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Arbeitsblatt 11.1 (PDF-Download: 747,8 KB) - WDR.de

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<strong>11.1</strong> 3.1<br />

Kapitel 11<br />

arbeitsblatt <strong>11.1</strong><br />

cd cd-rom dvd<br />

Jugendmedienschutz-<br />

Staatsvertrag – JMStV<br />

[ 3 ] Werbung, <strong>de</strong>ren Inhalt geeignet ist, die Entwicklung von Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Jugendlichen<br />

zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen,<br />

muss getrennt von Angeboten erfolgen, die sich an Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche<br />

richten.<br />

[ 4 ] Werbung, die sich auch an Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche richtet o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

Jugendliche als Darsteller eingesetzt wer<strong>de</strong>n, darf nicht <strong>de</strong>n Interessen von Kin<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r Jugendlichen scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Unerfahrenheit ausnutzen.<br />

[ 5 ] Werbung für alkoholische Getränke darf sich we<strong>de</strong>r an Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche richten<br />

noch durch die Art <strong>de</strong>r Darstellung Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche beson<strong>de</strong>rs ansprechen o<strong>de</strong>r<br />

diese beim Alkoholgenuss darstellen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für die Werbung für Tabak<br />

in Telemedien.<br />

[ 6 ] Die Absätze 1 bis 5 gelten für Teleshopping entsprechend. Teleshopping darf darüber<br />

hinaus Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche nicht dazu anhalten, Kauf- o<strong>de</strong>r Miet- bzw. Pachtverträge<br />

für Waren o<strong>de</strong>r Dienstleistungen zu schließen.<br />

§ 7 Jugendschutzbeauftragte<br />

[ 1 ] Wer län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>s Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten<br />

zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein<br />

zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r jugendgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.<br />

[ 2 ] Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern o<strong>de</strong>r nachweislich weniger<br />

als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres sowie Veranstalter,<br />

die nicht bun<strong>de</strong>sweit verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf die Bestellung<br />

verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung <strong>de</strong>r Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen<br />

und diese zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Jugendschutzbeauftragten<br />

verpflichten sowie entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren.<br />

<strong>Arbeitsblatt</strong> aus <strong>de</strong>m wdr-Arbeitsbuch Medienkompetenz:<br />

»Radio, Fernsehen, Internet und was dahintersteckt«<br />

[ 3 ] Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für die Nutzer und berät <strong>de</strong>n<br />

Anbieter in Fragen <strong>de</strong>s Jugendschutzes. Er ist vom Anbieter bei Fragen <strong>de</strong>r Herstellung,<br />

<strong>de</strong>s Erwerbs, <strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>r Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen<br />

zur Wahrung <strong>de</strong>s Jugendschutzes angemessen und rechtzeitig zu beteiligen<br />

und über das jeweilige Angebot vollständig zu informieren. Er kann <strong>de</strong>m Anbieter eine<br />

Beschränkung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Angeboten vorschlagen.<br />

[ 4 ] Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Fachkun<strong>de</strong> besitzen. Er ist in seiner Tätigkeit weisungsfrei. Er darf wegen <strong>de</strong>r Erfüllung<br />

seiner Aufgaben nicht benachteiligt wer<strong>de</strong>n. Ihm sind die zur Erfüllung seiner Aufgaben<br />

notwendigen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Er ist unter Fortzahlung seiner<br />

Bezüge soweit für seine Aufgaben erfor<strong>de</strong>rlich von <strong>de</strong>r Arbeitsleistung freizustellen.<br />

[ 5 ] Die Jugendschutzbeauftragten <strong>de</strong>r Anbieter sollen in einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch<br />

eintreten.<br />

/7<br />

jugendmedienschutz<br />

A<br />

11<br />

<strong>11.1</strong>

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