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TOP 13.9<br />

Drucksachen<br />

der <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung<br />

Tempelhof-Schöneberg von Berlin<br />

XIX. Wahlperiode<br />

Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, <strong>Bezirk</strong>samt<br />

Beratungsfolge:<br />

Datum<br />

Gremium<br />

03.12.2013 <strong>Bezirk</strong>samt<br />

11.12.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin<br />

Mitteilung zur Kenntnisnahme<br />

<strong>Bezirk</strong>samt<br />

Drucks. Nr:<br />

0913/XIX<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes 7-66 (Bautzener Brache) <strong>für</strong> das Grundstück<br />

Bautzener Stra-ße 21-24/Yorckstraße 55-56A im <strong>Bezirk</strong> Tempelhof-Schöneberg,<br />

Ortsteil Schöneberg.<br />

Begründung<br />

Die in Rede stehende überwiegend brachgefallene Fläche mit noch teilweiser Gewerbe- und<br />

Wohnnutzung, wurde mit Bescheid vom 08.04.2009 von Bahnbetriebszwecken freigestellt.<br />

Die Freistellung erfolge am 19.05.2009. Seitdem unterliegt sie der Planungshoheit der<br />

Gemeinde und wurde planungsrechtlich als Außenbereich gem. § 35 BauGB eingestuft.<br />

Derzeit besteht kein Baurecht.<br />

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.<br />

November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 26. September 2013 (ABl. S.2070) stellt<br />

Wohnbaufläche W1, GFZ über 1,5 dar.<br />

Die räumliche Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost vom 11.03.1997 stellt die<br />

Fläche überwiegend als Wohnbaufläche (nördlich) mit einer GFZ-Höchstgrenze von 2,0 mit<br />

Infrastruktureinrichtungen <strong>für</strong> Jugend, Senioren sowie Kinderspielplatz und südlich der<br />

Großgörschenstraße als Mischgebiet mit einer GFZ von höchstens 2,4 dar. Die Anlage einer<br />

Parkanlage innerhalb eines öffentlichen Platzes in Verlängerung der Großgörschenstraße ist<br />

ebenfalls dargestellt.<br />

Nach dem Verkauf der Fläche an einen privaten Investor wurde von diesem ein<br />

städtebauliches Konzept in Auftrag gegeben, das dem <strong>Bezirk</strong> und der<br />

<strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung (BVV) sowie den Anwohnern vorgestellt wurde. Die BVV<br />

fasste am 19.06.2013 auf Empfehlung des Ausschusses <strong>für</strong> Stadtentwicklung den Beschluss<br />

(Drucks. Nr. 0615/XIX) auf der Grundlage des o.g. Konzeptes (Collignon-Entwurf) ein<br />

Bebauungsplanverfahren einleiten zu lassen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 7-66 kommt der <strong>Bezirk</strong> seiner Planungspflicht gem.<br />

§ 1 Abs. 3 BauGB nach, da die städtebaulich und architektonisch verträgliche Ergänzung<br />

des bestehenden Wohnquartiers Bautzener Straße aufgrund der Vielzahl an Nachfragen <strong>für</strong><br />

neuen und bezahlbaren Wohnungsbau erforderlich ist. Zu berücksichtigen ist hierbei die<br />

Absicherung sozialer und ökologischer Eckpunkte vor Ort sowie die <strong>Ein</strong>bindung in die<br />

vorhandenen Stadtstrukturen.<br />

Aus diesen Gründen formuliert der o.g. BVV-Beschluss folgendes:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Kenntnis genommen:<br />

überwiesen:

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