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Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)

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<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />

Lärmaktionsplan<br />

Stufe 2<br />

September 2013<br />

Ersteller:<br />

Wichertstr. 14 a, 10439 Berlin<br />

Tel. (030) 44 66 93 - 0<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Gudrun Holtz<br />

Dipl.-Ing. <strong>Mark</strong>us Zahn


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Anlagenverzeichnis<br />

1 Einleitung 6<br />

1.1 Allgemeines und Zielstellung der Lärmaktionsplanung 6<br />

1.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben 7<br />

1.2.1 EU-Umgebungslärmrichtlinie 7<br />

1.2.1 Umsetzung in deutsches Recht 7<br />

1.3 Verfahrensweise 11<br />

1.4 Aktionsrahmen 13<br />

2 Bestands- und Konfliktanalyse 15<br />

2.1 Verkehrsnetz 15<br />

2.2 Fahrbahnoberflächen und Fahrgeschwindigkeiten 15<br />

2.3 Verkehrsmengen und Schwerverkehrsanteile 17<br />

2.4 Vorhandene Unterlagen und Planungen 18<br />

2.6 Ergebnisse der Lärmkartierung 19<br />

2.6.1 Systematik 19<br />

2.6.2 Immissionen 19<br />

2.7 Betroffenheitsanalyse 20<br />

2.8 Problem- und Konfliktbereiche 21<br />

2.9 Fazit 22<br />

2.10 Ruhige Gebiete 22<br />

3 Maßnahmenkonzept 24<br />

3.1 Lärmminderungspotenziale 24<br />

3.2 Allgemeine Strategien 25<br />

3.2.1 Kurzfristige Strategien 25<br />

3.2.2 Mittelfristige Strategien 27<br />

3.2.3 Langfristige Strategien 30<br />

3.3 Handlungsschwerpunkte in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) 33<br />

3.4 Beschreibung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) 33<br />

3.4.1 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 33<br />

3.4.2 Sanierung der Fahrbahn 34<br />

3.4.3 Straßenraumgestaltung – Anlegen eines Rad- oder Schutzstreifens 34<br />

3.4.4 Lärmmindernde Fahrbahnoberflächen 35<br />

3.5 Umsetzung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) 36<br />

3.6 Schutz Ruhiger Gebiete 37<br />

4 Gesamtkonzept 37<br />

4.1 Wirkungsanalyse der Maßnahmen 37<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – September 2013 2


4.2 Nutzen-Kosten-Betrachtung der Maßnahmen 38<br />

4.3 Realisierbarkeit der Maßnahmen 39<br />

4.4 Maßnahmenübersicht - Bewertung und Priorisierung 39<br />

5 Öffentlichkeitsbeteiligung 40<br />

Quellen<br />

Anlagen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – September 2013 3


TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1:<br />

Übersicht über Immissionsgrenz-, -richt- und -orientierungswerte im<br />

Bereich des Lärmschutzes [2] 9<br />

Tabelle 2: Anzahl ganztägig von Straßenlärm belasteter Menschen - L DEN 20<br />

Tabelle 3: Anzahl nachts von Straßenlärm belasteter Menschen - L Night 20<br />

Tabelle 4: Ganztägig von Straßenlärm betroffene Flächen und Wohnungen - L DEN 21<br />

Tabelle 5: Lärmminderungsmaßnahmen und Bewertungen 40<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1:<br />

Abbildung 2:<br />

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten [km/h] auf den kartierten<br />

Hauptverkehrsstraßen als Grundlage der Lärmkartierung 16<br />

Korrektur Emissionspegel für unterschiedliche zulässige<br />

Höchstgeschwindigkeiten in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil nach RLS 9017<br />

Abbildung 3: Lärmminderungspotentiale von Fahrbahnbelägen 28<br />

Abbildung 4: Schallpegelminderungen unterschiedlich hoher Schallschutzwände [4] 29<br />

Abbildung 2: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung der Verkehrsmenge [4] 31<br />

Abbildung 3: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung des Lkw-Anteils [4] 32<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 4


ANLAGENVERZEICHNIS<br />

Anlage 1: Lärmkartierung des LUGV , 2012<br />

Anlage 1-1:<br />

Anlage 1-2:<br />

Anlage 1-3:<br />

Anlage 1-4:<br />

Anlage 1-5:<br />

Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2012 für die Gemeinde<br />

<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />

Rasterlärmkarte - L DEN<br />

Rasterlärmkarte - L Night<br />

Karte Lärmbetroffenheiten - L DEN<br />

Karte Lärmbetroffenheiten - L Night<br />

Anlage 2:<br />

Auswertungen der Lärmkartierung<br />

Anlage 2-1:<br />

Anlage 2-2:<br />

Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L DEN<br />

Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L Night<br />

Anlage 2-3: Tabelle Auswertung der Lärmkartierung Stufe 2<br />

Anlage 3:<br />

Übersichtskarte Ruhige Gebiete<br />

Anlage 4: Präsentation zur Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />

Anlage 5: Protokoll der Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 5


1 EINLEITUNG<br />

1.1 Allgemeines und Zielstellung der Lärmaktionsplanung<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) im Landkreis Oder-Spree leben ca. 9.000 Einwohner<br />

(Stand: 31.12.2011) auf einer Fläche von 180 km 2 . Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) besteht<br />

aus 14 Ortsteilen und der Kernstadt <strong>Storkow</strong>.<br />

<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) liegt außerhalb eines Ballungsraums und gilt daher als ländliches Gebiet.<br />

Die Lärmaktionsplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe aufgrund § 47 d BImSchG.<br />

Ziele der Lärmaktionsplanung sind gemäß<br />

Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie):<br />

Mit der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 soll<br />

„ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen,<br />

einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen<br />

oder sie zu mindern.“ […]<br />

Sie soll „auch eine Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur<br />

Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen darstellen; dies sind insbesondere<br />

Straßen- und Schienenfahrzeuge und -infrastruktureinrichtungen, Flugzeuge, Geräte,<br />

die für die Verwendung im Freien vorgesehen sind, Ausrüstung für die Industrie sowie<br />

ortsbewegliche Maschinen.“<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG):<br />

Ziel: „Aufstellung von Lärmaktionsplänen […], mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen<br />

geregelt werden. […]<br />

Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu<br />

schützen.“<br />

Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg [3]:<br />

„Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in dem jeweils<br />

betrachteten Gebiet.“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 6


1.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben<br />

1.2.1 EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

Im Bericht der EU-Kommission über die Durchführung der Richtlinie (1. Stufe von<br />

2008) sind Vorschläge an den Richtliniengeber der EU enthalten, darunter strengere<br />

Grenzwerte für Pkw-Lärm 1 . Diese wurden bislang nur teilweise umgesetzt.<br />

Obwohl sich in der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung europaweit Kraftfahrzeuge als verbreitetste<br />

Lärmquelle herausgestellt hatten 2 , führten die Ergebnisse der 1. Stufe der<br />

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (2008) führen nicht zu weiteren Lärmminderungen<br />

auf Fahrzeugseite: Die Richtlinien zu Fahrzeug- und Reifenlärm schöpfen nicht<br />

einmal die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Lärmminderung aus.<br />

Nach den durch die EU-Reifenverordnung von 2001 vorgegebenen Absenkungen der<br />

zulässigen Reifengeräuschpegel von 2007 bis 2009 auf max. 79 dB(A) wurden in der<br />

Reifenverordnung von 2009 keine weitere Absenkungen, sondern nur eine Kennzeichnung<br />

nach Geräuschklassen vorgeschrieben.<br />

Die im Februar 2013 vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zu Geräuschpegeln<br />

von Kraftfahrzeugen differenziert den zulässigen Pegel nach Gewicht, Motorleistung,<br />

Zahl der Sitzplätze bzw. zulässiges Gesamtgewicht. Es gibt einen Lärmzuschlag<br />

für „Geländefahrzeuge“. Insgesamt werden nur geringe Absenkungen in 2 Stufen<br />

nach 6 und 8 Jahren vorgegeben, wobei bis zu 81 dB(A) zulässig bleiben.<br />

1.2.1 Umsetzung in deutsches Recht<br />

1<br />

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN<br />

RAT über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der<br />

Richtlinie 2002/49/EG, Brüssel, 2011: „Die nächste Revision der Bestimmungen betreffend<br />

den Lärm von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern wird auf Basis eines<br />

verbesserten Testverfahrens die Möglichkeiten für die Einführung strengerer Grenzwerte<br />

prüfen, die gewährleisten sollen, dass tatsächlich leisere Fahrzeuge auf den <strong>Mark</strong>t kommen.<br />

Dabei könnte auch ein Verordnungsvorschlag über den zulässigen Geräuschpegel und<br />

die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen vorgelegt werden. Das Hauptziel der Initiative ist<br />

eine Reduzierung der negativen Auswirkungen der durch den PKW-Verkehr verursachten<br />

Lärmbelästigung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.<br />

2<br />

A.a.o: „Die sozialen Kosten von Verkehrs-, Bahn- und Straßenlärm für die EU wurden vor<br />

kurzem auf 40 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, wobei 90 % davon auf PKWs und Nutzfahrzeuge<br />

entfallen.“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 7


Die Umgebungslärmrichtlinie wurde mit der Änderung des § 47 a-f Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht überführt. Dort werden Aussagen<br />

zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne<br />

getroffen. Auf der Grundlage des geänderten BImSchG wurde am<br />

15. März 2006 die 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) veröffentlicht.<br />

Dort werden die Anforderungen an Datenermittlung und Lärmkarten konkretisiert. Zur<br />

Ermittlung der Lärmbelastung passte Deutschland die vorhandenen nationalen Verfahren<br />

an die Erfordernisse der Richtlinie an. Diese sind nachfolgend benannt:<br />

1. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS);<br />

2. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen<br />

(VBUSch);<br />

3. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF);<br />

4. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe<br />

(VBUI).<br />

Die Ermittlung der Betroffenheiten erfolgt nach der Vorläufigen Berechnungsmethode<br />

zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB).<br />

Die nationalen Grenz- und Richtwerte beruhen jedoch auf anderen, z. T. genaueren<br />

