Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm
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<strong>Prüm</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />
Der endgültige Beitragssatz 2012 wird auf 17,00 EUR/ha<br />
festgesetzt.<br />
Für 2013 werden Vorausleistungen erhoben,<br />
der der Vorausleistung 2013 zu Grunde legende Beitragssatz wird<br />
auf 17,00 EUR/ha festgesetzt.<br />
5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Ortsgemeinderat über<br />
verschiedene gemeindliche Angelegenheiten, u. a. Kriegsgräbersammlung,<br />
Martinszug, Bücher Franz Thommes, Landeszuschuss L<br />
12 (Baubeginn Frühjahr 2013, Bauzeit zwei - drei Jahre), Verkehrsmessgerät.<br />
6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Ortsbürgermeister Knauf beantwortete die Anfragen der Ratsmitglieder.<br />
7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />
Die Fragen der Einwohner wurde beantwortet.<br />
Buchet<br />
www.buchet.de<br />
Ortsbürgermeister<br />
Alois Fussmann<br />
Telefon 06555-8676<br />
Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />
und Entlastung<br />
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.10.2012 den<br />
geprüften Jahresabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde<br />
sowie der Jagdgenossenschaft festgestellt und gemäß §<br />
114 GemO dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde <strong>Prüm</strong> sowie<br />
dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Ortsgemeinde<br />
Entlastung erteilt.<br />
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt an sieben Werktagen,<br />
und zwar vom 12.11. bis 20.11.2012 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Prüm</strong>, Z<strong>im</strong>mer 209, öffentlich aus.<br />
Buchet, den 30.10.2012<br />
gez. Fußmann, Ortsbürgermeister<br />
Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Buchet<br />
vom 29.10.2012<br />
1. Forstwirtschaftspläne 2013<br />
Die von den Forstbeamten vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftspläne<br />
2013 sehen vor:<br />
a) Holzeinschlag 616 fm<br />
b) Jahresergebnis Teilhaushalt 24.520 EUR<br />
Nach der Beratung st<strong>im</strong>mte der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplänen<br />
2013 zu.<br />
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung<br />
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss<br />
der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Ortsgemeinde<br />
Buchet und der verwalteten Jagdgenossenschaft.<br />
3. Haushaltssatzungen und -pläne der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft<br />
für das Jahr 2013<br />
Nach der Beratung der Haushaltspläne beschloss der Ortsgemeinderat<br />
die Haushaltssatzungen für das Jahr 2013.<br />
4. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen<br />
Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau<br />
und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz<br />
nach dem durchschnittlichen Investitionsaufwand, der in dem<br />
in der Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.<br />
Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung<br />
von Feld- und Waldwegen <strong>im</strong> maßgeblichen Ermittlungszeitraum<br />
wird auf 95.250 EUR festgesetzt.<br />
Da eine erhebliche Nutzung der Wege durch das Aufkommen an<br />
Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung<br />
für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, wird kein Gemeindeanteil<br />
festgesetzt.<br />
Der endgültige Beitragssatz 2012 wird auf 15,00 EUR/ha<br />
festgesetzt.<br />
Für 2013 werden Vorausleistungen erhoben,<br />
der der Vorausleistung 2013 zu Grunde legende Beitragssatz wird<br />
auf 15,00 EUR/ha festgesetzt.<br />
5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
Es lagen keine Mitteilungen vor.<br />
6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />
7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO<br />
Es wurden keine Fragen gestellt.<br />
Dingdorf<br />
Ortsbürgermeister<br />
Hans Heinrich Thome<br />
Telefon 06553-2425<br />
Haushaltssatzung der<br />
Ortsgemeinde Dingdorf für das Jahr 2013<br />
vom 31.10.2012<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 80.580 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 73.910 €<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 6.670 €<br />
2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 75.480 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 65.630 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 9.850 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 9.850 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit -9.850 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 75.480 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 75.480 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
<strong>im</strong> Haushaltsjahr + 9.850 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 0 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
belasten, werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A 300 v.H.<br />
- Grundsteuer B 340 v.H.<br />
- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
- für den ersten Hund 25,00 €<br />
- für den zweiten Hund 25,00 €<br />
- für jeden weiteren Hund 50,00 €<br />
für „Gefährliche Hunde“ nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG)<br />
vom 22.12.2004<br />
- für den ersten Hund 500,00 €<br />
- für jeden weiteren Hund 500,00 €<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />
(GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-<br />
§ 6<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2011 388.173 €<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2012 386.593 €<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013 393.263 €<br />
Ortsgemeinde Dingdorf, den 31.10.2012<br />
gez. Thome, Ortsbürgermeister