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Lärmaktionsplan - Stadt Storkow (Mark)

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darauf hin, dass erhöhte Risiken in Abhängigkeit von der Schallquelle auch schon bei<br />

niedrigerem Immissionsschallpegel bestehen 4 .<br />

So steigt das Risiko für Bluthochdruck durch Straßenverkehrslärm tagsüber bei Lärmpegeln<br />

über 50 dB(A) linear an 2 .<br />

Das Herzinfarktrisiko durch Straßenverkehrslärm tagsüber steigt bei Lärmpegeln über<br />

60 dB(A) überproportional an 2 .<br />

Die WHO empfiehlt in ihren Night Noise Guidelines einen Maximalwert von 40 dB(A)<br />

nachts.<br />

Insgesamt wurden Ansatz und Zielsetzung der Lärmminderung der EU-Richtlinie nur<br />

unvollständig in deutsches Recht übernommen:<br />

Während die EU-Richtlinie eine integrierte Betrachtung vieler Lärmquellen enthält, wird<br />

im deutschen Recht weiterhin streng nach Verursacher (Kfz / Bahn / Flugzeuge / Gewerbe)<br />

unterschieden. Außerdem gibt es unterschiedliche Gesetze für bestehenden<br />

und geplanten Lärm, z. B. nach einer Baumaßnahme. Beim Lärm werden also nicht<br />

alle Menschen gleich behandelt.<br />

Da die Lärmaktionsplanung keine Rechtsgrundlage nach deutschem Recht bildet, bleiben<br />

die großen Lücken beim Lärmschutz im Bestand erhalten:<br />

So sind zum Schutz gegen Verkehrslärm an bestehenden Straßen weiterhin ausschließlich<br />

verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO in Verbindung mit den<br />

Lärmschutz-Richtlinien StV rechtlich vorgesehen. Die Richtwerte der Lärmschutz-<br />

Richtlinien StV sind zu hoch und auch noch abzuwägen 5 . Die widersprüchlichen Formulierungen<br />

erschweren rechtssichere Anordnungen.<br />

Auf andere, z. B. infrastrukturelle Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm im<br />

Bestand, wie z. B. Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster, besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Es gibt jedoch wechselnde Finanzierungsprogramme für Lärmschutzmaßnahmen im<br />

Bestand, z. B. das Konjunkturpaket II des Bundes 2009. Daher sollte die Lärmaktionsplanung<br />

trotz ihrer strukturellen Mängel nicht nur als Pflichtaufgabe sondern auch als<br />

4<br />

Quelle: UBA, http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/document/downloadImage.doident=23748<br />

, abgerufen am 18.07.2013<br />

5 Umweltbundesamt: Lärmbilanz 2010, Stand April 2011, nur auf http://www.uba.de/uba-info-medien/4203.html<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Storkow</strong> (<strong>Mark</strong>) - Lärmaktionsplan Stufe 2 – Entwurf Juli 2013 10

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