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Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)

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Während die kartierten Hauptverkehrsstraßen zu großen Teilen Land- und Forstwirtschaftsflächen<br />

tangieren, sind vom Verkehrslärm der B 246, L 23, L 361 und K 6749<br />

auch Wohn- und Mischgebiete betroffen.<br />

Planungsgegenstände sind der gemäß den Kriterien der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

festgelegte Straßenzug der L 23 Burgstraße – Heinrich-Heine-Straße und die Festsetzung<br />

von ruhigen Gebieten auf dem Territorium der <strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>).<br />

Eigene Erhebungen zur Verkehrsstärke bzw. Messungen zur Lärmbelastung sowie<br />

nachträgliche Lärmberechnungen für weitere Lärmquellen über die aktuellen Lärmkartierungen<br />

hinaus waren nicht vorgesehen.<br />

Zur Gewährleistung der Information und der Möglichkeit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit<br />

umfasst das vorgesehene Beteiligungsverfahren neben spezifischen Veröffentlichungen<br />

und öffentlichen Rats- bzw. Ausschusssitzungen eine Informationsveranstaltung,<br />

die Auslegung des Planentwurfes sowie Möglichkeiten zur schriftlichen Stellungnahme.<br />

Die Ergebnisse der Mitwirkung werden im fachlichen Abwägungsprozess angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess mit dem Ziel nachhaltiger<br />

Lärmminderung. Der Zeithorizont für kurzfristige Ziele und Maßnahmen beträgt bis zu<br />

ca. zwei Jahre und für mittelfristige Ziele und Maßnahmen ca. vier bis fünf Jahre. Langfristige<br />

Ziele und Maßnahmen, die in der Regel umfangreiche städtebauliche und verkehrsplanerische<br />

Maßnahmen umfassen, gehen über den Zeitraum der zweiten Stufe<br />

der Lärmaktionsplanung (2013 bis 2018) hinaus.<br />

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein informelles Instrument im Sinne<br />

einer Bedarfsplanung, das der kommunalen Selbstbindung dienen soll. Die zuständigen<br />

Behörden, Gemeinden und Träger der öffentlichen Verwaltung haben planungsrechtliche<br />

Festlegungen des Lärmaktionsplanes bei ihren Fachplanungen einzubeziehen<br />

und soweit wie möglich zu berücksichtigen. Insbesondere trifft dies auf die verkehrliche<br />

Investitionsplanung zu. Zur Umsetzung der in der Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong><br />

liegenden Maßnahmen sind die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. die<br />

erforderlichen Eigenmittel in den Haushalt einzustellen und die zur Verfügung stehenden<br />

Fördermittel zu akquirieren.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 14

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