Ermittlungsverfahren als die in den strategischen Lärmkarten angegebenen Lärmindizes<br />

L DEN und L Night .<br />

Die strategischen Lärmkarten können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung<br />

herangezogen werden, sind jedoch keine Rechtsgrundlage dafür.<br />

Im Einzelfall sind daher zur Prüfung, ob Immissionsgrenz- oder Richtwerte überschritten<br />

sind, separate Berechnungen unter Anwendung der nationalen Berechnungsverfahren<br />

für den jeweiligen Immissionsort notwendig.<br />

Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenz- und Richtwerte auf die Lärmindizes<br />

LDEN und LNight wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit durchgeführt - siehe Tabelle 1.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 8


Anwendungsbereich<br />

Grenzwerte für die Lärmsanierung<br />

an Bundesfernstraßen<br />

in der Baulast<br />

des Bundes (abzüglich 3<br />

dB) 1, 2<br />

Grenzwerte für den Neubau<br />

und die wesentliche<br />

Änderung von Straßenund<br />

Schienenwegen<br />

Richtwerte für Anlagen<br />

im Sinne von § 3 Abs. 5<br />

BImSchG deren Einhaltung<br />

sichergestellt werden<br />

soll 5<br />

Nutzung<br />

Richtwerte, bei deren<br />

Überschreitung straßenverkehrsrechtliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen<br />

insbesondere in Betracht<br />

kommen 3<br />

(Vorsorge) 4<br />

Krankenhäuser,<br />

Schulen, Altenheime<br />

Reine Wohngebiete<br />

Allgemeine<br />

Wohngebiete<br />

Kern-, Dorf- und<br />

Mischgebiete<br />

Gewerbegebiete<br />

Industriegebiete<br />

Tag<br />

dB(A),(L DEN)<br />

Nacht<br />

dB(A),(L Night)<br />

Tag<br />

dB(A),(L DEN)<br />

Nacht<br />

dB(A),(L Night)<br />

Tag<br />

dB(A),(L DEN)<br />

Nacht<br />

dB(A),(L Night)<br />

70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35)<br />

70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35)<br />

70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40)<br />

72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45)<br />

75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50)<br />

70 (71) 70 (70)<br />

Tabelle 1:<br />

Übersicht über Immissionsgrenz-, -richt- und -orientierungswerte im Bereich<br />

des Lärmschutzes [2]<br />

Im Jahr 2010 wurden mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das Jahr<br />

2010 die Grenzwerte, die Maßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmsanierung an<br />

Bundesfernstraßen ermöglichen, um jeweils 3 dB(A) abgesenkt (nicht in Tabelle enthalten).<br />

Die abgesenkten Werte wurden mit dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur<br />

und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nr. 19/2011 - Straßenbau vom 17. August<br />

2011 3 ab 02.11.2011 in Brandenburg eingeführt.<br />

Die weiterhin recht hohen Grenzwerte im Bestand sind nach den aktuellen Erkenntnissen<br />

der Lärmwirkungsforschung zur Gesundheitsvorsorge nicht ausreichend:<br />

Bei Immissionsschallpegeln über 40 dB(A) nachts außerhalb der Wohnungen ist bei<br />

geöffneten Fenstern mit Schlafstörungen zu rechnen. Die Evidenz für einen ursächlichen<br />

Zusammenhang zwischen Umweltlärm und Herz-Kreislaufkrankheiten hat in den<br />

letzten Jahren durch eine Reihe neuer Studienergebnisse der epidemiologischen<br />

Lärmwirkungsforschung deutlich zugenommen. Insgesamt deuten die neueren Studien<br />

3<br />

Amtsblatt für Brandenburg, 22. Jahrgang, Nummer 43 vom 2. November 2011<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 9


darauf hin, dass erhöhte Risiken in Abhängigkeit von der Schallquelle auch schon bei<br />

niedrigerem Immissionsschallpegel bestehen 4 .<br />

So steigt das Risiko für Bluthochdruck durch Straßenverkehrslärm tagsüber bei Lärmpegeln<br />

über 50 dB(A) linear an 2 .<br />

Das Herzinfarktrisiko durch Straßenverkehrslärm tagsüber steigt bei Lärmpegeln über<br />

60 dB(A) überproportional an 2 .<br />

Die WHO empfiehlt in ihren Night Noise Guidelines einen Maximalwert von 40 dB(A)<br />

nachts.<br />

Insgesamt wurden Ansatz und Zielsetzung der Lärmminderung der EU-Richtlinie nur<br />

unvollständig in deutsches Recht übernommen:<br />

Während die EU-Richtlinie eine integrierte Betrachtung vieler Lärmquellen enthält, wird<br />

im deutschen Recht weiterhin streng nach Verursacher (Kfz / Bahn / Flugzeuge / Gewerbe)<br />

unterschieden. Außerdem gibt es unterschiedliche Gesetze für bestehenden<br />

und geplanten Lärm, z. B. nach einer Baumaßnahme. Beim Lärm werden also nicht<br />

alle Menschen gleich behandelt.<br />

Da die Lärmaktionsplanung keine Rechtsgrundlage nach deutschem Recht bildet, bleiben<br />

die großen Lücken beim Lärmschutz im Bestand erhalten:<br />

So sind zum Schutz gegen Verkehrslärm an bestehenden Straßen weiterhin ausschließlich<br />

verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO in Verbindung mit den<br />

Lärmschutz-Richtlinien StV rechtlich vorgesehen. Die Richtwerte der Lärmschutz-<br />

Richtlinien StV sind zu hoch und auch noch abzuwägen 5 . Die widersprüchlichen Formulierungen<br />

erschweren rechtssichere Anordnungen.<br />

Auf andere, z. B. infrastrukturelle Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm im<br />

Bestand, wie z. B. Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster, besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Es gibt jedoch wechselnde Finanzierungsprogramme für Lärmschutzmaßnahmen im<br />

Bestand, z. B. das Konjunkturpaket II des Bundes 2009. Daher sollte die Lärmaktionsplanung<br />

trotz ihrer strukturellen Mängel nicht nur als Pflichtaufgabe sondern auch als<br />

4<br />

Quelle: UBA, http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/document/downloadImage.doident=23748<br />

, abgerufen am 18.07.2013<br />

5 Umweltbundesamt: Lärmbilanz 2010, Stand April 2011, nur auf http://www.uba.de/uba-info-medien/4203.html<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 10


Vorratsplanung und Chance gesehen werden, die Beseitigung der Lärmprobleme langfristig<br />

und nachhaltig in Angriff zu nehmen.<br />

1.3 Verfahrensweise<br />

In der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 sind<br />

folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />

1. Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die<br />

Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden;<br />

2. Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine<br />

Auswirkungen;<br />

3. Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Lärmkartierung<br />

mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich zu mindern sowie die<br />

Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist.<br />

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind in einem mehrstufigen Verfahren zunächst<br />

verkehrsaufkommensbezogen Umgebungslärmpegel und die daraus resultierenden<br />

Betroffenheiten für die Einwohner zu ermitteln. Die Stufe 1 fand 2008 statt.<br />

Aufgrund der hohen Schwellenwerte für die Verkehrsbelegungen war die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong><br />

hier nicht betroffen.<br />

Die hier behandelte Stufe 2 soll 2013 erfolgen. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind<br />

mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.<br />

Gemäß § 47 d BImSchG ergibt sich die Verpflichtung zur Erarbeitung von Lärmaktionsplänen<br />

der Stufe 2 für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken.<br />

Zu den Hauptverkehrsstraßen zählen Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder<br />

auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über<br />

drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (vgl. § 47 b, Punkt 3, BImSchG), d. h. einer<br />

durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als ca. 8.200 Kraftfahrzeugen<br />

pro Tag.<br />

Haupteisenbahnstrecken weisen gemäß § 47 b, Punkt 4, BImSchG eine Streckenbelegung<br />

von über 30.000 Zügen pro Jahr auf. Entsprechend den Informationen des Eisenbahnbundesamtes<br />

wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) nicht von Haupteisenbahnstrecken<br />

mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr berührt [1], so<br />

dass keine Verpflichtung zur Lärmkartierung für die Eisenbahnstrecken im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

besteht.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 11


Im Anschluss an die Lärmkartierung ist die Erstellung von Lärmaktionsplänen vorgesehen.<br />

Wesentliche Planungsgrundlage ist das durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz (LUGV) erstellte Karten- und Datenmaterial der Kartierung des<br />

Straßenverkehrslärms.<br />

Durch Auswertung der Lärmkartierung sind die Bereiche mit Überschreitungen der einschlägigen<br />

Prüf- bzw. Auslösewerte für 24-Stunden-Pegel und Nachtpegel zu ermitteln<br />

und wesentliche Lärmbetroffenheiten festzustellen. Anhand der Bewertungsergebnisse<br />

für die örtliche Situation sind Ziele und räumliche Schwerpunkte zur Geräuschminderung<br />

zu formulieren.<br />

Der daraufhin zu erstellende Lärmaktionsplan soll neben formalen Angaben im Wesentlichen<br />

folgende Informationen bzw. Festsetzungen enthalten:<br />

- Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Lärmkartierung<br />

- bereits umgesetzte bzw. bereits geplante Maßnahmen zur Lärmminderung,<br />

- Maßnahmenkatalog mit den für die nächsten fünf Jahre geplanten kurz- und mittelfristigen<br />

Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete,<br />

- langfristige Strategie im Hinblick auf Lärmminderungen,<br />

- Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen,<br />

- Ausweisung ruhiger Gebiete.<br />

Ein hoher Stellenwert wird der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit eingeräumt.<br />

Das zentrale Element der Lärmaktionsplanung ist der Maßnahmenkatalog mit baulichen,<br />

verkehrsorganisatorischen, planerischen und technischen Maßnahmen. Die<br />

Entwicklung des Katalogs erfolgt in den Teilschritten Zusammenstellung möglicher<br />

Minderungsmaßnahmen, Bewertung der Maßnahmen und Priorisierung der Maßnahmen.<br />

Die Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist anhand der Kriterien Realisierbarkeit,<br />

