />
Das Herzinfarktrisiko durch Straßenverkehrslärm tagsüber steigt bei Lärmpegeln über<br />
60 dB(A) überproportional an 2 .<br />
Die WHO empfiehlt in ihren Night Noise Guidelines einen Maximalwert von 40 dB(A)<br />
nachts.<br />
Insgesamt wurden Ansatz und Zielsetzung der Lärmminderung der EU-Richtlinie nur<br />
unvollständig in deutsches Recht übernommen:<br />
Während die EU-Richtlinie eine integrierte Betrachtung vieler Lärmquellen enthält, wird<br />
im deutschen Recht weiterhin streng nach Verursacher (Kfz / Bahn / Flugzeuge / Gewerbe)<br />
unterschieden. Außerdem gibt es unterschiedliche Gesetze für bestehenden<br />
und geplanten Lärm, z. B. nach einer Baumaßnahme. Beim Lärm werden also nicht<br />
alle Menschen gleich behandelt.<br />
Da die Lärmaktionsplanung keine Rechtsgrundlage nach deutschem Recht bildet, bleiben<br />
die großen Lücken beim Lärmschutz im Bestand erhalten:<br />
So sind zum Schutz gegen Verkehrslärm an bestehenden Straßen weiterhin ausschließlich<br />
verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO in Verbindung mit den<br />
Lärmschutz-Richtlinien StV rechtlich vorgesehen. Die Richtwerte der Lärmschutz-<br />
Richtlinien StV sind zu hoch und auch noch abzuwägen 5 . Die widersprüchlichen Formulierungen<br />
erschweren rechtssichere Anordnungen.<br />
Auf andere, z. B. infrastrukturelle Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm im<br />
Bestand, wie z. B. Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster, besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Es gibt jedoch wechselnde Finanzierungsprogramme für Lärmschutzmaßnahmen im<br />
Bestand, z. B. das Konjunkturpaket II des Bundes 2009. Daher sollte die Lärmaktionsplanung<br />
trotz ihrer strukturellen Mängel nicht nur als Pflichtaufgabe sondern auch als<br />
4<br />
Quelle: UBA, http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/document/downloadImage.doident=23748<br />
, abgerufen am 18.07.2013<br />
5 Umweltbundesamt: Lärmbilanz 2010, Stand April 2011, nur auf http://www.uba.de/uba-info-medien/4203.html<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 10
Vorratsplanung und Chance gesehen werden, die Beseitigung der Lärmprobleme langfristig<br />
und nachhaltig in Angriff zu nehmen.<br />
1.3 Verfahrensweise<br />
In der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 sind<br />
folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />
1. Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die<br />
Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden;<br />
2. Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine<br />
Auswirkungen;<br />
3. Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Lärmkartierung<br />
mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich zu mindern sowie die<br />
Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist.<br />
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind in einem mehrstufigen Verfahren zunächst<br />
verkehrsaufkommensbezogen Umgebungslärmpegel und die daraus resultierenden<br />
Betroffenheiten für die Einwohner zu ermitteln. Die Stufe 1 fand 2008 statt.<br />
Aufgrund der hohen Schwellenwerte für die Verkehrsbelegungen war die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong><br />
hier nicht betroffen.<br />
Die hier behandelte Stufe 2 soll 2013 erfolgen. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind<br />
mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.<br />
Gemäß § 47 d BImSchG ergibt sich die Verpflichtung zur Erarbeitung von Lärmaktionsplänen<br />
der Stufe 2 für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken.<br />
Zu den Hauptverkehrsstraßen zählen Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder<br />
auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über<br />
drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (vgl. § 47 b, Punkt 3, BImSchG), d. h. einer<br />
durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als ca. 8.200 Kraftfahrzeugen<br />
pro Tag.<br />
Haupteisenbahnstrecken weisen gemäß § 47 b, Punkt 4, BImSchG eine Streckenbelegung<br />
von über 30.000 Zügen pro Jahr auf. Entsprechend den Informationen des Eisenbahnbundesamtes<br />
wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) nicht von Haupteisenbahnstrecken<br />
mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr berührt [1], so<br />
dass keine Verpflichtung zur Lärmkartierung für die Eisenbahnstrecken im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
besteht.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 11
Im Anschluss an die Lärmkartierung ist die Erstellung von Lärmaktionsplänen vorgesehen.<br />
Wesentliche Planungsgrundlage ist das durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz (LUGV) erstellte Karten- und Datenmaterial der Kartierung des<br />
Straßenverkehrslärms.<br />
Durch Auswertung der Lärmkartierung sind die Bereiche mit Überschreitungen der einschlägigen<br />
Prüf- bzw. Auslösewerte für 24-Stunden-Pegel und Nachtpegel zu ermitteln<br />
und wesentliche Lärmbetroffenheiten festzustellen. Anhand der Bewertungsergebnisse<br />
für die örtliche Situation sind Ziele und räumliche Schwerpunkte zur Geräuschminderung<br />
zu formulieren.<br />
Der daraufhin zu erstellende Lärmaktionsplan soll neben formalen Angaben im Wesentlichen<br />
folgende Informationen bzw. Festsetzungen enthalten:<br />
- Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Lärmkartierung<br />
- bereits umgesetzte bzw. bereits geplante Maßnahmen zur Lärmminderung,<br />
- Maßnahmenkatalog mit den für die nächsten fünf Jahre geplanten kurz- und mittelfristigen<br />
Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete,<br />
- langfristige Strategie im Hinblick auf Lärmminderungen,<br />
- Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen,<br />
- Ausweisung ruhiger Gebiete.<br />
Ein hoher Stellenwert wird der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit eingeräumt.<br />
Das zentrale Element der Lärmaktionsplanung ist der Maßnahmenkatalog mit baulichen,<br />
verkehrsorganisatorischen, planerischen und technischen Maßnahmen. Die<br />
Entwicklung des Katalogs erfolgt in den Teilschritten Zusammenstellung möglicher<br />
Minderungsmaßnahmen, Bewertung der Maßnahmen und Priorisierung der Maßnahmen.<br />
Die Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist anhand der Kriterien Realisierbarkeit,<br />
Kosten-Nutzen-Verhältnis und Fördermöglichkeiten durchzuführen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 12
1.4 Aktionsrahmen<br />
Aus den für die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> durch das LUGV bereitgestellten Lärmkarten der 2. Stufe<br />
zum Straßenverkehrslärm ist zu entnehmen, dass Überschreitungen der durch das<br />
Land Brandenburg geltenden Prüfwerte für den Mittelungspegel in Höhe von 65 dB(A)<br />
ganztägig bzw. 55 dB(A) nachts an Hauptverkehrsstraßen in der Definition nach §<br />
47 b, Punkt 3, BImSchG (mehr als ca. 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag [DTV]) lediglich für<br />
den Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße im Verlauf der Landesstraße L 23<br />
ermittelt wurden. Hier verkehren 10.300 bis 11.650 Kfz/Tag (DTV 6 ). Mit dieser Verkehrsstärke<br />
wird die Schwelle von 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag überschritten.<br />
Darüber hinaus wurden Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsbelegungen zwischen<br />
1.000 und unter 8.000 Kfz/Tag kartiert. Auf diesen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />
erreichen die zugrunde gelegten Verkehrsstärken in den Siedlungsbereichen Werte<br />
zwischen 3.550 und 7.900 Kfz/Tag (DTV).<br />
