Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)
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3.4.2 Sanierung der Fahrbahn<br />
Die Fahrbahn im Straßenzug Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße ist stark abgefahren<br />
und hat Risse und Schlaglöcher. Sie soll kurzfristig saniert werden.<br />
Dafür setzt sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) beim Straßenbaulastträger Landesbetrieb<br />
Straßenwesen ein.<br />
3.4.3 Straßenraumgestaltung – Anlegen eines Rad- oder Schutzstreifens<br />
Radfahrstreifen sind Sonderwege für Radfahrer, die mindestens 1,5 m einschließlich<br />
<strong>Mark</strong>ierung (VwV-StVO 15 ), 1,6 m (RASt 06 16 ) bzw. 1,85 m [5] breit sind. Kfz dürfen sie<br />
nicht befahren oder auf ihnen halten.<br />
Schutzstreifen sind mindestens 1,25 m breit [5] und dürfen bei Bedarf von Kfz überfahren<br />
werden. Sofern nicht durch Z 283 ausgeschlossen (Empfehlung) darf auf ihnen<br />
auch gehalten werden.<br />
Die durchgängige Anlage von Radverkehrsanlagen in Form von Radstreifen (Z 295)<br />
oder Schutzstreifen (Z 340) 17 verengt die Fahrbahn und führt allein durch die optische<br />
Wirkung zu geringeren Fahrgeschwindigkeiten und schon damit zu geringerem Lärm.<br />
Weiterer Effekt ist die Abrückung der Fahrzeuge von den Fahrbahnrändern in Richtung<br />
Fahrbahnmitte. Damit wird der Abstand von Lärmquellen zu Hausfassaden vergrößert.<br />
Dies ergibt rechnerisch - je nach Geometrie – Lärmminderungen von 0,5 dB(A) bis 1,5<br />
dB(A) 18 . Diese geringen Änderungen liegen eigentlich jenseits der Wahrnehmungs-<br />
15<br />
VwV-StVO: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung<br />
16<br />
RASt 06: Richtlinien für die Anlage von <strong>Stadt</strong>straßen 2006, FGSV 200<br />
17<br />
VwV-StVO: Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt<br />
werden. [...] Auf die <strong>Mark</strong>ierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen<br />
der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.<br />
ERA 2010: Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m<br />
und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen. Damit ist ein Begegnen von Pkw möglich. Beidseitige<br />
Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m (ohne Parken).<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 34