Kosten-Nutzen-Verhältnis und Fördermöglichkeiten durchzuführen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 12


1.4 Aktionsrahmen<br />

Aus den für die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> durch das LUGV bereitgestellten Lärmkarten der 2. Stufe<br />

zum Straßenverkehrslärm ist zu entnehmen, dass Überschreitungen der durch das<br />

Land Brandenburg geltenden Prüfwerte für den Mittelungspegel in Höhe von 65 dB(A)<br />

ganztägig bzw. 55 dB(A) nachts an Hauptverkehrsstraßen in der Definition nach §<br />

47 b, Punkt 3, BImSchG (mehr als ca. 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag [DTV]) lediglich für<br />

den Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße im Verlauf der Landesstraße L 23<br />

ermittelt wurden. Hier verkehren 10.300 bis 11.650 Kfz/Tag (DTV 6 ). Mit dieser Verkehrsstärke<br />

wird die Schwelle von 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag überschritten.<br />

Darüber hinaus wurden Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsbelegungen zwischen<br />

1.000 und unter 8.000 Kfz/Tag kartiert. Auf diesen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />

erreichen die zugrunde gelegten Verkehrsstärken in den Siedlungsbereichen Werte<br />

zwischen 3.550 und 7.900 Kfz/Tag (DTV).<br />

An folgenden Straßen haben sich nach den Berechnungen ebenfalls Überschreitungen<br />

der Lärmpegel-Prüfwerte ergeben:<br />

o Bundesstraße<br />

B 246<br />

o Landesstraßen<br />

L23<br />

L 40<br />

L 42<br />

L 74<br />

L 361<br />

L 391<br />

L 741<br />

o Kreisstraße<br />

Ernst-Thälmann-Straße – Rudolf-Breitscheid-Straße<br />

mit Ortsdurchfahrt (OD) Rieplos<br />

Berghof<br />

Limsdorfer Dorfstraße<br />

von Kehrigk (Anschluss an L741) über OD Groß Eichholz bis <strong>Stadt</strong>grenze<br />

Fürstenwalder Straße<br />

über Philadelphia, Klein Schauen und Görsdorf bis <strong>Stadt</strong>grenze<br />

Burgker Chaussee mit OD Bugk<br />

K 6749 Reichenwalder Straße<br />

6 DTV - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz pro 24 Stunden<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 13


Während die kartierten Hauptverkehrsstraßen zu großen Teilen Land- und Forstwirtschaftsflächen<br />

tangieren, sind vom Verkehrslärm der B 246, L 23, L 361 und K 6749<br />

auch Wohn- und Mischgebiete betroffen.<br />

Planungsgegenstände sind der gemäß den Kriterien der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

festgelegte Straßenzug der L 23 Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße und die Festsetzung<br />

von ruhigen Gebieten auf dem Territorium der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>).<br />

Eigene Erhebungen zur Verkehrsstärke bzw. Messungen zur Lärmbelastung sowie<br />

nachträgliche Lärmberechnungen für weitere Lärmquellen über die aktuellen Lärmkartierungen<br />

hinaus waren nicht vorgesehen.<br />

Zur Gewährleistung der Information und der Möglichkeit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit<br />

umfasst das vorgesehene Beteiligungsverfahren neben spezifischen Veröffentlichungen<br />

und öffentlichen Rats- bzw. Ausschusssitzungen eine Informationsveranstaltung,<br />

die Auslegung des Planentwurfes sowie Möglichkeiten zur schriftlichen Stellungnahme.<br />

Die Ergebnisse der Mitwirkung werden im fachlichen Abwägungsprozess angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess mit dem Ziel nachhaltiger<br />

Lärmminderung. Der Zeithorizont für kurzfristige Ziele und Maßnahmen beträgt bis zu<br />

ca. zwei Jahre und für mittelfristige Ziele und Maßnahmen ca. vier bis fünf Jahre. Langfristige<br />

Ziele und Maßnahmen, die in der Regel umfangreiche städtebauliche und verkehrsplanerische<br />

Maßnahmen umfassen, gehen über den Zeitraum der zweiten Stufe<br />

der Lärmaktionsplanung (2013 bis 2018) hinaus.<br />

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein informelles Instrument im Sinne<br />

einer Bedarfsplanung, das der kommunalen Selbstbindung dienen soll. Die zuständigen<br />

Behörden, Gemeinden und Träger der öffentlichen Verwaltung haben planungsrechtliche<br />

Festlegungen des Lärmaktionsplanes bei ihren Fachplanungen einzubeziehen<br />

und soweit wie möglich zu berücksichtigen. Insbesondere trifft dies auf die verkehrliche<br />

Investitionsplanung zu. Zur Umsetzung der in der Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong><br />

liegenden Maßnahmen sind die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. die<br />

erforderlichen Eigenmittel in den Haushalt einzustellen und die zur Verfügung stehenden<br />

Fördermittel zu akquirieren.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 14


2 BESTANDS- UND KONFLIKTANALYSE<br />

2.1 Verkehrsnetz<br />

Das Straßennetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wird maßgeblich durch die in der Ost-West-<br />

Achse verlaufende Bundesstraße B 246 geprägt. Weitere wichtige regionale Straßenverbindungen<br />

sind die Landesstraßen L 23 Richtung Bundesautobahn A 12, L 40 Richtung<br />

Königs Wusterhausen und L 361 Richtung Fürstenwalde. Darüber hinaus ergänzen<br />

weitere Landes- und Kreisstraßen das Netz der Hauptverkehrsstraßen.<br />

Folgende Straßenabschnitte im <strong>Stadt</strong>gebiet sind als Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />

klassifiziert:<br />

B 246<br />

L 23<br />

L 40<br />

L 42<br />

L 74<br />

L 361<br />

L 391<br />

L 741<br />

Ernst-Thälmann-Straße – Rudolf-Breitscheid-Straße<br />

Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße – Kummersdorfer Straße<br />

Berghof<br />

Limsdorfer Dorfstraße<br />

Groß Eichholzer Straße<br />

Fürstenwalder Straße<br />

Kolberger Chaussee<br />

Burgker Chaussee<br />

K 6746 Selchower Dorfstraße<br />

K 6747 Hauptstraße Philadelphia<br />

K 6748 Bahnhofstraße<br />

K 6749 Reichenwalder Straße<br />

K 6752 Lebbiner Straße<br />

Der Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße wurde zu DDR-Zeiten als innerstädtische<br />

Umfahrung der Altstadt ausgebaut. Gleichrangige oder übergeordnete Straßen,<br />

auf denen er umfahren werden könnte, gibt es nicht.<br />

Wohnhäuser stehen vor allem an der Heinrich-Heine-Straße und im südlichen Bereich<br />

direkt an der Burgstraße. Ansonsten verläuft die Burgstraße auf der Gartenseite der<br />

anliegenden Grundstücke.<br />

Dadurch sind von Pegeln oberhalb der Prüfwerte im Mittel 15 Häuser und nachts 22<br />

Häuser betroffen - siehe Anlage 2.<br />

2.2 Fahrbahnoberflächen und Fahrgeschwindigkeiten<br />

Die Fahrbahnoberflächen und deren Zustand stellen wesentliche Einflussgrößen für die<br />

Schallemission im Verlauf einer Straße dar. Auf dem betrachteten Straßenzug ist ein<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 15


vielfach instandgesetzte Asphaltoberfläche von insgesamt schlechter Qualität vorzufinden.<br />

Eine weitere wesentliche Einflussgröße ist die Fahrgeschwindigkeit. Die in der Lärmkartierung<br />

zugrunde gelegten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind Anlage 2 zu<br />

entnehmen. Demnach ist auf den kartierten Hauptverkehrsstraßen innerstädtisch generell<br />

eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt, abschnittsweise werden auch<br />

Höchstgeschwindigkeiten von 100 km/h gestattet.<br />

Die in der Lärmkartierung zugrunde gelegten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entsprechen<br />

größtenteils den gegenwärtig gültigen Anordnungen. Jedoch wurde auf dem<br />

Straßenzug L 23 Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße – Kummersdorfer Straße in zwei<br />

Abschnitten fehlerhaft 100 km/h anstatt 50 km/h angesetzt (siehe Abbildung 1).<br />

Dadurch wurden in diesen innerstädtischen Bereichen zu hohe Lärmemissionen berechnet.<br />

Abbildung 1: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten [km/h] auf den kartierten Hauptverkehrsstraßen<br />

als Grundlage der Lärmkartierung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 16


Bei einer Berechnung gemäß RLS 90 wäre beim Ansatz von 100 km/h anstatt 50 km/h<br />

der Lärmpegel um gut 5 dB(A) zu hoch berechnet.<br />

Abbildung 2: Korrektur Emissionspegel für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten<br />

in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil nach RLS 90<br />

Diese Korrektur entspricht sowohl in den Lärmkarten als auch den Auswertungen einer<br />

Farbstufe.<br />

Die Prüfwerte werden dennoch überschritten. Die Anzahl der Betroffenen ändert sich<br />

nicht.<br />

2.3 Verkehrsmengen und Schwerverkehrsanteile<br />

Die Hauptverkehrsmengen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) werden über die Landesstraße<br />

L 23 und die Bundesstraße B 246 abgewickelt. Auf deren innerstädtischen<br />

Abschnitten werden die Verkehrsströme aus/in Richtung Bundesautobahn A 12,<br />

Beeskow und Königs Wusterhausen gebündelt.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 17


Entsprechend den in der Lärmkartierung zugrunde gelegten Zähldaten wird die höchste<br />

Verkehrsstärke auf der L 23 mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV 7 )<br />

von 11.650 Kfz pro Tag auf der Burgstraße erreicht. Der maßgebliche Schwerverkehrsanteil<br />

8 aller kartierten Straßen wurde mit 3,5 % angesetzt.<br />

Diese Daten werden durch die Verkehrszählungen des LUGF von 2012 bestätigt.<br />