An folgenden Straßen haben sich nach den Berechnungen ebenfalls Überschreitungen<br />
der Lärmpegel-Prüfwerte ergeben:<br />
o Bundesstraße<br />
B 246<br />
o Landesstraßen<br />
L23<br />
L 40<br />
L 42<br />
L 74<br />
L 361<br />
L 391<br />
L 741<br />
o Kreisstraße<br />
Ernst-Thälmann-Straße – Rudolf-Breitscheid-Straße<br />
mit Ortsdurchfahrt (OD) Rieplos<br />
Berghof<br />
Limsdorfer Dorfstraße<br />
von Kehrigk (Anschluss an L741) über OD Groß Eichholz bis <strong>Stadt</strong>grenze<br />
Fürstenwalder Straße<br />
über Philadelphia, Klein Schauen und Görsdorf bis <strong>Stadt</strong>grenze<br />
Burgker Chaussee mit OD Bugk<br />
K 6749 Reichenwalder Straße<br />
6 DTV - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz pro 24 Stunden<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 13
Während die kartierten Hauptverkehrsstraßen zu großen Teilen Land- und Forstwirtschaftsflächen<br />
tangieren, sind vom Verkehrslärm der B 246, L 23, L 361 und K 6749<br />
auch Wohn- und Mischgebiete betroffen.<br />
Planungsgegenstände sind der gemäß den Kriterien der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
festgelegte Straßenzug der L 23 Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße und die Festsetzung<br />
von ruhigen Gebieten auf dem Territorium der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>).<br />
Eigene Erhebungen zur Verkehrsstärke bzw. Messungen zur Lärmbelastung sowie<br />
nachträgliche Lärmberechnungen für weitere Lärmquellen über die aktuellen Lärmkartierungen<br />
hinaus waren nicht vorgesehen.<br />
Zur Gewährleistung der Information und der Möglichkeit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit<br />
umfasst das vorgesehene Beteiligungsverfahren neben spezifischen Veröffentlichungen<br />
und öffentlichen Rats- bzw. Ausschusssitzungen eine Informationsveranstaltung,<br />
die Auslegung des Planentwurfes sowie Möglichkeiten zur schriftlichen Stellungnahme.<br />
Die Ergebnisse der Mitwirkung werden im fachlichen Abwägungsprozess angemessen<br />
berücksichtigt.<br />
Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess mit dem Ziel nachhaltiger<br />
Lärmminderung. Der Zeithorizont für kurzfristige Ziele und Maßnahmen beträgt bis zu<br />
ca. zwei Jahre und für mittelfristige Ziele und Maßnahmen ca. vier bis fünf Jahre. Langfristige<br />
Ziele und Maßnahmen, die in der Regel umfangreiche städtebauliche und verkehrsplanerische<br />
Maßnahmen umfassen, gehen über den Zeitraum der zweiten Stufe<br />
der Lärmaktionsplanung (2013 bis 2018) hinaus.<br />
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein informelles Instrument im Sinne<br />
einer Bedarfsplanung, das der kommunalen Selbstbindung dienen soll. Die zuständigen<br />
Behörden, Gemeinden und Träger der öffentlichen Verwaltung haben planungsrechtliche<br />
Festlegungen des Lärmaktionsplanes bei ihren Fachplanungen einzubeziehen<br />
und soweit wie möglich zu berücksichtigen. Insbesondere trifft dies auf die verkehrliche<br />
Investitionsplanung zu. Zur Umsetzung der in der Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong><br />
liegenden Maßnahmen sind die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. die<br />
erforderlichen Eigenmittel in den Haushalt einzustellen und die zur Verfügung stehenden<br />
Fördermittel zu akquirieren.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 14
2 BESTANDS- UND KONFLIKTANALYSE<br />
2.1 Verkehrsnetz<br />
Das Straßennetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wird maßgeblich durch die in der Ost-West-<br />
Achse verlaufende Bundesstraße B 246 geprägt. Weitere wichtige regionale Straßenverbindungen<br />
sind die Landesstraßen L 23 Richtung Bundesautobahn A 12, L 40 Richtung<br />
Königs Wusterhausen und L 361 Richtung Fürstenwalde. Darüber hinaus ergänzen<br />
weitere Landes- und Kreisstraßen das Netz der Hauptverkehrsstraßen.<br />
Folgende Straßenabschnitte im <strong>Stadt</strong>gebiet sind als Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />
klassifiziert:<br />
B 246<br />
L 23<br />
L 40<br />
L 42<br />
L 74<br />
L 361<br />
L 391<br />
L 741<br />
Ernst-Thälmann-Straße – Rudolf-Breitscheid-Straße<br />
Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße – Kummersdorfer Straße<br />
Berghof<br />
Limsdorfer Dorfstraße<br />
Groß Eichholzer Straße<br />
Fürstenwalder Straße<br />
Kolberger Chaussee<br />
Burgker Chaussee<br />
K 6746 Selchower Dorfstraße<br />
K 6747 Hauptstraße Philadelphia<br />
K 6748 Bahnhofstraße<br />
K 6749 Reichenwalder Straße<br />
K 6752 Lebbiner Straße<br />
Der Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße wurde zu DDR-Zeiten als innerstädtische<br />
Umfahrung der Altstadt ausgebaut. Gleichrangige oder übergeordnete Straßen,<br />
auf denen er umfahren werden könnte, gibt es nicht.<br />
Wohnhäuser stehen vor allem an der Heinrich-Heine-Straße und im südlichen Bereich<br />
direkt an der Burgstraße. Ansonsten verläuft die Burgstraße auf der Gartenseite der<br />
anliegenden Grundstücke.<br />
Dadurch sind von Pegeln oberhalb der Prüfwerte im Mittel 15 Häuser und nachts 22<br />
Häuser betroffen - siehe Anlage 2.<br />
2.2 Fahrbahnoberflächen und Fahrgeschwindigkeiten<br />
Die Fahrbahnoberflächen und deren Zustand stellen wesentliche Einflussgrößen für die<br />
Schallemission im Verlauf einer Straße dar. Auf dem betrachteten Straßenzug ist ein<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 15
vielfach instandgesetzte Asphaltoberfläche von insgesamt schlechter Qualität vorzufinden.<br />
Eine weitere wesentliche Einflussgröße ist die Fahrgeschwindigkeit. Die in der Lärmkartierung<br />
zugrunde gelegten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind Anlage 2 zu<br />
entnehmen. Demnach ist auf den kartierten Hauptverkehrsstraßen innerstädtisch generell<br />
eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt, abschnittsweise werden auch<br />
Höchstgeschwindigkeiten von 100 km/h gestattet.<br />
Die in der Lärmkartierung zugrunde gelegten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entsprechen<br />
größtenteils den gegenwärtig gültigen Anordnungen. Jedoch wurde auf dem<br />
Straßenzug L 23 Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße – Kummersdorfer Straße in zwei<br />
Abschnitten fehlerhaft 100 km/h anstatt 50 km/h angesetzt (siehe Abbildung 1).<br />
Dadurch wurden in diesen innerstädtischen Bereichen zu hohe Lärmemissionen berechnet.<br />
Abbildung 1: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten [km/h] auf den kartierten Hauptverkehrsstraßen<br />
als Grundlage der Lärmkartierung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 16
Bei einer Berechnung gemäß RLS 90 wäre beim Ansatz von 100 km/h anstatt 50 km/h<br />
der Lärmpegel um gut 5 dB(A) zu hoch berechnet.<br />
Abbildung 2: Korrektur Emissionspegel für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten<br />
in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil nach RLS 90<br />
Diese Korrektur entspricht sowohl in den Lärmkarten als auch den Auswertungen einer<br />
Farbstufe.<br />
Die Prüfwerte werden dennoch überschritten. Die Anzahl der Betroffenen ändert sich<br />
nicht.<br />
2.3 Verkehrsmengen und Schwerverkehrsanteile<br />
Die Hauptverkehrsmengen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) werden über die Landesstraße<br />
L 23 und die Bundesstraße B 246 abgewickelt. Auf deren innerstädtischen<br />
Abschnitten werden die Verkehrsströme aus/in Richtung Bundesautobahn A 12,<br />
Beeskow und Königs Wusterhausen gebündelt.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 17
Entsprechend den in der Lärmkartierung zugrunde gelegten Zähldaten wird die höchste<br />
