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Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm

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<strong>Prüm</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />

Der endgültige Beitragssatz 2012 wird auf 17,00 EUR/ha<br />

festgesetzt.<br />

Für 2013 werden Vorausleistungen erhoben,<br />

der der Vorausleistung 2013 zu Grunde legende Beitragssatz wird<br />

auf 17,00 EUR/ha festgesetzt.<br />

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Ortsgemeinderat über<br />

verschiedene gemeindliche Angelegenheiten, u. a. Kriegsgräbersammlung,<br />

Martinszug, Bücher Franz Thommes, Landeszuschuss L<br />

12 (Baubeginn Frühjahr 2013, Bauzeit zwei - drei Jahre), Verkehrsmessgerät.<br />

6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Ortsbürgermeister Knauf beantwortete die Anfragen der Ratsmitglieder.<br />

7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />

Die Fragen der Einwohner wurde beantwortet.<br />

Buchet<br />

www.buchet.de<br />

Ortsbürgermeister<br />

Alois Fussmann<br />

Telefon 06555-8676<br />

Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />

und Entlastung<br />

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.10.2012 den<br />

geprüften Jahresabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde<br />

sowie der Jagdgenossenschaft festgestellt und gemäß §<br />

114 GemO dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde <strong>Prüm</strong> sowie<br />

dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Ortsgemeinde<br />

Entlastung erteilt.<br />

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt an sieben Werktagen,<br />

und zwar vom 12.11. bis 20.11.2012 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Prüm</strong>, Z<strong>im</strong>mer 209, öffentlich aus.<br />

Buchet, den 30.10.2012<br />

gez. Fußmann, Ortsbürgermeister<br />

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Buchet<br />

vom 29.10.2012<br />

1. Forstwirtschaftspläne 2013<br />

Die von den Forstbeamten vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftspläne<br />

2013 sehen vor:<br />

a) Holzeinschlag 616 fm<br />

b) Jahresergebnis Teilhaushalt 24.520 EUR<br />

Nach der Beratung st<strong>im</strong>mte der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplänen<br />

2013 zu.<br />

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss<br />

der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Ortsgemeinde<br />

Buchet und der verwalteten Jagdgenossenschaft.<br />

3. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />

für das Jahr 2013<br />

Nach der Beratung der Haushaltspläne beschloss der Ortsgemeinderat<br />

die Haushaltssatzungen für das Jahr 2013.<br />

4. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />

Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau<br />

und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz<br />

nach dem durchschnittlichen Investitionsaufwand, der in dem<br />

in der Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.<br />

Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung<br />

von Feld- und Waldwegen <strong>im</strong> maßgeblichen Ermittlungszeitraum<br />

wird auf 95.250 EUR festgesetzt.<br />

Da eine erhebliche Nutzung der Wege durch das Aufkommen an<br />

Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung<br />

für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, wird kein Gemeindeanteil<br />

festgesetzt.<br />

Der endgültige Beitragssatz 2012 wird auf 15,00 EUR/ha<br />

festgesetzt.<br />

Für 2013 werden Vorausleistungen erhoben,<br />

der der Vorausleistung 2013 zu Grunde legende Beitragssatz wird<br />

auf 15,00 EUR/ha festgesetzt.<br />

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

Es lagen keine Mitteilungen vor.<br />

6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />

7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />

Es wurden keine Fragen gestellt.<br />

Dingdorf<br />

Ortsbürgermeister<br />

Hans Heinrich Thome<br />

Telefon 06553-2425<br />

Haushaltssatzung der<br />

Ortsgemeinde Dingdorf für das Jahr 2013<br />

vom 31.10.2012<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 80.580 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 73.910 €<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 6.670 €<br />

2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 75.480 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 65.630 €<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 9.850 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 9.850 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit -9.850 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 75.480 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 75.480 €<br />

Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

<strong>im</strong> Haushaltsjahr + 9.850 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />

Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

belasten, werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A 300 v.H.<br />

- Grundsteuer B 340 v.H.<br />

- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

- für den ersten Hund 25,00 €<br />

- für den zweiten Hund 25,00 €<br />

- für jeden weiteren Hund 50,00 €<br />

für „Gefährliche Hunde“ nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG)<br />

vom 22.12.2004<br />

- für den ersten Hund 500,00 €<br />

- für jeden weiteren Hund 500,00 €<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />

(GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2011 388.173 €<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2012 386.593 €<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013 393.263 €<br />

Ortsgemeinde Dingdorf, den 31.10.2012<br />

gez. Thome, Ortsbürgermeister

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