2.4 Vorhandene Unterlagen und Planungen<br />

Die wichtigste Grundlage des Lärmaktionsplanes ist hier die Strategische Lärmkartierung<br />

für Hauptverkehrsstraßen, Stufe 2, vom September 2012 mit den folgenden Inhalten<br />

bzw. Ergebnissen:<br />

- Untersuchungskorridore mit den zugrunde gelegten Eingangsdaten<br />

- Georeferenzierte Ergebnisraster zur Darstellung der Emissions- und Immissionspegel<br />

- Gebäude mit Richtwertüberschreitung und gebäudebezogene Belastetenzahlen<br />

- Lärmkarten mit Isophonendarstellung der belasteten Bereiche und Gebäude<br />

(siehe Anlage 1)<br />

- Zusammenstellung der Anzahl betroffener Einwohner, Wohnungen, Schulen,<br />

Krankenhäuser und Flächen<br />

Darüber hinaus wurden die folgenden Planungen berücksichtigt:<br />

- Fortschreibung Verkehrskonzept Sanierungsgebiet / Innenstadt, <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong><br />

(<strong>Mark</strong>), 2007<br />

- B-Plan Scheunenviertel<br />

Ein lärmrelevanter Einfluss dieser Planungen auf die auf der L23 zu erwartenden Verkehrsmengen<br />

besteht nicht.<br />

7<br />

8<br />

DTV - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz pro 24 Stunden<br />

Lkw-Anteil über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 18


2.6 Ergebnisse der Lärmkartierung<br />

2.6.1 Systematik<br />

Grundlage für die Berechnung der Schallimmissionen bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

bzw. die 34. BImSchV. Die Schallemissionen und -immissionen von Straßen<br />

werden generell rechnerisch ermittelt. Sie werden anhand der Verkehrsstärke,<br />

dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Beschaffenheit der Straßenoberfläche<br />

und der Straßenlängsneigung berechnet.<br />

Für den neu definierten Lärmindex der Lärmbelastung über 24 Stunden L DEN (Tag-<br />

Abend-Nacht-Pegel) erfolgte die Berechnung der Emissionspegel gemäß der VBUS.<br />

Der Pegelwert L DEN setzt sich aus<br />

L Day -<br />

Mittelungspegel für den Tag von 6:00 bis 18:00 Uhr,<br />

L Evening - Mittelungspegel für den Abend von 18:00 bis 22:00 Uhr und<br />

L Night -<br />

Mittelungspegel für die Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr<br />

unter besonderer Gewichtung des Abend- und Nachtzeitraums zusammen.<br />

Die Berechnung der Immissionspegel nach VBUS erfolgte mit Hilfe einer Schallausbreitungsrechnung.<br />

Dafür wurde ein Rechenmodell auf der Grundlage eines digitalen<br />

Höhenmodells sowie einer Straßen- und einer Gebäudedatei erstellt. Die Höhe der<br />

Immissionsorte der Rasterlärmkarte beträgt 4 m und der Rasterabstand der Immissionspunkte<br />

10 m.<br />

Die Ermittlung der Lärmbetroffenheit, d. h. die Anzahl lärmbelasteter Menschen, Wohnungen,<br />

Schulen und Krankenhäuser sowie die Größe der lärmbelasteten Flächen<br />

wurde nach der VBEB durchgeführt. Dazu wurde die Lärmsituation an verschiedenen<br />

Immissionspunkten der einzelnen Gebäudefassaden berechnet (Fassadenpunkte).<br />

Dem Mittelwert dieser Pegelwerte je Gebäude wurde die Anzahl der Bewohner als Betroffene<br />

in Belastungsklassen zugeordnet.<br />

Die Ermittlung erfolgte nicht nur für die nach § 47c BImSchG pflichtigen Straßen, sondern<br />

auch für Straßen mit einer Belegung über 1.000 Kfz/Tag.<br />

2.6.2 Immissionen<br />

Die Rasterlärmkarten mit der Darstellung der von den kartierten Hauptverkehrsstraßen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) verursachten und nach Pegelklassen differenzierten<br />

Lärmimmissionen L DEN und L Night sind als Anlagen 1-2 und 1-3 beigefügt.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 19


Pegel unter 55 dB(A) im Mittel und 45 dB(A) nachts wurden dabei nicht ermittelt. Insofern<br />

sind die Kartierungsdaten zur Ermittlung Ruhiger Gebiete nur eingeschränkt verwendbar.<br />

2.7 Betroffenheitsanalyse<br />

Die Lärmbetroffenheiten im Untersuchungsgebiet verteilen sich auf belastungsbezogene<br />

Pegelklassen. In den Tabellen 3 und 4 ist die geschätzte Gesamtzahl der Menschen<br />

ausgewiesen, die in Gebäuden wohnen, an denen in 4 m Höhe die Orientierungswerte<br />

für die gemittelten Lärmpegel L DEN bzw. L Nigth überschritten werden .<br />

L DEN dB(A)<br />

Belastete Menschen – Straßenlärm<br />

über 55 bis 60 118<br />

über 60 bis 65 55<br />

über 65 bis 70 33<br />

über 70 bis 75 13<br />

über 75 0<br />

Summe 219<br />

Tabelle 2:<br />

Anzahl ganztägig von Straßenlärm belasteter Menschen - L DEN<br />

L Night dB(A)<br />

Belastete Menschen – Straßenlärm<br />

über 45 bis 50 220<br />

über 50 bis 55 67<br />

über 55 bis 60 42<br />

über 60 bis 65 16<br />

über 65 bis 70 1<br />

über 70 0<br />

Summe 346<br />

Tabelle 3:<br />

Anzahl nachts von Straßenlärm belasteter Menschen - L Night<br />

Das bedeutet, dass entlang des kartierten Straßennetzes ca. 220 Menschen ganztägig<br />

Pegeln von größer als 55 dB(A) und ca. 350 Menschen nachts Pegeln von größer als<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 20


45 dB(A) ausgesetzt sind, die mindestens zu Belastungen mit Kommunikationsstörungen,<br />

Nachtruhebeeinträchtigungen etc. führen können.<br />

Davon sind ca. 50 Menschen ganztägig Pegeln von größer als 65 dB(A) und ca. 60<br />

Menschen nachts Pegeln von größer als 55 dB(A) ausgesetzt, die jeweils zu gesundheitlich<br />

negativen Auswirkungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck etc.<br />

führen können.<br />

Die Größe bzw. die Anzahl der ganztägig betroffenen Flächen und Wohnungen ist in<br />

Tabelle 5 ausgewiesen.<br />

Belastungen durch Straßenlärm<br />

L DEN dB(A)<br />

Flächengröße [km 2 ]<br />

Anzahl Wohnungen<br />

über 55 bis 65 1 110<br />

über 65 bis 75 1 23<br />

über 75 1 0<br />

Summe 3 133<br />

Tabelle 4:<br />

Ganztägig von Straßenlärm betroffene Flächen und Wohnungen - L DEN<br />

Darüber hinaus sind im Pegelbereich 55 dB(A) bis 65 dB(A) zwei Schulgebäude betroffen.<br />

Krankenhaus- und Kitagebäude mit Immissionswertüberschreitungen im Untersuchungsgebiet<br />

wurden nicht festgestellt.<br />

Diese Angaben entstammen der Lärmkartierung des LUGV. Die pegelbezogenen Angaben<br />

sind also aufgrund der zu hohen Geschwindigkeitsansätze fehlerhaft.<br />

Anhand von Meldedaten der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> wurden aufgrund der Adressen die Anzahl<br />

der lärmbetroffenen Einwohner im untersuchten Straßenzug Burgstr. – Heinrich-Heine-<br />

Str. ermittelt:<br />

Im untersuchten Abschnitt des Straßenzuges Burgstr. – Heinrich-Heine-Str. sind insgesamt<br />

36 Einwohner von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte betroffen – siehe Anlage<br />

2-3. Schulen, Kitas oder Krankenhäuser sind in diesem Straßenzug nicht vorhanden.<br />

2.8 Problem- und Konfliktbereiche<br />

Belastungen über 65 dB(A) L DEN bzw. über 55 dB(A) L Night wurden an allen kartierten<br />

Straßen festgestellt.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 21


Erhöhte Straßenlärmbelastungen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) treten vor allem<br />

entlang der Landesstraße L 23 auf. Insbesondere in den Bereichen Burgstraße und<br />

Heinrich-Heine-Straße sind hohe bzw. sehr hohe Belastungen (Immissionen) mit über<br />

70 dB(A) L DEN bzw. über 60 dB(A) L Night zu verzeichnen.<br />

Starke Betroffenheiten entstehen immer dort, wo hohe Lärmbelastungen mit hoher<br />

Siedlungsdichte zusammentreffen.<br />

In Ergänzung zu den Rasterlärmkarten, in denen die Stärke der Lärmimmissionen dargestellt<br />

wird, sind in den Anlagen 1-4 und 1-5 die Pegelklassen der vom Straßenverkehrslärm<br />

betroffenen Gebäude veranschaulicht. Mit Hilfe dieser Darstellung sind die<br />

Lärmschwerpunkte im Hinblick auf die Betroffenheiten erkennbar.<br />

Derartige Lärmschwerpunkte mit erforderlichem Handlungsbedarf im kartierten Netz<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) sind insbesondere die folgenden Straßenabschnitte:<br />

- Burgstraße von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Reichenwalder Straße<br />

- Heinrich-Heine-Straße von Reichenwalder Straße bis Fürstenwalder Straße<br />

Diese als Brennpunkte der Lärmbelastung gekennzeichneten Gebiete sind überwiegend<br />

als Mischgebiete, z. T. auch als Wohngebiete eingestuft.<br />

Weitere betroffene Wohn- bzw. Mischgebiete sind in den Bereichen B 246 Ernst-<br />

Thälmann-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße, L 361 Fürstenwalder Straße und K 6749<br />

Reichenwalder Straße anzutreffen.<br />

2.9 Fazit<br />

Die im Rahmen der Auswertung der Lärmkartierung des Hautverkehrsstraßennetzes<br />

(Stand: 2012) durchgeführte Prüfung ergab, dass im untersuchten <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wesentliche Lärmbetroffenheiten vorliegen, d. h., dass erhebliche<br />

