pdf/ca. 2,7 MB - Ein Bezirk für Alle
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TOP 13.9<br />
Der Bebauungsplan ist aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplans<br />
(Wohnbaufläche W1, GFZ über 1,5) zu entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren und<br />
die noch zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zu<br />
Grunde gelegt werden:<br />
1. Der Vorhabenträger soll sich vertraglich zu folgenden Eckpunkten verpflichten:<br />
a. mindestens 80% Mietwohnungen,<br />
b. mindestens 40% kleine Wohnungen (max. 55qm),<br />
c<br />
mindestens 20% der Wohnungen - mindestens hinsichtlich der Anzahl - werden <strong>für</strong><br />
einen Zeitraum von fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit an Mieter vergeben, die die<br />
Berliner <strong>Ein</strong>kommensgrenzen <strong>für</strong> einen Wohnberechtigungsschein einhalten,<br />
d. es soll eine Mietpreisbindung von mindestens 5 Jahren <strong>für</strong> alle Mietwohnungen<br />
gelten und<br />
e. die Prüfung, ob im Rahmen seiner Finanzierungsplanung auch der Weiterverkauf<br />
von mindestens einem Gebäude an eine Genossenschaft möglich ist.<br />
2. Die durch die verkehrliche Erschließung entstehenden Auswirkungen auf den<br />
öffentlichen Raum (z.B. Überfahrung der Gehwege) sollen minimiert werden. In<br />
diesem Zusammenhang ist die geplante bauliche Verkehrsberuhigung in der<br />
Bautzener Straße zu berücksichtigen.<br />
3. Zwischen Yorckstraße und Großgörschenstraße ist entlang der östlichen Grenze<br />
eine unterbrechungsfreie extensive geschützte Grünfläche vorzusehen und<br />
standortgerecht zu bepflanzen. Dieser Grünstreifen soll geeignet sein, einen<br />
Biotopverbund sicherzustellen. Daher ist der Grünstreifen zu schützen.<br />
4. Auf dem Grundstück ist ein öffentlicher Geh- und Fahrweg <strong>für</strong> den Fahrradverkehr<br />
vorzusehen, dass im Norden an der Yorckbrücke Nr. 5 beginnt und im Süden an<br />
dem Geh- und Fahrradweg auf der noch herzustellenden öffentlichen Grünfläche<br />
anschließt. Der gemeinsam zu nutzende Geh- und Radweg soll eine Breite von 4m<br />
aufweisen und ist vom Investor zu finanzieren.<br />
5. Auf der östlichen Seite ist ein öffentliches Gehrecht in Verbindung mit einem Zugang<br />
zum S-Bahnhof Yorckstraße zu ermöglichen.<br />
6. Die Baukörper des Bauvorhabens sind auf den Flächen so zu platzieren, dass die<br />
sich an der Bordsteinkante befindlichen Bäume auf öffentlichem Straßenland keine<br />
den Bestand gefährdenden Wurzelschäden erleiden oder in sonstiger Weise im<br />
Bestand gefährdet werden.<br />
7. Bei der weiteren Entwicklung des Bauvorhabens ist zu prüfen, ob die <strong>Ein</strong> - und<br />
Ausfahrten zur Tiefgarage sowohl <strong>für</strong> den <strong>Ein</strong>zelhandel (nicht Ladeverkehr) als auch<br />
<strong>für</strong> die Wohneinheiten ausschließlich über die Bautzener Str. abgewickelt werden<br />
können. Darüber hinaus ist das Gebäude der Gaststätte "Zum Umsteiger" dauerhaft<br />
zu erhalten.<br />
8. <strong>Alle</strong> notwendigen Ausgleichsmaßnahmen haben auf eigenem oder benachbartem<br />
Grundstück zu erfolgen.<br />
9. Das Niederschlagswasser soll auf eigenem Grundstück versickern und spart somit<br />
Nebenkosten zur Miete. Die Versickerungsanlagen sollen in einem Grün- und<br />
Freiflächenkonzept eingebettet sein, dass weitgehend auf intensive Grünpflege<br />
verzichtet.<br />
10. Der Vorhabenträger soll sich zum <strong>Ein</strong>satz von regenerativen Energien verpflichten<br />
und ein modernes Betriebs- und Nebenkostenmanagement verfolgen, das auch<br />
ökologischen Zielsetzungen folgt. Dies muss die Nutzung von regenerativen<br />
Energien beinhalten, wie zum Beispiel Abwasserwärme oder Solarenergie.<br />
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