Verkehrsstärke auf der L 23 mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV 7 )<br />
von 11.650 Kfz pro Tag auf der Burgstraße erreicht. Der maßgebliche Schwerverkehrsanteil<br />
8 aller kartierten Straßen wurde mit 3,5 % angesetzt.<br />
Diese Daten werden durch die Verkehrszählungen des LUGF von 2012 bestätigt.<br />
2.4 Vorhandene Unterlagen und Planungen<br />
Die wichtigste Grundlage des Lärmaktionsplanes ist hier die Strategische Lärmkartierung<br />
für Hauptverkehrsstraßen, Stufe 2, vom September 2012 mit den folgenden Inhalten<br />
bzw. Ergebnissen:<br />
- Untersuchungskorridore mit den zugrunde gelegten Eingangsdaten<br />
- Georeferenzierte Ergebnisraster zur Darstellung der Emissions- und Immissionspegel<br />
- Gebäude mit Richtwertüberschreitung und gebäudebezogene Belastetenzahlen<br />
- Lärmkarten mit Isophonendarstellung der belasteten Bereiche und Gebäude<br />
(siehe Anlage 1)<br />
- Zusammenstellung der Anzahl betroffener Einwohner, Wohnungen, Schulen,<br />
Krankenhäuser und Flächen<br />
Darüber hinaus wurden die folgenden Planungen berücksichtigt:<br />
- Fortschreibung Verkehrskonzept Sanierungsgebiet / Innenstadt, <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong><br />
(<strong>Mark</strong>), 2007<br />
- B-Plan Scheunenviertel<br />
Ein lärmrelevanter Einfluss dieser Planungen auf die auf der L23 zu erwartenden Verkehrsmengen<br />
besteht nicht.<br />
7<br />
8<br />
DTV - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz pro 24 Stunden<br />
Lkw-Anteil über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 18
2.6 Ergebnisse der Lärmkartierung<br />
2.6.1 Systematik<br />
Grundlage für die Berechnung der Schallimmissionen bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
bzw. die 34. BImSchV. Die Schallemissionen und -immissionen von Straßen<br />
werden generell rechnerisch ermittelt. Sie werden anhand der Verkehrsstärke,<br />
dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Beschaffenheit der Straßenoberfläche<br />
und der Straßenlängsneigung berechnet.<br />
Für den neu definierten Lärmindex der Lärmbelastung über 24 Stunden L DEN (Tag-<br />
Abend-Nacht-Pegel) erfolgte die Berechnung der Emissionspegel gemäß der VBUS.<br />
Der Pegelwert L DEN setzt sich aus<br />
L Day -<br />
Mittelungspegel für den Tag von 6:00 bis 18:00 Uhr,<br />
L Evening - Mittelungspegel für den Abend von 18:00 bis 22:00 Uhr und<br />
L Night -<br />
Mittelungspegel für die Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr<br />
unter besonderer Gewichtung des Abend- und Nachtzeitraums zusammen.<br />
Die Berechnung der Immissionspegel nach VBUS erfolgte mit Hilfe einer Schallausbreitungsrechnung.<br />
Dafür wurde ein Rechenmodell auf der Grundlage eines digitalen<br />
Höhenmodells sowie einer Straßen- und einer Gebäudedatei erstellt. Die Höhe der<br />
Immissionsorte der Rasterlärmkarte beträgt 4 m und der Rasterabstand der Immissionspunkte<br />
10 m.<br />
Die Ermittlung der Lärmbetroffenheit, d. h. die Anzahl lärmbelasteter Menschen, Wohnungen,<br />
Schulen und Krankenhäuser sowie die Größe der lärmbelasteten Flächen<br />
wurde nach der VBEB durchgeführt. Dazu wurde die Lärmsituation an verschiedenen<br />
Immissionspunkten der einzelnen Gebäudefassaden berechnet (Fassadenpunkte).<br />
Dem Mittelwert dieser Pegelwerte je Gebäude wurde die Anzahl der Bewohner als Betroffene<br />
in Belastungsklassen zugeordnet.<br />
Die Ermittlung erfolgte nicht nur für die nach § 47c BImSchG pflichtigen Straßen, sondern<br />
auch für Straßen mit einer Belegung über 1.000 Kfz/Tag.<br />
2.6.2 Immissionen<br />
Die Rasterlärmkarten mit der Darstellung der von den kartierten Hauptverkehrsstraßen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) verursachten und nach Pegelklassen differenzierten<br />
Lärmimmissionen L DEN und L Night sind als Anlagen 1-2 und 1-3 beigefügt.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 19
Pegel unter 55 dB(A) im Mittel und 45 dB(A) nachts wurden dabei nicht ermittelt. Insofern<br />
sind die Kartierungsdaten zur Ermittlung Ruhiger Gebiete nur eingeschränkt verwendbar.<br />
2.7 Betroffenheitsanalyse<br />
Die Lärmbetroffenheiten im Untersuchungsgebiet verteilen sich auf belastungsbezogene<br />
Pegelklassen. In den Tabellen 3 und 4 ist die geschätzte Gesamtzahl der Menschen<br />
ausgewiesen, die in Gebäuden wohnen, an denen in 4 m Höhe die Orientierungswerte<br />
für die gemittelten Lärmpegel L DEN bzw. L Nigth überschritten werden .<br />
L DEN dB(A)<br />
Belastete Menschen – Straßenlärm<br />
über 55 bis 60 118<br />
über 60 bis 65 55<br />
über 65 bis 70 33<br />
über 70 bis 75 13<br />
über 75 0<br />
Summe 219<br />
Tabelle 2:<br />
Anzahl ganztägig von Straßenlärm belasteter Menschen - L DEN<br />
L Night dB(A)<br />
Belastete Menschen – Straßenlärm<br />
über 45 bis 50 220<br />
über 50 bis 55 67<br />
über 55 bis 60 42<br />
über 60 bis 65 16<br />
über 65 bis 70 1<br />
über 70 0<br />
Summe 346<br />
Tabelle 3:<br />
Anzahl nachts von Straßenlärm belasteter Menschen - L Night<br />
Das bedeutet, dass entlang des kartierten Straßennetzes ca. 220 Menschen ganztägig<br />
Pegeln von größer als 55 dB(A) und ca. 350 Menschen nachts Pegeln von größer als<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 20
45 dB(A) ausgesetzt sind, die mindestens zu Belastungen mit Kommunikationsstörungen,<br />
Nachtruhebeeinträchtigungen etc. führen können.<br />
Davon sind ca. 50 Menschen ganztägig Pegeln von größer als 65 dB(A) und ca. 60<br />
Menschen nachts Pegeln von größer als 55 dB(A) ausgesetzt, die jeweils zu gesundheitlich<br />
negativen Auswirkungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck etc.<br />
führen können.<br />
Die Größe bzw. die Anzahl der ganztägig betroffenen Flächen und Wohnungen ist in<br />
Tabelle 5 ausgewiesen.<br />
Belastungen durch Straßenlärm<br />
L DEN dB(A)<br />
Flächengröße [km 2 ]<br />
Anzahl Wohnungen<br />
über 55 bis 65 1 110<br />
über 65 bis 75 1 23<br />
über 75 1 0<br />
Summe 3 133<br />
Tabelle 4:<br />
Ganztägig von Straßenlärm betroffene Flächen und Wohnungen - L DEN<br />
Darüber hinaus sind im Pegelbereich 55 dB(A) bis 65 dB(A) zwei Schulgebäude betroffen.<br />
Krankenhaus- und Kitagebäude mit Immissionswertüberschreitungen im Untersuchungsgebiet<br />
wurden nicht festgestellt.<br />
Diese Angaben entstammen der Lärmkartierung des LUGV. Die pegelbezogenen Angaben<br />
sind also aufgrund der zu hohen Geschwindigkeitsansätze fehlerhaft.<br />
Anhand von Meldedaten der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> wurden aufgrund der Adressen die Anzahl<br />
der lärmbetroffenen Einwohner im untersuchten Straßenzug Burgstr. – Heinrich-Heine-<br />
Str. ermittelt:<br />
Im untersuchten Abschnitt des Straßenzuges Burgstr. – Heinrich-Heine-Str. sind insgesamt<br />
36 Einwohner von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte betroffen – siehe Anlage<br />
2-3. Schulen, Kitas oder Krankenhäuser sind in diesem Straßenzug nicht vorhanden.<br />
2.8 Problem- und Konfliktbereiche<br />
Belastungen über 65 dB(A) L DEN bzw. über 55 dB(A) L Night wurden an allen kartierten<br />
Straßen festgestellt.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 21
Erhöhte Straßenlärmbelastungen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) treten vor allem<br />
entlang der Landesstraße L 23 auf. Insbesondere in den Bereichen Burgstraße und<br />
Heinrich-Heine-Straße sind hohe bzw. sehr hohe Belastungen (Immissionen) mit über<br />
70 dB(A) L DEN bzw. über 60 dB(A) L Night zu verzeichnen.<br />
Starke Betroffenheiten entstehen immer dort, wo hohe Lärmbelastungen mit hoher<br />
Siedlungsdichte zusammentreffen.<br />
