Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm
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<strong>Prüm</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />
50301 3D-CAD mit Inventor - Basiskurs<br />
Autodesk Inventor ist ein leistungsfähiges und modernes parametrisches<br />
3D-Programm für die Konstruktion <strong>im</strong> Maschinenbau. Aus<br />
allen Bereichen der automatisierten Fertigung werden 3D-Modelldaten<br />
gefordert. Diese Forderungen können z.B. aus dem Bereich<br />
des Qualitätsmanagements kommen, werden als Referenzdaten für<br />
eine Messmaschine benötigt, sind bei der Zerspanung zur Generierung<br />
eines CNC-Programms notwendig oder werden auch zur<br />
realistischen Darstellung eines Produkts angewendet. Von den<br />
3D-Modellen werden 2D-Fertigungszeichnungen abgeleitet.<br />
10 x 4 Unterrichtsstunden, dienstags, 18.00-21.00 Uhr ab 6. November.<br />
Teilnehmerbeitrag: 200,00 EUR<br />
Leitung: Bruno Hemmerling<br />
50501 Betriebliches Rechungswesen: Buchführung I - Grundlehrgang<br />
Teilnehmerkreis: Kaufmännische Auszubildende, Kaufmännische<br />
Angestellte, Selbständige und Gewerbetreibende, Vorbereitung auf<br />
Meisterkurse.<br />
Inhalte: Einführung in die Buchführung, Eröffnung eines Betriebes,<br />
Bilanz und Erfolgskonten mit Bestandsveränderung, Abschreibungen,<br />
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Privatkonto (Kapitalkonto),<br />
G + V mit Bilanzanalyse. 20 Doppelstunden, dienstags und freitags,<br />
19.00-20.30 Uhr ab Mitte November, Teilnehmerbeitrag: 120,00<br />
EUR, Leitung: Jürgen Niesen<br />
Weitere Informationen und Anmeldung:<br />
Volkshochschule <strong>Prüm</strong>, Tiergartenstraße. 54, 54595 <strong>Prüm</strong><br />
Telefon: 06551/943-119 (Montag bis Freitag, 9.00-12.00 Uhr)<br />
E-mail: vhs@vg-pruem.de<br />
Internet: www.pruem.de/vhs<br />
Auw<br />
www.auw-eifel.de<br />
Ortsbürgermeister<br />
Peter Eichten<br />
Telefon 06552-5510<br />
Martinszug mit anschließender Verlosung<br />
Am 10.11.2012 findet der Martinszug in Auw statt. Wir beginnen um<br />
18.00 Uhr mit einer Messe und der Vorstellung der Kommunionkinder<br />
in der Pfarrkirche. Anschließend geht der Umzug unter Mitwirkung<br />
des Alftal-Blasorchester zum Martinsfeuer. Hier werden<br />
die Martinswecken vom St. Martin verteilt. Die FFW Auw lädt zur<br />
Verlosung bei einem Umtrunk ins Feuerwehrhaus ein.<br />
Zu der gesamten Veranstaltung lade ich Groß und Klein herzlich ein.<br />
54597 Auw, den 26.10.2012<br />
Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />
Einladung zum Seniorennachmittag<br />
Am Sonntag, den 11. November 2012 findet um 15.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />
Backes der Seniorennachmittag statt.<br />
Hierzu lade ich alle Senioren ab 65 Jahre mit Partner ein.<br />
Zur besseren Planung bitte ich Sie um Voranmeldung bei mir unter<br />
meiner Tel.-Nr.: 06552/5510 oder <strong>im</strong> Betriebsbüro 06552/9911930.<br />
Über eine rege Beteiligung würde ich mich freuen.<br />
54597 Auw, den 25.10.2012<br />
Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />
Sammlung Kriegsgräber<br />
Die Sammlung Kriegsgräber wird in diesem Jahr dankenswerterweise<br />
von der Frauengemeinschaft Auw durchgeführt.<br />
54597 Auw, den 04.11.2012<br />
Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />
Einladung Volkstrauertag<br />
Am 18.11.2012 begehen wir den Volkstrauertag auf dem Friedhof.<br />
Da an diesem Sonntag keine Messe ist, versammeln wir uns um<br />
11.00 Uhr vor der Kirche und gehen zur Kranzniederlegung unter<br />
Mitwirkung des Reservistenvereins und des Alftalblasorchesters<br />
zum Friedhof.<br />
Hierzu lade ich Sie alle herzlich ein.<br />
54597 Auw, den 4.11.2012<br />
Peter Eichten, Ortsbürgermeister<br />
Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Auw b. <strong>Prüm</strong><br />
vom 25.10.2012<br />
1. 1. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Auw bei<br />
<strong>Prüm</strong> für das Teilgebiet „Gewerbegebiet Bollerheid“<br />
Im Bebauungsplan der Ortsgemeinde Auw bei <strong>Prüm</strong> für das Teilgebiet<br />
