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Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)

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1.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben<br />

1.2.1 EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

Im Bericht der EU-Kommission über die Durchführung der Richtlinie (1. Stufe von<br />

2008) sind Vorschläge an den Richtliniengeber der EU enthalten, darunter strengere<br />

Grenzwerte für Pkw-Lärm 1 . Diese wurden bislang nur teilweise umgesetzt.<br />

Obwohl sich in der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung europaweit Kraftfahrzeuge als verbreitetste<br />

Lärmquelle herausgestellt hatten 2 , führten die Ergebnisse der 1. Stufe der<br />

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (2008) führen nicht zu weiteren Lärmminderungen<br />

auf Fahrzeugseite: Die Richtlinien zu Fahrzeug- und Reifenlärm schöpfen nicht<br />

einmal die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Lärmminderung aus.<br />

Nach den durch die EU-Reifenverordnung von 2001 vorgegebenen Absenkungen der<br />

zulässigen Reifengeräuschpegel von 2007 bis 2009 auf max. 79 dB(A) wurden in der<br />

Reifenverordnung von 2009 keine weitere Absenkungen, sondern nur eine Kennzeichnung<br />

nach Geräuschklassen vorgeschrieben.<br />

Die im Februar 2013 vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zu Geräuschpegeln<br />

von Kraftfahrzeugen differenziert den zulässigen Pegel nach Gewicht, Motorleistung,<br />

Zahl der Sitzplätze bzw. zulässiges Gesamtgewicht. Es gibt einen Lärmzuschlag<br />

für „Geländefahrzeuge“. Insgesamt werden nur geringe Absenkungen in 2 Stufen<br />

nach 6 und 8 Jahren vorgegeben, wobei bis zu 81 dB(A) zulässig bleiben.<br />

1.2.1 Umsetzung in deutsches Recht<br />

1<br />

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN<br />

RAT über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der<br />

Richtlinie 2002/49/EG, Brüssel, 2011: „Die nächste Revision der Bestimmungen betreffend<br />

den Lärm von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern wird auf Basis eines<br />

verbesserten Testverfahrens die Möglichkeiten für die Einführung strengerer Grenzwerte<br />

prüfen, die gewährleisten sollen, dass tatsächlich leisere Fahrzeuge auf den <strong>Mark</strong>t kommen.<br />

Dabei könnte auch ein Verordnungsvorschlag über den zulässigen Geräuschpegel und<br />

die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen vorgelegt werden. Das Hauptziel der Initiative ist<br />

eine Reduzierung der negativen Auswirkungen der durch den PKW-Verkehr verursachten<br />

Lärmbelästigung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.<br />

2<br />

A.a.o: „Die sozialen Kosten von Verkehrs-, Bahn- und Straßenlärm für die EU wurden vor<br />

kurzem auf 40 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, wobei 90 % davon auf PKWs und Nutzfahrzeuge<br />

entfallen.“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 7

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