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Arbeitsblatt 11.1 (PDF-Download: 747,8 KB) - WDR.de

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<strong>11.1</strong> 3.1<br />

Kapitel 11<br />

arbeitsblatt <strong>11.1</strong><br />

cd cd-rom dvd<br />

Jugendmedienschutz-<br />

Staatsvertrag – JMStV<br />

II. Abschnitt<br />

Vorschriften für Rundfunk<br />

§ 8 Festlegung <strong>de</strong>r Sen<strong>de</strong>zeit<br />

[ 1 ] Die in <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (ard) zusammengeschlossenen Lan<strong>de</strong>srundfunkanstalten,<br />

das Zweite Deutsche Fernsehen (zdf), die Kommission für Jugendmedienschutz<br />

(KJM) o<strong>de</strong>r von dieser hierfür anerkannte Einrichtungen <strong>de</strong>r Freiwilligen Selbstkontrolle<br />

können jeweils in Richtlinien o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Einzelfall für Filme, auf die das Jugendschutzgesetz<br />

keine Anwendung fin<strong>de</strong>t, zeitliche Beschränkungen vorsehen, um <strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Ausstrahlung von Filmen im Fernsehen, vor allem bei Fernsehserien,<br />

gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />

[ 2 ] Für sonstige Sen<strong>de</strong>formate können die in Absatz 1 genannten Stellen im Einzelfall<br />

zeitliche Beschränkungen vorsehen, wenn <strong>de</strong>ren Ausgestaltung nach Thema, Themenbehandlung,<br />

Gestaltung o<strong>de</strong>r Präsentation in einer Gesamtbewertung geeignet ist,<br />

Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche in ihrer Entwicklung und Erziehung zu beeinträchtigen.<br />

§ 9 Ausnahmeregelungen<br />

[ 1 ] Auf Antrag <strong>de</strong>s Intendanten kann das jeweils zuständige Organ <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r ard zusammengeschlossenen<br />

Lan<strong>de</strong>srundfunkanstalten, <strong>de</strong>s Deutschlandradio und <strong>de</strong>s zdf<br />

sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM o<strong>de</strong>r eine von dieser<br />

hierfür anerkannte Einrichtung <strong>de</strong>r Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien<br />

o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Einzelfall von <strong>de</strong>r Vermutung nach § 5 Abs. 2 abweichen. Dies gilt vor<br />

allem für Angebote, <strong>de</strong>ren Bewertung länger als 15 Jahre zurückliegt. Die Obersten<br />

Lan<strong>de</strong>sjugendbehör<strong>de</strong>n sind von <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Bewertung zu unterrichten.<br />

<strong>Arbeitsblatt</strong> aus <strong>de</strong>m wdr-Arbeitsbuch Medienkompetenz:<br />

»Radio, Fernsehen, Internet und was dahintersteckt«<br />

[ 2 ] Die Lan<strong>de</strong>smedienanstalten können für digital verbreitete Programme <strong>de</strong>s privaten<br />

Fernsehens durch übereinstimmen<strong>de</strong> Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen<br />

ein Rundfunkveranstalter seine Verpflichtung nach § 5 erfüllt, in<strong>de</strong>m er diese<br />

Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt o<strong>de</strong>r<br />

vorsperrt. Der Rundfunkveranstalter hat sicherzustellen, dass die Freischaltung durch<br />

<strong>de</strong>n Nutzer nur für die Dauer <strong>de</strong>r jeweiligen Sendung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s jeweiligen Films<br />

möglich ist. Die Lan<strong>de</strong>smedienanstalten bestimmen in <strong>de</strong>n Satzungen nach Satz 1,<br />

insbeson<strong>de</strong>re welche Anfor<strong>de</strong>rungen an die Verschlüsselung und Vorsperrung von<br />

Sendungen zur Gewährleistung eines effektiven Jugendschutzes zu stellen sind.<br />

§ 10 Programmankündigungen und Kenntlichmachung<br />

[ 1 ] § 5 Abs. 4 und 5 gilt für unverschlüsselte und nicht vorgesperrte Programmankündigungen<br />

mit Bewegtbil<strong>de</strong>rn entsprechend.<br />

[ 2 ] Sendungen, für die eine entwicklungsbeeinträchtigen<strong>de</strong> Wirkung auf Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen ist, müssen durch akustische Zeichen<br />

angekündigt o<strong>de</strong>r durch optische Mittel während <strong>de</strong>r gesamten Sendung als ungeeignet<br />

für die entsprechen<strong>de</strong> Altersstufe kenntlich gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

/7<br />

jugendmedienschutz<br />

A<br />

11<br />

<strong>11.1</strong>

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