Arbeitsblatt 11.1 (PDF-Download: 747,8 KB) - WDR.de
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<strong>11.1</strong> 3.1<br />
Kapitel 11<br />
arbeitsblatt <strong>11.1</strong><br />
cd cd-rom dvd<br />
Jugendmedienschutz-<br />
Staatsvertrag – JMStV<br />
II. Abschnitt<br />
Vorschriften für Rundfunk<br />
§ 8 Festlegung <strong>de</strong>r Sen<strong>de</strong>zeit<br />
[ 1 ] Die in <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (ard) zusammengeschlossenen Lan<strong>de</strong>srundfunkanstalten,<br />
das Zweite Deutsche Fernsehen (zdf), die Kommission für Jugendmedienschutz<br />
(KJM) o<strong>de</strong>r von dieser hierfür anerkannte Einrichtungen <strong>de</strong>r Freiwilligen Selbstkontrolle<br />
können jeweils in Richtlinien o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Einzelfall für Filme, auf die das Jugendschutzgesetz<br />
keine Anwendung fin<strong>de</strong>t, zeitliche Beschränkungen vorsehen, um <strong>de</strong>n<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Ausstrahlung von Filmen im Fernsehen, vor allem bei Fernsehserien,<br />
gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />
[ 2 ] Für sonstige Sen<strong>de</strong>formate können die in Absatz 1 genannten Stellen im Einzelfall<br />
zeitliche Beschränkungen vorsehen, wenn <strong>de</strong>ren Ausgestaltung nach Thema, Themenbehandlung,<br />
Gestaltung o<strong>de</strong>r Präsentation in einer Gesamtbewertung geeignet ist,<br />
Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche in ihrer Entwicklung und Erziehung zu beeinträchtigen.<br />
§ 9 Ausnahmeregelungen<br />
[ 1 ] Auf Antrag <strong>de</strong>s Intendanten kann das jeweils zuständige Organ <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r ard zusammengeschlossenen<br />
Lan<strong>de</strong>srundfunkanstalten, <strong>de</strong>s Deutschlandradio und <strong>de</strong>s zdf<br />
sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM o<strong>de</strong>r eine von dieser<br />
hierfür anerkannte Einrichtung <strong>de</strong>r Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien<br />
o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Einzelfall von <strong>de</strong>r Vermutung nach § 5 Abs. 2 abweichen. Dies gilt vor<br />
allem für Angebote, <strong>de</strong>ren Bewertung länger als 15 Jahre zurückliegt. Die Obersten<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendbehör<strong>de</strong>n sind von <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Bewertung zu unterrichten.<br />
<strong>Arbeitsblatt</strong> aus <strong>de</strong>m wdr-Arbeitsbuch Medienkompetenz:<br />
»Radio, Fernsehen, Internet und was dahintersteckt«<br />
[ 2 ] Die Lan<strong>de</strong>smedienanstalten können für digital verbreitete Programme <strong>de</strong>s privaten<br />
Fernsehens durch übereinstimmen<strong>de</strong> Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen<br />
ein Rundfunkveranstalter seine Verpflichtung nach § 5 erfüllt, in<strong>de</strong>m er diese<br />
Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt o<strong>de</strong>r<br />
vorsperrt. Der Rundfunkveranstalter hat sicherzustellen, dass die Freischaltung durch<br />
<strong>de</strong>n Nutzer nur für die Dauer <strong>de</strong>r jeweiligen Sendung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s jeweiligen Films<br />
möglich ist. Die Lan<strong>de</strong>smedienanstalten bestimmen in <strong>de</strong>n Satzungen nach Satz 1,<br />
insbeson<strong>de</strong>re welche Anfor<strong>de</strong>rungen an die Verschlüsselung und Vorsperrung von<br />
Sendungen zur Gewährleistung eines effektiven Jugendschutzes zu stellen sind.<br />
§ 10 Programmankündigungen und Kenntlichmachung<br />
[ 1 ] § 5 Abs. 4 und 5 gilt für unverschlüsselte und nicht vorgesperrte Programmankündigungen<br />
mit Bewegtbil<strong>de</strong>rn entsprechend.<br />
[ 2 ] Sendungen, für die eine entwicklungsbeeinträchtigen<strong>de</strong> Wirkung auf Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist, müssen durch akustische Zeichen<br />
angekündigt o<strong>de</strong>r durch optische Mittel während <strong>de</strong>r gesamten Sendung als ungeeignet<br />
für die entsprechen<strong>de</strong> Altersstufe kenntlich gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
/7<br />
jugendmedienschutz<br />
A<br />
11<br />
<strong>11.1</strong>