Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm
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<strong>Prüm</strong> - 19 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />
3. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />
für das Jahr 2013<br />
4. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />
5. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin<br />
6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />
N<strong>im</strong>shuscheid, 31.10.2012<br />
Marlis Trappen, Ortsbürgermeisterin<br />
Verfügung über die Neunummerierung<br />
von Straßen in N<strong>im</strong>shuscheid<br />
Hinweis<br />
Hiermit machen wir nochmals auf die Veröffentlichung vom<br />
22.09.2012, <strong>Ausgabe</strong> 38/2012 aufmerksam. Die nochmalige Veröffentlichung<br />
in der <strong>Prüm</strong>er Rundschau beinhaltet kein neues Widerspruchsrecht.<br />
Dieses ist bereits am 22.10.2012 abgelaufen.<br />
Verfügung über die Neunummerierung von Straßen<br />
Der Ortsgemeinderat N<strong>im</strong>shuscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />
vom 23.08.2012 die Neunummerierung der Straße „Hochstraße“<br />
beschlossen.<br />
Den Grundstücken/Hauseigentümern, sowie evtl. Mietern werden<br />
folgende Hausnummern neu zugeordnet:<br />
Hochstraße:<br />
1, frei Parzelle 28/2 2, Familie Dogan Ünal<br />
3, Parzelle 28/4 4, Philippi Kai<br />
5, Familie Thielen-Redlich Harald 6, Familie Katharina Honthe<strong>im</strong><br />
7, Sonnen Franz, Reicherts Ursula 8, Familie Rings Werner<br />
9, Parzelle 27/1 10, Parzelle 31/5<br />
11, Parzelle 27/1 12, Barker David<br />
14, Parzelle 31/3<br />
16, Parzelle 31/3<br />
18, Raskopp Werner, Rings Bruno<br />
20, Familie Sven Schellbach<br />
22, Parzelle 30/3<br />
Nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch müssen die Hausnummern an den<br />
Häusern angebracht werden. Wir bitten die Hauseigentümer, die<br />
neuen Hausnummern entsprechend anzubringen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Prüm</strong>, Tiergartenstraße 54, Z<strong>im</strong>mer<br />
102, 54595 <strong>Prüm</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Bei<br />
schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch<br />
vor Ablauf dieser Frist bei dieser Behörde eingeht.<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Prüm</strong><br />
- Bürgerdienste -<br />
<strong>Prüm</strong>, 13.09.2012<br />
N<strong>im</strong>sreuland<br />
www.n<strong>im</strong>sreuland.de<br />
Ortsbürgermeister<br />
Ewald Breuer<br />
Telefon 06553-2602<br />
Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
N<strong>im</strong>sreuland<br />
Am Donnerstag, den 29.11.2012, findet um 14.30 Uhr <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
N<strong>im</strong>sreuland eine Versammlung der Jagdgenossenschaft N<strong>im</strong>sreuland<br />
mit folgender Tagesordnung statt:<br />
1. Haushaltsrechnung und Haushaltsplan<br />
2. Neuwahl des Jagdvorstandes<br />
3. Verwendung des Reinertrages und ggf. von Rücklagen<br />
4. Verschiedenes<br />
Zu dieser Versammlung werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen<br />
der Jagdgenossenschaft N<strong>im</strong>sreuland hiermit eingeladen.<br />
Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 12.11.2012 bis einschließlich<br />
28.11.2012 bei Herrn Jagdvorsteher/Ortsbürgermeister Ewald<br />
Breuer, N<strong>im</strong>sweg 3, 54614 N<strong>im</strong>sreuland zur Einsichtnahme offen.<br />
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten<br />
oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte<br />
oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig<br />
von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft<br />
angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die<br />
Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende<br />
Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen;<br />
mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.<br />
gez. Breuer, Jagdvorsteher<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
N<strong>im</strong>sreuland für das Jahr 2013<br />
vom 31.10.2012<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 74.670 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 71.410 €<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 3.260 €<br />
2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 70.070 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 64.640 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 5.430 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.830 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.830 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.430 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit -5.430 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 80.900 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 80.900 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
<strong>im</strong> Haushaltsjahr + 5.430 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 0 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
belasten, werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A 300 v.H.<br />
- Grundsteuer B 340 v.H.<br />
- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
- für den ersten Hund 20,00 €<br />
- für den zweiten Hund 30,00 €<br />
- für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />
(GVBl.S.175) werden festgesetzt:<br />
- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und<br />
Waldwegen je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke<br />
Endgültiger Beitrag 2012 25,00 €<br />
Vorausleistung 2013 25,00 €<br />
§ 6<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2011 277.475 €<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2012 278.135 €<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013 281.395 €<br />
Ortsgemeinde N<strong>im</strong>sreuland, den 31.10.2012<br />
gez. Breuer, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde<br />
nach § 97 GemO ist erfolgt. Der Haushaltsplan liegt<br />
zur Einsichtnahme vom 12.11. bis 20.11.2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Prüm</strong>, Tiergartenstr. 54, Z<strong>im</strong>mer 209 öffentlich<br />
aus.