In Ergänzung zu den Rasterlärmkarten, in denen die Stärke der Lärmimmissionen dargestellt<br />
wird, sind in den Anlagen 1-4 und 1-5 die Pegelklassen der vom Straßenverkehrslärm<br />
betroffenen Gebäude veranschaulicht. Mit Hilfe dieser Darstellung sind die<br />
Lärmschwerpunkte im Hinblick auf die Betroffenheiten erkennbar.<br />
Derartige Lärmschwerpunkte mit erforderlichem Handlungsbedarf im kartierten Netz<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) sind insbesondere die folgenden Straßenabschnitte:<br />
- Burgstraße von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Reichenwalder Straße<br />
- Heinrich-Heine-Straße von Reichenwalder Straße bis Fürstenwalder Straße<br />
Diese als Brennpunkte der Lärmbelastung gekennzeichneten Gebiete sind überwiegend<br />
als Mischgebiete, z. T. auch als Wohngebiete eingestuft.<br />
Weitere betroffene Wohn- bzw. Mischgebiete sind in den Bereichen B 246 Ernst-<br />
Thälmann-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße, L 361 Fürstenwalder Straße und K 6749<br />
Reichenwalder Straße anzutreffen.<br />
2.9 Fazit<br />
Die im Rahmen der Auswertung der Lärmkartierung des Hautverkehrsstraßennetzes<br />
(Stand: 2012) durchgeführte Prüfung ergab, dass im untersuchten <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wesentliche Lärmbetroffenheiten vorliegen, d. h., dass erhebliche<br />
Schallimmissionen mit deutlichen Belastungswirkungen für 36 Bewohner vorhanden<br />
sind.<br />
2.10 Ruhige Gebiete<br />
Neben den lärmbelasteten Konfliktbereichen ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
auch eine Betrachtung bisher relativ gering lärmbelasteter Gebiete vorzunehmen.<br />
Flächen, deren Nutzung mit einer hohen Ruheerwartung verbunden ist [3]<br />
oder die für die Erholung der Bevölkerung einen hohen Wert haben [4], sollen als Ruhige<br />
Gebiete erhalten und durch geeignete Maßnahmen vor Straßen- und Schienenverkehrslärm<br />
geschützt werden. Dabei kann es sich sowohl um unbebaute (z. B. groß-<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 22
flächige, naturnahe Bereiche) als auch um bebaute Gebiete (z. B. öffentliche Parkanlagen)<br />
handeln. Es kommt darauf an, dass diese Gebiete im Wesentlichen keinem störenden<br />
Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Somit sollten<br />
Pegelwerte von L DEN = 40 dB(A) im ländlichen Bereich und L DEN = 50 dB(A) in Ballungsräumen<br />
nicht überschritten werden [3, 4].<br />
Bei der Festlegung der zu schützenden „ruhigen Gebiete“ durch die zuständige Behörde<br />
handelt es sich um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern<br />
bei ihren Planungen zu berücksichtigen sind (§ 47d Abs. 6 BImSchG<br />
i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG). Weitergehende planungsrechtliche Festlegungen<br />
werden im Benehmen mit den jeweiligen Planungsträgern formuliert. Konkrete Maßnahmen<br />
in ruhigen Gebieten (z.B. Verkehrsbeschränkungen) sind auf der Grundlage<br />
des jeweiligen Fachrechts im Einvernehmen mit den für deren Umsetzung zuständigen<br />
Behörden in den Lärmaktionsplan aufzunehmen [4].<br />
Ruhige Gebiete werden außerdem bei der lärmfachlichen Bewertung der Flugrouten<br />
für Verkehrsflughäfen in der Abwägung berücksichtigt [4].<br />
Öffentlich gewidmete Straßen werden als nicht geeignet zur Ausweisung als Ruhige<br />
Gebiete angesehen. Daher können auch Wohngebiete, die von solchen Straßen<br />
durchzogen sind, nicht zu Ruhigen Gebieten erklärt werden.<br />
Um trotz der fehlenden Kartierung in den unteren Pegelbereichen Ruhige Gebiete definieren<br />
zu können, wurde beiderseits einer öffentlichen Straße ein Bereich von 250 m<br />
freigelassen und nicht in ein Ruhiges Gebiet aufgenommen.<br />
Als Ruhige Gebiete ungeeignet sind außerdem Bundeswasserstraßen und damit der<br />
<strong>Storkow</strong>er See und die Kanäle. Ihre Festsetzung soll außerdem die wirtschaftliche<br />
Entwicklung <strong>Storkow</strong>s nicht behindern.<br />
In <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) werden - abzüglich von entlang öffentlicher Straßen liegender Streifen<br />
- die auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) liegenden folgenden Schutzgebiete 9 (siehe<br />
Anlage 3) bzw. die <strong>Storkow</strong>er Teile davon als Ruhige Gebiete festgesetzt (von Nord<br />
nach Süd):<br />
1. NSG und FFH-Gebiet <strong>Storkow</strong>er Kanal<br />
2. FFH-Gebiet Kolpiner See<br />
3. NSG und FFH-Gebiet Luchwiesen<br />
4. NSG (einschl. FFH-Gebiet) Groß Schauener Seenkette<br />
9<br />
Gemäß Karte des Landkreises Oder-Spree, Dezernat III, Stand August 2011: Darstellung<br />
der Schutzgebiete im Bereich Scharmützelseegebiet & Dahme-Heideseen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 23
5. FFH-Gebiet Groß Schauener Seenkette Ergänzung<br />
6. NSG und FFH-Gebiet Kanalwiesen Wendisch Rietz<br />
7. FFH-Gebiet (einschl. NSG) Griesensee<br />
8. NSG und FFH-Gebiet Linowsee-Dutzendsee<br />
9. FFH-Gebiet Kienheide<br />
10. NSG und FFH-Gebiet Milaseen<br />
11. FFH-Gebiet (einschl. NSG) Schwenower Forst<br />
12. FFH-Gebiet Schwenower Forst Ergänzung<br />
13. NSG und FFH-Gebiet Laie - Langes Luch<br />
14. FFH-Gebiet Streganzsee-Dahme und Bürgerheide<br />
15. FFH-Gebiet Spree<br />
3 MAßNAHMENKONZEPT<br />
3.1 Lärmminderungspotenziale<br />
Für den Lärmschutz bestehen zahlreiche Möglichkeiten, mit verkehrsplanerischen,<br />
-regelnden und -baulichen Maßnahmen die Emission, Ausbreitung und Immission des<br />
Verkehrslärms zu vermeiden bzw. zu verringern. Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen<br />
erfolgt im Wesentlichen anhand der erzielbaren Lärmreduzierungen und des<br />
dafür erforderlichen Aufwandes bzw. des Umfanges der baulichen Eingriffe. Zur Lärmreduzierung<br />
im Straßen- und Schienenverkehr bestehen generell die folgenden, mit<br />
einem hohen Lärmminderungspotenzial verbundenen methodischen Ansätze:<br />
- Vermeidung und Verlagerung<br />
(Die Geräuschquelle wird beseitigt oder aus dem Konfliktbereich verlagert.)<br />
- Pegelminderung<br />
(Der Lärm wird durch technische und andere Maßnahmen am Emissionsort gemindert.)<br />
- Homogenisierung<br />
(Der Lärm wird durch entsprechende Maßnahmen homogener, d. h. auffällige, besonders<br />
störende Geräuschmerkmale werden verringert.)<br />
- Aktiver und passiver baulicher Schallschutz<br />
(Das sind Maßnahmen, die im Ausbreitungsweg bzw. am Immissionsort durchgeführt<br />
werden.)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 24
3.2 Allgemeine Strategien<br />
Ausgehend von den vorgenannten grundsätzlichen methodischen Ansätzen und den<br />
damit erzielbaren Lärmreduzierungen ergeben sich in Abhängigkeit des betrachteten<br />
Zeitraumes für die Lärmminderung im Straßenverkehr folgende Strategien und Planungsansätze:<br />
3.2.1 Kurzfristige Strategien<br />
Senkung des Geschwindigkeitsniveaus auf den Hauptverkehrsstraßen (Verkehrsreglung<br />
und Straßenraumgestaltung)<br />
Der Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen setzt sich im Wesentlichen aus<br />
- Antriebsgeräuschen,<br />
- Rollgeräuschen und<br />
- Windgeräuschen<br />
zusammen. Diese sind ursächlich von der Fahrgeschwindigkeit abhängig.<br />
Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat sich daher als effektive und<br />
kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung erwiesen. Bei einer Reduzierung von<br />
50 km/h auf 30 km/h ist eine Verringerung des Mittelungspegels von ca. 2,6 dB(A) und<br />
des Maximalpegels von ca. 5 dB(A) erreichbar.<br />
Durch ein geringeres Geschwindigkeitsniveau wird der Verkehr verstetigt, was sich<br />
