pdf/ca. 2,7 MB - Ein Bezirk für Alle
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TOP 13.9<br />
Drucksachen<br />
der <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung<br />
Tempelhof-Schöneberg von Berlin<br />
XIX. Wahlperiode<br />
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, <strong>Bezirk</strong>samt<br />
Beratungsfolge:<br />
Datum<br />
Gremium<br />
03.12.2013 <strong>Bezirk</strong>samt<br />
11.12.2013 <strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin<br />
Mitteilung zur Kenntnisnahme<br />
<strong>Bezirk</strong>samt<br />
Drucks. Nr:<br />
0913/XIX<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes 7-66 (Bautzener Brache) <strong>für</strong> das Grundstück<br />
Bautzener Stra-ße 21-24/Yorckstraße 55-56A im <strong>Bezirk</strong> Tempelhof-Schöneberg,<br />
Ortsteil Schöneberg.<br />
Begründung<br />
Die in Rede stehende überwiegend brachgefallene Fläche mit noch teilweiser Gewerbe- und<br />
Wohnnutzung, wurde mit Bescheid vom 08.04.2009 von Bahnbetriebszwecken freigestellt.<br />
Die Freistellung erfolge am 19.05.2009. Seitdem unterliegt sie der Planungshoheit der<br />
Gemeinde und wurde planungsrechtlich als Außenbereich gem. § 35 BauGB eingestuft.<br />
Derzeit besteht kein Baurecht.<br />
Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.<br />
November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 26. September 2013 (ABl. S.2070) stellt<br />
Wohnbaufläche W1, GFZ über 1,5 dar.<br />
Die räumliche Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost vom 11.03.1997 stellt die<br />
Fläche überwiegend als Wohnbaufläche (nördlich) mit einer GFZ-Höchstgrenze von 2,0 mit<br />
Infrastruktureinrichtungen <strong>für</strong> Jugend, Senioren sowie Kinderspielplatz und südlich der<br />
Großgörschenstraße als Mischgebiet mit einer GFZ von höchstens 2,4 dar. Die Anlage einer<br />
Parkanlage innerhalb eines öffentlichen Platzes in Verlängerung der Großgörschenstraße ist<br />
ebenfalls dargestellt.<br />
Nach dem Verkauf der Fläche an einen privaten Investor wurde von diesem ein<br />
städtebauliches Konzept in Auftrag gegeben, das dem <strong>Bezirk</strong> und der<br />
<strong>Bezirk</strong>sverordnetenversammlung (BVV) sowie den Anwohnern vorgestellt wurde. Die BVV<br />
fasste am 19.06.2013 auf Empfehlung des Ausschusses <strong>für</strong> Stadtentwicklung den Beschluss<br />
(Drucks. Nr. 0615/XIX) auf der Grundlage des o.g. Konzeptes (Collignon-Entwurf) ein<br />
Bebauungsplanverfahren einleiten zu lassen.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 7-66 kommt der <strong>Bezirk</strong> seiner Planungspflicht gem.<br />
§ 1 Abs. 3 BauGB nach, da die städtebaulich und architektonisch verträgliche Ergänzung<br />
des bestehenden Wohnquartiers Bautzener Straße aufgrund der Vielzahl an Nachfragen <strong>für</strong><br />
neuen und bezahlbaren Wohnungsbau erforderlich ist. Zu berücksichtigen ist hierbei die<br />
Absicherung sozialer und ökologischer Eckpunkte vor Ort sowie die <strong>Ein</strong>bindung in die<br />
vorhandenen Stadtstrukturen.<br />
Aus diesen Gründen formuliert der o.g. BVV-Beschluss folgendes:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Kenntnis genommen:<br />
überwiesen: