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Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm

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<strong>Prüm</strong> - 19 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />

3. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />

für das Jahr 2013<br />

4. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />

5. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin<br />

6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />

N<strong>im</strong>shuscheid, 31.10.2012<br />

Marlis Trappen, Ortsbürgermeisterin<br />

Verfügung über die Neunummerierung<br />

von Straßen in N<strong>im</strong>shuscheid<br />

Hinweis<br />

Hiermit machen wir nochmals auf die Veröffentlichung vom<br />

22.09.2012, <strong>Ausgabe</strong> 38/2012 aufmerksam. Die nochmalige Veröffentlichung<br />

in der <strong>Prüm</strong>er Rundschau beinhaltet kein neues Widerspruchsrecht.<br />

Dieses ist bereits am 22.10.2012 abgelaufen.<br />

Verfügung über die Neunummerierung von Straßen<br />

Der Ortsgemeinderat N<strong>im</strong>shuscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />

vom 23.08.2012 die Neunummerierung der Straße „Hochstraße“<br />

beschlossen.<br />

Den Grundstücken/Hauseigentümern, sowie evtl. Mietern werden<br />

folgende Hausnummern neu zugeordnet:<br />

Hochstraße:<br />

1, frei Parzelle 28/2 2, Familie Dogan Ünal<br />

3, Parzelle 28/4 4, Philippi Kai<br />

5, Familie Thielen-Redlich Harald 6, Familie Katharina Honthe<strong>im</strong><br />

7, Sonnen Franz, Reicherts Ursula 8, Familie Rings Werner<br />

9, Parzelle 27/1 10, Parzelle 31/5<br />

11, Parzelle 27/1 12, Barker David<br />

14, Parzelle 31/3<br />

16, Parzelle 31/3<br />

18, Raskopp Werner, Rings Bruno<br />

20, Familie Sven Schellbach<br />

22, Parzelle 30/3<br />

Nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch müssen die Hausnummern an den<br />

Häusern angebracht werden. Wir bitten die Hauseigentümer, die<br />

neuen Hausnummern entsprechend anzubringen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Prüm</strong>, Tiergartenstraße 54, Z<strong>im</strong>mer<br />

102, 54595 <strong>Prüm</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Bei<br />

schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

vor Ablauf dieser Frist bei dieser Behörde eingeht.<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Prüm</strong><br />

- Bürgerdienste -<br />

<strong>Prüm</strong>, 13.09.2012<br />

N<strong>im</strong>sreuland<br />

www.n<strong>im</strong>sreuland.de<br />

Ortsbürgermeister<br />

Ewald Breuer<br />

Telefon 06553-2602<br />

Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

N<strong>im</strong>sreuland<br />

Am Donnerstag, den 29.11.2012, findet um 14.30 Uhr <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

N<strong>im</strong>sreuland eine Versammlung der Jagdgenossenschaft N<strong>im</strong>sreuland<br />

mit folgender Tagesordnung statt:<br />

1. Haushaltsrechnung und Haushaltsplan<br />

2. Neuwahl des Jagdvorstandes<br />

3. Verwendung des Reinertrages und ggf. von Rücklagen<br />

4. Verschiedenes<br />

Zu dieser Versammlung werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen<br />

der Jagdgenossenschaft N<strong>im</strong>sreuland hiermit eingeladen.<br />

Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 12.11.2012 bis einschließlich<br />

28.11.2012 bei Herrn Jagdvorsteher/Ortsbürgermeister Ewald<br />

Breuer, N<strong>im</strong>sweg 3, 54614 N<strong>im</strong>sreuland zur Einsichtnahme offen.<br />

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten<br />

oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte<br />

oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig<br />

von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft<br />

angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die<br />

Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende<br />

Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen;<br />

mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.<br />

gez. Breuer, Jagdvorsteher<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

N<strong>im</strong>sreuland für das Jahr 2013<br />

vom 31.10.2012<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 74.670 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 71.410 €<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 3.260 €<br />

2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 70.070 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 64.640 €<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 5.430 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.830 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.830 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.430 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit -5.430 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 80.900 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 80.900 €<br />

Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

<strong>im</strong> Haushaltsjahr + 5.430 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />

Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

belasten, werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A 300 v.H.<br />

- Grundsteuer B 340 v.H.<br />

- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

- für den ersten Hund 20,00 €<br />

- für den zweiten Hund 30,00 €<br />

- für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />

(GVBl.S.175) werden festgesetzt:<br />

- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und<br />

Waldwegen je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke<br />

Endgültiger Beitrag 2012 25,00 €<br />

Vorausleistung 2013 25,00 €<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2011 277.475 €<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2012 278.135 €<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013 281.395 €<br />

Ortsgemeinde N<strong>im</strong>sreuland, den 31.10.2012<br />

gez. Breuer, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde<br />

nach § 97 GemO ist erfolgt. Der Haushaltsplan liegt<br />

zur Einsichtnahme vom 12.11. bis 20.11.2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Prüm</strong>, Tiergartenstr. 54, Z<strong>im</strong>mer 209 öffentlich<br />

aus.

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