Schallimmissionen mit deutlichen Belastungswirkungen für 36 Bewohner vorhanden<br />

sind.<br />

2.10 Ruhige Gebiete<br />

Neben den lärmbelasteten Konfliktbereichen ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

auch eine Betrachtung bisher relativ gering lärmbelasteter Gebiete vorzunehmen.<br />

Flächen, deren Nutzung mit einer hohen Ruheerwartung verbunden ist [3]<br />

oder die für die Erholung der Bevölkerung einen hohen Wert haben [4], sollen als Ruhige<br />

Gebiete erhalten und durch geeignete Maßnahmen vor Straßen- und Schienenverkehrslärm<br />

geschützt werden. Dabei kann es sich sowohl um unbebaute (z. B. groß-<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 22


flächige, naturnahe Bereiche) als auch um bebaute Gebiete (z. B. öffentliche Parkanlagen)<br />

handeln. Es kommt darauf an, dass diese Gebiete im Wesentlichen keinem störenden<br />

Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Somit sollten<br />

Pegelwerte von L DEN = 40 dB(A) im ländlichen Bereich und L DEN = 50 dB(A) in Ballungsräumen<br />

nicht überschritten werden [3, 4].<br />

Bei der Festlegung der zu schützenden „ruhigen Gebiete“ durch die zuständige Behörde<br />

handelt es sich um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern<br />

bei ihren Planungen zu berücksichtigen sind (§ 47d Abs. 6 BImSchG<br />

i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG). Weitergehende planungsrechtliche Festlegungen<br />

werden im Benehmen mit den jeweiligen Planungsträgern formuliert. Konkrete Maßnahmen<br />

in ruhigen Gebieten (z.B. Verkehrsbeschränkungen) sind auf der Grundlage<br />

des jeweiligen Fachrechts im Einvernehmen mit den für deren Umsetzung zuständigen<br />

Behörden in den Lärmaktionsplan aufzunehmen [4].<br />

Ruhige Gebiete werden außerdem bei der lärmfachlichen Bewertung der Flugrouten<br />

für Verkehrsflughäfen in der Abwägung berücksichtigt [4].<br />

Öffentlich gewidmete Straßen werden als nicht geeignet zur Ausweisung als Ruhige<br />

Gebiete angesehen. Daher können auch Wohngebiete, die von solchen Straßen<br />

durchzogen sind, nicht zu Ruhigen Gebieten erklärt werden.<br />

Um trotz der fehlenden Kartierung in den unteren Pegelbereichen Ruhige Gebiete definieren<br />

zu können, wurde beiderseits einer öffentlichen Straße ein Bereich von 250 m<br />

freigelassen und nicht in ein Ruhiges Gebiet aufgenommen.<br />

Als Ruhige Gebiete ungeeignet sind außerdem Bundeswasserstraßen und damit der<br />

<strong>Storkow</strong>er See und die Kanäle. Ihre Festsetzung soll außerdem die wirtschaftliche<br />

Entwicklung <strong>Storkow</strong>s nicht behindern.<br />

In <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) werden - abzüglich von entlang öffentlicher Straßen liegender Streifen<br />

- die auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) liegenden folgenden Schutzgebiete 9 (siehe<br />

Anlage 3) bzw. die <strong>Storkow</strong>er Teile davon als Ruhige Gebiete festgesetzt (von Nord<br />

nach Süd):<br />

1. NSG und FFH-Gebiet <strong>Storkow</strong>er Kanal<br />

2. FFH-Gebiet Kolpiner See<br />

3. NSG und FFH-Gebiet Luchwiesen<br />

4. NSG (einschl. FFH-Gebiet) Groß Schauener Seenkette<br />

9<br />

Gemäß Karte des Landkreises Oder-Spree, Dezernat III, Stand August 2011: Darstellung<br />

der Schutzgebiete im Bereich Scharmützelseegebiet & Dahme-Heideseen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 23


5. FFH-Gebiet Groß Schauener Seenkette Ergänzung<br />

6. NSG und FFH-Gebiet Kanalwiesen Wendisch Rietz<br />

7. FFH-Gebiet (einschl. NSG) Griesensee<br />

8. NSG und FFH-Gebiet Linowsee-Dutzendsee<br />

9. FFH-Gebiet Kienheide<br />

10. NSG und FFH-Gebiet Milaseen<br />

11. FFH-Gebiet (einschl. NSG) Schwenower Forst<br />

12. FFH-Gebiet Schwenower Forst Ergänzung<br />

13. NSG und FFH-Gebiet Laie - Langes Luch<br />

14. FFH-Gebiet Streganzsee-Dahme und Bürgerheide<br />

15. FFH-Gebiet Spree<br />

3 MAßNAHMENKONZEPT<br />

3.1 Lärmminderungspotenziale<br />

Für den Lärmschutz bestehen zahlreiche Möglichkeiten, mit verkehrsplanerischen,<br />

-regelnden und -baulichen Maßnahmen die Emission, Ausbreitung und Immission des<br />

Verkehrslärms zu vermeiden bzw. zu verringern. Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen<br />

erfolgt im Wesentlichen anhand der erzielbaren Lärmreduzierungen und des<br />

dafür erforderlichen Aufwandes bzw. des Umfanges der baulichen Eingriffe. Zur Lärmreduzierung<br />

im Straßen- und Schienenverkehr bestehen generell die folgenden, mit<br />

einem hohen Lärmminderungspotenzial verbundenen methodischen Ansätze:<br />

- Vermeidung und Verlagerung<br />

(Die Geräuschquelle wird beseitigt oder aus dem Konfliktbereich verlagert.)<br />

- Pegelminderung<br />

(Der Lärm wird durch technische und andere Maßnahmen am Emissionsort gemindert.)<br />

- Homogenisierung<br />

(Der Lärm wird durch entsprechende Maßnahmen homogener, d. h. auffällige, besonders<br />

störende Geräuschmerkmale werden verringert.)<br />

- Aktiver und passiver baulicher Schallschutz<br />

(Das sind Maßnahmen, die im Ausbreitungsweg bzw. am Immissionsort durchgeführt<br />

werden.)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 24


3.2 Allgemeine Strategien<br />

Ausgehend von den vorgenannten grundsätzlichen methodischen Ansätzen und den<br />

damit erzielbaren Lärmreduzierungen ergeben sich in Abhängigkeit des betrachteten<br />

Zeitraumes für die Lärmminderung im Straßenverkehr folgende Strategien und Planungsansätze:<br />

3.2.1 Kurzfristige Strategien<br />

Senkung des Geschwindigkeitsniveaus auf den Hauptverkehrsstraßen (Verkehrsreglung<br />

und Straßenraumgestaltung)<br />

Der Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen setzt sich im Wesentlichen aus<br />

- Antriebsgeräuschen,<br />

- Rollgeräuschen und<br />

- Windgeräuschen<br />

zusammen. Diese sind ursächlich von der Fahrgeschwindigkeit abhängig.<br />

Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat sich daher als effektive und<br />

kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung erwiesen. Bei einer Reduzierung von<br />

50 km/h auf 30 km/h ist eine Verringerung des Mittelungspegels von ca. 2,6 dB(A) und<br />

des Maximalpegels von ca. 5 dB(A) erreichbar.<br />

Durch ein geringeres Geschwindigkeitsniveau wird der Verkehr verstetigt, was sich<br />

ebenfalls lärmmindernd auswirkt (siehe unten). Entgegen verbreiteter Vorurteile hat die<br />

Geschwindigkeit innerörtlich keinen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer<br />

Straße für den Kfz-Verkehr 10 .<br />

Darüber hinaus ergeben sich positive Synergieeffekte mit der Verkehrssicherheit, der<br />

Aufenthaltsqualität und der Luftqualität.<br />

Empirische Untersuchungen 11 zeigen, dass die Befolgungsgrade mit zunehmender<br />

Dauer der Anordnung zunehmen. Die mittleren Geschwindigkeiten sinken nach einer<br />

T30-Anordnung ohne Begleitmaßnahmen um 1 km/h bis 15 km/h, mit Geschwindigkeitskontrollen<br />

um bis zu 17 km/h.<br />

10<br />

vgl. Leistungsfähigkeitsberechnung im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS),<br />

FGSV 2009<br />

11<br />

Siehe Fachtagung des UBA: „Tempo 30 – Chancen, Hindernisse, Erfahrungen" vom 13. November 2012<br />

http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/veranstaltungen/tempo30.htm, Vortrag Nr. 5<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 25


Verstetigung des Fahrverlaufes<br />

Neben der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit spielt die Homogenität des Verkehrsflusses<br />

eine große Rolle. Durch die Verstetigung des Verkehrsflusses mit weniger Anfahrund<br />

Bremsvorgängen lässt sich eine spürbare Lärmminderung erzielen. Die Minderung<br />

des Mittelungspegels ist zwar nur gering, aber die besonders störenden Pegelspitzen<br />

entfallen weitgehend. Die allein mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h<br />

auf 30 km/h einhergehende Verstetigung des Verkehrsflusses bewirkt zusätzlich bis zu<br />

1,5 dB(A) niedrigere Mittelungspegel und bis zu 4 dB(A) geringere Maximalpegel [4].<br />

Die Verstetigung des Verkehrsflusses ist weiterhin durch Maßnahmen der flächendeckenden<br />

Verkehrsberuhigung mit Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigter Bereichen,<br />

durch stadtverträgliche Straßenraumgestaltungen sowie durch die Koordinierung von<br />

aufeinander folgenden Lichtsignalanlagen und Anzeige der empfohlenen Koordinierungsgeschwindigkeit<br />

erreichbar.<br />

Darüber hinaus sollten im Rahmen zukünftiger Ausbauplanungen verstärkt Kreisverkehre<br />

in die Abwägungen zur Knotenpunktgestaltung einbezogen werden, da sie in<br />

vielen Fällen deutliche Vorteile gegenüber klassischen LSA-Lösungen hinsichtlich der<br />

