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A qui sert le leadership autocratique du directeur du SIGI* ? - FGFC

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» 041<br />

Die Rol<strong>le</strong> der kommuna<strong>le</strong>n Register<br />

Bedenkt man dass schon Anfangs des<br />

20. Jahrhunderts die Ausweiskarten vom<br />

Bürgermeister ausgestellt wurden, so sind<br />

wir einen weiten Weg gegangen.<br />

Doch diese Neuerung ist sicherlich<br />

unumgänglich verg<strong>le</strong>icht man die<br />

nationa<strong>le</strong> Einwohnerzahl und die Form<br />

der Einwohnerregister von damals mit<br />

der von heute. Nach dem neuen Gesetz<br />

ist der Zentralstaat zuständig für das<br />

Erstel<strong>le</strong>n der Ausweise während sich die<br />

Gemeinden um die Einspeisung der Daten<br />

ihrer Einwohner und die Auslieferung des<br />

Ausweisdokumentes bekümmern. Eigentlich<br />

eine weitere Aufgabe die teilweise von<br />

den Gemeinden hin zum Staat wandert.<br />

Al<strong>le</strong>rdings kommt nun das Prinzip der<br />

paral<strong>le</strong><strong>le</strong>n Karteiführung zum Tragen und<br />

bietet neben mehr Sicherheit auch eine<br />

gewisse verwaltungstechnische Vereinfachung.<br />

Davon wird der Bürger in erster<br />

Linie jedoch nichts bemerken. Der Staat<br />

wird das nationa<strong>le</strong> Register der physischen<br />

Personen wie auch das Ausweisregister<br />

erstel<strong>le</strong>n und verwalten, während die<br />

Gemeinden, seit jeher Anlaufstel<strong>le</strong> für<br />

Belange und Sorgen ihrer Bürger, ein kommuna<strong>le</strong>s<br />

Register der physischen Personen<br />

zu führen haben.<br />

Dieses kommuna<strong>le</strong> Register, was jedoch<br />

Nichts mit dem bestehenden Zivilstandsregister<br />

zu tun hat, wird das Einwohnermelderegister<br />

ersetzen. Die kommuna<strong>le</strong>n<br />

Register, wie auch das nationa<strong>le</strong> Register<br />

bestehen jeweils aus zwei Tei<strong>le</strong>n : einem<br />

Hauptregister und einem Warte- oder<br />

Nebenregister (registre d’attente).<br />

Welcher Bürger steht<br />

in welchem Register <br />

Artikel 21 und 27 des Gesetzes vom<br />

19. Juni 2013 regeln welcher Bürger in<br />

welches Register eingetragen werden darf.<br />

Al<strong>le</strong> Bürger die ihren festen Wohnsitz in<br />

Luxemburg haben und die entsprechenden<br />

Formalitäten erfül<strong>le</strong>n werden ins<br />

Hauptregister eingetragen.

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