A qui sert le leadership autocratique du directeur du SIGI* ? - FGFC
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» 041<br />
Die Rol<strong>le</strong> der kommuna<strong>le</strong>n Register<br />
Bedenkt man dass schon Anfangs des<br />
20. Jahrhunderts die Ausweiskarten vom<br />
Bürgermeister ausgestellt wurden, so sind<br />
wir einen weiten Weg gegangen.<br />
Doch diese Neuerung ist sicherlich<br />
unumgänglich verg<strong>le</strong>icht man die<br />
nationa<strong>le</strong> Einwohnerzahl und die Form<br />
der Einwohnerregister von damals mit<br />
der von heute. Nach dem neuen Gesetz<br />
ist der Zentralstaat zuständig für das<br />
Erstel<strong>le</strong>n der Ausweise während sich die<br />
Gemeinden um die Einspeisung der Daten<br />
ihrer Einwohner und die Auslieferung des<br />
Ausweisdokumentes bekümmern. Eigentlich<br />
eine weitere Aufgabe die teilweise von<br />
den Gemeinden hin zum Staat wandert.<br />
Al<strong>le</strong>rdings kommt nun das Prinzip der<br />
paral<strong>le</strong><strong>le</strong>n Karteiführung zum Tragen und<br />
bietet neben mehr Sicherheit auch eine<br />
gewisse verwaltungstechnische Vereinfachung.<br />
Davon wird der Bürger in erster<br />
Linie jedoch nichts bemerken. Der Staat<br />
wird das nationa<strong>le</strong> Register der physischen<br />
Personen wie auch das Ausweisregister<br />
erstel<strong>le</strong>n und verwalten, während die<br />
Gemeinden, seit jeher Anlaufstel<strong>le</strong> für<br />
Belange und Sorgen ihrer Bürger, ein kommuna<strong>le</strong>s<br />
Register der physischen Personen<br />
zu führen haben.<br />
Dieses kommuna<strong>le</strong> Register, was jedoch<br />
Nichts mit dem bestehenden Zivilstandsregister<br />
zu tun hat, wird das Einwohnermelderegister<br />
ersetzen. Die kommuna<strong>le</strong>n<br />
Register, wie auch das nationa<strong>le</strong> Register<br />
bestehen jeweils aus zwei Tei<strong>le</strong>n : einem<br />
Hauptregister und einem Warte- oder<br />
Nebenregister (registre d’attente).<br />
Welcher Bürger steht<br />
in welchem Register <br />
Artikel 21 und 27 des Gesetzes vom<br />
19. Juni 2013 regeln welcher Bürger in<br />
welches Register eingetragen werden darf.<br />
Al<strong>le</strong> Bürger die ihren festen Wohnsitz in<br />
Luxemburg haben und die entsprechenden<br />
Formalitäten erfül<strong>le</strong>n werden ins<br />
Hauptregister eingetragen.