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Û<br />
Gesetzentwurf zu Sanktionen für<br />
Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />
Wirtschaftsprüfer müssen im Falle von<br />
Verfehlungen künftig mit wesentlich schärferen<br />
Sanktionen rechnen, so eine Meldung<br />
von handelsblatt.com am 11. 2. 2003. Bei<br />
massiven Verstößen drohe ein befristetes<br />
Verbot der Berufsausübung. Das sieht ein<br />
Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister<br />
Wolfgang Clement (SPD) vor, der dem Handelsblatt<br />
vorliege.<br />
Die Berufsgerichte, die zusammen mit den<br />
Wirtschaftsprüferkammern (WPK) die Berufsaufsicht<br />
über die Branche ausüben, können<br />
außerdem künftig Geldbußen bis zu 100.000<br />
Euro verhängen – doppelt so viel wie bisher.<br />
Möglich wären künftig auch befristete Tätigkeitsverbote<br />
für bestimmte Arbeitsfelder.<br />
In schweren Fällen könne einem Wirtschaftsprüfer<br />
die Berufsausübung bis zu fünf<br />
Jahre ganz verboten werden. Bisher hatte<br />
die Berufsaufsicht nur die Möglichkeit, ein<br />
totales Berufsverbot zu verhängen – eine<br />
Sanktion, die wegen ihrer extremen Härte<br />
so gut wie nie ausgesprochen wurde.<br />
Während sich die Sanktionsmöglichkeiten<br />
verändern, bleiben die Anforderungen an die<br />
Sorgfaltspflichten der Prüfer unverändert.<br />
Es habe sich gezeigt, dass das System der<br />
Berufsaufsicht Lücken aufweise. Es müsse<br />
dem Eindruck entgegengewirkt werden, die<br />
Aufsicht versage, heißt es in der Begründung<br />
des Gesetzentwurfs. Weiteres Ziel der Regelung<br />
ist es, die Sanktionierung zu beschleunigen.<br />
Bislang waren die Verfahren der Berufsgerichte<br />
blockiert, solange Ermittlungen der<br />
Staatsanwaltschaft liefen. Die Folge: Es kam<br />
erst Monate oder Jahre später zu einem Urteil.<br />
Künftig soll das Verfahren weiterlaufen<br />
können, wenn der Staatsanwalt ermittelt. Die<br />
Verfahren, die bislang unter Ausschluss der<br />
Öffentlichkeit stattfinden, können künftig öffentlich<br />
geführt werden. Clement will zudem<br />
Berufsfremde in die Beiräte der Kammern entsenden<br />
und so mehr Transparenz schaffen.<br />
Stock-Options-Reform vor<br />
massivem Widerstand<br />
Gegen die Bestrebungen des Financial<br />
Accounting Standards Board (FASB), durch<br />
eine Änderung der US-amerikanischen Bilanzrichtlinien<br />
US-GAAP den amerikanischen<br />
Unternehmen die Berücksichtigung<br />
von Stock Options als Personalaufwand vorzuschreiben,<br />
formiert sich massiver Widerstand,<br />
so eine Meldung der Börsen-Zeitung<br />
vom 18. 2. 2003.<br />
Das FASB habe noch keine Entscheidung<br />
getroffen. Man vermeidet offenbar eine zu<br />
frühe Festlegung, die erneut heftige Proteste<br />
auslösen könnte. Man studiere die zahlreichen<br />
Kommentare, die zu dem Thema eingegangen<br />
seien, heißt es. 240 Unternehmen,<br />
Verbände und Interessengruppen haben<br />
sich bereits zu Wort gemeldet.<br />
Studie zur weltweiten Akzeptanz globaler<br />
Rechnungslegungsstandards<br />
Eine aktuelle Studie der weltweit führenden<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
(an der Studie „GAAP Convergence 2002“<br />
beteiligt sind: BDO, Deloitte Touche Tohmatsu,<br />
Ernst & Young International, Grant<br />
Thornton, KPMG und PricewaterhouseCoopers)<br />
belegt, dass die Rechnungslegungsstandards<br />
des International Accounting<br />
Standards Board (IASB) weltweit akzeptiert<br />
sind. Über 90% der in die Studie einbezogenen<br />
59 Länder haben die International Financial<br />
Reporting Standards (IFRS) bereits<br />
übernommen oder planen dies in naher Zukunft.<br />
Die Studie zeige, dass das Ziel einer<br />
einheitlichen Sprache für die Rechnungslegung<br />
insbesondere bei börsennotierten Unternehmen<br />
weltweit unumstritten se.<br />
Studie: Immaterielle Werte in Unternehmenssteuerung<br />
und Berichterstattung<br />
Obwohl deutsche Unternehmen immateriellen<br />
Werten eine hohe Bedeutung<br />
für den Unternehmenserfolg beimessen,<br />
werden diese zur internen Steuerung des<br />
Unternehmens kaum genutzt und tauchen<br />
selten in ihrer Berichterstattung auf. Die<br />
wichtigsten unternehmensinternen Erfolgsfaktoren<br />
werden in den immateriellen<br />
Ressourcen Human-, Prozess- und Innovationskapital<br />
gesehen. Materiellen und <strong>finanz</strong>iellen<br />
Ressourcen kommt dagegen eine vergleichsweise<br />
geringe Bedeutung zu. Mehr<br />
als die Hälfte der Unternehmen bewertet<br />
ihr Human- und Innovationskapital lediglich<br />
anhand von rein qualitativen Kriterien,<br />
gut ein Viertel betrachtet diese weichen Faktoren<br />
überhaupt nicht. Viele Unternehmen<br />
halten die meisten immateriellen Werte für<br />
monetär nicht erfassbar und befürchten<br />
Wettbewerbsnachteile durch eine zu freizügige<br />
Berichterstattung. Das sind die zentralen<br />
Ergebnisse der Studie Immaterielle<br />
Werte und andere weiche Faktoren in der<br />
Unternehmensberichterstattung – eine Bestandsaufnahme,<br />
die PwC gemeinsam mit<br />
dem Lehrstuhl für Betriebliches Rechnungswesen<br />
/ Controlling der Technischen Universität<br />
Dresden erstellte.<br />
w http://www.pwcglobal.com/de/ger/ins-sol/<br />
publ/ger_510_stud_imm_vermoegenswerte.pdf<br />
Studie: Art der Bilanzierung von<br />
Aktienoptionen ohne Auswirkungen auf<br />
Aktienkurs<br />
Eine Untersuchung der Managementberatung<br />
Towers Perrin kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass die Entscheidung von Unternehmen, die<br />
Aufwendungen für Aktienoptionsprogramme<br />
in die Bilanz aufzunehmen, keine Auswirkungen<br />
auf den Aktienkurs hat.<br />
In das Panel der Towers Perrin-Untersuchung<br />
wurden 103 an US-amerikanischen Börsen<br />
gelistete Unternehmen der verschiedensten<br />
Branchen mit einem durchschnittlichen<br />
Umsatz von 6,1 Mrd. US-Dollar sowie einer<br />
durchschnittlichen Marktkapitalisierung von<br />
5,9 Mrd. US-Dollar einbezogen. Beobachtet<br />
wurde der Aktienkurs dieser Unternehmen jeweils<br />
60 Tage vor und nach der Bekanntgabe<br />
der Entscheidung, die Aufwendungen für Aktienoptionspläne<br />
entsprechend der FAS 123-<br />
Vorgaben in die Bilanz zu übernehmen. .<br />
Ü<br />
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Seite 10<br />
Verlagsgruppe Handelsblatt