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Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm

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<strong>Prüm</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />

50301 3D-CAD mit Inventor - Basiskurs<br />

Autodesk Inventor ist ein leistungsfähiges und modernes parametrisches<br />

3D-Programm für die Konstruktion <strong>im</strong> Maschinenbau. Aus<br />

allen Bereichen der automatisierten Fertigung werden 3D-Modelldaten<br />

gefordert. Diese Forderungen können z.B. aus dem Bereich<br />

des Qualitätsmanagements kommen, werden als Referenzdaten für<br />

eine Messmaschine benötigt, sind bei der Zerspanung zur Generierung<br />

eines CNC-Programms notwendig oder werden auch zur<br />

realistischen Darstellung eines Produkts angewendet. Von den<br />

3D-Modellen werden 2D-Fertigungszeichnungen abgeleitet.<br />

10 x 4 Unterrichtsstunden, dienstags, 18.00-21.00 Uhr ab 6. November.<br />

Teilnehmerbeitrag: 200,00 EUR<br />

Leitung: Bruno Hemmerling<br />

50501 Betriebliches Rechungswesen: Buchführung I - Grundlehrgang<br />

Teilnehmerkreis: Kaufmännische Auszubildende, Kaufmännische<br />

Angestellte, Selbständige und Gewerbetreibende, Vorbereitung auf<br />

Meisterkurse.<br />

Inhalte: Einführung in die Buchführung, Eröffnung eines Betriebes,<br />

Bilanz und Erfolgskonten mit Bestandsveränderung, Abschreibungen,<br />

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Privatkonto (Kapitalkonto),<br />

G + V mit Bilanzanalyse. 20 Doppelstunden, dienstags und freitags,<br />

19.00-20.30 Uhr ab Mitte November, Teilnehmerbeitrag: 120,00<br />

EUR, Leitung: Jürgen Niesen<br />

Weitere Informationen und Anmeldung:<br />

Volkshochschule <strong>Prüm</strong>, Tiergartenstraße. 54, 54595 <strong>Prüm</strong><br />

Telefon: 06551/943-119 (Montag bis Freitag, 9.00-12.00 Uhr)<br />

E-mail: vhs@vg-pruem.de<br />

Internet: www.pruem.de/vhs<br />

Auw<br />

www.auw-eifel.de<br />

Ortsbürgermeister<br />

Peter Eichten<br />

Telefon 06552-5510<br />

Martinszug mit anschließender Verlosung<br />

Am 10.11.2012 findet der Martinszug in Auw statt. Wir beginnen um<br />

18.00 Uhr mit einer Messe und der Vorstellung der Kommunionkinder<br />

in der Pfarrkirche. Anschließend geht der Umzug unter Mitwirkung<br />

des Alftal-Blasorchester zum Martinsfeuer. Hier werden<br />

die Martinswecken vom St. Martin verteilt. Die FFW Auw lädt zur<br />

Verlosung bei einem Umtrunk ins Feuerwehrhaus ein.<br />

Zu der gesamten Veranstaltung lade ich Groß und Klein herzlich ein.<br />

54597 Auw, den 26.10.2012<br />

Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />

Einladung zum Seniorennachmittag<br />

Am Sonntag, den 11. November 2012 findet um 15.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />

Backes der Seniorennachmittag statt.<br />

Hierzu lade ich alle Senioren ab 65 Jahre mit Partner ein.<br />

Zur besseren Planung bitte ich Sie um Voranmeldung bei mir unter<br />

meiner Tel.-Nr.: 06552/5510 oder <strong>im</strong> Betriebsbüro 06552/9911930.<br />

Über eine rege Beteiligung würde ich mich freuen.<br />

54597 Auw, den 25.10.2012<br />

Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />

Sammlung Kriegsgräber<br />

Die Sammlung Kriegsgräber wird in diesem Jahr dankenswerterweise<br />

von der Frauengemeinschaft Auw durchgeführt.<br />

54597 Auw, den 04.11.2012<br />

Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />

Einladung Volkstrauertag<br />

Am 18.11.2012 begehen wir den Volkstrauertag auf dem Friedhof.<br />

Da an diesem Sonntag keine Messe ist, versammeln wir uns um<br />

11.00 Uhr vor der Kirche und gehen zur Kranzniederlegung unter<br />

Mitwirkung des Reservistenvereins und des Alftalblasorchesters<br />

zum Friedhof.<br />

Hierzu lade ich Sie alle herzlich ein.<br />

54597 Auw, den 4.11.2012<br />

Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Auw b. <strong>Prüm</strong><br />

vom 25.10.2012<br />

1. 1. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Auw bei<br />

<strong>Prüm</strong> für das Teilgebiet „Gewerbegebiet Bollerheid“<br />

Im Bebauungsplan der Ortsgemeinde Auw bei <strong>Prüm</strong> für das Teilgebiet<br />