ebenfalls lärmmindernd auswirkt (siehe unten). Entgegen verbreiteter Vorurteile hat die<br />
Geschwindigkeit innerörtlich keinen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer<br />
Straße für den Kfz-Verkehr 10 .<br />
Darüber hinaus ergeben sich positive Synergieeffekte mit der Verkehrssicherheit, der<br />
Aufenthaltsqualität und der Luftqualität.<br />
Empirische Untersuchungen 11 zeigen, dass die Befolgungsgrade mit zunehmender<br />
Dauer der Anordnung zunehmen. Die mittleren Geschwindigkeiten sinken nach einer<br />
T30-Anordnung ohne Begleitmaßnahmen um 1 km/h bis 15 km/h, mit Geschwindigkeitskontrollen<br />
um bis zu 17 km/h.<br />
10<br />
vgl. Leistungsfähigkeitsberechnung im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS),<br />
FGSV 2009<br />
11<br />
Siehe Fachtagung des UBA: „Tempo 30 – Chancen, Hindernisse, Erfahrungen" vom 13. November 2012<br />
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/veranstaltungen/tempo30.htm, Vortrag Nr. 5<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 25
Verstetigung des Fahrverlaufes<br />
Neben der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit spielt die Homogenität des Verkehrsflusses<br />
eine große Rolle. Durch die Verstetigung des Verkehrsflusses mit weniger Anfahrund<br />
Bremsvorgängen lässt sich eine spürbare Lärmminderung erzielen. Die Minderung<br />
des Mittelungspegels ist zwar nur gering, aber die besonders störenden Pegelspitzen<br />
entfallen weitgehend. Die allein mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h<br />
auf 30 km/h einhergehende Verstetigung des Verkehrsflusses bewirkt zusätzlich bis zu<br />
1,5 dB(A) niedrigere Mittelungspegel und bis zu 4 dB(A) geringere Maximalpegel [4].<br />
Die Verstetigung des Verkehrsflusses ist weiterhin durch Maßnahmen der flächendeckenden<br />
Verkehrsberuhigung mit Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigter Bereichen,<br />
durch stadtverträgliche Straßenraumgestaltungen sowie durch die Koordinierung von<br />
aufeinander folgenden Lichtsignalanlagen und Anzeige der empfohlenen Koordinierungsgeschwindigkeit<br />
erreichbar.<br />
Darüber hinaus sollten im Rahmen zukünftiger Ausbauplanungen verstärkt Kreisverkehre<br />
in die Abwägungen zur Knotenpunktgestaltung einbezogen werden, da sie in<br />
vielen Fällen deutliche Vorteile gegenüber klassischen LSA-Lösungen hinsichtlich der<br />
Verstetigung des Verkehrs bieten.<br />
Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Fahrbahnoberflächen (hochbelastete<br />
und schadhafte Straßenbeläge)<br />
Das Rechenverfahren VBUS berücksichtigt den Fahrbahnzustand nicht, so dass<br />
schadhafte Oberflächen sich beim Rechenergebnis nicht pegelerhöhend auswirken<br />
und neue Oberflächen nicht pegelvermindernd.<br />
Durch Beseitigung von Fahrbahnschäden sind je nach Einzelfall hohe Lärmminderungspotentiale<br />
erschließbar.<br />
Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzverglasungen)<br />
Der Einbau von Schallschutzfenstern kann den Lärmpegel innerhalb der Gebäude sehr<br />
wirksam reduzieren. Während bei Schallschutzklasse 1 (undichte Fenster mit Einfachverglasung)<br />
eine Reduzierung von weniger als 25 dB(A) erreicht wird, ist bei Schallschutzklasse<br />
6 (Kastenfenster mit getrenntem Blendrahmen, besonderer Dichtung,<br />
großem Scheibenabstand und Verglasung aus Dickglas) eine Reduzierung von mehr<br />
als 50 dB(A) möglich.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 26
Schallschutzfenster, mit denen zwar erhebliche Lärmminderungen in straßenseitig gelegenen<br />
Innenräumen erreicht werden können, die aber nur im geschlossenen Zustand<br />
Abhilfe schaffen und daher oft nur in Kombination mit indirekt wirkenden Lüftungsanlagen<br />
vollwertig funktionieren, sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere<br />
Maßnahmen zu Lärmreduzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen und aktive<br />
Schallschutzmaßnahmen nicht realisierbar sind. Die begrenzten Möglichkeiten von<br />
Lärmschutzfenstern werden auch dadurch deutlich, dass Freiraumnutzungen (Aufenthalt<br />
im Garten etc.) hiervon in keiner Weise profitieren.<br />
Im Zusammenhang mit Straßenneubauten bzw. bei wesentlichen Änderungen an bestehenden<br />
Straßen besteht bei Überschreitung der für die Gebietsnutzung festgelegten<br />
Grenzwerte ein Anspruch auf Realisierung passiver Schallschutzmaßnahmen durch<br />
den Baulastträger. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden dazu Auflagen<br />
erteilt. Dabei gilt jedoch immer der Grundsatz, aktive vor passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
umzusetzen.<br />
In Bebauungsplänen können auf der Grundlage von Schallimmissionsprognosen spezielle<br />
Festsetzungen zum Immissionsschutz, wie die Ausrüstung mit Lärmschutzfenstern,<br />
erfolgen.<br />
Neben diesen planungsrechtlichen Vorgaben kann durch spezifische Förderprogramme<br />
der verstärkte Lärmschutzfenstereinbau auf freiwilliger Basis forciert werden.<br />
3.2.2 Mittelfristige Strategien<br />
Verwendung von lärmarmen Fahrbahnbelägen<br />
Auch die Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahndecke hat erheblichen Einfluss auf<br />
den Kfz-Lärm. Die Sanierung von lärmintensiven Belägen, wie z. B. unebene, schadhafte<br />
oder gepflasterte Beläge, ist sehr effektiv. So kann durch den Ersatz von Kopfsteinpflaster<br />
durch Asphalt bereits bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h eine<br />
Geräuschminderung von 3 dB(A) bis 8 dB(A) erzielt werden [4].<br />
Die viel diskutierten offenporigen Asphalte, insbesondere in zweilagiger Ausführung,<br />
sind für den innerörtlichen Einsatz nur sehr begrenzt und unter strikten Rahmenbedingungen<br />
verwendbar (sehr teuer, anfällig für Beschädigungen, hohe Anforderungen an<br />
den Einbau). Sie sind in erster Linie für den Einsatz außerorts entwickelt und bislang<br />
auch nur dort Regelbauweise. Stattdessen bietet sich der Einsatz spezieller, für den<br />
Einsatz unter innerstädtischen Bedingungen geeigneter lärmmindernder Fahrbahnbeläge<br />
an (z. B. eines durch die Ruhr-Universität Bochum entwickelten lärmarmen Splitt-<br />
Mastix-Asphalts bzw. eines Asphalt-Betons mit feinkörniger, geschlossener Deck-<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 27
schicht), mit denen auch Geräuschminderungen von bis zu 5 dB(A) im Vergleich zu<br />
Gussasphalt erzielbar sind.<br />
Lärmarme Straßenbeläge werden derzeit europaweit entwickelt und erforscht. Sie haben<br />
hohes Potential zur Lärmminderung, sind derzeit aber noch im Erprobungsstadium.<br />
Abbildung 3: Lärmminderungspotentiale von Fahrbahnbelägen 12<br />
Es wird damit gerechnet, dass in 5 bis 10 Jahren<br />
- sie auch bei niedrigen Geschwindigkeiten lärmmindernd wirken,<br />
- ihre Lärmminderungswirkung dauerhaft anhält,<br />
- sich ihre Baukosten an die herkömmlicher Bauweisen annähern,<br />
- sie in die Richtlinien als Regelbauweisen aufgenommen werden.<br />
Derzeit sind folgende Asphaltbeläge am besten erprobt:<br />
12<br />
ALD, Newsletter Nr. 7, 2011. Vergleichsbelag: Asphaltbeton<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 28
- Lärmoptimierte Asphaltdeckschichten (AC LOA), bewirkt Lärmreduzierungen<br />
von –6 dB(A),<br />
- Splittmastixaspalt Lärmarm (SMA-LA), bewirkt Lärmreduzierungen von<br />
–4 dB(A).<br />
Schallschutzwände und -wälle<br />
Mit Hilfe aktiver Schallschutzmaßnahmen, z. B. Hindernissen innerhalb des Ausbreitungsweges,<br />
kann der negative Einfluss der Schallquelle wirksam verringert werden.<br />
Möglichkeiten dafür sind insbesondere Lärmschutzwände und -wälle, die Straßenführung<br />