Verstetigung des Verkehrs bieten.<br />

Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Fahrbahnoberflächen (hochbelastete<br />

und schadhafte Straßenbeläge)<br />

Das Rechenverfahren VBUS berücksichtigt den Fahrbahnzustand nicht, so dass<br />

schadhafte Oberflächen sich beim Rechenergebnis nicht pegelerhöhend auswirken<br />

und neue Oberflächen nicht pegelvermindernd.<br />

Durch Beseitigung von Fahrbahnschäden sind je nach Einzelfall hohe Lärmminderungspotentiale<br />

erschließbar.<br />

Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzverglasungen)<br />

Der Einbau von Schallschutzfenstern kann den Lärmpegel innerhalb der Gebäude sehr<br />

wirksam reduzieren. Während bei Schallschutzklasse 1 (undichte Fenster mit Einfachverglasung)<br />

eine Reduzierung von weniger als 25 dB(A) erreicht wird, ist bei Schallschutzklasse<br />

6 (Kastenfenster mit getrenntem Blendrahmen, besonderer Dichtung,<br />

großem Scheibenabstand und Verglasung aus Dickglas) eine Reduzierung von mehr<br />

als 50 dB(A) möglich.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 26


Schallschutzfenster, mit denen zwar erhebliche Lärmminderungen in straßenseitig gelegenen<br />

Innenräumen erreicht werden können, die aber nur im geschlossenen Zustand<br />

Abhilfe schaffen und daher oft nur in Kombination mit indirekt wirkenden Lüftungsanlagen<br />

vollwertig funktionieren, sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere<br />

Maßnahmen zu Lärmreduzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen und aktive<br />

Schallschutzmaßnahmen nicht realisierbar sind. Die begrenzten Möglichkeiten von<br />

Lärmschutzfenstern werden auch dadurch deutlich, dass Freiraumnutzungen (Aufenthalt<br />

im Garten etc.) hiervon in keiner Weise profitieren.<br />

Im Zusammenhang mit Straßenneubauten bzw. bei wesentlichen Änderungen an bestehenden<br />

Straßen besteht bei Überschreitung der für die Gebietsnutzung festgelegten<br />

Grenzwerte ein Anspruch auf Realisierung passiver Schallschutzmaßnahmen durch<br />

den Baulastträger. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden dazu Auflagen<br />

erteilt. Dabei gilt jedoch immer der Grundsatz, aktive vor passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

umzusetzen.<br />

In Bebauungsplänen können auf der Grundlage von Schallimmissionsprognosen spezielle<br />

Festsetzungen zum Immissionsschutz, wie die Ausrüstung mit Lärmschutzfenstern,<br />

erfolgen.<br />

Neben diesen planungsrechtlichen Vorgaben kann durch spezifische Förderprogramme<br />

der verstärkte Lärmschutzfenstereinbau auf freiwilliger Basis forciert werden.<br />

3.2.2 Mittelfristige Strategien<br />

Verwendung von lärmarmen Fahrbahnbelägen<br />

Auch die Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahndecke hat erheblichen Einfluss auf<br />

den Kfz-Lärm. Die Sanierung von lärmintensiven Belägen, wie z. B. unebene, schadhafte<br />

oder gepflasterte Beläge, ist sehr effektiv. So kann durch den Ersatz von Kopfsteinpflaster<br />

durch Asphalt bereits bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h eine<br />

Geräuschminderung von 3 dB(A) bis 8 dB(A) erzielt werden [4].<br />

Die viel diskutierten offenporigen Asphalte, insbesondere in zweilagiger Ausführung,<br />

sind für den innerörtlichen Einsatz nur sehr begrenzt und unter strikten Rahmenbedingungen<br />

verwendbar (sehr teuer, anfällig für Beschädigungen, hohe Anforderungen an<br />

den Einbau). Sie sind in erster Linie für den Einsatz außerorts entwickelt und bislang<br />

auch nur dort Regelbauweise. Stattdessen bietet sich der Einsatz spezieller, für den<br />

Einsatz unter innerstädtischen Bedingungen geeigneter lärmmindernder Fahrbahnbeläge<br />

an (z. B. eines durch die Ruhr-Universität Bochum entwickelten lärmarmen Splitt-<br />

Mastix-Asphalts bzw. eines Asphalt-Betons mit feinkörniger, geschlossener Deck-<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 27


schicht), mit denen auch Geräuschminderungen von bis zu 5 dB(A) im Vergleich zu<br />

Gussasphalt erzielbar sind.<br />

Lärmarme Straßenbeläge werden derzeit europaweit entwickelt und erforscht. Sie haben<br />

hohes Potential zur Lärmminderung, sind derzeit aber noch im Erprobungsstadium.<br />

Abbildung 3: Lärmminderungspotentiale von Fahrbahnbelägen 12<br />

Es wird damit gerechnet, dass in 5 bis 10 Jahren<br />

- sie auch bei niedrigen Geschwindigkeiten lärmmindernd wirken,<br />

- ihre Lärmminderungswirkung dauerhaft anhält,<br />

- sich ihre Baukosten an die herkömmlicher Bauweisen annähern,<br />

- sie in die Richtlinien als Regelbauweisen aufgenommen werden.<br />

Derzeit sind folgende Asphaltbeläge am besten erprobt:<br />

12<br />

ALD, Newsletter Nr. 7, 2011. Vergleichsbelag: Asphaltbeton<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 28


- Lärmoptimierte Asphaltdeckschichten (AC LOA), bewirkt Lärmreduzierungen<br />

von –6 dB(A),<br />

- Splittmastixaspalt Lärmarm (SMA-LA), bewirkt Lärmreduzierungen von<br />

–4 dB(A).<br />

Schallschutzwände und -wälle<br />

Mit Hilfe aktiver Schallschutzmaßnahmen, z. B. Hindernissen innerhalb des Ausbreitungsweges,<br />

kann der negative Einfluss der Schallquelle wirksam verringert werden.<br />

Möglichkeiten dafür sind insbesondere Lärmschutzwände und -wälle, die Straßenführung<br />

in Tunnel-, Einschnitts- und Troglagen, die Bebauung mit lärmunempfindlicheren<br />

Gebäuden sowie die Schließung von Baulücken.<br />

Durch den Einsatz von Lärmschutzwänden lassen sich hohe Geräuschminderungen<br />

von bis zu 20 dB(A) erzielen. Die Abschirmungen sollten so nahe wie möglich an der<br />

Schallquelle errichtet werden. Entscheidend für die Pegelminderung ist die effektive<br />

Schirmhöhe. Dabei sind die Schallreflexionen zu beachten, um nicht an der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite Pegelerhöhungen zu erzeugen. Deshalb sind die Oberflächen<br />

schallabsorbierend zu gestalten.<br />

Die Abbildung 4 zeigt die Wirkungen einer Schallschutzwand von 1,5 m bis 6 m Höhe<br />

in 5 m Abstand von der Straßenachse in Abhängigkeit von der Entfernung zum Immissionsort.<br />

Abbildung 4: Schallpegelminderungen unterschiedlich hoher Schallschutzwände [4]<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 29


Begrünung von Fassaden<br />

Nach neuen Forschungsergebnissen kann die Begrünung von Fassaden in Straßenschluchten<br />

Pegelminderungen von bis zu 5 dB(A) bringen 13 . Fassadengrün vermindert<br />

nachweislich auch die Luftverschmutzung, insbesondere durch NO 2 14 .<br />

Für den lärmmindernden Effekt auch im Winter sind immergrüne Pflanzen, z. B. Efeu,<br />

erforderlich.<br />

Weiterhin gibt es folgende mittelfristige Strategien zur Lärmminderung:<br />

- Einbau von geschwindigkeitssenkenden Fahrbahnelementen<br />

- Verringerung der Lärmwahrnehmung durch veränderte Straßenraumgestaltung<br />

- Anpflanzungen von Gehölzen nahe der Hauptlärmquellen<br />

3.2.3 Langfristige Strategien<br />

Planungsansatz: Straßenraumgestaltung<br />

Das Geschwindigkeitsniveau und die Homogenität des Verkehrsflusses werden wie<br />

bereits erwähnt maßgeblich auch von der Straßenraumgestaltung beeinflusst.<br />

Geringere Verkehrsbelastungen, z. B. infolge der Realisierung von Ortsumgehungen<br />

ermöglichen die Umgestaltung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. In diesem<br />

Zusammenhang trägt insbesondere die Verringerung der Fahrstreifenanzahl und der<br />

Fahrbahnbreite durch Umnutzung der Randbereiche zu einer Geschwindigkeitssenkung<br />

und zur Abstandsvergrößerung zwischen Geräuschquelle und Immissionsort bei.<br />

Weitere Maßnahmen sind Fahrbahneinbauten (z. B. Fahrbahnteiler als Querungshilfen)<br />

sowie Veränderungen der Fahrbahn- und Knotenpunktgeometrie.<br />

13<br />

FH Neubrandenburg, Prof. Köhler, in Dach + Grün 1/2012<br />

14<br />

Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Presseinformation Nr. 130 | le | 21.08.2012<br />

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Planungsansatz: Reduzierung der Verkehrsmenge<br />

Die Kraftfahrzeugmenge hat Einfluss auf die Lärmbelastung. Aber selbst durch eine<br />

Halbierung der Verkehrsmenge kann nur eine Schallpegelminderung von 3 dB(A) erreicht<br />

werden. Zur Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke (das entspricht einer<br />

Verringerung des Lärmpegels um 10 dB(A)) ist sogar eine Reduzierung der Verkehrsmenge<br />

um 90 % erforderlich (vgl. Abbildung 2).<br />

Abbildung 5: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung der Verkehrsmenge [4]<br />

Insbesondere die Lkw-Verkehrsmengen bestimmen in hohem Maße die Lärmpegel. Im<br />

innerstädtischen Verkehr entspricht die Lärmemission von etwa 20 Pkw der Lärmemission<br />

eines Lkw. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird durch<br />

die Reduzierung des Lkw-Anteils von 20 % auf 5 % eine Verringerung des Lärmpegels<br />

um 3,4 dB(A) erreicht.<br />

Bei höheren Geschwindigkeiten verringert sich das Lärmminderungspotenzial. Bei einer<br />

