Aktuelle Ausgabe im pdf-Format - Stadt Prüm
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<strong>Prüm</strong> - 16 - <strong>Ausgabe</strong> 45/2012<br />
Heisdorf<br />
Ortsbürgermeister<br />
Rolf Brügel<br />
Telefon 06553-2823<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
Heisdorf für das Jahr 2013<br />
vom 31.10.2012<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl.S.57) folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 72.160 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 67.310 €<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 4.850 €<br />
2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 70.270 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 63.000 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 7.270 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.270 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit -7.270 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 70.270 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 70.270 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
<strong>im</strong> Haushaltsjahr +7.270 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 0 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit<br />
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
belasten, werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A 300 v.H.<br />
- Grundsteuer B 340 v.H.<br />
- Gewerbesteuer 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
- für den ersten Hund 20,00 €<br />
- für den zweiten Hund 30,00 €<br />
- für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995<br />
(GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-<br />
§ 6<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2011 311.916 €<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2012 315.446 €<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013 320.296 €<br />
Ortsgemeinde Heisdorf, den 31.10.2012<br />
gez. Brügel, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist<br />
erfolgt.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.11. bis 20.11.2012<br />
bei der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Prüm</strong>, Tiergartenstr. 54, Z<strong>im</strong>mer<br />
209 öffentlich aus.<br />
Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft<br />
Heisdorf für das Jahr 2013<br />
vom 31.10.2012<br />
Auf Grund des § 13 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft vom<br />
12.01.2012 wurde für das Haushaltsjahr 2013 folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das<br />
Haushaltsjahr 2013 wird<br />
in der Einnahme auf 68.900 EUR<br />
in der <strong>Ausgabe</strong> auf 68.900 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Eine Umlage von den Jagdgenossen nach § 3 (2) der Satzung wird<br />
nicht erhoben.<br />
Heisorf, den 31.10.2012<br />
gez. Brügel<br />
(Ortsbürgermeister)<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist<br />
erfolgt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.11. bis<br />
20.11.2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Prüm</strong>, Tiergartenstr.<br />
54, Z<strong>im</strong>mer 209 öffentlich aus.<br />
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Ortsbürgermeister<br />
Peter Thelen<br />
Telefon 06553-2656<br />
Gemeindearbeiter Leonhard Herbst feiert<br />
25-jähriges Dienstjubiläum und wird in den<br />
Ruhestand verabschiedet<br />
Am 31.10.2012 konnte Herr Leonhard Herbst sein 25-jähriges<br />
Dienstjubiläum <strong>im</strong> öffentlichen Dienst bei der Ortsgemeinde Hersdorf<br />
feiern. In einer kleinen Feierstunde dankte Ortsbürgermeister<br />
Peter Thelen <strong>im</strong> Beisein des Gemeinderates für die geleisteten<br />
treuen Dienste während 25-jähriger Tätigkeit für die Allgemeinheit<br />
und die Ortsgemeinde Hersdorf. Aufgrund seiner zuverlässigen und<br />
pflichtbewussten Art und seinem herzlichen Wesen war Herr Herbst<br />
stets bei der Bevölkerung ein beliebter und geschätzter Mitarbeiter.<br />
Ortsbürgermeister Thelen überreichte dem Jubilar die Dankurkunde<br />
sowie ein Präsent der Ortsgemeinde. Gleichzeitig verabschiedete er<br />
Herrn Herbst nach der langjährigen Tätigkeit aus den Diensten der<br />
Ortsgemeinde Hersdorf und wünschte ihm für den weiteren Lebensweg<br />
alles Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen.<br />
Kleinlangenfeld<br />
Ortsbürgermeister<br />
Josef Abels<br />
Telefon 06552-991237<br />
Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />
und Entlastung<br />
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2012 den<br />
geprüften Jahresabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde<br />
sowie der Jagdgenossenschaft festgestellt und gemäß §<br />
114 GemO dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde <strong>Prüm</strong> sowie<br />
dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Ortsgemeinde<br />
Entlastung erteilt.<br />
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt an sieben Werktagen,<br />
und zwar vom 12.11. bis 20.11.2012 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Prüm</strong>, Z<strong>im</strong>mer 209, öffentlich aus.<br />
Kleinlangenfeld, den 27.10.2012<br />
gez. Abels, Ortsbürgermeister