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Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm

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<strong>Prüm</strong> - 17 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Kleinlangenfeld<br />

vom 26.10.2012<br />

1. Forstwirtschaftspläne 2013<br />

Die von dem Forstbeamten vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftspläne<br />

2013 sehen vor:<br />

a) Holzeinschlag 1.172 fm<br />

b) Jahresergebnis Teilhaushalt 17.744 EUR<br />

Das Forstergebnis reduziert sich noch um geplante Waldwegeunterhaltungen<br />

von ca. 10.000 EUR.<br />

Nach der Beratung st<strong>im</strong>mte der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplänen<br />

2013 zu.<br />

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2011 der Ortsgemeinde Kleinlangenfeld und der verwalteten<br />

Jagdgenossenschaft.<br />

3. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />

für das Jahr 2013<br />

Nach der Beratung der Haushaltspläne beschloss der Ortsgemeinderat<br />

die Haushaltssatzungen für das Jahr 2013.<br />

4. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />

Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau<br />

und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz<br />

nach dem durchschnittlichen Investitionsaufwand, der in dem<br />

in der Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.<br />

Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung<br />

von Feld- und Waldwegen <strong>im</strong> maßgeblichen Ermittlungszeitraum<br />

wird auf 89.000 EUR festgesetzt.<br />

Da eine erhebliche Nutzung der Wege durch das Aufkommen an<br />

Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung<br />

für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, wird kein Gemeindeanteil<br />

festgesetzt.<br />

Der endgültige Beitragssatz 2012 wird auf 23,00 EUR/ha<br />

festgesetzt.<br />

Für 2013 werden Vorausleistungen erhoben,<br />

der der Vorausleistung 2013 zu Grunde legende Beitragssatz wird<br />

auf 23,00 EUR/ha festgesetzt.<br />

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Ortsgemeinderat über<br />

verschiedene gemeindliche Angelegenheiten.<br />

Wie in den Vorjahren übern<strong>im</strong>mt die Ortsgemeinde Kleinlangenfeld<br />

die Heizkosten für die Kapelle Kleinlangenfeld.<br />

6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Ortsbürgermeister Abels beantwortete die Anfragen der Ratsmitglieder.<br />

7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />

Es wurden keine Fragen gestellt.<br />

Lasel<br />

Ortsbürgermeister<br />

Helmut Thielen<br />

Telefon 06553-2998<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Ortsgemeinde Lasel sucht zum 02.01.2013 für ihre dann<br />

3-gruppige Kindertagesstätte zwei<br />

sozialpädagogische Fachkräfte.<br />

Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle und eine Teilzeitstelle mit<br />

einem Beschäftigungsumfang von wöchtl. 19,50 Std.<br />

Die Stellen sind vorerst befristet bis 31.07.2014.<br />

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.<br />

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre<br />

Bewerbungsunterlagen bis 30.11.2012 an<br />

Herrn Ortsbürgermeister Helmut Thielen, Feuerscheider Str.<br />

12, 54612 Lasel.<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Lasel<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, 14. November 2012, findet um 16:00 Uhr eine Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Lasel <strong>im</strong> Gemeindehaus in Lasel statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />

2. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />

für das Jahr 2013<br />

3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

4. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

5. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />

Lasel, 31.10.2012<br />

Helmut Thielen, Ortsbürgermeister<br />

Mützenich<br />

Ortsbürgermeister<br />

Theo Ernzer<br />

Telefon 06555-8494<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

Mützenich für das Jahr 2013<br />

vom 31.10.2012<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 81.920 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 79.820 €<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 2.100 €<br />

2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 79.500 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 75.290 €<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.210 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.210 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit -4.210 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 79.500 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 79.500 €<br />

Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

<strong>im</strong> Haushaltsjahr + 4.210 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />

Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

belasten, werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A 300 v.H.<br />

- Grundsteuer B 340 v.H.<br />

- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

- für den ersten Hund 20,00 €<br />

- für den zweiten Hund 30,00 €<br />

— für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />

(GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-

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