in Tunnel-, Einschnitts- und Troglagen, die Bebauung mit lärmunempfindlicheren<br />
Gebäuden sowie die Schließung von Baulücken.<br />
Durch den Einsatz von Lärmschutzwänden lassen sich hohe Geräuschminderungen<br />
von bis zu 20 dB(A) erzielen. Die Abschirmungen sollten so nahe wie möglich an der<br />
Schallquelle errichtet werden. Entscheidend für die Pegelminderung ist die effektive<br />
Schirmhöhe. Dabei sind die Schallreflexionen zu beachten, um nicht an der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite Pegelerhöhungen zu erzeugen. Deshalb sind die Oberflächen<br />
schallabsorbierend zu gestalten.<br />
Die Abbildung 4 zeigt die Wirkungen einer Schallschutzwand von 1,5 m bis 6 m Höhe<br />
in 5 m Abstand von der Straßenachse in Abhängigkeit von der Entfernung zum Immissionsort.<br />
Abbildung 4: Schallpegelminderungen unterschiedlich hoher Schallschutzwände [4]<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 29
Begrünung von Fassaden<br />
Nach neuen Forschungsergebnissen kann die Begrünung von Fassaden in Straßenschluchten<br />
Pegelminderungen von bis zu 5 dB(A) bringen 13 . Fassadengrün vermindert<br />
nachweislich auch die Luftverschmutzung, insbesondere durch NO 2 14 .<br />
Für den lärmmindernden Effekt auch im Winter sind immergrüne Pflanzen, z. B. Efeu,<br />
erforderlich.<br />
Weiterhin gibt es folgende mittelfristige Strategien zur Lärmminderung:<br />
- Einbau von geschwindigkeitssenkenden Fahrbahnelementen<br />
- Verringerung der Lärmwahrnehmung durch veränderte Straßenraumgestaltung<br />
- Anpflanzungen von Gehölzen nahe der Hauptlärmquellen<br />
3.2.3 Langfristige Strategien<br />
Planungsansatz: Straßenraumgestaltung<br />
Das Geschwindigkeitsniveau und die Homogenität des Verkehrsflusses werden wie<br />
bereits erwähnt maßgeblich auch von der Straßenraumgestaltung beeinflusst.<br />
Geringere Verkehrsbelastungen, z. B. infolge der Realisierung von Ortsumgehungen<br />
ermöglichen die Umgestaltung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. In diesem<br />
Zusammenhang trägt insbesondere die Verringerung der Fahrstreifenanzahl und der<br />
Fahrbahnbreite durch Umnutzung der Randbereiche zu einer Geschwindigkeitssenkung<br />
und zur Abstandsvergrößerung zwischen Geräuschquelle und Immissionsort bei.<br />
Weitere Maßnahmen sind Fahrbahneinbauten (z. B. Fahrbahnteiler als Querungshilfen)<br />
sowie Veränderungen der Fahrbahn- und Knotenpunktgeometrie.<br />
13<br />
FH Neubrandenburg, Prof. Köhler, in Dach + Grün 1/2012<br />
14<br />
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Presseinformation Nr. 130 | le | 21.08.2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 30
Planungsansatz: Reduzierung der Verkehrsmenge<br />
Die Kraftfahrzeugmenge hat Einfluss auf die Lärmbelastung. Aber selbst durch eine<br />
Halbierung der Verkehrsmenge kann nur eine Schallpegelminderung von 3 dB(A) erreicht<br />
werden. Zur Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke (das entspricht einer<br />
Verringerung des Lärmpegels um 10 dB(A)) ist sogar eine Reduzierung der Verkehrsmenge<br />
um 90 % erforderlich (vgl. Abbildung 2).<br />
Abbildung 5: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung der Verkehrsmenge [4]<br />
Insbesondere die Lkw-Verkehrsmengen bestimmen in hohem Maße die Lärmpegel. Im<br />
innerstädtischen Verkehr entspricht die Lärmemission von etwa 20 Pkw der Lärmemission<br />
eines Lkw. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird durch<br />
die Reduzierung des Lkw-Anteils von 20 % auf 5 % eine Verringerung des Lärmpegels<br />
um 3,4 dB(A) erreicht.<br />
Bei höheren Geschwindigkeiten verringert sich das Lärmminderungspotenzial. Bei einer<br />
Geschwindigkeit von 50 km/h lässt sich bei gleicher Reduzierung des Lkw-Anteils<br />
von 20 % auf 5 % nur noch eine Verringerung des Lärmpegels um 2,5 dB(A) erzielen<br />
(vgl. Abbildung 3).<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 31
Abbildung 6: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung des Lkw-Anteils [4]<br />
Eine Reduzierung der Verkehrsmenge kann durch Verlagerung oder Vermeidung von<br />
Verkehren erreicht werden.<br />
Weiterhin gibt es folgende langfristige Strategien zur Lärmminderung:<br />
- Einsatz geräuschärmerer Fahrzeuge im <strong>Stadt</strong>- und Regionalbusverkehr<br />
- Lärmschutzgerechte Bauleitplanung<br />
- Nutzung der Eigenabschirmung bei Neubauplanungen<br />
- Ergänzung des überregionalen Straßennetzes durch den Bau von Umgehungsstraßen<br />
zur Verlagerung und Bündelung von Verkehrsströmen sowie zur Reduzierung<br />
des innerörtlichen Schwerlastverkehrs<br />
- Lärmmindernde Anpassung der Straßenraumgestaltung im Zusammenhang mit<br />
durch den Bau von Umgehungsstraßen möglichen innerstädtischen Rückbaumaßnahmen<br />
- Reduzierung der Kfz-Belegung durch Veränderung des Modal Split zugunsten des<br />
Umweltverbundes durch Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
(ÖPNV) sowie des Rad- und Fußverkehrs<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 32
3.3 Handlungsschwerpunkte in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />
Räumlicher Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung ist in der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) der<br />
Abschnitt der L23:<br />
- Burgstraße von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Reichenwalder Straße<br />
- Heinrich-Heine-Straße von Reichenwalder Straße bis Fürstenwalder Straße<br />
3.4 Beschreibung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />
3.4.1 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h<br />
Derzeit ist im südlichen Abschnitt der Burgstraße der Verkehr in Richtung Norden bereits<br />
auf 30 km/h begrenzt. In Richtung Süden und im übrigen untersuchten Straßenzug<br />
liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.<br />
Hier kann ebenfalls 30 km/h angeordnet werden, ggf. abschnittsweise.<br />
Die Anordnung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,<br />
dem Straßenverkehrsamt Beeskow.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wird dort einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung<br />
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h stellen.<br />
Mit einer Senkung des Geschwindigkeitsniveaus werden sowohl direkt die Lärmemissionen<br />
verringert als auch die Rahmenbedingungen für den Rad- und Fußgängerverkehr<br />
verbessert. Durch ein geringeres Geschwindigkeitsniveau wird der Verkehr verstetigt,<br />
was sich ebenfalls lärmmindernd auswirkt. Entgegen verbreiteter Vorurteile hat<br />
die Geschwindigkeit innerörtlich keinen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit<br />
einer Straße für den Kfz-Verkehr.<br />
Um eine möglichst breite Akzeptanz der verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu erreichen,<br />
sollte deren Umsetzung durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Zur schnelleren<br />
Eingewöhnung können zeitlich begrenzt Dialog-Displays verwendet werden.<br />
Überwachung fördert die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung stark.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 33
3.4.2 Sanierung der Fahrbahn<br />
Die Fahrbahn im Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße ist stark abgefahren<br />
und hat Risse und Schlaglöcher. Sie soll kurzfristig saniert werden.<br />
Dafür setzt sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) beim Straßenbaulastträger Landesbetrieb<br />
Straßenwesen ein.<br />
3.4.3 Straßenraumgestaltung – Anlegen eines Rad- oder Schutzstreifens<br />
Radfahrstreifen sind Sonderwege für Radfahrer, die mindestens 1,5 m einschließlich<br />
