Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)
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1.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben<br />
1.2.1 EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
Im Bericht der EU-Kommission über die Durchführung der Richtlinie (1. Stufe von<br />
2008) sind Vorschläge an den Richtliniengeber der EU enthalten, darunter strengere<br />
Grenzwerte für Pkw-Lärm 1 . Diese wurden bislang nur teilweise umgesetzt.<br />
Obwohl sich in der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung europaweit Kraftfahrzeuge als verbreitetste<br />
Lärmquelle herausgestellt hatten 2 , führten die Ergebnisse der 1. Stufe der<br />
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (2008) führen nicht zu weiteren Lärmminderungen<br />
auf Fahrzeugseite: Die Richtlinien zu Fahrzeug- und Reifenlärm schöpfen nicht<br />
einmal die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Lärmminderung aus.<br />
Nach den durch die EU-Reifenverordnung von 2001 vorgegebenen Absenkungen der<br />
zulässigen Reifengeräuschpegel von 2007 bis 2009 auf max. 79 dB(A) wurden in der<br />
Reifenverordnung von 2009 keine weitere Absenkungen, sondern nur eine Kennzeichnung<br />
nach Geräuschklassen vorgeschrieben.<br />
Die im Februar 2013 vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zu Geräuschpegeln<br />
von Kraftfahrzeugen differenziert den zulässigen Pegel nach Gewicht, Motorleistung,<br />
Zahl der Sitzplätze bzw. zulässiges Gesamtgewicht. Es gibt einen Lärmzuschlag<br />
für „Geländefahrzeuge“. Insgesamt werden nur geringe Absenkungen in 2 Stufen<br />
nach 6 und 8 Jahren vorgegeben, wobei bis zu 81 dB(A) zulässig bleiben.<br />
1.2.1 Umsetzung in deutsches Recht<br />
1<br />
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN<br />
RAT über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der<br />
Richtlinie 2002/49/EG, Brüssel, 2011: „Die nächste Revision der Bestimmungen betreffend<br />
den Lärm von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern wird auf Basis eines<br />
verbesserten Testverfahrens die Möglichkeiten für die Einführung strengerer Grenzwerte<br />
prüfen, die gewährleisten sollen, dass tatsächlich leisere Fahrzeuge auf den <strong>Mark</strong>t kommen.<br />
Dabei könnte auch ein Verordnungsvorschlag über den zulässigen Geräuschpegel und<br />
die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen vorgelegt werden. Das Hauptziel der Initiative ist<br />
eine Reduzierung der negativen Auswirkungen der durch den PKW-Verkehr verursachten<br />
Lärmbelästigung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.<br />
2<br />
A.a.o: „Die sozialen Kosten von Verkehrs-, Bahn- und Straßenlärm für die EU wurden vor<br />
kurzem auf 40 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, wobei 90 % davon auf PKWs und Nutzfahrzeuge<br />
entfallen.“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 7