Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm
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<strong>Prüm</strong> - 17 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />
Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Kleinlangenfeld<br />
vom 26.10.2012<br />
1. Forstwirtschaftspläne 2013<br />
Die von dem Forstbeamten vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftspläne<br />
2013 sehen vor:<br />
a) Holzeinschlag 1.172 fm<br />
b) Jahresergebnis Teilhaushalt 17.744 EUR<br />
Das Forstergebnis reduziert sich noch um geplante Waldwegeunterhaltungen<br />
von ca. 10.000 EUR.<br />
Nach der Beratung st<strong>im</strong>mte der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplänen<br />
2013 zu.<br />
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2011 der Ortsgemeinde Kleinlangenfeld und der verwalteten<br />
Jagdgenossenschaft.<br />
3. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />
für das Jahr 2013<br />
Nach der Beratung der Haushaltspläne beschloss der Ortsgemeinderat<br />
die Haushaltssatzungen für das Jahr 2013.<br />
4. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />
Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau<br />
und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz<br />
nach dem durchschnittlichen Investitionsaufwand, der in dem<br />
in der Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.<br />
Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung<br />
von Feld- und Waldwegen <strong>im</strong> maßgeblichen Ermittlungszeitraum<br />
wird auf 89.000 EUR festgesetzt.<br />
Da eine erhebliche Nutzung der Wege durch das Aufkommen an<br />
Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung<br />
für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, wird kein Gemeindeanteil<br />
festgesetzt.<br />
Der endgültige Beitragssatz 2012 wird auf 23,00 EUR/ha<br />
festgesetzt.<br />
Für 2013 werden Vorausleistungen erhoben,<br />
der der Vorausleistung 2013 zu Grunde legende Beitragssatz wird<br />
auf 23,00 EUR/ha festgesetzt.<br />
5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Ortsgemeinderat über<br />
verschiedene gemeindliche Angelegenheiten.<br />
Wie in den Vorjahren übern<strong>im</strong>mt die Ortsgemeinde Kleinlangenfeld<br />
die Heizkosten für die Kapelle Kleinlangenfeld.<br />
6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Ortsbürgermeister Abels beantwortete die Anfragen der Ratsmitglieder.<br />
7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />
Es wurden keine Fragen gestellt.<br />
Lasel<br />
Ortsbürgermeister<br />
Helmut Thielen<br />
Telefon 06553-2998<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Ortsgemeinde Lasel sucht zum 02.01.2013 für ihre dann<br />
3-gruppige Kindertagesstätte zwei<br />
sozialpädagogische Fachkräfte.<br />
Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle und eine Teilzeitstelle mit<br />
einem Beschäftigungsumfang von wöchtl. 19,50 Std.<br />
Die Stellen sind vorerst befristet bis 31.07.2014.<br />
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.<br />
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre<br />
Bewerbungsunterlagen bis 30.11.2012 an<br />
Herrn Ortsbürgermeister Helmut Thielen, Feuerscheider Str.<br />
12, 54612 Lasel.<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Lasel<br />
Bekanntmachung<br />
Am Mittwoch, 14. November 2012, findet um 16:00 Uhr eine Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Lasel <strong>im</strong> Gemeindehaus in Lasel statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />
2. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />
für das Jahr 2013<br />
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
4. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
5. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />
Lasel, 31.10.2012<br />
Helmut Thielen, Ortsbürgermeister<br />
Mützenich<br />
Ortsbürgermeister<br />
Theo Ernzer<br />
Telefon 06555-8494<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
Mützenich für das Jahr 2013<br />
vom 31.10.2012<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 81.920 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 79.820 €<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 2.100 €<br />
2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 79.500 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 75.290 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.210 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.210 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit -4.210 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 79.500 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 79.500 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
<strong>im</strong> Haushaltsjahr + 4.210 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 0 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
belasten, werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A 300 v.H.<br />
- Grundsteuer B 340 v.H.<br />
- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
- für den ersten Hund 20,00 €<br />
- für den zweiten Hund 30,00 €<br />
— für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />
(GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-