„Gewerbegebiet Bollerheid“, welcher mit Bekanntmachung<br />
vom 24.02.2001 rechtsverbindlich wurde, ist geregelt, dass auf der<br />
Fläche K7 mit Erdaushub aus dem Baugebiet ein Sichtschutzwall<br />
von etwa 2 m Höhe mit wechselnden Neigungen anzulegen und zu<br />
bepflanzen ist.<br />
Von dieser Festsetzung sind Teilflächen der Grundstücke Gemarkung<br />
Auw, Flur 4, Flurstücksnummern 69/1 (Eigentümer Ortsgemeinde<br />
Auw bei <strong>Prüm</strong>) und 69/2 (Eigentümer Luzia Brandt)<br />
betroffen.<br />
Im Baugebiet wurde unter anderem eine Freiflächenfotovoltaikanlage<br />
errichtet. Erdmassen zur Anlegung des Erdschutzwalles, wie<br />
<strong>im</strong> Bebauungsplan festgesetzt, fallen zur Zeit keine an. Aus diesem<br />
Grunde wird diese Textfestsetzung gestrichen. Der Sichtschutz in<br />
diesem Bereich ist weiterhin gewährleistet, da <strong>im</strong> Bereich der Fläche<br />
K 7 das Pflanzgebot bestehen bleibt und durch die Anpflanzungen<br />
ein Sichtschutz entsteht.<br />
Der Bebauungsplan kann <strong>im</strong> vereinfachten Verfahren geändert<br />
werden, da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht<br />
betroffen sind. Ebenso wenig wird die Zulässigkeit von Vorhaben,<br />
die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
oder nach Landesrecht unterliegen vorbereitet oder<br />
begründet. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Gebieten<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
<strong>im</strong> Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind ebenfalls<br />
nicht betroffen.<br />
Die Durchführung der Beteiligungsverfahren (Offenlage der Planunterlagen<br />
sowie Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen<br />
Trägern öffentlicher Belange) sowie die Bekanntmachung des<br />
Aufstellungsbeschlusses sind gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Für diese Bebauungsplanänderung ist die Einschaltung eines Planungsbüros<br />
nicht notwendig. Somit fallen für die Änderung des<br />
Bebauungsplanes auch keine Planungskosten an.<br />
Der Bebauungsplan für das Teilgebiet „Gewerbegebiet Bollerheid“<br />
wird wie folgt geändert:<br />
Die Textfestsetzung C 3 <strong>im</strong> Ursprungsplan (Auf Fläche K7 ist mit<br />
Erdaushub aus dem Baugebiet ein Sichtschutzwall von etwa 2 m<br />
Höhe mit wechselnden Neigungen anzulegen und zu bepflanzen)<br />
wird gestrichen und durch folgende Festsetzung ersetzt:<br />
„Die Fläche K7 ist zu bepflanzen.“<br />
Die Bebauungsplanänderung wird <strong>im</strong> vereinfachten Verfahren<br />
gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.<br />
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren<br />
gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />
durchzuführen.<br />
Die Planänderung betrifft Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung<br />
Auw, Flur 4, Flurstücksnummern 69/1 und 69/2.<br />
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss<br />
bekannt zu machen.<br />
2. Forstwirtschaftspläne 2013<br />
Die von dem Forstbeamten vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftspläne<br />
2013 sehen vor:<br />
a) Holzeinschlag 75 fm<br />
b) Jahresergebnis Teilhaushalt 2.247 EUR<br />
Nach der Beratung st<strong>im</strong>mte der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplänen<br />
2013 zu.<br />
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2011 der Ortsgemeinde Auw bei <strong>Prüm</strong> und der verwalteten Jagdgenossenschaft.<br />
4. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />
für das Jahr 2013<br />
Nach der Beratung der Haushaltspläne beschloss der Ortsgemeinderat<br />
die Haushaltssatzungen für das Jahr 2013.<br />
5. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />
Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau und<br />
die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz<br />
nach dem durchschnittlichen Investitionsaufwand, der in dem in der<br />
Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.<br />
Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung<br />
von Feld- und Waldwegen <strong>im</strong> maßgeblichen Ermittlungszeitraum<br />
wird auf 130.500 EUR festgesetzt.