„Gewerbegebiet Bollerheid“, welcher mit Bekanntmachung<br />

vom 24.02.2001 rechtsverbindlich wurde, ist geregelt, dass auf der<br />

Fläche K7 mit Erdaushub aus dem Baugebiet ein Sichtschutzwall<br />

von etwa 2 m Höhe mit wechselnden Neigungen anzulegen und zu<br />

bepflanzen ist.<br />

Von dieser Festsetzung sind Teilflächen der Grundstücke Gemarkung<br />

Auw, Flur 4, Flurstücksnummern 69/1 (Eigentümer Ortsgemeinde<br />

Auw bei <strong>Prüm</strong>) und 69/2 (Eigentümer Luzia Brandt)<br />

betroffen.<br />

Im Baugebiet wurde unter anderem eine Freiflächenfotovoltaikanlage<br />

errichtet. Erdmassen zur Anlegung des Erdschutzwalles, wie<br />

<strong>im</strong> Bebauungsplan festgesetzt, fallen zur Zeit keine an. Aus diesem<br />

Grunde wird diese Textfestsetzung gestrichen. Der Sichtschutz in<br />

diesem Bereich ist weiterhin gewährleistet, da <strong>im</strong> Bereich der Fläche<br />

K 7 das Pflanzgebot bestehen bleibt und durch die Anpflanzungen<br />

ein Sichtschutz entsteht.<br />

Der Bebauungsplan kann <strong>im</strong> vereinfachten Verfahren geändert<br />

werden, da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht<br />

betroffen sind. Ebenso wenig wird die Zulässigkeit von Vorhaben,<br />

die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht unterliegen vorbereitet oder<br />

begründet. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Gebieten<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />

<strong>im</strong> Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind ebenfalls<br />

nicht betroffen.<br />

Die Durchführung der Beteiligungsverfahren (Offenlage der Planunterlagen<br />

sowie Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen<br />

Trägern öffentlicher Belange) sowie die Bekanntmachung des<br />

Aufstellungsbeschlusses sind gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Für diese Bebauungsplanänderung ist die Einschaltung eines Planungsbüros<br />

nicht notwendig. Somit fallen für die Änderung des<br />

Bebauungsplanes auch keine Planungskosten an.<br />

Der Bebauungsplan für das Teilgebiet „Gewerbegebiet Bollerheid“<br />

wird wie folgt geändert:<br />

Die Textfestsetzung C 3 <strong>im</strong> Ursprungsplan (Auf Fläche K7 ist mit<br />

Erdaushub aus dem Baugebiet ein Sichtschutzwall von etwa 2 m<br />

Höhe mit wechselnden Neigungen anzulegen und zu bepflanzen)<br />

wird gestrichen und durch folgende Festsetzung ersetzt:<br />

„Die Fläche K7 ist zu bepflanzen.“<br />

Die Bebauungsplanänderung wird <strong>im</strong> vereinfachten Verfahren<br />

gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren<br />

gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />

durchzuführen.<br />

Die Planänderung betrifft Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung<br />

Auw, Flur 4, Flurstücksnummern 69/1 und 69/2.<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss<br />

bekannt zu machen.<br />

2. Forstwirtschaftspläne 2013<br />

Die von dem Forstbeamten vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftspläne<br />

2013 sehen vor:<br />

a) Holzeinschlag 75 fm<br />

b) Jahresergebnis Teilhaushalt 2.247 EUR<br />

Nach der Beratung st<strong>im</strong>mte der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplänen<br />

2013 zu.<br />

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2011 der Ortsgemeinde Auw bei <strong>Prüm</strong> und der verwalteten Jagdgenossenschaft.<br />

4. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />

für das Jahr 2013<br />

Nach der Beratung der Haushaltspläne beschloss der Ortsgemeinderat<br />

die Haushaltssatzungen für das Jahr 2013.<br />

5. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />

Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau und<br />

die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz<br />

nach dem durchschnittlichen Investitionsaufwand, der in dem in der<br />

Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.<br />

Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung<br />

von Feld- und Waldwegen <strong>im</strong> maßgeblichen Ermittlungszeitraum<br />

wird auf 130.500 EUR festgesetzt.

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