<strong>Mark</strong>ierung (VwV-StVO 15 ), 1,6 m (RASt 06 16 ) bzw. 1,85 m [5] breit sind. Kfz dürfen sie<br />
nicht befahren oder auf ihnen halten.<br />
Schutzstreifen sind mindestens 1,25 m breit [5] und dürfen bei Bedarf von Kfz überfahren<br />
werden. Sofern nicht durch Z 283 ausgeschlossen (Empfehlung) darf auf ihnen<br />
auch gehalten werden.<br />
Die durchgängige Anlage von Radverkehrsanlagen in Form von Radstreifen (Z 295)<br />
oder Schutzstreifen (Z 340) 17 verengt die Fahrbahn und führt allein durch die optische<br />
Wirkung zu geringeren Fahrgeschwindigkeiten und schon damit zu geringerem Lärm.<br />
Weiterer Effekt ist die Abrückung der Fahrzeuge von den Fahrbahnrändern in Richtung<br />
Fahrbahnmitte. Damit wird der Abstand von Lärmquellen zu Hausfassaden vergrößert.<br />
Dies ergibt rechnerisch - je nach Geometrie – Lärmminderungen von 0,5 dB(A) bis 1,5<br />
dB(A) 18 . Diese geringen Änderungen liegen eigentlich jenseits der Wahrnehmungs-<br />
15<br />
VwV-StVO: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung<br />
16<br />
RASt 06: Richtlinien für die Anlage von <strong>Stadt</strong>straßen 2006, FGSV 200<br />
17<br />
VwV-StVO: Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt<br />
werden. [...] Auf die <strong>Mark</strong>ierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen<br />
der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.<br />
ERA 2010: Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m<br />
und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen. Damit ist ein Begegnen von Pkw möglich. Beidseitige<br />
Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m (ohne Parken).<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 34
schwelle. Dennoch beurteilten Bewohner die Maßnahme überwiegend als sinnvoll und<br />
gaben an, dass es durch die Radstreifen leiser geworden sei 19 .<br />
Selbstverständlich hat auch der Radverkehr Vorteile von einem Rad- oder Schutzstreifen:<br />
Er stellt ihm Bewegungsfläche zur Verfügung und verdeutlicht den Kfz-Führern,<br />
dass es hier Radverkehr gibt oder geben soll.<br />
Die derzeitige Freigabe der Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ kann bei<br />
der Anlage von Schutzstreifen erhalten bleiben. Sie erlaubt unabhängig von der Verkehrssituation<br />
das Radfahren nur in Schrittgeschwindigkeit, die dem Verkehrsmittel<br />
Fahrrad nicht angemessenen ist 20 .<br />
Die Anordnung von Rad- oder Schutzstreifen obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,<br />
dem Straßenverkehrsamt Beeskow.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wird dort einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung<br />
von Rad- oder Schutzstreifen stellen.<br />
3.4.4 Lärmmindernde Fahrbahnoberflächen<br />
Langfristig sollte die Deckschicht durch einen lärmmindernden Fahrbahnbelag nach<br />
dem Stand der Technik ersetzt werden.<br />
Hierbei kann versucht werden, in ein Modellprojekt zum Test lärmarmer Fahrbahnbeläge<br />
aufgenommen zu werden.<br />
Auch hierfür ist der Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenwesen (LS) zuständig.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) bemüht sich beim LS um ein entsprechendes Vorhaben.<br />
18<br />
LAP Berlin 2008, Pilotprojekt Beispielstrecken – Lärmminderung durch straßenräumliche Maßnahmen, Präsentation<br />
beim Begleitenden Arbeitskreis am 07.02.2013: An drei Straßen wurden Radspuren bzw. Schutzstreifen<br />
markiert und begleitend die Veränderungen untersucht. Inzwischen wurde auch die vierte Straße ummarkiert.<br />
19<br />
LAP Berlin 2008, Pilotprojekt Beispielstrecken – Lärmminderung durch straßenräumliche Maßnahmen, Ergebnispräsentation<br />
der Anwohnerbefragung, 07.02.2013<br />
20<br />
Die nach kurzer Zeit außer Kraft gesetzte StVO von 2009 sah hier anstatt einer starren Vorschrift ein Gebot der<br />
situationsabhängigen Rücksichtnahme und Anpassung vor.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 35
3.5 Umsetzung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />
Indirekte Einflussmöglichkeiten der <strong>Stadt</strong>:<br />
Der Einfluss der <strong>Stadt</strong> auf übergeordnete Straßen und Bundesschienenwege ist sehr<br />
begrenzt, da sie weder Baulastträger noch zuständige Verkehrsbehörde ist.<br />
Straßenbaulastträger für den betroffenen Straßenzug der Landesstraße L 23 ist der<br />
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Zuständige Verkehrsbehörde ist das Straßenverkehrsamt<br />
Beeskow.<br />
Lärmsanierungen bestehender Verkehrswege sind gesetzlich nicht verankert, sie stellen<br />
eine freiwillige Leistung dar.<br />
Es ist jedoch in Hinblick auf zukünftige Förder- bzw. Konjunkturprogramme sinnvoll, auf<br />
eine Vorratsplanung hinzuwirken. In diesem Sinne kann der Lärmaktionsplan als Bedarfsplan<br />
fungieren.<br />
Die <strong>Stadt</strong> wird die Anforderungen an den Landesbetrieb Straßenwesen und das Straßenverkehrsamt<br />
Beeskow herantragen, die diese als Belange der Kommune abzuwägen<br />
und im Rahmen ihres Ermessens zu berücksichtigen haben.<br />
Direkte Einflussmöglichkeiten der <strong>Stadt</strong>:<br />
Die <strong>Stadt</strong> kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
- eine Lärmschutzgerechte Bauleitplanung betreiben, z. B. bei der Standortwahl von<br />
Wohn- und Gewerbegebiete mit dem Ziel geringer Verkehrserzeugung und Entwicklung<br />
entlang von ÖPNV-Achsen („<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“),<br />
- die Planung neuer Wohngebiete in der Nähe von lärmintensiven Hauptverkehrswegen<br />
in der Flächennutzungsplanung und Bauleitplanung vermeiden,<br />
- Vorgaben in Bebauungsplänen festlegen<br />
- zur Herstellung von Schallschutzwänden bzw. –wällen,<br />
- zum Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen,<br />
- für weniger lärmempfindliche Gebäudenutzungen an Hauptverkehrswegen<br />
zum Schutz dahinter liegender Wohngebäude,<br />
- die Nutzung von Förderprogrammen berücksichtigen,<br />
- ggf. eine Vorratsplanung für Förderprogramme veranlassen,<br />
- den Schutz Ruhiger Gebiete mit Flächennutzungsplan und Bauleitplanung unterstützen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 36
3.6 Schutz Ruhiger Gebiete<br />
Die in Kapitel 2.10 ermittelten und in Anlage 3 dargestellten ruhigen Gebiete sind zu<br />
erhalten und vor Verlärmung durch Verkehr zu schützen.<br />
Dies ist im Zuge der kommunalen Bauleitplanung sowie der überörtlichen und örtlichen<br />
Fach- und Verkehrsplanungen in angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />
Bei den zu Ruhigen Gebieten erklärten Schutzgebieten, die über die <strong>Stadt</strong>grenze hinausgehen,<br />
wird empfohlen, sich mit der jeweiligen Nachbargemeinde über eine grenzüberschreitende<br />
Einordnung abzustimmen.<br />
4 GESAMTKONZEPT<br />
4.1 Wirkungsanalyse der Maßnahmen<br />
Für die Lärmminderungsmaßnahmen sind Bewertungen vorzunehmen und Prioritäten<br />
festzulegen. Diese Zusammenstellung basiert auf den im Vorentwurf des Lärmaktionsplans<br />
entwickelten möglichen Maßnahmen sowie den im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
aufgenommenen Maßnahmenvorschlägen.<br />
In einem ersten Bewertungsschritt waren diese Maßnahmen einer Wirkungsanalyse zu<br />
unterziehen. In dem Zusammenhang ist darzustellen, wie sich die Umsetzung der<br />
Maßnahmen auf die Entwicklung der Lärmbelastung und der Lärmbetroffenheit aus<br />
Nicht für alle Maßnahmen, wie z. B. für die Verstetigung des Verkehrsflusses oder die<br />
Fahrbahnsanierung, ist die Entlastungswirkung rechnerisch nachweisbar, da sie in den<br />
Berechnungsvorschriften der VBUS nicht adäquat abgebildet werden. Jedoch können<br />