Geschwindigkeit von 50 km/h lässt sich bei gleicher Reduzierung des Lkw-Anteils<br />

von 20 % auf 5 % nur noch eine Verringerung des Lärmpegels um 2,5 dB(A) erzielen<br />

(vgl. Abbildung 3).<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 31


Abbildung 6: Lärmminderungspotenzial durch Reduzierung des Lkw-Anteils [4]<br />

Eine Reduzierung der Verkehrsmenge kann durch Verlagerung oder Vermeidung von<br />

Verkehren erreicht werden.<br />

Weiterhin gibt es folgende langfristige Strategien zur Lärmminderung:<br />

- Einsatz geräuschärmerer Fahrzeuge im <strong>Stadt</strong>- und Regionalbusverkehr<br />

- Lärmschutzgerechte Bauleitplanung<br />

- Nutzung der Eigenabschirmung bei Neubauplanungen<br />

- Ergänzung des überregionalen Straßennetzes durch den Bau von Umgehungsstraßen<br />

zur Verlagerung und Bündelung von Verkehrsströmen sowie zur Reduzierung<br />

des innerörtlichen Schwerlastverkehrs<br />

- Lärmmindernde Anpassung der Straßenraumgestaltung im Zusammenhang mit<br />

durch den Bau von Umgehungsstraßen möglichen innerstädtischen Rückbaumaßnahmen<br />

- Reduzierung der Kfz-Belegung durch Veränderung des Modal Split zugunsten des<br />

Umweltverbundes durch Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(ÖPNV) sowie des Rad- und Fußverkehrs<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 32


3.3 Handlungsschwerpunkte in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />

Räumlicher Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung ist in der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) der<br />

Abschnitt der L23:<br />

- Burgstraße von Rudolf-Breitscheid-Straße bis Reichenwalder Straße<br />

- Heinrich-Heine-Straße von Reichenwalder Straße bis Fürstenwalder Straße<br />

3.4 Beschreibung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />

3.4.1 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h<br />

Derzeit ist im südlichen Abschnitt der Burgstraße der Verkehr in Richtung Norden bereits<br />

auf 30 km/h begrenzt. In Richtung Süden und im übrigen untersuchten Straßenzug<br />

liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.<br />

Hier kann ebenfalls 30 km/h angeordnet werden, ggf. abschnittsweise.<br />

Die Anordnung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,<br />

dem Straßenverkehrsamt Beeskow.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wird dort einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung<br />

einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h stellen.<br />

Mit einer Senkung des Geschwindigkeitsniveaus werden sowohl direkt die Lärmemissionen<br />

verringert als auch die Rahmenbedingungen für den Rad- und Fußgängerverkehr<br />

verbessert. Durch ein geringeres Geschwindigkeitsniveau wird der Verkehr verstetigt,<br />

was sich ebenfalls lärmmindernd auswirkt. Entgegen verbreiteter Vorurteile hat<br />

die Geschwindigkeit innerörtlich keinen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit<br />

einer Straße für den Kfz-Verkehr.<br />

Um eine möglichst breite Akzeptanz der verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu erreichen,<br />

sollte deren Umsetzung durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Zur schnelleren<br />

Eingewöhnung können zeitlich begrenzt Dialog-Displays verwendet werden.<br />

Überwachung fördert die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung stark.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 33


3.4.2 Sanierung der Fahrbahn<br />

Die Fahrbahn im Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße ist stark abgefahren<br />

und hat Risse und Schlaglöcher. Sie soll kurzfristig saniert werden.<br />

Dafür setzt sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) beim Straßenbaulastträger Landesbetrieb<br />

Straßenwesen ein.<br />

3.4.3 Straßenraumgestaltung – Anlegen eines Rad- oder Schutzstreifens<br />

Radfahrstreifen sind Sonderwege für Radfahrer, die mindestens 1,5 m einschließlich<br />

<strong>Mark</strong>ierung (VwV-StVO 15 ), 1,6 m (RASt 06 16 ) bzw. 1,85 m [5] breit sind. Kfz dürfen sie<br />

nicht befahren oder auf ihnen halten.<br />

Schutzstreifen sind mindestens 1,25 m breit [5] und dürfen bei Bedarf von Kfz überfahren<br />

werden. Sofern nicht durch Z 283 ausgeschlossen (Empfehlung) darf auf ihnen<br />

auch gehalten werden.<br />

Die durchgängige Anlage von Radverkehrsanlagen in Form von Radstreifen (Z 295)<br />

oder Schutzstreifen (Z 340) 17 verengt die Fahrbahn und führt allein durch die optische<br />

Wirkung zu geringeren Fahrgeschwindigkeiten und schon damit zu geringerem Lärm.<br />

Weiterer Effekt ist die Abrückung der Fahrzeuge von den Fahrbahnrändern in Richtung<br />

Fahrbahnmitte. Damit wird der Abstand von Lärmquellen zu Hausfassaden vergrößert.<br />

Dies ergibt rechnerisch - je nach Geometrie – Lärmminderungen von 0,5 dB(A) bis 1,5<br />

dB(A) 18 . Diese geringen Änderungen liegen eigentlich jenseits der Wahrnehmungs-<br />

15<br />

VwV-StVO: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung<br />

16<br />

RASt 06: Richtlinien für die Anlage von <strong>Stadt</strong>straßen 2006, FGSV 200<br />

17<br />

VwV-StVO: Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt<br />

werden. [...] Auf die <strong>Mark</strong>ierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen<br />

der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.<br />

ERA 2010: Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m<br />

und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen. Damit ist ein Begegnen von Pkw möglich. Beidseitige<br />

Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m (ohne Parken).<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 34


schwelle. Dennoch beurteilten Bewohner die Maßnahme überwiegend als sinnvoll und<br />

gaben an, dass es durch die Radstreifen leiser geworden sei 19 .<br />

Selbstverständlich hat auch der Radverkehr Vorteile von einem Rad- oder Schutzstreifen:<br />

Er stellt ihm Bewegungsfläche zur Verfügung und verdeutlicht den Kfz-Führern,<br />

dass es hier Radverkehr gibt oder geben soll.<br />

Die derzeitige Freigabe der Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ kann bei<br />

der Anlage von Schutzstreifen erhalten bleiben. Sie erlaubt unabhängig von der Verkehrssituation<br />

das Radfahren nur in Schrittgeschwindigkeit, die dem Verkehrsmittel<br />

Fahrrad nicht angemessenen ist 20 .<br />

Die Anordnung von Rad- oder Schutzstreifen obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,<br />

dem Straßenverkehrsamt Beeskow.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) wird dort einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung<br />

von Rad- oder Schutzstreifen stellen.<br />

3.4.4 Lärmmindernde Fahrbahnoberflächen<br />

Langfristig sollte die Deckschicht durch einen lärmmindernden Fahrbahnbelag nach<br />

dem Stand der Technik ersetzt werden.<br />

Hierbei kann versucht werden, in ein Modellprojekt zum Test lärmarmer Fahrbahnbeläge<br />

aufgenommen zu werden.<br />

Auch hierfür ist der Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenwesen (LS) zuständig.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) bemüht sich beim LS um ein entsprechendes Vorhaben.<br />

18<br />

LAP Berlin 2008, Pilotprojekt Beispielstrecken – Lärmminderung durch straßenräumliche Maßnahmen, Präsentation<br />

beim Begleitenden Arbeitskreis am 07.02.2013: An drei Straßen wurden Radspuren bzw. Schutzstreifen<br />

markiert und begleitend die Veränderungen untersucht. Inzwischen wurde auch die vierte Straße ummarkiert.<br />

19<br />

LAP Berlin 2008, Pilotprojekt Beispielstrecken – Lärmminderung durch straßenräumliche Maßnahmen, Ergebnispräsentation<br />

der Anwohnerbefragung, 07.02.2013<br />

20<br />

Die nach kurzer Zeit außer Kraft gesetzte StVO von 2009 sah hier anstatt einer starren Vorschrift ein Gebot der<br />

situationsabhängigen Rücksichtnahme und Anpassung vor.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 35


3.5 Umsetzung der Maßnahmen in <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />

Indirekte Einflussmöglichkeiten der <strong>Stadt</strong>:<br />

Der Einfluss der <strong>Stadt</strong> auf übergeordnete Straßen und Bundesschienenwege ist sehr<br />

begrenzt, da sie weder Baulastträger noch zuständige Verkehrsbehörde ist.<br />

Straßenbaulastträger für den betroffenen Straßenzug der Landesstraße L 23 ist der<br />

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Zuständige Verkehrsbehörde ist das Straßenverkehrsamt<br />

Beeskow.<br />

Lärmsanierungen bestehender Verkehrswege sind gesetzlich nicht verankert, sie stellen<br />

eine freiwillige Leistung dar.<br />

Es ist jedoch in Hinblick auf zukünftige Förder- bzw. Konjunkturprogramme sinnvoll, auf<br />

eine Vorratsplanung hinzuwirken. In diesem Sinne kann der Lärmaktionsplan als Bedarfsplan<br />

fungieren.<br />

Die <strong>Stadt</strong> wird die Anforderungen an den Landesbetrieb Straßenwesen und das Straßenverkehrsamt<br />

Beeskow herantragen, die diese als Belange der Kommune abzuwägen<br />

und im Rahmen ihres Ermessens zu berücksichtigen haben.<br />

Direkte Einflussmöglichkeiten der <strong>Stadt</strong>:<br />

Die <strong>Stadt</strong> kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

- eine Lärmschutzgerechte Bauleitplanung betreiben, z. B. bei der Standortwahl von<br />

Wohn- und Gewerbegebiete mit dem Ziel geringer Verkehrserzeugung und Entwicklung<br />

entlang von ÖPNV-Achsen („<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“),<br />

- die Planung neuer Wohngebiete in der Nähe von lärmintensiven Hauptverkehrswegen<br />

in der Flächennutzungsplanung und Bauleitplanung vermeiden,<br />

- Vorgaben in Bebauungsplänen festlegen<br />

- zur Herstellung von Schallschutzwänden bzw. –wällen,<br />

- zum Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen,<br />

- für weniger lärmempfindliche Gebäudenutzungen an Hauptverkehrswegen<br />

zum Schutz dahinter liegender Wohngebäude,<br />

- die Nutzung von Förderprogrammen berücksichtigen,<br />

- ggf. eine Vorratsplanung für Förderprogramme veranlassen,<br />

- den Schutz Ruhiger Gebiete mit Flächennutzungsplan und Bauleitplanung unterstützen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 36


