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Arbeitsblatt 11.1 (PDF-Download: 747,8 KB) - WDR.de

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<strong>11.1</strong> 3.1<br />

Kapitel 11<br />

arbeitsblatt <strong>11.1</strong><br />

cd cd-rom dvd<br />

Jugendmedienschutz-<br />

Staatsvertrag – JMStV<br />

§ 16 Zuständigkeit <strong>de</strong>r KJM<br />

Die KJM ist zuständig für die abschließen<strong>de</strong> Beurteilung von Angeboten nach diesem<br />

Staatsvertrag. Sie ist unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Befugnisse von anerkannten Einrichtungen <strong>de</strong>r<br />

Freiwilligen Selbstkontrolle nach diesem Staatsvertrag im Rahmen <strong>de</strong>s Satzes 1 insbeson<strong>de</strong>re<br />

zuständig für<br />

1. die Überwachung <strong>de</strong>r Bestimmungen dieses Staatsvertrages,<br />

2. die Anerkennung von Einrichtungen <strong>de</strong>r Freiwilligen Selbstkontrolle und die<br />

Rücknahme o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Anerkennung,<br />

3. die Festlegung <strong>de</strong>r Sen<strong>de</strong>zeit nach § 8,<br />

4. die Festlegung von Ausnahmen nach § 9,<br />

5. die Prüfung und Genehmigung einer Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik,<br />

6. die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen und für die Rücknahme o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Anerkennung,<br />

7. die Stellungnahme zu Indizierungsanträgen bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sprüfstelle für jugendgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Medien und für Anträge bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sprüfstelle auf Indizierung und<br />

8. die Entscheidung über Ordnungswidrigkeiten nach diesem Staatsvertrag.<br />

§ 17 hier nicht abgedruckt<br />

§ 18 jugendschutz.net<br />

[ 1 ] Die durch die Obersten Lan<strong>de</strong>sjugendbehör<strong>de</strong>n eingerichtete gemeinsame Stelle<br />

Jugendschutz aller Län<strong>de</strong>r (»jugendschutz.net«) ist organisatorisch an die KJM<br />

angebun<strong>de</strong>n. Die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>r Finanzierung dieser Stelle legen die für<br />

<strong>de</strong>n Jugendschutz zuständigen Minister <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r in einem Statut durch Beschluss<br />

fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit <strong>de</strong>r<br />

Stelle.<br />

[ 2 ] bis [ 4 ] hier nicht abgedruckt<br />

§ 19 bis 28 hier nicht abgedruckt<br />

<strong>Arbeitsblatt</strong> aus <strong>de</strong>m wdr-Arbeitsbuch Medienkompetenz:<br />

»Radio, Fernsehen, Internet und was dahintersteckt«<br />

Arbeitsaufträge<br />

> Stellen Sie in kurzen Worten die zentralen Merkmale <strong>de</strong>s Staatsvertrages dar.<br />

> Wer überwacht <strong>de</strong>n Staatsvertrag zum Schutz <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r und Jugendlichen<br />

> Welche Rolle spielen die Lan<strong>de</strong>smedienanstalten bezogen auf <strong>de</strong>n Staatsvertrag<br />

> Welche Rolle spielt jugendschutz.net<br />

> Nennen Sie Kriterien für unzulässige Angebote.<br />

> Recherchieren Sie, was <strong>de</strong>r JMStV als Straftatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>finiert und mit<br />

welchen Strafen Verstöße gegen das JMStV belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

/7<br />

jugendmedienschutz<br />

A<br />

11<br />

<strong>11.1</strong>

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