diese rechnerisch nicht nachweisbaren Maßnahmenwirkungen im Einzelfall großen<br />
Einfluss auf die Verminderung der subjektiven Belastungssituation Betroffener haben.<br />
In die Bewertung wurden auch Wechselwirkungen mit anderen Planungen einbezogen,<br />
da die Wirksamkeit vieler Maßnahmen sich weit über die Lärmminderung hinaus entfaltet.<br />
Die im Ergebnis der Bewertung abgeschätzte Entlastungswirkung der einzelnen Maßnahmen<br />
ist im Maßnahmenkatalog in der Abstufung niedrig, mittel, hoch und sehr hoch<br />
ausgewiesen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 37
4.2 Nutzen-Kosten-Betrachtung der Maßnahmen<br />
Ein weiteres Kriterium für die Bewertung der Lärmminderungsmaßnahmen ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis.<br />
Das Verhältnis zwischen dem volkswirtschaftlichen Nutzen und<br />
den Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen sollte möglichst günstig sein. Offensichtlich<br />
unverhältnismäßige Maßnahmen sollten nicht in Betracht gezogen werden.<br />
Die im Maßnahmenkatalog ausgewiesenen Maßnahmen verursachen unterschiedliche<br />
Kostengrößen.<br />
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, die im Wesentlichen <strong>Mark</strong>ierungen, Verkehrsschilder<br />
und die Anpassung der Steuerung von Lichtsignalanlagen erfordern, sind mit<br />
relativ geringen Kosten, dagegen alle baulichen Maßnahmen mit relativ hohen Kosten<br />
verbunden.<br />
Diesen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen steht ein hoher monetärer Nutzen gegenüber.<br />
Dieser ergibt sich aus der Vermeidung hoher volkswirtschaftlicher Kosten, die<br />
durch die Lärmbelastungen verursacht werden. D. h. durch die Verringerung von<br />
- Lebenszeitverlusten,<br />
- gesundheitlichen Beeinträchtigungen und<br />
- des Wertverlustes von Immobilien<br />
wird eine Verringerung der externen Kosten der Lärmbelastung erreicht.<br />
Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehören Belästigungen, Schlafstörungen<br />
und die Erhöhung des Erkrankungs- und Sterberisikos. Die Gesundheitskosten beziehen<br />
sich auf<br />
- Reduzierung der Lebenserwartung,<br />
- ambulante und stationäre Behandlungskosten sowie<br />
- Arbeitsausfall.<br />
Außerdem verursacht Lärm Verluste durch<br />
- geringere Mieteinnahmen und<br />
- verminderte Immobilienpreise.<br />
Dies wirkt sich auch negativ auf die Steuereinnahmen der <strong>Stadt</strong> aus.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 38
4.3 Realisierbarkeit der Maßnahmen<br />
Im Zusammenhang mit der Auswahl der geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen und<br />
deren Bewertung war auch die Realisierbarkeit ein wichtiges Kriterium.<br />
Die Mehrzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen ist kurz- bis mittelfristig umsetzbar<br />
und verursacht niedrige bis mittlere Kosten.<br />
Einige lärmmindernde Fahrbahnbeläge besitzen noch keine Zulassung als Regelbauweise,<br />
werden jedoch in Modellprojekten erprobt.<br />
Hauptprobleme bei der Umsetzung sind jedoch, dass<br />
- die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) weder Straßenbaulastträger noch zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
ist.<br />
- die Lärmaktionsplanung weder bindend ist, noch eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung<br />
der in ihr enthaltenen Maßnahmen darstellt.<br />
- den Kommunen (oder Straßenbaulastträgern) keine Mittel für die Lärmaktionsplanung<br />
und ihre Umsetzung zur Verfügung gestellt werden<br />
4.4 Maßnahmenübersicht - Bewertung und Priorisierung<br />
Den Prioritäten der einzelnen Lärmminderungsmaßnahmen wird im Lärmaktionsplan<br />
einerseits durch die Einstufung als kurz-, mittel- oder langfristig durchzuführende Maßnahme<br />
und andererseits durch die Vergabe einer Bewertungskennziffer Rechnung<br />
getragen.<br />
Diese Kennziffern wurden anhand der Bewertungskriterien<br />
- Entlastungswirkung,<br />
- Kosten,<br />
- Zeithorizont der Umsetzung,<br />
ermittelt und sind Grundlage für die Rang- und Reihenfolge der Maßnahmen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 39
Maßnahme<br />
Entlastungswirkung<br />
Kosten Zeithorizont Priorität Zuständigkeit<br />
Sanierung der<br />
Fahrbahn<br />
mittel mittel kurzfristig 1 Landesbetrieb<br />
Straßenwesen<br />
(LS)<br />
hoch,<br />
Tempo 30 durchgehend<br />
auf dem<br />
gesamten Straßenzug<br />
Synergie-<br />
Effekte<br />
gering kurzfristig 1 Straßenverkehrsbehörde<br />
(SVA)<br />
<strong>Mark</strong>ierung von<br />
Schutzstreifen für<br />
Radfahrer<br />
mittel,<br />
Synergie-<br />
Effekte<br />
gering<br />
kurz- bis mittelfristig<br />
2 SVA<br />
Lärmarmer Asphalt,<br />
ggf. abschnittsweise<br />
hoch hoch langfristig 3 LS<br />
Tabelle 5:<br />
Lärmminderungsmaßnahmen und Bewertungen<br />
5 ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG<br />
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfolgte in Anlehnung an bauleitplanerische<br />
Verfahren mit einer Einwohnerversammlung und einer öffentlichen Auslegung.<br />
Demnach wurde die Öffentlichkeit frühzeitig in geeigneter Weise einbezogen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat am 13.02.2013 die Erstellung eines Lärmaktionsplanes<br />
beschlossen.<br />
Im Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) vom 24.05.2013 erfolgte die Ankündigung<br />
der Einwohnerversammlung am 12.06.2013 und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen<br />
vom am 12.06.2013 bis zum 26.06.2013.<br />
Die Einwohnerversammlung wurde protokolliert (Anlage 5).<br />
Die öffentliche Auslegung der Präsentation (Anlage 4) erfolgte im Anschluss an die<br />
Einwohnerversammlung am 12.06.2013 bis zum 26.06.2013.<br />
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 40
QUELLEN<br />
[1] Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes – Übersichtskarte<br />
vom Kartierungsumfang der Stufe II;<br />
Eisenbahnbundesamt, Stand 30.04.2013<br />
[2] Formular für die Berichterstattung des Landes Brandenburg über den Aktionsplan<br />
(2. Stufe) gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz – Zusammenfassung<br />
gemäß Anhang VI Nr. 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG i.V.m. Anhang V dieser<br />
Richtlinie; Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes<br />
Brandenburg, 2013<br />
[3] Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg, Stand 05.06.2012<br />
[4] LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung;<br />
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, Stand Juni 2012<br />
[5] Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010, FGSV 284<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 41
ANLAGEN<br />
Anlage 1: Lärmkartierung des LUGV , 2012<br />
Anlage 1-1:<br />
Anlage 1-2:<br />
Anlage 1-3:<br />
Anlage 1-4:<br />
Anlage 1-5:<br />
Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2012 für die Gemeinde<br />
<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />
Rasterlärmkarte - L DEN<br />
Rasterlärmkarte - L Night<br />
Karte Lärmbetroffenheiten - L DEN<br />
Karte Lärmbetroffenheiten - L Night<br />
Anlage 2:<br />
Auswertungen der Lärmkartierung<br />
Anlage 2-1:<br />
Anlage 2-2:<br />
Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L DEN<br />
Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L Night<br />
Anlage 2-3: Tabelle Auswertung der Lärmkartierung Stufe 2<br />
Anlage 3:<br />
Übersichtskarte Ruhige Gebiete<br />
Anlage 4: Präsentation zur Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />
Anlage 5: Protokoll der Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 42