3.6 Schutz Ruhiger Gebiete<br />

Die in Kapitel 2.10 ermittelten und in Anlage 3 dargestellten ruhigen Gebiete sind zu<br />

erhalten und vor Verlärmung durch Verkehr zu schützen.<br />

Dies ist im Zuge der kommunalen Bauleitplanung sowie der überörtlichen und örtlichen<br />

Fach- und Verkehrsplanungen in angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />

Bei den zu Ruhigen Gebieten erklärten Schutzgebieten, die über die <strong>Stadt</strong>grenze hinausgehen,<br />

wird empfohlen, sich mit der jeweiligen Nachbargemeinde über eine grenzüberschreitende<br />

Einordnung abzustimmen.<br />

4 GESAMTKONZEPT<br />

4.1 Wirkungsanalyse der Maßnahmen<br />

Für die Lärmminderungsmaßnahmen sind Bewertungen vorzunehmen und Prioritäten<br />

festzulegen. Diese Zusammenstellung basiert auf den im Vorentwurf des Lärmaktionsplans<br />

entwickelten möglichen Maßnahmen sowie den im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

aufgenommenen Maßnahmenvorschlägen.<br />

In einem ersten Bewertungsschritt waren diese Maßnahmen einer Wirkungsanalyse zu<br />

unterziehen. In dem Zusammenhang ist darzustellen, wie sich die Umsetzung der<br />

Maßnahmen auf die Entwicklung der Lärmbelastung und der Lärmbetroffenheit aus<br />

Nicht für alle Maßnahmen, wie z. B. für die Verstetigung des Verkehrsflusses oder die<br />

Fahrbahnsanierung, ist die Entlastungswirkung rechnerisch nachweisbar, da sie in den<br />

Berechnungsvorschriften der VBUS nicht adäquat abgebildet werden. Jedoch können<br />

diese rechnerisch nicht nachweisbaren Maßnahmenwirkungen im Einzelfall großen<br />

Einfluss auf die Verminderung der subjektiven Belastungssituation Betroffener haben.<br />

In die Bewertung wurden auch Wechselwirkungen mit anderen Planungen einbezogen,<br />

da die Wirksamkeit vieler Maßnahmen sich weit über die Lärmminderung hinaus entfaltet.<br />

Die im Ergebnis der Bewertung abgeschätzte Entlastungswirkung der einzelnen Maßnahmen<br />

ist im Maßnahmenkatalog in der Abstufung niedrig, mittel, hoch und sehr hoch<br />

ausgewiesen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 37


4.2 Nutzen-Kosten-Betrachtung der Maßnahmen<br />

Ein weiteres Kriterium für die Bewertung der Lärmminderungsmaßnahmen ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis.<br />

Das Verhältnis zwischen dem volkswirtschaftlichen Nutzen und<br />

den Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen sollte möglichst günstig sein. Offensichtlich<br />

unverhältnismäßige Maßnahmen sollten nicht in Betracht gezogen werden.<br />

Die im Maßnahmenkatalog ausgewiesenen Maßnahmen verursachen unterschiedliche<br />

Kostengrößen.<br />

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, die im Wesentlichen <strong>Mark</strong>ierungen, Verkehrsschilder<br />

und die Anpassung der Steuerung von Lichtsignalanlagen erfordern, sind mit<br />

relativ geringen Kosten, dagegen alle baulichen Maßnahmen mit relativ hohen Kosten<br />

verbunden.<br />

Diesen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen steht ein hoher monetärer Nutzen gegenüber.<br />

Dieser ergibt sich aus der Vermeidung hoher volkswirtschaftlicher Kosten, die<br />

durch die Lärmbelastungen verursacht werden. D. h. durch die Verringerung von<br />

- Lebenszeitverlusten,<br />

- gesundheitlichen Beeinträchtigungen und<br />

- des Wertverlustes von Immobilien<br />

wird eine Verringerung der externen Kosten der Lärmbelastung erreicht.<br />

Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehören Belästigungen, Schlafstörungen<br />

und die Erhöhung des Erkrankungs- und Sterberisikos. Die Gesundheitskosten beziehen<br />

sich auf<br />

- Reduzierung der Lebenserwartung,<br />

- ambulante und stationäre Behandlungskosten sowie<br />

- Arbeitsausfall.<br />

Außerdem verursacht Lärm Verluste durch<br />

- geringere Mieteinnahmen und<br />

- verminderte Immobilienpreise.<br />

Dies wirkt sich auch negativ auf die Steuereinnahmen der <strong>Stadt</strong> aus.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 38


4.3 Realisierbarkeit der Maßnahmen<br />

Im Zusammenhang mit der Auswahl der geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen und<br />

deren Bewertung war auch die Realisierbarkeit ein wichtiges Kriterium.<br />

Die Mehrzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen ist kurz- bis mittelfristig umsetzbar<br />

und verursacht niedrige bis mittlere Kosten.<br />

Einige lärmmindernde Fahrbahnbeläge besitzen noch keine Zulassung als Regelbauweise,<br />

werden jedoch in Modellprojekten erprobt.<br />

Hauptprobleme bei der Umsetzung sind jedoch, dass<br />

- die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) weder Straßenbaulastträger noch zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

ist.<br />

- die Lärmaktionsplanung weder bindend ist, noch eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung<br />

der in ihr enthaltenen Maßnahmen darstellt.<br />

- den Kommunen (oder Straßenbaulastträgern) keine Mittel für die Lärmaktionsplanung<br />

und ihre Umsetzung zur Verfügung gestellt werden<br />

4.4 Maßnahmenübersicht - Bewertung und Priorisierung<br />

Den Prioritäten der einzelnen Lärmminderungsmaßnahmen wird im Lärmaktionsplan<br />

einerseits durch die Einstufung als kurz-, mittel- oder langfristig durchzuführende Maßnahme<br />

und andererseits durch die Vergabe einer Bewertungskennziffer Rechnung<br />

getragen.<br />

Diese Kennziffern wurden anhand der Bewertungskriterien<br />

- Entlastungswirkung,<br />

- Kosten,<br />

- Zeithorizont der Umsetzung,<br />

ermittelt und sind Grundlage für die Rang- und Reihenfolge der Maßnahmen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 39


Maßnahme<br />

Entlastungswirkung<br />

Kosten Zeithorizont Priorität Zuständigkeit<br />

Sanierung der<br />

Fahrbahn<br />

mittel mittel kurzfristig 1 Landesbetrieb<br />

Straßenwesen<br />

(LS)<br />

hoch,<br />

Tempo 30 durchgehend<br />

auf dem<br />

gesamten Straßenzug<br />

Synergie-<br />

Effekte<br />

gering kurzfristig 1 Straßenverkehrsbehörde<br />

(SVA)<br />

<strong>Mark</strong>ierung von<br />

Schutzstreifen für<br />

Radfahrer<br />

mittel,<br />

Synergie-<br />

Effekte<br />

gering<br />

kurz- bis mittelfristig<br />

2 SVA<br />

Lärmarmer Asphalt,<br />

ggf. abschnittsweise<br />

hoch hoch langfristig 3 LS<br />

Tabelle 5:<br />

Lärmminderungsmaßnahmen und Bewertungen<br />

5 ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfolgte in Anlehnung an bauleitplanerische<br />

Verfahren mit einer Einwohnerversammlung und einer öffentlichen Auslegung.<br />

Demnach wurde die Öffentlichkeit frühzeitig in geeigneter Weise einbezogen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat am 13.02.2013 die Erstellung eines Lärmaktionsplanes<br />

beschlossen.<br />

Im Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) vom 24.05.2013 erfolgte die Ankündigung<br />

der Einwohnerversammlung am 12.06.2013 und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen<br />

vom am 12.06.2013 bis zum 26.06.2013.<br />

Die Einwohnerversammlung wurde protokolliert (Anlage 5).<br />

Die öffentliche Auslegung der Präsentation (Anlage 4) erfolgte im Anschluss an die<br />

Einwohnerversammlung am 12.06.2013 bis zum 26.06.2013.<br />

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 40


QUELLEN<br />

[1] Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes – Übersichtskarte<br />

vom Kartierungsumfang der Stufe II;<br />

Eisenbahnbundesamt, Stand 30.04.2013<br />

[2] Formular für die Berichterstattung des Landes Brandenburg über den Aktionsplan<br />

(2. Stufe) gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz – Zusammenfassung<br />

gemäß Anhang VI Nr. 2.8 der Richtlinie 2002/49/EG i.V.m. Anhang V dieser<br />

Richtlinie; Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes<br />

Brandenburg, 2013<br />

[3] Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg, Stand 05.06.2012<br />

[4] LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung;<br />

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, Stand Juni 2012<br />

[5] Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010, FGSV 284<br />

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ANLAGEN<br />

Anlage 1: Lärmkartierung des LUGV , 2012<br />

Anlage 1-1:<br />

Anlage 1-2:<br />

Anlage 1-3:<br />

Anlage 1-4:<br />

Anlage 1-5:<br />

Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2012 für die Gemeinde<br />

<strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>)<br />

Rasterlärmkarte - L DEN<br />

Rasterlärmkarte - L Night<br />

Karte Lärmbetroffenheiten - L DEN<br />

Karte Lärmbetroffenheiten - L Night<br />

Anlage 2:<br />

Auswertungen der Lärmkartierung<br />

Anlage 2-1:<br />

Anlage 2-2:<br />

Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L DEN<br />

Karte Schwerpunkte der Lärmbelastung - L Night<br />

Anlage 2-3: Tabelle Auswertung der Lärmkartierung Stufe 2<br />

Anlage 3:<br />

Übersichtskarte Ruhige Gebiete<br />

Anlage 4: Präsentation zur Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />

Anlage 5: Protokoll der Einwohnerversammlung am 11.06.2012<br />

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